GEIG-Novelle 2026: Ladeinfrastruktur wird Teil der Gebäudeplanung

Die GEIG-Novelle 2026 verändert die Anforderungen an Ladeinfrastruktur in Gebäuden deutlich. Eigentümer, Unternehmen und Projektentwickler sollten jetzt prüfen, welche Standorte…

Geig Novelle 2026

Die Ladeinfrastruktur an Gebäuden wird regulatorisch wichtiger. Mit dem Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes hat das Bundeskabinett am 13. Mai 2026 auch Änderungen am Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz GEIG, auf den Weg gebracht. Der Entwurf setzt Vorgaben der novellierten EU-Gebäuderichtlinie in deutsches Recht um. Das parlamentarische Verfahren läuft noch, daher können sich Details bis zur endgültigen Verabschiedung noch ändern.

Für Eigentümer, Unternehmen, Projektentwickler, Einzelhandel, Logistikstandorte und Betreiber größerer Immobilienportfolios bedeutet das: Ladeinfrastruktur sollte nicht mehr als nachträgliche Ergänzung betrachtet werden. Sie wird Teil der technischen Gebäudeausrüstung, der Netzanschlussplanung und der langfristigen Standortstrategie.

Warum die GEIG-Novelle jetzt relevant ist

Das GEIG gilt seit 2021. Es regelt, wann Gebäude mit Leitungsinfrastruktur und Ladepunkten für Elektrofahrzeuge ausgestattet werden müssen. Bereits heute betrifft das vor allem Neubauten, größere Renovierungen und bestehende Nichtwohngebäude mit größeren Stellplatzanlagen.

Der aktuelle Gesetzentwurf verschiebt den Fokus. Künftig geht es weniger um einzelne Pflicht-Ladepunkte und stärker um eine skalierbare Infrastruktur. Entscheidend werden Vorverkabelung, Leitungswege, ausreichende elektrische Reserven, intelligentes Laden und ein Konzept, das zur tatsächlichen Nutzung des Gebäudes passt.

Der Bedarf wächst. In Deutschland sind inzwischen mehr als zwei Millionen batterieelektrische Pkw zugelassen. Gleichzeitig wächst die öffentliche Ladeinfrastruktur weiter, aber Standortqualität, Verfügbarkeit, Ladeleistung und Netzanschluss unterscheiden sich stark. Für gewerbliche Gebäude reicht es deshalb nicht aus, nur die Mindestanforderung zu erfüllen. Entscheidend ist, ob Ladepunkte, Netzanschluss, Lastmanagement und Betrieb langfristig zusammenpassen.

Was die EU-Gebäuderichtlinie vorgibt

Die Grundlage der GEIG-Novelle ist die EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275. Sie enthält Vorgaben zur Lade- und Leitungsinfrastruktur in Gebäuden und Parkflächen.

Für neue Nichtwohngebäude und Nichtwohngebäude bei größerer Renovierung mit mehr als fünf Stellplätzen sieht die Richtlinie grundsätzlich mindestens einen Ladepunkt je fünf Stellplätze vor. Zusätzlich sollen mindestens 50 Prozent der Stellplätze vorverkabelt werden. Für die übrigen Stellplätze ist Leitungsinfrastruktur vorgesehen, etwa Schutzrohre für spätere Elektrokabel.


Für neue oder renovierte Bürogebäude gelten nach der EU-Richtlinie besonders hohe Anforderungen. Hier ist mindestens ein Ladepunkt je zwei Stellplätze vorgesehen.


Für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen sieht die Richtlinie ab 2027 strengere Anforderungen vor. Hier soll entweder eine definierte Zahl an Ladepunkten entstehen oder ein erheblicher Teil der Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur vorbereitet werden.

Damit wird deutlich: Die Anforderungen betreffen nicht nur Wohngebäude oder private Wallboxen. Sie betreffen vor allem gewerbliche Immobilien mit Mitarbeiter-, Kunden-, Besucher- oder Flottenparkplätzen.

Was sich nach dem aktuellen Entwurf ändern soll

Nach aktuellem Stand sind vor allem vier Punkte für die Praxis relevant.

1. Wohngebäude werden früher erfasst

Bei neuen Wohngebäuden mit mehr als drei Stellplätzen sollen künftig mindestens 50 Prozent der Stellplätze vorverkabelt und die übrigen Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden. Zusätzlich soll mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.

Für Projektentwickler und Wohnungsgesellschaften bedeutet das: Ladeinfrastruktur wird stärker Teil der frühen Elektroplanung. Wer Leerrohre, Kabelwege und Verteilerkapazitäten erst nachträglich berücksichtigt, riskiert höhere Kosten.

2. Nichtwohngebäude erhalten strengere Quoten

Bei neuen Nichtwohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen sollen 50 Prozent der Stellplätze vorverkabelt und die übrigen Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden. Ergänzend ist mindestens ein Ladepunkt je fünf Stellplätze vorgesehen.

Für Bürogebäude, Verwaltungsstandorte, Gewerbeimmobilien und gemischt genutzte Gebäude wird damit eine vorausschauende Infrastrukturplanung wichtiger. Die reine Installation einzelner Ladepunkte wird in vielen Fällen nicht mehr ausreichen.

3. Bestandsgebäude rücken stärker in den Fokus

Für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen soll ab dem 1. Januar 2027 grundsätzlich gelten: Entweder wird ein Ladepunkt je zehn Stellplätze errichtet oder mindestens 50 Prozent der Stellplätze werden mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet.

Das betrifft viele Bestandsimmobilien: Bürostandorte, Handelsflächen, Hotels, kommunale Gebäude, Gewerbehöfe, Produktionsstandorte und Logistikzentren. Eigentümer sollten deshalb früh prüfen, welche Gebäude in ihrem Portfolio betroffen sind.

4. Öffentlich zugängliche Parkplätze erhalten eine flexiblere Leistungsoption

Für Handelsstandorte, Supermärkte, Baumärkte oder Systemgastronomie ist besonders relevant, dass der Entwurf bei öffentlich zugänglichen Stellplätzen eine Erfüllungsalternative über die bereitgestellte Ladeleistung vorsieht.

Für bestehende Nichtwohngebäude wird eine Gesamtleistung von 1,1 kW je öffentlich zugänglichem Stellplatz genannt. Für Neubauten und größere Renovierungen werden 2,2 kW je öffentlich zugänglichem Stellplatz diskutiert.

Diese Flexibilisierung ist praxisnah. Ein Supermarktparkplatz hat andere Nutzungszeiten als ein Bürostandort. Wer während eines Einkaufs lädt, profitiert eher von wenigen leistungsstärkeren Ladepunkten als von vielen langsam ladenden Punkten.

Warum die Novelle für Unternehmen mehr ist als eine Baupflicht

Die GEIG-Novelle ist kein reines Immobilienthema. Sie verbindet Baurecht, Elektrotechnik, Netzanschluss, Betriebskonzepte, Lastmanagement und Energiemanagement.

Ein Beispiel: Ein bestehender Handelsstandort mit 100 öffentlich zugänglichen Stellplätzen könnte nach dem aktuellen Entwurf entweder zehn Ladepunkte vorsehen oder über die Leistungsoption eine Gesamtleistung von 110 kW bereitstellen. Technisch kann das bedeuten: mehrere AC-Ladepunkte, wenige DC-Ladepunkte oder eine Kombination aus beidem.

Die wirtschaftlich bessere Lösung hängt vom Standort ab. Entscheidend sind Standzeiten, Nutzergruppen, Netzanschluss, Trafokapazität, Lastprofil, mögliche PV-Erzeugung, Abrechnung und Betreiberkonzept.

Die eigentliche Frage lautet daher nicht: „Wie viele Ladepunkte müssen wir bauen?“
Die wichtigere Frage lautet: „Welche Ladeinfrastruktur passt zu Nutzung, Netzanschluss, Lastprofil und Ausbauperspektive?“

Praxisbeispiele aus Gewerbe, Handel und Immobilienwirtschaft

Bürogebäude mit Mitarbeiterparkplatz

Bei Bürogebäuden stehen Fahrzeuge oft mehrere Stunden. Das spricht in vielen Fällen für AC-Ladepunkte mit dynamischem Lastmanagement. Hohe Ladeleistungen sind nicht immer erforderlich. Wichtiger ist, dass die vorhandene Anschlussleistung effizient genutzt wird und Ladezeiten fair verteilt werden.

Ein Energiemanagementsystem kann Ladepunkte so steuern, dass Lastspitzen vermieden werden. Bei vorhandener PV-Anlage kann zusätzlich der Eigenverbrauch erhöht werden. Dadurch wird Ladeinfrastruktur nicht nur rechtlich abgesichert, sondern wirtschaftlich sinnvoll eingebunden.

Einzelhandel mit Kundenparkplatz

Bei Supermärkten, Discountern oder Baumärkten ist die Standzeit deutlich kürzer. Hier kann eine Lösung mit wenigen DC-Ladepunkten oder leistungsstärkeren AC/DC-Kombinationen sinnvoller sein als eine große Zahl langsamer Ladepunkte.

Die Herausforderung liegt im Netzanschluss. Hohe Ladeleistungen können Trafokapazitäten, Mittelspannungsanschlüsse oder längere Netzanschlussverfahren erforderlich machen. Deshalb sollte früh geklärt werden, welche Leistung am Standort tatsächlich verfügbar ist.

Logistik- oder Gewerbestandort mit Flottenfahrzeugen

Bei Flotten geht es weniger um öffentlich zugängliches Laden. Entscheidend sind Tourenprofile, Standzeiten, Ladefenster und Betriebssicherheit.

Für leichte Nutzfahrzeuge kann AC-Laden über Nacht ausreichen. Bei schweren Fahrzeugen oder hoher Tageslaufleistung sind DC-Lösungen, Lastmanagement und gegebenenfalls Batteriespeicher relevant.

Hier sollte die GEIG-Planung immer mit der Flottenstrategie verbunden werden. Wer nur die Mindestanforderung erfüllt, baut möglicherweise an der späteren Nutzung vorbei.

Immobilienportfolio mit mehreren Standorten

Für Bestandshalter und Projektentwickler wird GEIG-Compliance zu einem Portfoliothema. Standorte mit mehr als 20 Stellplätzen sollten früh identifiziert und priorisiert werden.

Wichtig sind Gebäudetyp, Stellplatznutzung, Netzanschlussleistung, Mietstruktur, geplante Sanierungen und mögliche Betreiberkonzepte. Gerade bei Transaktionen, Due Diligence und Mietvertragsgestaltung wird Ladeinfrastruktur künftig stärker bewertet werden.

Häufige Fehler bei der Umsetzung

Ein häufiger Fehler ist die Planung einzelner Ladepunkte ohne Blick auf die spätere Skalierung. Das kann dazu führen, dass Kabelwege, Unterverteilungen oder Reserven später teuer nachgerüstet werden müssen.

Ein zweiter Fehler ist die Überschätzung der verfügbaren Anschlussleistung. Nicht jeder Standort kann zusätzliche Ladeleistung kurzfristig bereitstellen. Netzanschlussanfragen, Trafoprüfungen und Abstimmungen mit dem Netzbetreiber sollten früh beginnen.

Ein dritter Fehler ist ein fehlendes Lastmanagement. Ohne dynamische Steuerung können Ladepunkte Lastspitzen erzeugen, die technisch und wirtschaftlich ungünstig sind. Gerade bei mehreren Ladepunkten ist ein Lastmanagement kein Zusatz, sondern ein zentraler Bestandteil der Planung.

Ein vierter Fehler ist eine unklare Betreiberrolle. Eigentümer sollten früh entscheiden, ob sie die Ladeinfrastruktur selbst betreiben, an einen Charge Point Operator vergeben oder Mietern beziehungsweise Nutzern definierte Rechte und Pflichten einräumen.

Handlungsempfehlungen für Eigentümer und Unternehmen

Eigentümer und Unternehmen sollten jetzt nicht auf die letzte Gesetzesfassung warten, sondern die Grundlagen prüfen. Sinnvoll ist eine strukturierte Bestandsaufnahme:

  1. Welche Gebäude haben mehr als 20 Stellplätze?
  2. Welche Neubauten oder größeren Renovierungen sind geplant?
  3. Sind Stellplätze öffentlich zugänglich oder nur intern nutzbar?
  4. Welche Anschlussleistung ist vorhanden?
  5. Welche Lastprofile bestehen heute?
  6. Gibt es PV-Anlage, Batteriespeicher, Wärmepumpe oder weitere steuerbare Verbraucher?
  7. Welche Nutzergruppen sollen laden: Mitarbeitende, Kunden, Mieter, Besucher oder Flotte?
  8. Ist Eigenbetrieb oder ein CPO-Modell sinnvoller?
  9. Welche Anforderungen ergeben sich aus Netzbetreiber-Vorgaben, Messkonzept und §14a EnWG?
  10. Wie lässt sich die Infrastruktur in Stufen ausbauen?

Besonders wichtig ist eine realistische technische Auslegung. Vorverkabelung und Leitungsinfrastruktur sollten so geplant werden, dass spätere Ladepunkte ohne grundlegende Umbauten ergänzt werden können. Gleichzeitig sollte nicht pauschal maximale Leistung installiert werden, wenn ein dynamisches Lastmanagement den gleichen Nutzen mit geringerer Anschlussleistung ermöglicht.

FAQ zur GEIG-Novelle und Ladeinfrastruktur

Was ist die GEIG-Novelle?

Die GEIG-Novelle ist die geplante Überarbeitung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes. Sie soll die Anforderungen an Ladepunkte, Vorverkabelung und Leitungsinfrastruktur in Gebäuden erweitern und die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie in deutsches Recht übertragen.

Wer ist von der GEIG-Novelle betroffen?

Betroffen sind vor allem Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden mit Stellplätzen. Besonders relevant ist die Novelle für Neubauten, größere Renovierungen und bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen. Dazu zählen unter anderem Bürogebäude, Handelsstandorte, Gewerbeimmobilien, Hotels, Logistikstandorte und kommunale Gebäude.

Was gilt für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen?

Nach aktuellem Entwurf sollen bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen ab 2027 entweder Ladepunkte errichten oder einen erheblichen Teil der Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur ausstatten. Für öffentlich zugängliche Parkplätze ist zusätzlich eine flexible Lösung über die bereitgestellte Ladeleistung vorgesehen.

Was bedeutet Vorverkabelung?

Vorverkabelung bedeutet, dass elektrische Leitungen bereits bis zu den Stellplätzen vorbereitet werden. Dadurch können Ladepunkte später einfacher und kostengünstiger installiert werden. Die Vorverkabelung ist mehr als ein Leerrohr: Sie schafft die technische Grundlage für eine spätere Nutzung.

Was ist Leitungsinfrastruktur?

Leitungsinfrastruktur umfasst bauliche und elektrotechnische Voraussetzungen, etwa Schutzrohre, Kabelwege, Durchbrüche, Trassen und Platzreserven in Verteilungen. Sie ermöglicht, dass Ladepunkte später ohne größere Eingriffe nachgerüstet werden können.

Warum ist Lastmanagement bei der GEIG-Umsetzung wichtig?

Lastmanagement verteilt die verfügbare elektrische Leistung intelligent auf mehrere Ladepunkte. Dadurch lassen sich Lastspitzen vermeiden und vorhandene Anschlusskapazitäten besser nutzen. Gerade bei Gewerbeimmobilien mit PV-Anlage, Wärmepumpe, Batteriespeicher oder hohem Strombedarf ist dynamisches Lastmanagement ein zentraler Planungsbaustein.

Reicht es, einfach die vorgeschriebene Anzahl an Ladepunkten zu installieren?

Nicht immer. Die gesetzliche Mindestanforderung ist nur ein Teil der Planung. Entscheidend ist, ob Ladeleistung, Anschlusskapazität, Nutzerverhalten, Abrechnung und Betriebskonzept zusammenpassen. Eine technisch schlecht geplante Ladeinfrastruktur kann später hohe Nachrüstkosten verursachen.

Welche Rolle spielt der Netzanschluss?

Der Netzanschluss entscheidet, welche Ladeleistung am Standort realistisch verfügbar ist. Bei größeren Ladeprojekten kann eine Netzanschlusserweiterung, ein neuer Trafo oder ein Mittelspannungsanschluss erforderlich werden. Deshalb sollte der Netzbetreiber früh eingebunden werden.

Was sollten Unternehmen jetzt konkret tun?

Unternehmen sollten ihre Gebäude und Stellplätze erfassen, den Ladebedarf bewerten, die Anschlussleistung prüfen und ein skalierbares Konzept entwickeln. Besonders sinnvoll ist eine stufenweise Planung, bei der heutige Anforderungen erfüllt und spätere Erweiterungen vorbereitet werden.

Warum ist die GEIG-Novelle für NRW und das Westnetz-Gebiet relevant?

In NRW gibt es viele Gewerbe-, Handels- und Logistikstandorte mit großen Parkplatzflächen. Im Westnetz-Gebiet sind Netzanschluss, Steuerbarkeit, Lastmanagement und Messkonzept früh zu prüfen, weil zusätzliche Ladeleistung nicht automatisch an jedem Standort kurzfristig verfügbar ist.

Fazit

Die GEIG-Novelle macht Ladeinfrastruktur zu einem festen Bestandteil moderner Gebäude- und Standortplanung. Für Unternehmen liegt die Herausforderung nicht allein darin, eine gesetzliche Mindestanforderung zu erfüllen. Entscheidend ist, Ladeinfrastruktur so zu planen, dass sie technisch skalierbar, wirtschaftlich tragfähig und betrieblich zuverlässig ist.

Für Gewerbe, Handel, Logistik und Immobilienwirtschaft wird deshalb ein integrierter Ansatz wichtiger: Netzanschluss, Lastmanagement, PV, Speicher, Messkonzept, Nutzergruppen und Betreiberrolle müssen zusammen betrachtet werden. Wer früh plant, reduziert Nachrüstkosten und schafft zugleich eine belastbare Grundlage für Elektromobilität am Standort.

Wie emobicon bei der Umsetzung unterstützt

emobicon begleitet Unternehmen, Immobilienhalter, Projektentwickler und Flottenbetreiber bei der technischen und wirtschaftlichen Umsetzung von Ladeinfrastruktur.

Dazu gehören die Analyse bestehender Standorte, die Bewertung von Anschlussleistung und Lastprofilen, die Auslegung von AC- und DC-Ladepunkten, dynamisches Lastmanagement, EMS-Integration, PV- und Speicheranbindung sowie die Abstimmung mit Netzbetreibern.

Besonders bei GEIG-relevanten Projekten unterstützt emobicon dabei, gesetzliche Anforderungen in ein praxistaugliches Konzept zu übersetzen. Ziel ist nicht die maximale Anzahl an Ladepunkten, sondern eine Ladeinfrastruktur, die zum Gebäude, zur Nutzung und zur weiteren Entwicklung des Standorts passt.

Für Unternehmen in NRW und im Westnetz-Gebiet ist zusätzlich die frühe Netzanschluss- und Steuerbarkeitsprüfung wichtig. emobicon kann hier helfen, technische Anforderungen, Lastmanagement, Messkonzept und Erweiterungsstrategie sauber vorzubereiten.

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Quellenliste

  1. Bundesregierung: Kabinettsbeschluss zum Gebäudemodernisierungsgesetz, 13. Mai 2026. (Bundesregierung)
  2. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Gesetzentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz mit Änderungen am GEIG, 13. Mai 2026. (bundeswirtschaftsministerium.de)
  3. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie / Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Pressemitteilung zum Kabinettsbeschluss, 13. Mai 2026. (Bundeswirtschaftsministerium)
  4. Bundesministerium für Verkehr: Mehr Ladeinfrastruktur an Gebäuden – mehr Flexibilität für Handel und Wirtschaft, 13. Mai 2026. (Bundesministerium für Verkehr)
  5. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, Artikel 14. (EUR-Lex)
  6. GEIG – Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, aktuelle Gesetzesfassung. (Gesetze Legal)
  7. Bundesnetzagentur: Öffentliche Ladeinfrastruktur, Zahlen und Daten zum Ladesäulenregister, Stand 1. April 2026. (Bundesnetzagentur)
  8. Kraftfahrt-Bundesamt: Bestand batterieelektrischer Pkw in Deutschland zum 1. Januar 2026. (kba.de)

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Foto des Autors

von Ralf Herzig

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