emobicon – die eMobil-Experten
Elektromobilität und Förderung für ambulante Pflegedienste
Elektrische Pflegefahrzeuge, passende Ladeinfrastruktur und aktuelle Fördermöglichkeiten in Nordrhein-Westfalen.
- bis zu 3.000 € je Elektrofahrzeug
- bis zu 1.500 € je Ladepunkt
- bis zu 10.000 € für ein Umsetzungskonzept
- Planung, Förderung und Umsetzung aus einer Hand


Fahrzeugförderung
bis zu 3.000 €
je geeignetem Elektrofahrzeug

Ladeinfrastruktur
bis zu 1.500 €
je betrieblichem Ladepunkt

Umsetzungskonzept
bis zu 10.000 €
Zuschuss ab 5 geplanten Fahrzeugen
Warum E-Mobilität gut zu Pflegediensten passt

Planbare Touren
Feste Routen und kurze Tagesstrecken erleichtern die Einsatzplanung.

Regelmäßige Standzeiten
Feste Routen und kurze Tagesstrecken erleichtern die Einsatzplanung.

Depotladen über Nacht
Strom ist günstiger als Kraftstoff – TCO nachhaltig reduzieren.

PV & Grünstrom sinnvoll nutzbar
Energieerzeugung und Grünstrom senken Kosten und mindern CO2-Ausstoß.
Für welche Dienste ist die Förderung geeignet?
Die Förderung in NRW richtet sich an ambulante und mobile Angebote mit regelmäßigem Fuhrparkeinsatz.

Ambulante Pflegedienste

Mobile Betreungsdienste

Intensivpflegedienste

Besuchs- und Begleitdienste

Dienste für Menschen mit Behinderung

Beratungs- und Fürsorgedienste
So geht emobicon vor
erfassen
prüfen
analysieren
dimensionieren
planen
begleiten
Beispiel: Pflegedienst mit 5 Fahrzeugen
Förderpotenzial: bis zu 32.500 €
Die tatsächliche Förderung hängt vom konkreten Vorhaben ab.
Häufige Fragen zur Förderung für Pflegedienste
Wie hoch ist die Fahrzeugförderung?
Für geeignete reine Elektrofahrzeuge der Klasse M1 können ambulante soziale Dienste bis zu 3.000 Euro je Fahrzeug erhalten.
Wie viele Fahrzeuge können gefördert werden?
Grundsätzlich können je Antragsteller bis zu zehn Fahrzeuge gefördert werden.
Welche Fahrzeugmodelle sind förderfähig?
Gefördert werden ausschließlich Fahrzeuge, die laut Kraftfahrt-Bundesamt den Segmenten „Minis“ oder „Kleinwagen“ zugeordnet sind. Die konkrete Modellvariante sollte vor der Bestellung geprüft werden.
Können auch Leasingfahrzeuge gefördert werden?
Ja. Auch Leasing und Langzeitmiete können förderfähig sein. Die Förderung ist jedoch an die Vertragslaufzeit und die vereinbarte Sonderzahlung gekoppelt.
Wie hoch ist die Förderung für Ladepunkte?
Ambulante soziale Dienste können bis zu 1.500 Euro je nicht öffentlich zugänglichem Ladepunkt erhalten.
Sind auch Installation und Lastmanagement förderfähig?
Grundsätzlich können neben den Ladepunkten auch Lastmanagement, Energiemanagement, Leitungsinfrastruktur, Netzanschluss, Tiefbau, Montage und weitere notwendige Bestandteile berücksichtigt werden. Die maximale Förderung bleibt jedoch auf den jeweiligen Förderhöchstbetrag je Ladepunkt begrenzt.
Muss eine Photovoltaikanlage vorhanden sein?
Nein. Der erforderliche regenerative Strom kann auch über einen geeigneten Grünstromliefervertrag nachgewiesen werden. Bei Nutzung einer eigenen PV-Anlage gelten bestimmte Mindestanforderungen.
Darf die Ladeinfrastruktur öffentlich genutzt werden?
Der spezielle Förderbaustein für ambulante soziale Dienste bezieht sich auf nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur.
Können Mitarbeitende ihre privaten Fahrzeuge dort laden?
Das sollte im jeweiligen Konzept sauber von der Nutzung durch die betriebliche Pflegeflotte getrennt werden. Für Beschäftigtenladen gelten eigene Förder- und Nutzungsbedingungen.
Wann darf bestellt werden?
Grundsätzlich erst nach Antragstellung und nach Erhalt der Förderentscheidung. Verbindliche Bestellungen und Verträge vor diesem Zeitpunkt können die Förderung ausschließen.
Kann emobicon auch das Umsetzungskonzept erstellen?
Ja. emobicon unterstützt Pflegedienste bei Flottenanalyse, Standortprüfung, Ladeinfrastruktur, Lastmanagement, Wirtschaftlichkeit, Fördermitteln und Umsetzungsplanung.
Sie möchten Ihre Pflegeflotte elektrifizieren?
Wir prüfen Fördermittel, Fahrzeugstrategie und Ladeinfrastruktur für Ihren Standort in NRW.
Telefon: +49 (0)2933 8259 959 | E-Mail: info@emobicon.de
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