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emobicon: Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Unternehmen

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Unser Komplettprogramm: Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen

Beschreibung der einzelnen Schritte
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1. Beratung & Analyse

Um Ihnen die für Sie und Ihr Unternehmen passende Ladelösung anbieten zu können, führen wir eine fundierte Beratung und Standortanalyse durch.

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Ladestationen

2. Konzeptentwicklung

Ausgehend von Ihrem Bedarf entwickeln wir für Sie ein Ladekonzept. Hierbei berücksichtigen wir nicht nur die baulichen Gegebenheiten des Standortes und die Anforderungen des Fuhrparks, sondern achten auch auf die Wirtschaftlichkeit.

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3. Förderung

Gemeinsam prüfen wir, welche Fördermaßnahmen für Ihr Projekt geeignet sind. Ziel ist es, den Selbstkostenanteil so niedrig wie möglich zu halten. Häufig bieten sich Fördermöglichkeiten auf Landes- oder Bundesebene an.

Förderungen ermitteln

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4. Angebot

Sie erhalten von uns ein attraktives, herstellerunabhängiges Angebot mit allen notwendigen Komponenten für Ihre Ladeinfrastruktur. Darüber hinaus bieten wir Unterstützung bei der Einholung von Angeboten für eventuell notwendige Nebenarbeiten.

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5. Fördermittelservice

Wenn für Ihr Projekt Förderungen in Frage kommen, prüfen wir in diesem Schritt die erforderlichen Unterlagen, reichen sie bei den zuständigen Behörden ein und sind Ansprechpartner bis zur Förderabwicklung.

Förderung beantragen

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6. Installation

Dank unseres weitreichenden Netzwerks mit vielen Geschäftspartnern aus dem Tiefbau und der Elektrobranche sind wir in der Lage, für jede Ihrer Anforderungen die bestmögliche Durchführungslösung anzubieten und die Umsetzung reibungslos zu begleiten.

Installation planen

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7. Betrieb

Nach der Installation übergeben wir Ihnen die Ladelösung und führen bei Bedarf eine Einweisung durch. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, mit uns einen Servicevertrag abzuschließen, um einen unterbrechungsfreien Betrieb zu gewährleisten.

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Warum Ladeinfrastruktur für Ihr Elektroauto von emobicon ?

Erfahrung

Profitieren Sie von mittlerweile 9 Jahren eigener Erfahrung in der Elektromobilität und der erfolgreichen Umsetzung zahlreicher Projekte im Bereich der Ladeinfrastruktur.

Unabhängigkeit

Sie erhalten von uns ein Angebot für die exakt zu Ihren Bedürfnissen passenden Ladestationen für Ihre Elektroautos – unabhängig und preiswert.

Fördermittelservice

In jedem Fall prüfen wir für Sie vorab, ob für Ihre Ladelösung öffentliche Fördermittel zur Verfügung stehen und übernehmen gegebenenfalls die komplette Abwicklung.

Unsere Partner bei Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Knoblauch
Lackermann
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FAQ zu Ladestationen für Elektroautos im Betrieb

Wieviel kostet eine Ladestation für ein E-Auto?

Je nach Ausstattung und Leistung kostet eine einfache Wallbox zwischen 400 € und 1.500 €. Hinzu kommen die Installationskosten. Diese hängen vom Aufwand für die Installation der Wallbox und den Anschluss an das Stromnetz ab. Die Kosten hierfür können zwischen 400 € und 1.500 € liegen.

Die Kosten für die Installation von öffentlichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge lassen sich leider nicht so einfach zusammenfassen, da sie sehr stark von den örtlichen Gegebenheiten abhängen. Dazu gehören z.B. die verschiedenen Ausführungen der Ladesäulen, die notwendigen Erdarbeiten, die erforderliche Elektroinstallation und die eventuell notwendige Ertüchtigung der Stromanschlüsse. Außerdem müssen öffentliche Ladestationen den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen, was die Gesamtkosten zusätzlich erhöht.

Bestenfalls kann eine grobe Preisspanne aus bereits realisierten Projekten angegeben werden. Für eine Ladestation mit zwei 22 kW-Anschlüssen können dies je nach Bedingungen zwischen 10.000 und 20.000 Euro sein. Davon können in der Regel öffentliche Fördermittel abgezogen werden, die zum Teil zeitlich befristet und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.

Hinzu kommen laufende Betriebskosten wie jährliche Wartungskosten, Backend-Kosten und natürlich der Strombezug.

Im Gegenzug  generieren öffentliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge Einnahmen direkt aus dem verkauften Ladestrom und seit Anfang 2022  auch aus der THG-Quote für Ladesäulen, wodurch ein zusätzlicher Erlös von aktuell 12,5 bis 27,5 Cent pro geladener Kilowattstunde erzielt werden kann.

Welche Arten von Ladestationen für Elektrofahrzeuge gibt es?

Grundsätzlich lassen sich Ladestationen für Elektrofahrzeuge nach ihrer Bauart in zwei Kategorien einteilen. Zum einen in sogenannte Wallboxen und zum anderen in Ladesäulen. Eine Wallbox ist in der Regel eine relativ kompakte Einheit, die für die Wandmontage vorgesehen ist. Wo dies nicht möglich ist, kann die Wallbox auch auf einer sogenannten Stele montiert werden. Eine Ladesäule hingegen ist eine freistehende Ladestation, die in der Regel einer Zapfsäule nachempfunden ist.

Was ist der Unterschied zwischen AC- und DC-Ladestationen?

Ladestationen für ElektrofahrzeugeHinsichtlich des Ladeprinzips werden zwei Arten von Ladestationen unterschieden: Wechselstrom-Ladestationen und Gleichstrom-Ladestationen. Der Unterschied zwischen den beiden Ladeprinzipien liegt im Stromfluss: AC steht für “Alternating Current”, also Wechselstrom, DC für “Direct Current”, also Gleichstrom.

AC-Ladestationen liefern grundsätzlich Wechselstrom. Die Batterie eines Elektrofahrzeugs kann aber nur Gleichstrom speichern. Damit der Strom in die Fahrzeugbatterie eingespeist werden kann, muss eine Umwandlung stattfinden. Beim Wechselstromladen geschieht dies durch das im Fahrzeug eingebaute Ladegerät, das je nach Elektrofahrzeug unterschiedlich sein kann, wodurch die Ladeleistung begrenzt ist. Beim Gleichstromladen wird der Wechselstrom aus dem öffentlichen Netz bereits in der Ladestation umgewandelt und als Gleichstrom direkt in der Batterie gespeichert. Dadurch sind beim Gleichstromladen höhere Ladeleistungen möglich als bei der üblichen Obergrenze von 22 kW beim Wechselstromladen, was die Ladezeiten verkürzt.

Ladestecker für Elektrofahrzeuge

Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal von Ladestationen sind die verwendeten Ladestecker für Elektrofahrzeuge. Internationale Standards für einheitliche Stecker und Kabel gibt es noch nicht. In Europa sind jedoch andere Systeme üblich als beispielsweise in Asien oder Nordamerika. Die derzeit existierenden Ladestecker für Elektrofahrzeuge unterscheiden sich in der Ladeleistung und der Ladefrequenz. Je höher die Ladeleistung, desto schneller wird das Elektrofahrzeug aufgeladen.

Hier ein Überblick über die in Deutschland gängigen Ladestecker für Elektrofahrzeuge

  • Typ-1-Stecker
  • Typ-2-Stecker
  • CCS oder Combostecker
  • Chademo
  • Supercharger
  • SchuKo und CEE-Stecker

Wie unterscheiden sich die Ladezeiten an den verschiedenen Ladestationen?

Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, Ihren Fuhrpark auf Elektrofahrzeuge umzustellen, stellt sich oft als erstes die Frage, wie lange das Aufladen Ihrer gewerblich genutzten Fahrzeuge dauert und wie Sie diese Ladevorgänge am besten in Ihren Betriebsablauf integrieren können.

Die wichtigste Frage ist, wie oft Sie Ihr Elektrofahrzeug überhaupt aufladen müssen. Neben dem eigenen Fahrstil und anderen Faktoren spielen auch das Fahrzeugmodell und typische Fahrstrecken eine entscheidende Rolle. Wie lange es tatsächlich dauert, ein Elektrofahrzeug aufzuladen, hängt vor allem von der Batteriekapazität und der Ladeinfrastruktur ab, also von Ladesäulen, Ladestationen oder Steckdosen. So benötigt eine durchschnittliche Fahrzeugbatterie mehr als 10 Stunden, um an einer Haushaltssteckdose wieder aufgeladen zu werden. An einer Schnellladestation hingegen werden heutzutage Ladezeiten von unter 30 Minuten erreicht.

Eine Übersicht über die verschiedenen Lademöglichkeiten finden Sie hier:
HauslösungAC-NormalladungDC-Schnellladung
InstallationHaushaltssteckdoseWallbox / LadesäuleSchnellladesäule
SteckerSchukosteckerTyp-2-SteckerCCS-Stecker
SpannungAC 230 VAC 400 VDC ≤ 800 V
Leistung< 3,7 kWh< 22 kWh≤ 350 kWh
Ladedauer > 10 h1 – 5 h< 30 min
Welche Faktoren beeinflusssen die Ladezeit?

Die wohl wichtigsten Faktoren sind die Batteriekapazität und die Ladeleistung. Die Kapazität der Batterie wird in Amperestunden (Ah) oder Kilowattstunden (kWh) angegeben. Je größer die Batterie, desto mehr Energie kann sie speichern. Je nach Ladezustand dauert es entsprechend lange, bis sie wieder vollständig aufgeladen ist. Die Ladeleistung beeinflusst die Geschwindigkeit, mit der die Batterie geladen werden kann. Eine Haushaltssteckdose kann nur etwa 2,3 kW liefern, eine Wallbox erreicht bereits bis zu 22 kW und eine Schnellladestation kann derzeit bis zu 350 kW übertragen.

Weitere Faktoren, die die Ladeleistung beeinflussen, sind die Außentemperatur und der Ladezustand des Akkus. Die Batterien von Elektrofahrzeugen sind für Temperaturen um 20 Grad Celsius optimiert. Im Winter oder Sommer, wenn die Temperatur deutlich niedriger oder höher ist, verlängert sich die Ladezeit entsprechend. Dies hängt mit den elektrochemischen Prozessen zusammen, die in den Batteriezellen ablaufen.

Die höchste Ladeleistung wird erreicht, wenn zwischen 20 % und 80 % der Batteriekapazität geladen wird. Liegt der Ladezustand unter oder über diesem Wert, reduziert die Bordelektronik die Ladeleistung. Dadurch wird eine mögliche Beschädigung der Batterie vermieden.

Bevor Sie sich also für eine Ladestation für Ihr Unternehmen entscheiden, sollten Sie die internen Betriebsabläufe analysieren, die täglichen Fahrleistungen erfassen und daraus ableiten, welche Art von Ladestation für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist. Wir helfen Ihnen gerne dabei…

Was ist eine "öffentlich zugängliche Ladestation"?

§ 6 Abs. 1 der 38. BImSchV verweist hierzu auf § 2 Abs. 5 der Ladesäulenverordnung (LSV). Danach ist eine Ladesäule öffentlich zugänglich, wenn sie sich im öffentlichen Verkehrsraum oder auf einem privaten Grundstück befindet und der zur Ladesäule gehörende Stellplatz nach allgemeinen Merkmalen von unbestimmten oder nur bestimmbaren Personenkreisen tatsächlich genutzt werden kann.

Merkmale für öffentlich zugängliche Ladestationen

Als öffentlich zugänglich gilt beispielsweise eine Ladestation auf dem Parkplatz eines Geschäftsgebäudes oder auf einem Kundenparkplatz. In diesen Fällen kann der mit der Ladestation verbundene Parkplatz tatsächlich von einem Personenkreis genutzt werden, der nur anhand allgemeiner Merkmale definiert werden kann, d. h. von allen “Kunden”.

Ist der Personenkreis, der den Parkplatz nutzt, hingegen festgelegt, liegt keine öffentliche Zugänglichkeit vor. Dies wäre z.B. der Fall, wenn alle Personen, die den Parkplatz nutzen, namentlich bekannt sind, z.B. wenn es sich nur um einen oder mehrere Mitarbeiter des Unternehmens handelt.

Meldepflicht für öffentliche Ladepunkte

Öffentliche Ladepunkte sind gemäß § 5 LSV bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen anzuzeigen. Eine Anrechnung auf die THG-Quote ist daher nur möglich, wenn die Anmeldung der Ladesäule bei der Bundesnetzagentur erfolgt ist. Dabei ist zu beachten, dass der Veröffentlichung im Ladesäulenregister zugestimmt wird. Diese kann als Nachweis des UBA verwendet werden (vgl. § 6 Abs. 2 BImSchV 38).

In § 4 der Ladesäulenverordnung heißt es weiter

Der Betreiber einer Ladestation muss dem Nutzer eines Elektrofahrzeugs das punktuelle Aufladen ermöglichen. Er stellt dies sicher, indem er

1. für die Nutzung des Ladepunktes und für die Erbringung von Dienstleistungen, die die Übertragung von Elektrizität beinhalten, keine Authentifizierung erforderlich ist und
a) ohne unmittelbare Gegenleistung oder
b) eine Barzahlung in der Nähe der Ladestation anbietet

oder

2. die Authentifizierung, die erforderlich ist, um bargeldlose Zahlungsvorgänge und Zahlungsvorgänge an dem jeweiligen Ladepunkt über ein universelles kartengestütztes Zahlungssystem oder Zahlungsverfahren in der Nähe des Ladepunkts oder über ein universelles webgestütztes System zu ermöglichen, wobei die Menüführung mindestens in deutscher und englischer Sprache erfolgen muss und der Zugang zu mindestens einem der webgestützten Zahlungssysteme unentgeltlich zu ermöglichen ist. (Ad-hoc-Laden)

Ab dem 01.07.2023 müssen öffentliche Ladesäulen gemäß der deutschen LSV eine Möglichkeit zum kontaktlosen Bezahlen mit gängigen Kredit- und Debitkarten bieten.

Was ist eine gewerblichen Ladestation?

Man könnte meinen, dass eine Ladestation dann als gewerblich gilt, wenn damit eine Gewinnerzielungsabsicht verbunden ist. Dies ist jedoch keine Voraussetzung. Entscheidend ist, dass die Ladestation nicht von einer Privatperson, sondern von einem Unternehmen betrieben wird. Ob Sie eine gewerbliche Ladestation nur für Ihre Firmenfahrzeuge betreiben, so dass Ihre Mitarbeiter ihre Elektrofahrzeuge dort aufladen können, oder ob Sie eine öffentliche gewerbliche Ladestation betreiben, an der jeder mit einer Ladekarte laden und damit den Ladestrom direkt bezahlen muss, ist dabei zweitrangig.

Werden Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Unternehmen gefördert?

Im Vergleich zu einer privaten Wallbox ist der Aufwand für die Errichtung einer gewerblichen Ladestation erfahrungsgemäß deutlich höher: Soll die Ladestation öffentlich zugänglich sein, muss bei der Auswahl darauf geachtet werden, dass die Ladeinfrastruktur den eichrechtlichen Vorschriften entspricht. Oft muss vor der eigentlichen Installation der Netzanschluss ertüchtigt oder sogar komplett neu erstellt werden, danach sind häufig Erdarbeiten und die Errichtung von Fundamenten erforderlich. Dann werden Kabel verlegt, die Ladesäulen aufgestellt und schließlich die Parkplätze markiert. Das alles macht eine gewerbliche Ladestation schnell recht kostspielig. Hier setzt die Ladesäulenförderung an: Die Mehrkosten können durch die Ladesäulenförderung für Unternehmen teilweise ausgeglichen werden.

Welche Ladesäulen für E-Fahrzeuge in Unternehmen werden gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung einer Ladesäule einschließlich des Stromanschlusses, in der Regel Normalladesäulen mit einer Ladeleistung bis 22 kW Wechselstrom sowie Schnellladesäulen mit einer Ladeleistung über 22 kW, die ausschließlich das Laden mit Gleichstrom ermöglichen. Die Kosten für den zugehörigen Netzanschluss bzw. die Kombination aus Netzanschluss und Pufferspeicher sind grundsätzlich ebenfalls förderfähig.

Neben der Anschaffung und der Errichtung von Ladeinfrastruktur an neuen Standorten sind grundsätzlich auch die Nachrüstung oder der Ersatz von Ladeinfrastruktur sowie die Erweiterung des Netzanschlusses an Standorten förderfähig, sofern diese nicht bereits gefördert wurden und einen nachweisbaren Mehrwert darstellen.

In einer kostenlosen Erstberatung klären wir, welche gewerbliche Ladeinfrastruktur für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist und welche Art der Förderung in Frage kommt. Bitte kontaktieren Sie uns.

Was ist bei der Förderung von gewerblichen Ladestationen zu beachten?

Die wichtigste Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Sie sich bei der Beantragung von Fördermitteln für gewerbliche Ladestationen strikt an die Bedingungen des jeweiligen Förderprogramms halten. So ist es beispielsweise gängige Praxis, dass die meisten Förderprogramme für gewerbliche Ladestationen keinen vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorsehen.

Im Folgenden werden die diesbezüglichen rechtlichen Anforderungen dargestellt:

Vorhaben, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, dürfen erst nach Erlass eines Zuwendungsbescheides durchgeführt werden, um zu vermeiden, dass der Zuwendungsempfänger durch vorgezogene Maßnahmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät, wenn die beantragte Förderung nicht bewilligt wird.

Liegt eine verbindliche Bestellung oder ein Vertrag über den Kauf und/oder die Installation der geförderten Geräte (Liefer- oder Dienstleistungsvertrag) vor und ist in dem zuvor abgeschlossenen Vertrag nicht ausdrücklich vereinbart, dass der Antragsteller im Falle der Ablehnung der beantragten Förderung ein unbedingtes Rücktrittsrecht hat, liegt eine unzulässige Vorleistung und damit eine unbedingte rechtliche Bindung vor.

Vor Vertragsabschluss und Kauf unbedingt beachten

Das bedeutet, dass Sie zuerst einen Kostenvoranschlag einholen, dann einen Förderantrag für eine Ladestation für E-Autos in Ihrem Betrieb stellen und erst nach Erhalt des Förderbescheides mit der Realisierung beginnen dürfen.

Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung einer Förderung für eine gewerbliche Ladestation benötigen, nutzen Sie einfach unseren Förderservice.

Wie lange muss eine geförderte Ladestation mindestens genutzt werden?

Die Mindesthaltefrist für geförderte Ladestationen hängt immer vom jeweiligen Förderprogramm ab. Die Förderrichtlinie des bereits ausgelaufenen Förderprogramms KfW 440, das für private Ladestationen vorgesehen war, sah 900 Euro pro Ladepunkt vor und die Wallboxen mussten mindestens ein Jahr ab Inbetriebnahme bestimmungsgemäß genutzt werden.

Beim Ende 2022 augelaufenen Förderprogramm KfW 441 muss die geförderte Ladestation hingegen mindestens sechs Jahre ab Inbetriebnahme bestimmungsgemäß genutzt werden. Wird eine geförderte Ladestation innerhalb dieses Zeitraums veräußert, ist die KfW berechtigt, den Zuschuss zurückzufordern.

Wie Sie an den beiden Beispielen sehen können, ist die Haltedauer der geförderten Ladepunkte sehr unterschiedlich, achten Sie daher immer auf die jeweiligen Förderrichtlinien!

Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung einer Förderung für eine gewerbliche Ladestation benötigen, nutzen Sie einfach unseren Fördermittelservice.

Gibt es eine KfW-Förderung für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge?

Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektrofahrzeuge (KfW 441) förderte die KfW die Anschaffung und Installation von Ladestationen auf nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen. An den Stationen können sowohl Firmenfahrzeuge als auch Privatfahrzeuge der Mitarbeiter aufgeladen werden.

Gefördert wurden

  • der Kauf neuer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
  • der Aufbau und Anschluss der Ladestationen inklusive aller Installationsarbeiten
  • Energiemanagementsysteme zur Steuerung der Ladestationen

Die Förderungen endeten zum Jahresende 2022

Die Förderung KfW 441 konnte bis zum 27.12.2022 beantragt werden. Danach waren die Fördermittel ausgeschöpft.

Der Zuschuss KfW 439 für Kommunen, also für kommunal errichtete Ladestationen, konnte nur noch bis zum 02.12.2022 beantragt werden.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet derzeit keine Förderung für öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge an. Sollten sich für 2023 neue Fördermöglichkeiten ergeben, werden wir diese hier ergänzen.

Gibt es die THG-Quote auch bei Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Unternehmen?

Nicht nur für Elektroautos – Sie können die THG-Quote jetzt auch mit Ihrer Ladestation für Elektrofahrzeuge attraktiv nutzen – unter folgender Bedingung: Es muss sich um eine öffentlich zugängliche Ladesäule für Elektrofahrzeuge handeln.

Für dieses Jahr können Sie sich eine Quote von derzeit 12,5 Cent pro Kilowattstunde sichern – das entspricht bei einer durchschnittlich ausgelasteten Ladesäule rund 1.000 € Mehreinnahmen pro Jahr!

Die einzigen Voraussetzungen:

  • Sie betreiben eine öffentliche Ladesäule gemäß Ladesäulenverordnung.
  • Ihre Ladesäule ist eichrechtskonform und bei der Bundesnetzagentur registriert.

Ein kurzer Anruf genügt – den Rest erledigt emobicon® für Sie. Schnell, unkompliziert, unbürokratisch.

Lässt sich mit dem Betrieb einer öffentlichen Ladestation für Elektrofahrzeuge Geld verdienen?

Wie bereits erwähnt, sind bei der Errichtung einer öffentlichen Ladestation die nicht unerheblichen Investitionskosten zu berücksichtigen.
Hinzu kommen laufende Betriebskosten wie jährliche Wartungskosten, Backend-Kosten und natürlich die Kosten für den Strombezug.

Auf der anderen Seite stehen die Einnahmen direkt aus dem verkauften Ladestrom und seit 2022 auch aus den Treibhausgaszertifikaten der Ladestationen, mit denen ein zusätzlicher Erlös von 12,5 Cent pro Kilowattstunde erzielt werden kann.

Um die Wirtschaftlichkeit des Betriebs einer öffentlich zugänglichen Ladestation für Elektrofahrzeuge zu veranschaulichen, wird hier eine Beispielrechnung über einen Zeitraum von durchschnittlich acht Jahren dargestellt. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Beispiel handelt, das von Ihrer tatsächlichen Situation abweichen kann.

Beispielrechnung öffentliche Ladesäule 2 x 22 kW AC

Anfangsinvestition für Ladesäule mit zwei Ladepunkten a 22 Kilowatt Ladeleistung inklusive Installation: 20.000 €

JahrWartungBackendkWh / JahrStromeinkaufStromverkaufTHG-QuoteSumme
2023300,00 €180,00 €13.9534.464,82 €5.581,02 €1.744,13 €-17.619,68 €
2024300,00 €180,00 €15.3484.911,30 €6.139,12 €1.918,50 €-14.953,36 €
2025300,00 €180,00 €16.7435.357,78 €6.697,22 €2.092,88 €-12.001,04 €
2026300,00 €180,00 €18.1385.804,26 €7.255,33 €2.267,25 €-8.762,72 €
2027300,00 €180,00 €19.5346.250,74 €7.813,43 €2.441,75 €-5.238,28 €
2028300,00 €180,00 €20.9296.697,22 €8.371,53 €2.616,13 €-1.427,85 €
2029300,00 €180,00 €22.3247.143,71 €8.929,63 €2.790,50 €2.668,58 €
2030300,00 €180,00 €23.7197.590,19 €9.487,73 €2.964,88 €7.050,99 €

Für die obige Berechnung  der Einnahmen und Kosten einer öffentlichen Ladestation wurden folgende Werte angenommen:

 

Installation20.000,00 €Ladesäule, Installation, Stromanschluss
Wartung300,00 € pro Jahr
Backend7,50 €monatlich pro Ladepunkt
Strombezug0,32 €pro kWh
Stromverkauf0,40 €pro kWh
THG-Quote0,125 €pro kWh
Strommenge19,1 kWhpro Tag und Ladepunkt

Für den Stromeinkauf und -verkauf wurden aktuelle Werte verwendet, die sich mit der Zeit ändern können. Für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist jedoch nur die Differenz zwischen Ein- und Verkauf relevant. Die täglich verladene Strommenge basiert auf einer Statistik von statista, es wird angenommen, dass die verladene Strommenge jährlich um 10 % steigt. Wie Sie sich vorstellen können, ist eine solche Wirtschaftlichkeitsberechnung sehr stark von den individuellen Gegebenheiten abhängig.

Wenn  Sie eine individuelle Beratung zu den Kosten einer öffentlichen Ladestation in Verbindung mit der THG-Quote für Ladesäulen  und möglichen staatlichen Förderungen wünschen, kontaktieren Sie uns.

Wieviel öffentliche Ladestationen für E-Fahrzeuge gibt es überhaupt in Deutschland?

Bei der Frage, ob die neu errichtete Ladesäule für das eigene Unternehmen eventuell als öffentliche Ladesäule betrieben werden soll, spielt natürlich auch die aktuelle Anzahl der Ladesäulen eine Rolle.

Bundesweit sind zum 1. Dezember 2022 insgesamt 76.561 Ladepunkte für Elektrofahrzeuge in Betrieb, die das Anzeigeverfahren bei der Bundesnetzagentur durchlaufen haben. Im Vergleich zum Juli 2022 entspricht dies einem Zuwachs von rund 10.000 Ladepunkten. Die meisten Ladepunkte befinden sich im Bundesland Bayern, dicht gefolgt von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Die Verteilung der Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Deutschland nach Stationstypen zeigt, dass Normalladepunkte mit 63.806 Ladepunkten deutlich vor den 12.755 Schnellladepunkten liegen.

Welcher Betreiber hat die meisten Ladepunkte?

Betrachtet man die Betreiber von Ladeeinrichtungen, so liegt die EnBW mit knapp 4.000 Ladepunkten an erster Stelle, gefolgt von E.ON mit 2.410 Ladepunkten und EWE Go mit 1.694 Ladepunkten.

Warum müssen öffentliche Ladepunkte registriert werden?

Die Bundesnetzagentur ist für den Vollzug der Ladesäulenverordnung (LSV) zuständig. Diese Verordnung legt die technischen Mindestanforderungen für die Installation und den Betrieb von sicheren und interoperablen öffentlichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge fest. Um die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen an öffentliche Ladepunkte nach der Ladesäulenverordnung (LSV) überprüfen zu können, sind die Betreiber verpflichtet, ihre öffentliche Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur anzumelden.

Was ist bei Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Tiefgaragen beachten?

Elektrofahrzeuge werden in Zukunft einen stetigen Aufschwung erleben. Dazu gehört auch der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im privaten und öffentlichen Bereich. Das bedeutet, dass vor allem private und gewerbliche Parkplätze, Parkhäuser und Tiefgaragen mit mehreren Wallboxen ausgestattet werden müssen. Welche Fragen dabei zu berücksichtigen sind, erläuteren wir hier:

Wie gefährlich ist ein Elektroauto in der Tiefgarage?

Die Angst vor unkontrollierten Bränden von Elektrofahrzeugen, insbesondere in Tiefgaragen, ist heute weit verbreitet. Aber ist diese Angst gerechtfertigt?

Wir haben die wichtigsten Argumente zusammengefasst, die Ihnen die Angst vor Bränden von Elektrofahrzeugen, insbesondere in Tiefgaragen, nehmen dürften:

  • Unabhängig von der Antriebsart: Für alle Fahrzeuge gelten hohe gesetzliche Anforderungen, die so gestaltet sein müssen, dass sie ein Höchstmaß an Sicherheit für den Fahrer gewährleisten, um überhaupt zugelassen zu werden.
  • Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes gibt es bei der Risikobewertung keinen Unterschied zwischen Elektrofahrzeugen und Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.
  • Auch Lithium-Ionen-Batterien stellen im Brandfall kein großes Problem für die Brandbekämpfung dar. Sie werden entweder mit großen Mengen Löschwasser kontrolliert gekühlt oder in einen Wasserbehälter getaucht. Allerdings dauert es sehr lange, bis sich die Batterie so stark erhitzt, dass sie überhaupt Feuer fängt.
  • Der Ladevorgang selbst ist ungefährlich. Für die fachgerechte Installation von Wallboxen und das Laden von Elektrofahrzeugen in Tiefgaragen sind daher keine besonderen Brandschutzbestimmungen zu beachten. Dies macht die Installation von Ladestationen in Tiefgaragen relativ einfach.

Ladestationen sind Teil der technischen Gebäudeausrüstung

Ladestationen in Tiefgaragen und das Aufladen von Elektrofahrzeugen stellen daher keine Nutzungsänderung der Einrichtung für Fuhrparkbetreiber dar. Im Gegensatz zu Zapfsäulen für Kraftstoffe sind Ladestationen daher nicht genehmigungspflichtig. Sie gelten als Teil des Leitungsnetzes und damit als Teil der technischen Ausrüstung des Gebäudes. Hinsichtlich des Brandschutzes sind die Bestimmungen der jeweiligen Landesbauordnung sowie die Richtlinien für Leitungsanlagen zu beachten.

Planung

Wie viele Ladesäulen sollen installiert werden? Sollen diese in Zukunft erweiterbar sein oder soll es bei einer festen Anzahl bleiben? Wie viele Ladepunkte sind maximal möglich?

Strom

Wie wird dieser abgerechnet? Muss die Erhöhung der Leistung beim Netzbetreiber beantragt werden? Ist es notwendig, zusätzliche Stromzähler zu installieren?

Lastmanagement

Um eine Überlastung des Netzes zu verhindern und eine gerechte Aufladung zwischen den Fahrzeugen jederzeit zu gewährleisten, sollte bei der Installation der Ladelösung auch ein Lastmanagement installiert werden. Es gibt externe Lastmanagementsysteme, aber auch Wallboxen mit integriertem Lastmanagement.

Man unterscheidet zwischen statischen und dynamischen Lastmanagementsystemen. Beim statischen Lastmanagement wird die vorgegebene Gesamtleistung je nach Bedarf auf die verschiedenen Wallboxen verteilt.

Beim dynamischen Lastmanagement wird das elektrische Potenzial für das Laden von Fahrzeugen entsprechend dem Verbrauch der gesamten Anlage angepasst. Ist der Stromverbrauch der gesamten Immobilie gering, kann den Wallboxen mehr Energie zugeführt werden. Dies ist vor allem nachts sinnvoll, wenn viel Strom zum Aufladen von Elektrofahrzeugen verbraucht wird.

Zugangsbeschränkungen

Unabhängig davon, ob es sich um einen privaten Parkplatz in einem Mehrfamilienhaus oder um einen allgemeinen Mitarbeiterparkplatz in einem Parkhaus oder einer Tiergarage handelt: Zugangsbeschränkungen erlauben nur denjenigen, die zur Nutzung der Wallbox berechtigt sind. Darüber hinaus können die Nutzer individuell dem Verbrauch zugeordnet werden, was auch bei der Stromabrechnung hilft.

Diebstahlschutz

Auch wenn die Ladestation nicht öffentlich zugänglich ist und nur andere Mieter bzw. Eigentümer und Mitarbeiter Zugang dazu haben, besteht ein Diebstahlrisiko. Es empfiehlt sich daher, eine Ladestation mit Diebstahlsicherung zu wählen.

Ladekabel

Insbesondere wenn mehrere Nutzern mit unterschiedlichen Fahrzeugen, die Ladeinfrastruktur in Parkhäusern, Tiefgaragen oder Parkplätzen nutzen wollen, müssen die Ladekabel am Stellplatz lang genug sein, um die Anschlüsse der verschiedenen Fahrzeugtypen problemlos zu erreichen. Einige Anschlüsse befinden sich an der Front, an der Seite oder sogar am Heck des Fahrzeugs. Ist das Ladekabel zu kurz ist, kann es zu Problemen kommen und der Ladevorgang funktioniert bei bestimmten Modellen nicht.

Abrechnung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Strom abzurechnen. So können z.B. bestimmte Gruppen oder Abteilungen über eine Ladekarte gebildet werden, oder einzelne Verbraucher erhalten automatisch eine monatliche Abrechnung mit Abbuchung von einem bestimmten Kont. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

 

Wird Ladeinfrastruktur für E-Autos bald Pflicht im Gewerbe? (GEIG)

Was verbirgt sich hinter dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz

Die Bundesregierung hat nun mit einem umfassenden Gesetz den Weg für Elektrofahrzeuge frei gemacht. Das Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastrukturgesetz (GEIG), das bereits am 25. März 2021 in Kraft trat, macht den Ausbau der Strom- und Ladeinfrastruktur an Gebäuden verpflichtend. Das bedeutet, dass Gebäude in Zukunft von vornherein mit Blick auf Elektrofahrzeuge geplant werden müssen.

Das GEIG verfolgt zwei Hauptziele. Beschleunigung des Ausbaus der Leitungs- und Ladeinfrastruktur im Gebäudesektor und Gewährleistung der Finanzierbarkeit von Gebäuden und Wohnungen. Für die Bundesregierung ist das Gesetz eine tragende Säule zur Erreichung der Klimaschutzziele.

Neue Anforderungen an den elektrischen Anschluss von Stellplätzen

Das Gesetz schreibt vor, dass auf den Stellplätzen eines jeden Grundstücks eine bestimmte Anzahl von Elektroinstallationsrohren für den Ausbau der Energieversorgung und der Datenleitungen vorzusehen ist. Das bedeutet, dass der Eigentümer verpflichtet ist, die notwendigen Voraussetzungen für den Anschluss von Ladeeinrichtungen zu schaffen.

In den neuen Verordnungen ist zu unterscheiden zwischen
  • Wohngebäude und Nichtwohngebäude sowie
  • neue Gebäude und bestehende Gebäude (in denen umfangreiche Renovierungsarbeiten durchgeführt werden)

Die Anzahl der Stellplätze bestimmt, wie viele davon mit Schutzrohren für elektrische Leitungen ausgestattet sein müssen. Die Ladeinfrastruktur kann dann jederzeit auf diesen Parkplätzen erweitert werden.

GEIG – Regeln und Vorschriften auf einen Blick
NeubautenRenovierung von Bestandsgebäuden
WohngebäudeMit mehr als 5 Stellplätzen:
> Jeder Stellplatz mit Leerrohr
Mit mehr als 10 Stellplätzen:
> Jeder Stellplatz mit Leerrohr
Nichtwohngebäude
(Andere Immobilien)
Mit mehr als 6 Stellpätzen:
> Jeder dritte Stellplatz mit Leerrohr
& mindestens ein zusätzlicher Ladepunkt
Mit mehr als 10 Stellplätzen:
> jeder fünfte Stellplatz mit Leerrohr
& mindestens ein zusätzlicher Ladepunkt
Ab 2025 gilt außerdem:
Bei mehr als 20 Stellpätzen:
> zusätzlich ein weiterer Ladepunkt
Quartiersansatz und Ausnahmen

Der Quartiersansatz ermöglicht den Zusammenschluss von Gebäude- und Grundstückseigentümern. Wenn ihre Gebäude in einem räumlichen Zusammenhang stehen, z. B. wenn sie an derselben Straße liegen, kann eine Vereinbarung über die gemeinsame Bereitstellung von Stellplätzen getroffen werden.

Die GEIG-Ausnahme gilt für Nichtwohngebäude von kleinen und mittleren Unternehmen, die das Gebäude hauptsächlich selbst nutzen. Sie sind von den Anforderungen ausgenommen.
Darüber hinaus gilt das GEIG nicht, wenn die Kosten für den Ausbau der Verkabelungs- und Ladeinfrastruktur 7 % der anteiligen Gesamtkosten der Hauptsanierung übersteigen.

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz ebnet damit den Weg für den bundesweiten Ausbau der Ladeinfrastruktur und trägt dazu bei, dass Elektrofahrzeuge durch ausreichende Lademöglichkeiten zukunftsfähig und für Autofahrerinnen und Autofahrer besser zugänglich werden.

Quelle: GEIG

Wie funktionieren öffentliche Elektrotankstellen?

Öffentliche Elektrotankstellen, auch öffentliche Ladestationen genannt, sind Standorte, an denen Besitzer von Elektrofahrzeugen ihre Fahrzeuge aufladen können. Sie befinden sich in der Regel an öffentlich zugänglichen Orten wie Parkplätzen, Einkaufszentren und Straßenrändern und können von jedermann genutzt werden.

Die Technologie hinter öffentlichen Elektrotankstellen basiert auf der Verwendung von Ladestationen, die an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind. Diese Ladestationen können entweder Wechselstrom- oder Gleichstrom-Ladestationen sein und unterschiedliche Leistungen haben. Einige Ladesäulen sind schnellladefähig und können das Fahrzeug in kürzerer Zeit aufladen als andere.

Die Nutzung öffentlicher Ladestationen erfolgt in der Regel über eine Zugangskarte oder ein mobiles Bezahlsystem, mit dem der Nutzer den Ladevorgang starten und bezahlen kann. Einige öffentliche Ladestationen erfordern auch die Registrierung des Fahrers und die Angabe einer Kreditkarte.

Es gibt auch intelligente öffentliche Ladestationen, die über eine Internetverbindung verfügen und über eine Smartphone-App oder eine Website gesteuert werden können. So kann der Nutzer den Ladestatus überwachen, den Ladevorgang starten und beenden und die Kosten begleichen.

Öffentliche Ladestationen werden in Zukunft eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der Elektromobilität spielen, indem sie den Zugang zu elektrischer Energie für Besitzer von Elektrofahrzeugen erleichtern und damit die Reichweite und Nutzbarkeit von Elektrofahrzeugen erhöhen.

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