Warum der Verkauf von eigenem PV-Strom jetzt zum Gamechanger wird
Photovoltaikanlagen produzieren heute mehr Strom denn je – und das zu immer geringeren Kosten. Für viele Unternehmen, Vermieter und Kommunen entsteht jedoch ein wachsendes Problem: Zur Mittagszeit liefern Solaranlagen oft deutlich mehr Energie, als vor Ort verbraucht werden kann. Die klassische Lösung – Einspeisung ins öffentliche Netz – wird finanziell zunehmend unattraktiv. Die Einspeisevergütung liegt mittlerweile häufig unter den tatsächlichen Stromgestehungskosten.
Damit rückt eine zentrale Frage in den Fokus: Wie kann selbst erzeugter Solarstrom sinnvoller genutzt oder sogar gewinnbringend verkauft werden?
Genau hier eröffnen sich neue Möglichkeiten. Durch aktuelle gesetzliche Änderungen und technische Entwicklungen können Anlagenbetreiber ihren PV-Strom heute auf deutlich mehr Wegen vermarkten als noch vor wenigen Jahren: an Mieter, Nachbarn, Unternehmen im gleichen Areal oder sogar über Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Modelle wie Mieterstrom, Arealversorgung oder das neue Energy Sharing schaffen völlig neue Optionen – jedes mit eigenen Chancen, Voraussetzungen und wirtschaftlichen Auswirkungen.
Für Betreiber von Photovoltaikanlagen bedeutet das: Aus einem reinen Eigenverbrauchsprojekt wird zunehmend ein echtes Geschäftsmodell. Doch nicht jede Lösung passt zu jedem Standort. Messkonzepte, Abrechnungssysteme, rechtliche Rahmenbedingungen und die vorhandene Infrastruktur spielen dabei eine entscheidende Rolle.
Dieser Leitfaden gibt einen strukturierten Überblick über alle relevanten Wege, eigenen Strom legal, wirtschaftlich und praxistauglich zu verkaufen. Er zeigt, welche Modelle es gibt, für wen sie geeignet sind und welche technischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen – speziell aus der Perspektive von Gewerbebetrieben, Immobilienbesitzern und kommunalen Einrichtungen.
Was rechtlich beim Stromverkauf wichtig ist
Der Verkauf von selbst erzeugtem Strom klingt zunächst einfach – rechtlich ist er es jedoch nicht immer. Sobald Strom an Dritte weitergegeben wird, greifen klare energiewirtschaftliche Regeln. Wer diese kennt, kann Projekte sauber planen und spätere Probleme vermeiden.
Wann spricht man überhaupt von „Stromverkauf“?
Entscheidend ist die Frage: Wer nutzt den erzeugten Strom?
- Eigenverbrauch: Wird der Strom innerhalb derselben juristischen Person genutzt (z. B. im eigenen Unternehmen oder Haushalt), handelt es sich rechtlich nicht um einen Verkauf.
- Weitergabe an Dritte: Sobald Strom an Mieter, Nachbarn, andere Firmen oder externe Nutzer geliefert wird, gilt dies als Stromlieferung – unabhängig davon, ob Geld fließt oder nicht.
- Öffentliches Netz oder private Leitung: Auch der Weg des Stroms ist relevant. Erfolgt die Lieferung über das öffentliche Netz, gelten andere Pflichten als bei einer rein internen Versorgung über private Leitungen.
Diese Unterscheidungen bestimmen, welches Modell überhaupt möglich ist und welche Anforderungen erfüllt werden müssen.
Die drei zentralen Bausteine jedes Modells
Unabhängig vom gewählten Konzept beruhen alle Stromverkaufsmodelle auf drei grundlegenden Säulen:
- Messkonzept
Es muss eindeutig erfasst werden, wer wie viel Strom erzeugt und wer wie viel verbraucht. Ohne ein sauberes Messkonzept ist weder Abrechnung noch rechtssichere Lieferung möglich. - Abrechnung und Marktkommunikation
Gelieferte Strommengen müssen korrekt zugeordnet, abgerechnet und dokumentiert werden. Je nach Modell sind dafür spezielle Abrechnungssysteme oder Dienstleister erforderlich. - Rechtlicher Rahmen
Für jede Form der Stromlieferung gelten gesetzliche Vorgaben – etwa aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) oder steuerrechtlichen Regelungen.
Warum Zähler und EMS entscheidend sind
In der Praxis scheitern viele Projekte nicht am Willen, sondern an der technischen Umsetzung. Für nahezu alle modernen Modelle gelten heute folgende Mindestanforderungen:
- Viertelstundenscharfe Messung: Erzeugung und Verbrauch müssen zeitgleich und präzise erfasst werden, meist in 15-Minuten-Intervallen.
- Zweirichtungszähler oder intelligente Messsysteme (iMSys): Diese sind erforderlich, um Einspeisung und Bezug sauber voneinander zu trennen.
- Energiemanagementsystem (EMS): Ein EMS hilft, PV-Erzeugung, Verbrauch und Ladeinfrastruktur zu steuern und wirtschaftlich zu optimieren.
Nur mit diesen technischen Grundlagen lassen sich Modelle wie Mieterstrom, Energy Sharing oder Arealversorgung rechtssicher und wirtschaftlich betreiben.
Lieferantenpflichten – warum Vereinfachungen wichtig sind
Wer früher Strom an Dritte liefern wollte, wurde rechtlich oft wie ein klassischer Energieversorger behandelt – mit umfangreichen Pflichten wie:
- Registrierung als Lieferant
- Bilanzkreisverantwortung
- Liefergarantien und Meldepflichten
Neue Regelungen wie das Energy-Sharing-Modell oder vereinfachte Mieterstromkonzepte reduzieren diese Anforderungen deutlich. Trotzdem bleibt: Stromverkauf ist kein „informeller Austausch“, sondern ein klar regulierter Prozess.
Fazit: Der rechtliche Rahmen ist komplex, aber beherrschbar. Mit einem passenden Messkonzept, klaren Verträgen und moderner Technik können Unternehmen, Vermieter und Kommunen heute deutlich mehr aus ihrem selbst erzeugten Strom machen – ohne unnötige Risiken einzugehen.
Die wichtigsten Modelle im Überblick
Modell 1 – Energy Sharing (§42c EnWG)
Energy Sharing ist das jüngste und politisch meistdiskutierte Modell für den Verkauf von selbst erzeugtem Strom. Seit der Einführung des § 42c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde erstmals ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der es ermöglicht, Solarstrom unkompliziert mit Nachbarn oder lokalen Gemeinschaften zu teilen.
Grundidee des Energy Sharings
Beim Energy Sharing wird überschüssiger Strom aus erneuerbaren Energien – in der Praxis vor allem aus Photovoltaikanlagen – direkt an andere Verbraucher in der Nähe weitergegeben. Dies geschieht über das öffentliche Stromnetz, jedoch innerhalb eines festgelegten lokalen Rahmens.
Teilnehmen dürfen:
- Privatpersonen
- Kommunen
- kleine und mittlere Unternehmen
- Genossenschaften
Große Energiekonzerne sind ausdrücklich von diesem Modell ausgeschlossen.
Ziel ist es, lokal erzeugten Strom auch lokal zu nutzen und damit sowohl die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen zu verbessern als auch Stromkosten für die Abnehmer zu senken.
Was das Modell praktisch ermöglicht
Ein typisches Szenario könnte so aussehen:
Ein Haus- oder Gewerbebetrieb mit Photovoltaikanlage produziert mittags mehr Strom, als selbst verbraucht wird. Statt diesen Überschuss für rund 8 Cent pro Kilowattstunde ins Netz einzuspeisen, kann er ihn nun direkt an Nachbarn, Mieter oder Betriebe in der Umgebung verkaufen – beispielsweise zu 10–15 Cent pro Kilowattstunde.
Damit entsteht eine Win-win-Situation:
- Anlagenbetreiber erzielen höhere Erlöse als bei der Einspeisevergütung.
- Abnehmer zahlen weniger als für normalen Netzstrom.
Wichtige rechtliche Eckpunkte
Energy Sharing unterscheidet sich deutlich von einer klassischen Stromlieferung:
- Betreiber müssen sich nicht als Energieversorger registrieren lassen.
- Viele Pflichten wie Bilanzkreisverantwortung oder Liefergarantien entfallen.
- Grundlage ist eine vereinfachte Vereinbarung zwischen Erzeuger und Abnehmern.
- Reststrom müssen die Abnehmer weiterhin über ihren regulären Stromvertrag beziehen.
Damit ist Energy Sharing deutlich einfacher umzusetzen als frühere Modelle des Stromverkaufs.
Technische Voraussetzungen
Für die praktische Umsetzung sind jedoch klare Anforderungen zu erfüllen:
- Viertelstundenscharfe Messung von Erzeugung und Verbrauch
- Einsatz intelligenter Messsysteme oder moderner Zweirichtungszähler
- Abstimmung des Messkonzepts mit dem zuständigen Verteilnetzbetreiber
- Geeignete Abrechnungs- und Datenaustauschprozesse
Ohne diese technische Grundlage lässt sich Energy Sharing nicht sauber abbilden.
Kosten und Abgaben
Ein häufiges Missverständnis: Auch beim Energy Sharing fallen grundsätzlich Netzentgelte und Abgaben an. Der Strom wird zwar lokal genutzt, läuft aber weiterhin über das öffentliche Netz.
Eine wichtige Ausnahme bildet die Stromsteuer:
- Für Anlagen bis 2 Megawatt Leistung entfällt sie in vielen Fällen.
- Voraussetzung ist ein räumlicher Zusammenhang zwischen Erzeugung und Verbrauch (in der Regel bis zu 4,5 km).
Für wen ist Energy Sharing besonders interessant?
Das Modell eignet sich vor allem für:
- Wohnquartiere mit mehreren Gebäuden
- Nachbarschaften mit gemischter Nutzung
- kleinere Gewerbegebiete
- Kommunale Liegenschaften
- Betriebe mit regelmäßigen PV-Überschüssen
Weniger geeignet ist es dagegen für Einzelstandorte ohne mögliche Abnehmer in der Nähe.
Chancen und Grenzen
Energy Sharing eröffnet völlig neue Möglichkeiten – hat aber auch realistische Grenzen:
Chancen:
- Höhere Erlöse für PV-Betreiber
- Günstiger Strom für lokale Abnehmer
- Stärkung regionaler Energiekonzepte
- Sinnvolle Nutzung von Überschussstrom
Grenzen:
- Kein Wegfall der Netzentgelte
- Technischer und organisatorischer Aufwand
- Wirtschaftlich erst ab einer gewissen Teilnehmerzahl attraktiv
- Breite Marktreife wird schrittweise erwartet
Fazit zu Modell 1
Energy Sharing ist ein vielversprechendes neues Instrument, um Solarstrom wirtschaftlicher zu nutzen. Es wird jedoch kein Selbstläufer sein, sondern vor allem dort funktionieren, wo:
- ein klarer lokaler Abnehmerkreis vorhanden ist,
- moderne Messtechnik eingesetzt wird und
- Prozesse professionell organisiert werden.
Für viele emobicon-Kunden – etwa Gewerbebetriebe mit Nachbarn, Quartiere oder Kommunen – kann Energy Sharing mittelfristig zu einer sehr attraktiven Option werden.
Modell 2 – Mieterstrom
Das Mieterstrommodell ist eine der etabliertesten Möglichkeiten, selbst erzeugten Solarstrom an Dritte zu verkaufen. Es richtet sich vor allem an Vermieter von Mehrfamilienhäusern, Wohnanlagen oder gemischt genutzten Gebäuden.
Grundprinzip des Mieterstroms
Beim Mieterstrom wird der auf dem Dach eines Gebäudes erzeugte PV-Strom direkt an die Bewohner oder Gewerbemieter im selben Objekt geliefert. Der Strom fließt dabei ohne Umweg über das öffentliche Netz zu den Verbrauchern im Haus. Nur wenn die PV-Anlage nicht genügend Energie liefert, beziehen die Mieter Reststrom von ihrem regulären Versorger.
Für den Anlagenbetreiber bedeutet das:
- Der erzeugte Strom wird nicht zu niedrigen Einspeisevergütungen abgegeben,
- sondern zu einem frei vereinbarten Preis direkt an die Nutzer im Gebäude verkauft.
Für wen ist Mieterstrom geeignet?
Das Modell eignet sich besonders für:
- Mehrfamilienhäuser mit mehreren Wohneinheiten
- Wohnungsbaugesellschaften und Hausverwaltungen
- gemischt genutzte Gebäude mit Wohnungen und kleinen Gewerbeeinheiten
- Neubauprojekte mit integrierter PV-Planung
Weniger geeignet ist Mieterstrom für:
- Einfamilienhäuser
- reine Gewerbeimmobilien mit nur einem Nutzer
- verstreute Gebäude ohne gemeinsame elektrische Infrastruktur
Vorteile des Mieterstrommodells
Mieterstrom bietet klare wirtschaftliche und organisatorische Vorteile:
- Höhere Erlöse als bei reiner Einspeisung
- Günstiger Strompreis für Mieter
- Attraktivitätssteigerung von Immobilien
- Bessere Nutzung des lokal erzeugten Solarstroms
- Beitrag zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Für Vermieter kann Mieterstrom außerdem ein zusätzliches Argument im Wettbewerb um Mieter sein.
Rechtliche und technische Anforderungen
Damit Mieterstrom rechtssicher umgesetzt werden kann, sind einige Voraussetzungen notwendig:
- Ein sauberes Messkonzept für jede Wohneinheit
- Geeignete Zählertechnik und Abrechnungssysteme
- Lieferverträge zwischen Betreiber und Mietern
- Klare Trennung von PV-Strom und Reststrombezug
- Einhaltung energierechtlicher Vorgaben
Der Anlagenbetreiber übernimmt beim Mieterstrom in der Regel die Rolle eines Stromlieferanten – allerdings mit vereinfachten Pflichten im Vergleich zu klassischen Energieversorgern.
Typische Umsetzungsformen
In der Praxis gibt es verschiedene Varianten:
- Vermieter betreibt Anlage und Abrechnung selbst
- Beauftragung eines Dienstleisters oder Contractors
- Kooperation mit einem Energieversorger
- Kombination aus Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung
Welche Variante sinnvoll ist, hängt von Gebäudegröße, Anzahl der Parteien und organisatorischen Möglichkeiten ab.
Wirtschaftliche Einordnung
Mieterstrom ist in vielen Fällen wirtschaftlich attraktiv, weil:
- der Verkaufspreis meist deutlich über der Einspeisevergütung liegt
- gleichzeitig unterhalb des normalen Haushaltsstrompreises bleibt
- ein großer Teil des Stroms direkt im Gebäude genutzt wird
Je höher der Eigenverbrauchsanteil im Haus, desto besser rechnet sich das Modell.
Fazit zu Modell 2:
Mieterstrom ist ein bewährtes und praxistaugliches Instrument, um Solarstrom direkt vor Ort zu vermarkten. Für Vermieter und Wohnungswirtschaft bietet es eine realistische Möglichkeit, PV-Anlagen wirtschaftlich zu betreiben und gleichzeitig Mietern günstigen, nachhaltigen Strom anzubieten.
Modell 3 – Direktlieferung über private Leitungen (On-Site / Areal)
Die Direktlieferung von PV-Strom über private Leitungen ist eine der technisch und rechtlich klarsten Formen des Stromverkaufs. Dabei wird der erzeugte Solarstrom nicht über das öffentliche Netz, sondern innerhalb eines Grundstücks oder eines zusammenhängenden Areals an andere Nutzer weitergegeben.
Was bedeutet Direktlieferung konkret?
Bei diesem Modell wird der Strom physisch dort genutzt, wo er auch erzeugt wird – zum Beispiel:
- von einer Produktionshalle zur benachbarten Lagerhalle
- von einem Bürogebäude zu einem angrenzenden Werkstattgebäude
- von einer Dach-PV-Anlage zu Mietern im selben Gebäudekomplex
Entscheidend ist: Der Strom fließt ohne Nutzung des öffentlichen Stromnetzes über interne Kabel- oder Leitungssysteme. Genau dieser Punkt macht Modell 3 in der Praxis besonders attraktiv.
Technische Grundlagen und Voraussetzungen
Damit eine Direktlieferung rechtssicher und wirtschaftlich funktioniert, sind einige technische Voraussetzungen notwendig:
Erforderliche Infrastruktur
- Ein internes Verteilnetz bzw. private Leitungsführung
- Geeichte Zähler zur Erfassung von Erzeugung und Verbrauch
- Ein transparentes und nachvollziehbares Messkonzept
- Häufig ein Energiemanagementsystem (EMS) zur Optimierung der Stromflüsse
- Abrechnungssysteme für die Zuordnung der gelieferten Energiemengen
Gerade bei mehreren Abnehmern ist ein EMS entscheidend, um Lasten sinnvoll zu steuern und den Eigenverbrauch zu maximieren.
Warum Zähler und EMS entscheidend sind
Für nahezu alle professionellen On-Site-Modelle gelten heute folgende Mindestanforderungen:
- Viertelstundenscharfe Messung von Erzeugung und Verbrauch
- Zweirichtungszähler oder intelligente Messsysteme
- Ein Energiemanagementsystem, das PV-Erzeugung, Verbraucher und ggf. Ladeinfrastruktur koordiniert
Nur mit diesen Bausteinen lässt sich eine belastbare und prüfungssichere Abrechnung realisieren.
Energiewirtschaftsrechtliche Grundlagen
Grundsatz: Stromlieferung an Dritte ist reguliert
Sobald Strom an eine andere juristische oder natürliche Person geliefert wird, handelt es sich rechtlich um eine Stromlieferung. Grundsätzlich wird der Lieferant damit aus Sicht des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zu einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen.
Der entscheidende Vorteil von Modell 3:
Da der Strom nicht über das öffentliche Netz fließt, entfallen viele Pflichten klassischer Energieversorger.
Typische rechtliche Konstrukte für Modell 3
In der Praxis wird die Direktlieferung meist über eines der folgenden Konzepte umgesetzt:
a) Kundenanlage (§ 3 Nr. 24a EnWG)
Eine Kundenanlage liegt vor, wenn
- ein zusammenhängendes Areal existiert,
- der Strom über ein internes Netz verteilt wird,
- die Anlage nicht der allgemeinen Versorgung dient und
- nur eine begrenzte Anzahl Nutzer versorgt wird.
Dann gilt die interne Verteilung nicht als Netzbetrieb im Sinne des EnWG.
Folgen:
- Keine Netzentgelte
- Kein Netzbetreiberstatus
- Stark vereinfachte Lieferantenpflichten
b) Direktleitung (§ 3 Nr. 12 EnWG)
Wenn der Strom über eine reine Punkt-zu-Punkt-Leitung vom Erzeuger direkt zum Abnehmer geführt wird, handelt es sich um eine Direktleitung.
Auch hier gilt:
- keine Nutzung des öffentlichen Netzes
- sehr klare und einfache Rechtslage
- minimaler regulatorischer Aufwand
Was rechtlich trotzdem zwingend bleibt
Auch bei Modell 3 sind notwendig:
- geeichte Messungen
- transparente Abrechnung
- klare vertragliche Vereinbarungen
- dokumentierte Prozesse
Netzrechtliche Aspekte
Netzentgelte
Der größte wirtschaftliche Vorteil:
Für Strom, der ausschließlich über private Leitungen fließt, fallen keine Netzentgelte an.
Konzessionsabgaben
Da keine öffentliche Netznutzung erfolgt:
- ebenfalls keine Konzessionsabgabe
Marktkommunikation
Im Gegensatz zu klassischen Liefermodellen sind in der Regel keine komplexen Marktprozesse (Bilanzkreis, Lieferantenwechsel etc.) erforderlich.
Steuerliche Grundlagen
Umsatzsteuer
Der Verkauf von Strom ist grundsätzlich eine umsatzsteuerpflichtige Leistung.
Das bedeutet:
- Abrechnung mit 19 % Umsatzsteuer
- ordnungsgemäße Rechnungsstellung an Abnehmer
- Vorsteuerabzug möglich
Wichtig bei Vermietern:
Die Stromlieferung ist steuerlich eine eigenständige Leistung und keine Nebenleistung zur Miete.
Stromsteuer
Hier liegt ein wesentlicher Vorteil von Modell 3:
Unter typischen Voraussetzungen ist eine Stromsteuerbefreiung möglich, insbesondere wenn
- die Anlage maximal 2 MW Leistung hat,
- Erzeugung und Verbrauch im räumlichen Zusammenhang erfolgen und
- kein öffentliches Netz genutzt wird.
In vielen On-Site-Fällen entfällt die Stromsteuer daher vollständig.
EEG-Umlage
Seit 2022 gilt:
- Die EEG-Umlage ist abgeschafft
- Für die Lieferung innerhalb eines Areals fallen daher keine zusätzlichen EEG-Belastungen mehr an
Dies macht Modell 3 wirtschaftlich deutlich attraktiver als noch vor einigen Jahren.
Ertragsteuerliche Aspekte
Der Stromverkauf stellt:
- normale gewerbliche Einnahmen dar
- ist Teil des Unternehmensgewinns
- kann – je nach Struktur – gewerbesteuerlich relevant sein
Bei Vermietern kann die Lieferung an Mieter steuerlich sensibel sein. In vielen Fällen ist deshalb eine separate Betreiber- oder Contracting-Struktur sinnvoll.
Vorteile und Grenzen des Modells
Vorteile
- Sehr geringe regulatorische Komplexität
- Keine Netzentgelte
- Hohe Wirtschaftlichkeit bei passender Laststruktur
- Unabhängigkeit von externen Energieversorgern
- Einfache Kombination mit EMS und Lastmanagement
Grenzen
- Funktioniert nur bei räumlicher Nähe
- Private Leitungsführung muss möglich sein
- Erweiterungen über Grundstücksgrenzen oft schwierig
- Abrechnungsaufwand steigt mit Anzahl der Nutzer
Sobald Strom über das öffentliche Netz transportiert werden soll, müssen andere Modelle wie Energy Sharing oder Mieterstrom gewählt werden.
Fazit für emobicon-Kunden
Die Direktlieferung über private Leitungen ist häufig der einfachste, schnellste und wirtschaftlichste Weg, selbst erzeugten PV-Strom an Dritte zu verkaufen.
Besonders geeignet für:
- Gewerbe- und Industrieareale
- Logistikstandorte
- Unternehmenscampus
- Ladeinfrastruktur auf eigenem Gelände
Praktische Empfehlung:
Bevor komplexere Modelle wie Energy Sharing geplant werden, sollte bei jedem Projekt zuerst geprüft werden:
Ist eine On-Site-Versorgung über private Leitungen technisch und rechtlich realisierbar?
Wenn ja, ist Modell 3 in den meisten Fällen der sinnvollste Einstieg.
Modell 4 – Kundenanlage / Arealversorgung
Die Versorgung mehrerer Abnehmer innerhalb einer sogenannten Kundenanlage ist eines der praxisrelevantesten Modelle für Gewerbeparks, Industrieareale und größere Immobilienkomplexe. Es ermöglicht, lokal erzeugten PV-Strom an verschiedene Nutzer weiterzugeben, ohne dass jedes Gebäude als eigener Netzanschluss mit vollständiger Lieferantenrolle organisiert werden muss.
Was ist eine Kundenanlage?
Rechtlich handelt es sich bei einer Kundenanlage um ein privates Stromnetz hinter einem gemeinsamen Netzanschlusspunkt. Innerhalb dieses Areals wird der Strom über eine interne Verteilstruktur an mehrere Letztverbraucher geliefert – zum Beispiel an:
- verschiedene Mieter in einem Gewerbepark
- mehrere Firmen auf einem Betriebsgelände
- unterschiedliche Gebäude eines Unternehmens
- kommunale Liegenschaften wie Schule, Bauhof und Rathaus
Der zentrale Vorteil: Die Stromverteilung erfolgt innerhalb der Anlage ohne Nutzung des öffentlichen Netzes.
Technische Voraussetzungen
Damit eine Kundenanlage funktioniert, müssen einige grundlegende technische Bedingungen erfüllt sein:
Interne Infrastruktur
- Ein gemeinsamer Netzverknüpfungspunkt
- Private Stromleitungen zwischen den Gebäuden
- Zählerplätze für jeden Abnehmer
- Ein zentrales Messkonzept für Erzeugung und Verbrauch
Mess- und Steuerungstechnik
- Viertelstundenscharfe Erfassung der Verbrauchswerte
- Intelligente Messsysteme oder moderne Zweirichtungszähler
- Abrechnungsfähige Unterzähler
- In der Regel ein Energiemanagementsystem (EMS), das Erzeugung und Verbrauch koordiniert
Betriebliche Anforderungen
- Klare Zuordnung von Strommengen zu einzelnen Nutzern
- Transparente Abrechnung
- Möglichkeit zur Integration von Ladeinfrastruktur und Batteriespeichern
Gerade bei größeren Anlagen ist ein EMS nahezu unverzichtbar, um Eigenverbrauch, Lastspitzen und Abrechnung sinnvoll zu managen.
Rechtliche Aspekte
Abgrenzung zum öffentlichen Netz
Eine Kundenanlage ist nur dann zulässig, wenn sie:
- räumlich zusammenhängend ist
- ausschließlich der Versorgung bestimmter Nutzer dient
- keine allgemeine Versorgungsaufgabe erfüllt
- nicht als „geschlossenes Verteilnetz“ einzustufen ist
Diese Abgrenzung ist entscheidend, da sonst deutlich strengere regulatorische Pflichten greifen würden.
Lieferantenrolle
Innerhalb einer Kundenanlage kann der Betreiber den Strom an die angeschlossenen Nutzer liefern. Dennoch gelten bestimmte Anforderungen:
- Abschluss von Stromlieferverträgen mit den Abnehmern
- Einhaltung energiewirtschaftlicher Informationspflichten
- Ordnungsgemäße Abrechnung
- Gewährleistung der Messrichtigkeit
Je nach Ausgestaltung kann der Anlagenbetreiber als „vereinfachter Lieferant“ auftreten oder einen externen Dienstleister für Abrechnung und Marktkommunikation einsetzen.
Reststromversorgung
Wichtig: Auch in einer Kundenanlage benötigen die Nutzer weiterhin einen Liefervertrag für Zeiten ohne PV-Erzeugung. Dieser Reststrom wird über den regulären Energieversorger bezogen. Die Abrechnung muss beide Anteile sauber trennen.
Steuerliche Aspekte
Bei der Arealversorgung spielen mehrere steuerliche Themen eine Rolle:
Stromsteuer
- Für Stromlieferungen innerhalb einer Kundenanlage kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Stromsteuerbefreiung greifen
- Insbesondere relevant bei Anlagen bis 2 MW und räumlichem Zusammenhang
- Die genaue Ausgestaltung hängt vom konkreten Messkonzept ab
Umsatzsteuer
- Der Verkauf von Strom an Dritte ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig
- Es müssen ordnungsgemäße Rechnungen erstellt werden
- Vorsteuerabzug aus der PV-Anlage ist in der Regel möglich
Gewerbesteuer und Betrieb
- Der Betreiber der Kundenanlage wird steuerlich zum Energieverkäufer
- Einnahmen aus dem Stromverkauf sind regulär zu versteuern
- Bei Wohnungsunternehmen kann die gewerbliche Prägung ein relevantes Thema sein
Eine frühzeitige Abstimmung mit Steuerberater und Netzbetreiber ist daher dringend zu empfehlen.
Für wen ist dieses Modell geeignet?
Die Kundenanlage eignet sich besonders für:
- Gewerbe- und Industrieparks
- Logistikstandorte mit mehreren Hallen
- Bürokomplexe
- kommunale Areale
- Mehrgebäude-Standorte eines Unternehmens
Überall dort, wo mehrere Nutzer auf engem Raum gemeinsam versorgt werden können, ist dieses Modell oft wirtschaftlich und organisatorisch sehr attraktiv.
Vorteile der Kundenanlage
- Hoher Eigenverbrauchsanteil der PV-Anlage
- Stromverkauf ohne Nutzung des öffentlichen Netzes
- Flexible Integration von Speichern und Ladeinfrastruktur
- Relativ stabile und planbare Strukturen
- Gut kombinierbar mit Energiemanagementsystemen
Grenzen und Herausforderungen
- Hoher Planungsaufwand für Messkonzept und Abrechnung
- Klare vertragliche Regelungen notwendig
- Abhängigkeit von vorhandener Infrastruktur
- Bei späteren Änderungen (neue Mieter, neue Gebäude) Anpassungen erforderlich
Fazit
Die Kundenanlage ist eines der praxisnahesten und stabilsten Modelle für den Verkauf von selbst erzeugtem Strom – insbesondere im Gewerbeumfeld. Technisch und rechtlich ist sie gut beherrschbar, erfordert jedoch ein professionelles Mess- und Abrechnungskonzept.
Für viele emobicon-Kunden – etwa Gewerbeparks, Logistikunternehmen oder kommunale Standorte – stellt sie häufig den sinnvollsten Einstieg in eine lokale Stromvermarktung dar.
Modell 5 – Verkauf von PV-Strom über Ladeinfrastruktur
Der Verkauf von selbst erzeugtem Solarstrom über Ladepunkte für Elektrofahrzeuge ist eines der praktischsten und wirtschaftlichsten Modelle – insbesondere für Unternehmen, Speditionen, Kommunen und Gewerbestandorte. Hier wird Strom nicht abstrakt „an Nachbarn“, sondern ganz konkret als Ladestrom verkauft.
Grundidee des Modells
Eine vorhandene oder neu errichtete Photovoltaikanlage wird direkt mit der Ladeinfrastruktur am Standort kombiniert. Der Betreiber verkauft den Strom an:
- Mitarbeiter
- Kunden und Besucher
- Dienstwagen- und Fuhrparkfahrer
- Externe Nutzer im halböffentlichen Bereich
Der Stromverkauf erfolgt dabei über ein Lade-Backend mit Tarifen und Abrechnungssystem – ähnlich wie an öffentlichen Ladesäulen, jedoch optimiert für den eigenen Standort.
Technische Aspekte
Damit der Verkauf von PV-Strom über Ladeinfrastruktur sinnvoll funktioniert, sind mehrere technische Komponenten erforderlich:
Notwendige Infrastruktur
- Photovoltaikanlage mit ausreichender Leistung
- Ladepunkte (AC und/oder DC) mit eichrechtskonformer Messung
- Backend-System zur Abrechnung und Nutzerverwaltung
- Energiemanagementsystem (EMS) zur intelligenten Steuerung
- Messkonzept mit geeichten Zählern
Warum ein EMS entscheidend ist
Ohne intelligentes Energiemanagement bleibt das Potenzial weitgehend ungenutzt. Ein EMS ermöglicht:
- Priorisierung von PV-Strom für das Laden
- Dynamische Lastverteilung zwischen mehreren Ladepunkten
- Vermeidung von Leistungsspitzen am Netzanschluss
- Automatische Umschaltung zwischen PV-Strom und Netzstrom
- Tarifsteuerung je nach Tageszeit und Verfügbarkeit
Praktisch entsteht dadurch ein System, das:
- möglichst viel Solarstrom direkt in Fahrzeuge lenkt
- nur bei Bedarf zusätzlichen Netzstrom verwendet
- Ladeleistungen automatisch anpasst
Gerade an Gewerbestandorten mit mehreren Fahrzeugen oder Schichtbetrieb ist dies ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor.
Rechtliche Aspekte
Beim Verkauf von Strom über Ladeinfrastruktur gelten besondere Regeln.
Abgrenzung Eigenverbrauch vs. Stromverkauf
- Laden eigener Firmenfahrzeuge = in der Regel Eigenverbrauch
- Laden von Mitarbeiter- oder Kundenfahrzeugen = Stromlieferung an Dritte
- Öffentliches Laden gegen Bezahlung = regulärer Energieverkauf
Sobald Dritte gegen Entgelt laden, wird der Betreiber rechtlich zum Stromlieferanten – allerdings mit deutlich weniger Pflichten als ein klassischer Energieversorger, wenn die Lieferung lokal und über ein Lade-Backend erfolgt.
Wichtige Anforderungen
- Eichrechtskonforme Messung pro Ladepunkt
- Transparente Preisauszeichnung
- Vertragliche Regelung über AGB oder Nutzungsbedingungen
- Datenschutz- und Abrechnungsvorgaben
- Klare Trennung zwischen:
- Strom für eigene Nutzung
- Stromverkauf an Dritte
Besonderheit: Nutzung des öffentlichen Netzes
Anders als bei On-Site-Direktlieferungen läuft der Strom hier zwar technisch meist über denselben Netzanschlusspunkt, wird aber rechtlich als Stromlieferung am Ladepunkt betrachtet. Das vereinfacht viele Prozesse gegenüber klassischen Liefermodellen.
Steuerliche Aspekte
Gerade steuerlich bietet dieses Modell oft Vorteile.
Umsatzsteuer
- Der Verkauf von Ladestrom ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig
- Abrechnung erfolgt wie bei jeder anderen Dienstleistung
- Vorsteuerabzug aus PV-Anlage und Ladeinfrastruktur ist möglich
Stromsteuer
- Bei Nutzung von selbst erzeugtem Strom für das Laden kann – je nach Konstellation – eine Stromsteuerbefreiung greifen
- Voraussetzung ist in vielen Fällen:
- räumlicher Zusammenhang
- Anlagengröße unter bestimmten Schwellenwerten
- Bei Verkauf an Dritte können jedoch wieder Stromsteuerpflichten entstehen
Dienstwagenbesteuerung
Für Unternehmen besonders relevant:
- Laden von Firmenfahrzeugen am eigenen Standort kann steuerlich begünstigt sein
- Abrechnung gegenüber Mitarbeitern muss sauber dokumentiert werden
- Sachbezugsfragen lassen sich über definierte Tarife und Backend-Abrechnungen rechtssicher lösen
Eine frühzeitige Abstimmung mit Steuerberater und Messstellenbetreiber ist hier entscheidend.
Wirtschaftliche Vorteile
Der Verkauf von PV-Strom über Ladeinfrastruktur bietet mehrere Ertragsquellen:
- Direkter Stromverkauf an Nutzer
- Ersparnis durch Eigenverbrauch beim Laden eigener Fahrzeuge
- Attraktive Mitarbeiter- und Kundenangebote
- Reduzierung von Netzbezugsspitzen
- Bessere Auslastung der PV-Anlage
Typische Effekte:
- Statt Einspeisung für 7–9 ct/kWh
- Verkauf als Ladestrom für z. B. 25–40 ct/kWh
- Gleichzeitig günstiger als öffentliche Schnelllader
Für wen ist dieses Modell besonders geeignet?
Dieses Konzept passt ideal für:
- Unternehmen mit Mitarbeiterparkplätzen
- Speditionen und Logistikbetriebe
- Autohäuser und Gewerbekunden
- Kommunale Standorte
- Hotels, Supermärkte und Freizeiteinrichtungen
- Wohnungsunternehmen mit Tiefgaragen
Überall dort, wo Fahrzeuge regelmäßig und planbar laden, lässt sich PV-Strom besonders gut monetarisieren.
Fazit
Der Verkauf von selbst erzeugtem Solarstrom über Ladeinfrastruktur ist derzeit eines der einfachsten, rechtssichersten und profitabelsten Modelle, um PV-Überschüsse sinnvoll zu nutzen.
Mit der richtigen Kombination aus:
- Photovoltaik
- moderner Ladeinfrastruktur
- Energiemanagement
- sauberem Mess- und Abrechnungskonzept
können Unternehmen ihren Strom nicht nur selbst nutzen, sondern aktiv vermarkten – ohne komplexe Energielieferantenstrukturen aufbauen zu müssen.
Für viele emobicon-Kunden ist dieses Modell daher der praxisnaheste Einstieg in den Stromverkauf.
Modell 6 – Verkauf über PPA und Direktvermarktung
Für größere Photovoltaikanlagen ist der Verkauf von Strom über langfristige Verträge oder die direkte Vermarktung am Strommarkt eine etablierte Alternative zur klassischen Einspeisevergütung. Dieses Modell richtet sich vor allem an Unternehmen mit größeren Dach- oder Freiflächenanlagen und professionellen Energieerzeugern.
Was ist ein PPA?
Ein Power Purchase Agreement (PPA) ist ein langfristiger Stromliefervertrag zwischen einem Anlagenbetreiber und einem festen Abnehmer. Der erzeugte Solarstrom wird dabei zu einem vorab vereinbarten Preis direkt an ein Unternehmen verkauft. Man unterscheidet zwei Grundformen:
- Physisches PPA: Der Strom wird tatsächlich vom Erzeuger zum Abnehmer geliefert.
- Virtuelles PPA (Financial PPA): Der Strom wird bilanziell über den Markt abgewickelt, während Preisunterschiede vertraglich ausgeglichen werden.
PPAs sind besonders für Anlagen ab etwa 100 kWp bis in den Megawattbereich interessant, da hier ausreichend große und planbare Strommengen zur Verfügung stehen.
Technische Anforderungen
Für die Direktvermarktung und den PPA-Betrieb sind deutlich höhere technische Standards erforderlich als bei einfachen Eigenverbrauchsmodellen:
- Fernsteuerbarkeit der Anlage durch einen Direktvermarkter
- Echtzeit- oder viertelstundenscharfe Messung von Erzeugung und Einspeisung
- Einsatz eines intelligenten Messsystems (iMSys) oder professioneller Messhardware
- Anbindung an ein Direktvermarktungs-Backend
- Prognosefähigkeit der Erzeugung, oft unterstützt durch spezialisierte Software
Häufig wird zusätzlich ein Energiemanagementsystem integriert, um Erzeugung, Eigenverbrauch und Vermarktung optimal aufeinander abzustimmen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Rechtlich handelt es sich beim PPA und bei der Direktvermarktung um vollwertige Stromliefermodelle. Wichtige Punkte sind:
- Abschluss eines formellen Stromliefervertrags zwischen Erzeuger und Abnehmer
- Einbindung eines Direktvermarkters, der Bilanzkreisverantwortung übernimmt
- Einhaltung energiewirtschaftlicher Melde- und Berichtspflichten
- Marktkommunikation über den Verteilnetzbetreiber
- Klare Regelungen zu Liefermengen, Preisformeln, Ausfallrisiken und Laufzeiten
Im Gegensatz zu Energy Sharing oder Mieterstrom treten Anlagenbetreiber hier in der Regel nicht selbst als Lieferant gegenüber Endkunden auf, sondern nutzen professionelle Marktpartner. Dadurch wird der administrative Aufwand deutlich reduziert.
Steuerliche Aspekte
Auch steuerlich unterscheidet sich dieses Modell von kleineren lokalen Konzepten:
- Erlöse aus PPA-Verträgen gelten als unternehmerische Einnahmen und unterliegen der regulären Ertragsbesteuerung.
- Umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach der Art der Lieferung und der Vertragspartner.
- Stromsteuerbefreiungen, wie sie bei lokalen Modellen teilweise greifen können, sind hier in der Regel nicht anwendbar.
- Abschreibungen und Investitionsförderungen können weiterhin genutzt werden, müssen jedoch vertraglich sauber berücksichtigt werden.
Für Betreiber größerer Anlagen ist daher eine frühzeitige Abstimmung mit Steuerberater und Direktvermarkter unerlässlich.
Für wen ist Modell 6 geeignet?
Der Verkauf über PPA oder Direktvermarktung eignet sich vor allem für:
- Gewerbebetriebe mit großen Dachanlagen
- Landwirtschaftliche Betriebe mit Freiflächenanlagen
- Industrieunternehmen mit konstantem Strombedarf
- Projektentwickler und Investoren
Weniger geeignet ist dieses Modell für kleine Einfamilienhausanlagen oder Standorte mit geringem Überschussstrom.
Chancen und Grenzen
Vorteile:
- Planbare und oft höhere Erlöse als durch Einspeisevergütung
- Langfristige Preisstabilität
- Professionelle Abwicklung über Marktpartner
- Gute Kombinierbarkeit mit Batteriespeichern und EMS
Nachteile:
- Höhere technische und administrative Einstiegshürden
- Wirtschaftlich erst ab größeren Anlagen sinnvoll
- Abhängigkeit von Marktpreisen und Vertragspartnern
Fazit:
Modell 6 ist das professionellste und marktnächste Vermarktungsmodell für selbst erzeugten Strom. Für viele größere emobicon-Kunden – etwa Gewerbe- und Industriebetriebe mit leistungsstarken PV-Anlagen – stellt es eine attraktive Option dar, insbesondere wenn lokale Verbrauchsmodelle nicht ausreichen oder langfristige Planungssicherheit gewünscht ist.
Vergleich aller Modelle – Welche Option passt zu welchem Szenario?
Damit die Vielzahl an Möglichkeiten übersichtlich bleibt, finden Sie hier eine kompakte Gegenüberstellung der wichtigsten Wege, selbst erzeugten Strom zu verkaufen oder weiterzugeben. Die Darstellung ist bewusst kurz gehalten und mobilfreundlich aufgebaut.
Schnellübersicht: Wann welches Modell sinnvoll ist
Kurz gesagt:
- Wenige Nutzer im selben Gebäude → Mieterstrom / Gebäudestrom
- Mehrere Gebäude auf einem Gelände → Arealversorgung / Kundenanlage
- Nachbarn über das öffentliche Netz → Energy Sharing
- Stromverkauf über Ladepunkte → Ladeinfrastruktur-Modell
- Große Anlagen mit viel Überschuss → PPA / Direktvermarktung
Kompakter Modellvergleich
Legende:
Aufwand = technischer und organisatorischer Aufwand
Potenzial = wirtschaftlicher Nutzen
Zielgruppe = typische Anwender
| Modell | Geeignet für | Technischer Aufwand | Bürokratie | Potenzial | Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|---|
| Mieterstrom | Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen | Mittel | Hoch | Mittel–hoch | Förderung möglich, Abrechnung komplex |
| Gebäudestrom / GBV | Ein Gebäude, mehrere Nutzer | Niedrig–mittel | Mittel | Mittel | Vereinfachte Struktur gegenüber Mieterstrom |
| Direktlieferung On-Site | Gewerbepark, zwei Nachbarhallen | Mittel | Gering | Hoch | Keine Nutzung des öffentlichen Netzes |
| Kundenanlage / Areal | Quartiere, Campus, Logistikareale | Hoch | Mittel | Sehr hoch | Gemeinsame Versorgung hinter einem Netzpunkt |
| Energy Sharing | Nachbarn über das Netz | Mittel | Niedrig–mittel | Mittel | Ab 2026 realistisch, Smart Meter nötig |
| Verkauf über Ladeinfrastruktur | Unternehmen mit E-Mobilität | Mittel | Niedrig | Hoch | Ideal für PV-Überschuss tagsüber |
| PPA / Direktvermarktung | Große Anlagen >100 kWp | Hoch | Hoch | Sehr hoch | Professionelles Marktmodell |
Welche Lösung passt zu welchem Kundentyp?
Für Unternehmen und Gewerbebetriebe
Typische Ziele:
- PV-Überschuss wirtschaftlich nutzen
- Ladeinfrastruktur betreiben
- Nachbarbetriebe versorgen
Empfehlungen:
- Mit eigener E-Mobilität:
→ Verkauf über Ladeinfrastruktur + EMS - Mehrere Gebäude auf eigenem Gelände:
→ Arealversorgung / Kundenanlage - Ein direkter Nachbar mit hohem Bedarf:
→ On-Site-Direktlieferung - Sehr große PV-Anlage:
→ PPA / Direktvermarktung
Für Vermieter und Wohnungswirtschaft
Typische Ziele:
- Attraktive Strompreise für Mieter
- Aufwertung von Immobilien
- Nutzung von Dachflächen
Empfehlungen:
- Klassisches Mehrfamilienhaus:
→ Mieterstrom oder Gebäudestrom - Mehrere Häuser in einer Siedlung:
→ Kundenanlage oder künftig Energy Sharing
Für Kommunen und öffentliche Einrichtungen
Typische Ziele:
- Lokale Wertschöpfung
- Versorgung mehrerer Gebäude
- Klimaschutzkonzepte
Empfehlungen:
- Schulen, Rathäuser, Sporthallen in der Nähe:
→ Energy Sharing (ab 2026/2028) - Kommunaler Campus:
→ Arealversorgung - Große PV-Anlagen auf Freiflächen:
→ PPA-Modelle
Entscheidungsleitfaden in Kurzform
Wenn Sie sich fragen, welches Modell für Sie in Frage kommt, helfen diese vier Fragen:
- Bleibt der Strom im selben Gebäude?
→ Gebäudestrom oder Mieterstrom - Gibt es eine private Leitung zwischen Gebäuden?
→ On-Site-Direktlieferung oder Kundenanlage - Soll über das öffentliche Netz geliefert werden?
→ Energy Sharing - Ist die Anlage groß und professionell betrieben?
→ PPA / Direktvermarktung
Wichtiger Hinweis für die Praxis
Unabhängig vom gewählten Modell gilt:
- Ohne passendes Messkonzept funktioniert kein Ansatz
- Ein Energiemanagementsystem steigert fast immer die Wirtschaftlichkeit
- Die Auswahl des Modells sollte immer nach einer Standortanalyse erfolgen
Fazit
Es gibt nicht „das eine“ beste Modell. Die optimale Lösung hängt stark von Gebäudeart, Nutzerstruktur und PV-Leistung ab. Genau hier setzt die Beratung von emobicon an: Wir analysieren den Standort, vergleichen Varianten und entwickeln das wirtschaftlich sinnvollste Konzept.
Im nächsten Abschnitt:
Konkrete Praxisbeispiele aus typischen emobicon-Projekten – vom Gewerbebetrieb bis zur Kommune.
Typische Praxisfälle bei emobicon-Kunden
Theorie ist wichtig – entscheidend ist jedoch die praktische Anwendung. Im Alltag begegnen uns bei emobicon immer wieder ähnliche Ausgangssituationen. Anhand dieser typischen Fälle lässt sich gut erkennen, welches Modell in welcher Konstellation sinnvoll ist.
Praxisfall 1: Mittelständisches Unternehmen mit PV-Überschuss
Ausgangslage:
- Produktionsbetrieb mit 200–500 kWp Dachanlage
- Hoher Verbrauch morgens und abends
- Deutlicher Überschuss zur Mittagszeit
- Mitarbeiterparkplatz mit Ladeinfrastruktur
Typisches Problem:
Der überschüssige Solarstrom wird günstig eingespeist, während gleichzeitig Strom teuer zugekauft wird – besonders für das Laden von E-Fahrzeugen.
Empfohlene Lösung:
- Kombination aus PV-optimiertem Laden und internem Stromverkauf über die Ladeinfrastruktur
- Einsatz eines Energiemanagementsystems zur Lastverschiebung
- Optional Ergänzung durch einen Batteriespeicher
Ergebnis:
- Höherer Eigenverbrauch
- Zusätzliche Einnahmen durch Abrechnung von Ladestrom
- Reduzierte Stromkosten für Mitarbeiter und Fuhrpark
Praxisfall 2: Gewerbepark mit mehreren Unternehmen
Ausgangslage:
- Mehrere Hallen auf einem gemeinsamen Gelände
- Eine zentrale große PV-Anlage
- Unterschiedliche Nutzer mit eigenem Strombedarf
Typisches Problem:
Jeder Mieter bezieht Strom einzeln aus dem Netz, obwohl lokal genügend Solarstrom vorhanden wäre.
Empfohlene Lösung:
- Aufbau einer Kundenanlage / Arealversorgung
- Interne Verteilung des PV-Stroms an alle Nutzer
- Gemeinsames Mess- und Abrechnungskonzept
Ergebnis:
- Günstigerer Strom für alle Beteiligten
- Höhere Auslastung der PV-Anlage
- Stärkere Bindung der Mieter an den Standort
Praxisfall 3: Mehrfamilienhaus oder Wohnanlage
Ausgangslage:
- Wohngebäude mit 10–50 Parteien
- PV-Anlage auf dem Dach
- Bewohner profitieren bisher nicht vom Solarstrom
Typisches Problem:
Der erzeugte Strom wird fast vollständig eingespeist, während die Mieter normalen Haushaltsstrom beziehen.
Empfohlene Lösung:
- Mieterstrommodell oder vereinfachte Gebäudestromversorgung
- Zählerkonzept mit Abrechnung pro Wohneinheit
Ergebnis:
- Günstigere Strompreise für Mieter
- Attraktivere Immobilie
- Zusätzliche Einnahmen für den Eigentümer
Praxisfall 4: Kommune mit mehreren Liegenschaften
Ausgangslage:
- Rathaus, Schule, Sporthalle und Bauhof in räumlicher Nähe
- PV-Anlagen auf einzelnen Gebäuden
- Unterschiedliche Verbrauchsprofile
Typisches Problem:
Jede Liegenschaft wird getrennt betrachtet, Überschüsse können nicht sinnvoll genutzt werden.
Empfohlene Lösung:
- Ab 2026 schrittweise Umsetzung von Energy Sharing
- Gemeinsame Nutzung von lokal erzeugtem Strom
- Aufbau eines einheitlichen Mess- und Abrechnungssystems
Ergebnis:
- Senkung der kommunalen Energiekosten
- Mehr lokale Wertschöpfung
- Beitrag zu Klimaschutzzielen
Praxisfall 5: Landwirtschaftlicher Betrieb mit großer Dachanlage
Ausgangslage:
- Hallen oder Ställe mit viel Dachfläche
- PV-Anlage deutlich größer als Eigenverbrauch
- Wenige direkte Abnehmer vor Ort
Typisches Problem:
Hohe Einspeisung zu niedrigen Vergütungssätzen.
Empfohlene Lösung:
- Bei ausreichender Größe: PPA oder Direktvermarktung
- Alternativ Belieferung von Nachbarbetrieben über private Leitung
- Ergänzung durch Speicher oder Ladeinfrastruktur
Ergebnis:
- Planbare Zusatzerlöse
- Bessere Ausnutzung der Anlage
- Reduzierte Abhängigkeit von Einspeisevergütung
Was diese Beispiele zeigen
Jeder Standort ist anders. Die passende Lösung hängt vor allem ab von:
- Art und Größe der PV-Anlage
- Anzahl und Struktur der Nutzer
- Räumlichen Gegebenheiten
- Vorhandener Messtechnik
- Zukünftigen Ausbauplänen
Genau deshalb ist eine individuelle Standortanalyse der wichtigste erste Schritt. Auf dieser Basis lässt sich entscheiden, welches Modell technisch und wirtschaftlich am sinnvollsten ist.
Fazit
Ob Gewerbe, Wohnungswirtschaft oder Kommune: Für fast jeden Standort gibt es heute ein passendes Konzept, um selbst erzeugten Strom sinnvoll weiterzugeben oder zu verkaufen. Die Herausforderung besteht darin, das richtige Modell auszuwählen und sauber umzusetzen – genau dabei unterstützt emobicon mit Analyse, Planung und Umsetzung.
Technische Voraussetzungen – was für den Stromverkauf wirklich nötig ist
Unabhängig davon, welches Verkaufsmodell gewählt wird: Ohne die richtige technische Basis lässt sich kein Konzept wirtschaftlich und rechtssicher umsetzen. Dieser Abschnitt beschreibt, welche Infrastruktur in der Praxis benötigt wird.
6.1 Das Fundament: Ein sauberes Messkonzept
Die wichtigste Grundlage jedes Stromverkaufs ist die exakte Erfassung von Erzeugung und Verbrauch.
Erforderlich sind in der Regel:
- Zweirichtungszähler am Netzanschlusspunkt
- Erzeugungszähler für die PV-Anlage
- Verbrauchszähler bei allen Abnehmern
- Viertelstundenscharfe (15-Minuten) Messung
- Klare Trennung von Eigenverbrauch und Lieferung an Dritte
Ohne ein solches Messkonzept kann:
- kein Strom korrekt abgerechnet werden
- kein Energy Sharing umgesetzt werden
- kein Mieterstrom sauber funktionieren
Deshalb beginnt jedes Projekt mit der Frage:
„Wie und wo wird gemessen?“
6.2 Intelligente Messsysteme (iMSys)
Für moderne Modelle wie Energy Sharing oder komplexe Arealversorgungen sind häufig erforderlich:
- Smart Meter Gateways (SMGW)
- intelligente Messsysteme nach MsbG
- fernauslesbare Zähler
- sichere Datenübertragung an Abrechnungssysteme
Gerade bei mehreren Abnehmern ist eine automatische, digitale Datenerfassung heute praktisch unverzichtbar.
6.3 Energiemanagementsystem (EMS)
Ein EMS ist kein „Nice-to-have“, sondern oft der Schlüssel zur Wirtschaftlichkeit.
Aufgaben eines EMS:
- Steuerung von PV-Erzeugung und Verbrauch
- Optimierung des Eigenverbrauchs
- Priorisierung von Lasten
- Einbindung von Speichern
- Steuerung von Ladeinfrastruktur
- Vorbereitung von Abrechnungsdaten
Typische Funktionen:
- PV-Überschussladen von E-Fahrzeugen
- Peak-Shaving zur Reduzierung von Leistungsspitzen
- Zeitliche Verschiebung von Verbrauch
- Auswertung von Lastprofilen
Je komplexer das Verkaufsmodell, desto wichtiger wird ein professionelles EMS.
6.4 Ladeinfrastruktur als technischer Hebel
Bei vielen emobicon-Kunden ist E-Mobilität der wichtigste Verbraucher.
Für den Stromverkauf über Ladepunkte werden benötigt:
- Backendfähige Wallboxen / Ladesäulen
- Lastmanagement
- Nutzer- und Tarifverwaltung
- Abrechnungssoftware
- Schnittstelle zum EMS
Gerade hier entsteht oft der größte wirtschaftliche Nutzen:
PV-Überschuss → direkt als Ladestrom verkaufen
6.5 IT- und Abrechnungssysteme
Neben Hardware ist auch die digitale Infrastruktur entscheidend:
- Software zur Zählerdatenverwaltung
- Abrechnungssysteme für mehrere Nutzer
- Marktkommunikation mit Netzbetreibern
- Schnittstellen zu Direktvermarktern
- Vertrags- und Tarifverwaltung
Viele Projekte scheitern nicht an der Technik, sondern an fehlenden Prozessen für Abrechnung und Datenmanagement.
6.6 Netzanschluss und Verteilnetzbetreiber
Fast jedes Modell erfordert die Einbindung des lokalen Netzbetreibers:
- Abstimmung des Messkonzepts
- Freigabe von Zählerplätzen
- Einbindung intelligenter Messsysteme
- Marktkommunikation
- ggf. Anpassungen am Netzanschlusspunkt
Eine frühzeitige Abstimmung vermeidet spätere Verzögerungen.
Typische Mindestanforderungen je Modell
Energy Sharing
- iMSys bei Erzeuger und Abnehmer
- 15-Minuten-Messung
- Abrechnungssystem
- EMS empfohlen
Mieterstrom / Gebäudestrom
- Separate Zähler je Nutzer
- Summenzähler
- Abrechnungslösung
- EMS stark empfohlen
Arealversorgung / Kundenanlage
- Komplexes Messkonzept
- Lastmanagement
- Professionelles EMS
- Interne Dateninfrastruktur
PPA / Direktvermarktung
- Fernsteuerbarkeit
- Echtzeitmessung
- Direktvermarktungsanbindung
- Prognose-Tools
Fazit: Technik entscheidet über Erfolg
Die rechtlichen Modelle klingen oft einfach – die praktische Umsetzung steht und fällt jedoch mit:
- sauberer Messtechnik
- digitaler Datenerfassung
- professionellem Energiemanagement
- passenden Abrechnungslösungen
Genau hier liegt die Kernkompetenz von emobicon:
Wir entwickeln für jeden Standort ein technisches Gesamtkonzept, das Stromverkauf, Eigenverbrauch, Ladeinfrastruktur und Wirtschaftlichkeit sinnvoll verbindet.
Im nächsten Abschnitt:
Typische Fehler und Missverständnisse – und wie Sie sie vermeiden.
Häufige Fehler und Missverständnisse beim Verkauf von PV-Strom
In der Praxis begegnen uns immer wieder Annahmen, die verständlich klingen – aber rechtlich oder technisch nicht stimmen. Dieser Abschnitt räumt mit den wichtigsten Irrtümern auf und zeigt, worauf Betreiber wirklich achten müssen.
Irrtum 1: „Ich kann meinen Strom einfach an Nachbarn verkaufen“
So einfach ist es nicht.
Sobald Strom an Dritte geliefert wird, gelten energiewirtschaftliche Regeln:
- Es braucht ein geeignetes Messkonzept
- Verträge zwischen Erzeuger und Abnehmer
- Klare Zuordnung von Erzeugung und Verbrauch
- Oft eine Einbindung des Netzbetreibers
Ohne diese Grundlagen ist ein „informeller Verkauf“ rechtlich nicht zulässig.
Irrtum 2: „Energy Sharing funktioniert sofort und ohne Aufwand“
Energy Sharing ist eine große Chance – aber kein Plug-and-Play-Modell.
Voraussetzungen sind unter anderem:
- Intelligente Messsysteme bei allen Beteiligten
- Viertelstundenscharfe Datenerfassung
- Abrechnungslösungen
- Abstimmung mit dem Verteilnetzbetreiber
Für viele Standorte wird Energy Sharing erst Schritt für Schritt realistisch, nicht über Nacht.
Irrtum 3: „Netzentgelte entfallen bei lokalem Strom“
Ein weit verbreitetes Missverständnis.
Auch lokal erzeugter und lokal genutzter Strom, der über das öffentliche Netz läuft, unterliegt grundsätzlich:
- Netzentgelten
- Umlagen
- Abgaben
Nur in sehr speziellen Konstellationen (z. B. reine On-Site-Versorgung ohne Netznutzung) können diese entfallen.
Irrtum 4: „Ein normaler Haushaltszähler reicht aus“
Für modernen Stromverkauf reicht ein einfacher Zähler fast nie.
In der Regel werden benötigt:
- Zweirichtungszähler oder iMSys
- Viertelstundenscharfe Messung
- Getrennte Erfassung von Erzeugung und Verbrauch
- Abrechnungsfähige Datenformate
Fehlt diese Technik, ist weder Energy Sharing noch Mieterstrom sauber umsetzbar.
Irrtum 5: „Jeder kann Lieferant spielen“
Wer Strom verkauft, übernimmt Verantwortung.
Je nach Modell können Pflichten entstehen wie:
- Marktkommunikation
- Meldewesen
- Vertragsmanagement
- Abrechnungsprozesse
Viele Betreiber unterschätzen diesen organisatorischen Aufwand. Deshalb sind professionelle Partner oder vereinfachte Modelle oft sinnvoller.
Irrtum 6: „Steuerliche Themen spielen keine Rolle“
Doch – sie spielen eine große Rolle:
- Umsatzsteuerliche Behandlung von Stromlieferungen
- Stromsteuerbefreiungen nur in bestimmten Fällen
- Ertragssteuerliche Einordnung der Einnahmen
- Auswirkungen auf Abschreibungen und Förderungen
Ohne steuerliche Vorprüfung kann ein eigentlich gutes Projekt schnell unwirtschaftlich werden.
Irrtum 7: „Ein Energiemanagementsystem ist optional“
Für einfache Eigenverbrauchsanlagen mag das stimmen.
Für Stromverkaufsmodelle gilt jedoch meist:
- Ohne EMS keine optimale Steuerung
- Keine sinnvolle Priorisierung von Verbrauchern
- Schlechtere Wirtschaftlichkeit
- Höherer manueller Aufwand
Ein EMS ist fast immer der Schlüssel zu einem funktionierenden Gesamtsystem.
Irrtum 8: „Jedes Modell passt zu jedem Standort“
Die Realität ist differenzierter:
- Einfamilienhaus → oft kein sinnvolles Verkaufsmodell
- Mehrfamilienhaus → Mieterstrom oder Gebäudestrom
- Gewerbepark → Arealversorgung
- Große Freifläche → PPA
Die Wahl des falschen Modells ist einer der häufigsten Planungsfehler.
Fazit
Der Verkauf von eigenem Solarstrom bietet große Chancen – aber nur, wenn:
- das passende Modell gewählt wird
- Technik, Recht und Abrechnung sauber zusammenspielen
- die Voraussetzungen des jeweiligen Standorts berücksichtigt werden
Viele Probleme lassen sich durch eine frühzeitige Analyse vermeiden.
Empfehlung:
Bevor ein Projekt gestartet wird, sollte immer eine strukturierte Standort- und Machbarkeitsprüfung erfolgen. Genau dabei unterstützt emobicon mit unabhängiger technischer und wirtschaftlicher Beratung.
Entscheidungsbaum für Kunden – So finden Sie das passende Modell
Die Vielzahl an Möglichkeiten wirkt auf den ersten Blick komplex. Mit wenigen gezielten Fragen lässt sich jedoch sehr schnell eingrenzen, welches Modell für einen konkreten Standort realistisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Schritt 1: Wer soll den Strom nutzen?
Frage 1:
Soll der Strom nur von Ihnen selbst genutzt werden?
- Ja → Es handelt sich um reinen Eigenverbrauch.
Kein Stromverkauf notwendig, Fokus auf Eigenverbrauchsoptimierung und EMS. - Nein → Der Strom soll an Dritte gehen.
Weiter zu Schritt 2.
Schritt 2: Wo befinden sich die Abnehmer?
Frage 2:
Befinden sich Erzeuger und Abnehmer im selben Gebäude?
- Ja →
→ Gebäudestrom oder Mieterstrommodell ist meist die beste Lösung. - Nein →
Weiter zu Schritt 3.
Schritt 3: Gibt es eine private Verbindung?
Frage 3:
Können die Gebäude über eine eigene Leitung verbunden werden?
- Ja →
→ On-Site-Direktlieferung oder Kundenanlage/Arealversorgung
Ideal für Gewerbeparks, Nachbarhallen oder Campusstandorte. - Nein →
Weiter zu Schritt 4.
Schritt 4: Soll über das öffentliche Netz geliefert werden?
Frage 4:
Sollen Nachbarn oder andere Teilnehmer über das öffentliche Netz versorgt werden?
- Ja →
→ Energy Sharing (§42c EnWG)
Geeignet für lokale Gemeinschaften ab 2026 mit Smart-Meter-Infrastruktur. - Nein →
Weiter zu Schritt 5.
Schritt 5: Wie groß ist die Anlage?
Frage 5:
Handelt es sich um eine größere Anlage mit dauerhaft hohem Überschuss (typisch >100 kWp)?
- Ja →
→ PPA oder Direktvermarktung
Professionelles Modell für größere Erzeuger. - Nein →
Fokus auf lokale Nutzung (Ladeinfrastruktur, Mieterstrom, Eigenverbrauch).
Zusatzfrage: Gibt es Ladeinfrastruktur?
Unabhängig vom Grundmodell lohnt sich fast immer die Frage:
Wird am Standort elektrisch geladen?
- Ja →
Verkauf von PV-Strom über Ladepunkte ist oft die einfachste und wirtschaftlichste Option. - Nein →
Potenzial für zukünftige Ladeangebote prüfen.
Kurzcheck in 30 Sekunden
Beantworten Sie diese vier Kernfragen:
- Gibt es mehrere Nutzer für den Strom?
- Befinden sie sich im selben Gebäude?
- Ist eine private Leitung möglich?
- Wie groß ist die PV-Anlage?
Mit diesen Antworten lässt sich das passende Modell fast immer klar bestimmen.
Typische Ergebnisse aus der Praxis
- Wohnanlage mit mehreren Mietern:
→ Mieterstrom oder Gebäudestrom - Zwei Nachbarbetriebe auf demselben Gelände:
→ On-Site-Direktlieferung - Gewerbegebiet mit mehreren Firmen:
→ Kundenanlage oder Energy Sharing - Unternehmen mit großer Dachanlage:
→ PPA / Direktvermarktung - Standort mit vielen E-Fahrzeugen:
→ Verkauf über Ladeinfrastruktur
Unser Angebot für emobicon-Kunden
Statt theoretischer Überlegungen empfiehlt sich eine kurze, strukturierte Analyse:
- Auswertung von Erzeugungs- und Lastprofil
- Prüfung des Messkonzepts
- Bewertung der Netzanschlusssituation
- Vergleich mehrerer Modelle
- Wirtschaftlichkeitsberechnung
Ergebnis:
Ein klarer Vorschlag, welches Stromverkaufsmodell an Ihrem Standort technisch machbar und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Fazit
Mit dem richtigen Entscheidungsbaum wird aus der Vielzahl an Optionen ein klarer, logischer Auswahlprozess. Für jeden Standort gibt es eine passende Lösung – entscheidend ist die systematische Betrachtung von Technik, Recht und Wirtschaftlichkeit.
Fazit und Empfehlung – So gehen Unternehmen jetzt vor
Der Verkauf von selbst erzeugtem Strom ist heute deutlich vielfältiger und wirtschaftlich interessanter als noch vor wenigen Jahren. Neben der klassischen Einspeisung stehen inzwischen mehrere Modelle zur Verfügung, die je nach Standort ganz unterschiedliche Vorteile bieten. Ein pauschales „Best Practice“-Modell gibt es jedoch nicht – entscheidend ist immer die individuelle Situation vor Ort.
Die wichtigste Erkenntnis
Nicht jede Lösung passt zu jedem Projekt. Der optimale Weg hängt vor allem von folgenden Faktoren ab:
- Größe der PV-Anlage
- Höhe und zeitlicher Verlauf des Eigenverbrauchs
- Anzahl und Art möglicher Abnehmer
- Technische Infrastruktur am Standort
- Bereits vorhandene Mess- und Abrechnungssysteme
- Wirtschaftliche Zielsetzung des Betreibers
Gerade deshalb ist eine strukturierte Herangehensweise entscheidend. Wer ohne Vorprüfung direkt ein bestimmtes Modell umsetzt, riskiert unnötige Kosten oder verpasste Chancen.
Was Betreiber jetzt konkret tun sollten
Für Unternehmen, Vermieter und Kommunen empfehlen sich vier klare Schritte:
1. Last- und Erzeugungsprofil analysieren
Nur wer weiß, wann Überschüsse entstehen und wo sie genutzt werden können, kann das richtige Modell auswählen. Grundlage ist eine saubere Auswertung von Verbrauchs- und Erzeugungsdaten.
2. Messkonzept prüfen oder entwickeln
Viele Standorte sind technisch noch nicht bereit für Modelle wie Energy Sharing oder Mieterstrom. Ein modernes Messkonzept mit viertelstundenscharfer Erfassung ist fast immer der erste notwendige Schritt.
3. Wirtschaftliche Varianten vergleichen
On-Site-Direktlieferung, Ladeinfrastruktur, Mieterstrom, Energy Sharing oder PPA – jedes Modell hat andere Kosten und Ertragspotenziale. Ein neutraler Vergleich zeigt, welche Option wirklich sinnvoll ist.
4. Energiemanagement einplanen
Ein professionelles EMS steigert in nahezu allen Szenarien den Nutzen der PV-Anlage. Es ermöglicht die intelligente Steuerung von Verbrauchern, Speichern und Ladeinfrastruktur und bildet die Grundlage für zukünftige Vermarktungsmodelle.
Warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist
Die Rahmenbedingungen entwickeln sich klar in Richtung lokaler Stromnutzung:
- Einspeisevergütungen bleiben niedrig
- Strompreise für Endkunden sind hoch
- Neue gesetzliche Möglichkeiten wie Energy Sharing entstehen
- Ladeinfrastruktur wird immer wichtiger
- Digitale Mess- und Abrechnungssysteme werden Standard
Wer heute seine Strukturen vorbereitet, kann diese Entwicklungen optimal nutzen und sich langfristig günstig mit eigener Energie versorgen.
Empfehlung von emobicon
Aus unserer Projekterfahrung zeigt sich: Der größte wirtschaftliche Hebel liegt fast immer in einer Kombination aus
- hohem Eigenverbrauch,
- intelligentem Energiemanagement und
- einem passenden Vermarktungsmodell für verbleibende Überschüsse.
Genau dabei unterstützen wir Sie – neutral, herstellerunabhängig und praxisorientiert.
Unser Vorschlag:
Starten Sie mit einer kurzen Standortanalyse. Gemeinsam prüfen wir:
- welche Modelle an Ihrem Standort möglich sind,
- welches Konzept den höchsten Nutzen bringt und
- welche technischen Schritte dafür notwendig sind.
So wird aus einer PV-Anlage nicht nur eine ökologische, sondern auch eine echte wirtschaftliche Erfolgsgeschichte.
Nächster Schritt – So unterstützt Sie emobicon
Die Möglichkeiten, selbst erzeugten Strom zu verkaufen oder weiterzugeben, sind vielfältig. Welche Lösung wirklich passt, hängt jedoch immer vom konkreten Standort ab – von Gebäude, Verbrauchsprofil, Zählerstruktur und vorhandener Technik.
Genau hier setzt emobicon an.
Unsere Unterstützung für Sie
Wir helfen Ihnen dabei,
- das wirtschaftlich sinnvollste Modell für Ihren Standort zu finden,
- ein passendes Mess- und Abrechnungskonzept zu entwickeln,
- technische Anforderungen wie EMS, Zähler und Ladeinfrastruktur zu planen,
- rechtliche und organisatorische Fragen praxisnah zu klären.
Statt allgemeiner Empfehlungen erhalten Sie eine klare, umsetzbare Handlungsempfehlung.
Unser Vorgehen in drei Schritten
1. Ersteinschätzung (kostenfrei)
Gemeinsam prüfen wir:
- Art und Größe Ihrer PV-Anlage
- Ihren typischen Stromverbrauch
- mögliche Abnehmerstrukturen
- vorhandene Messtechnik
Ergebnis: Eine grobe Einschätzung, welches Modell für Sie realistisch ist.
2. Kompaktanalyse Ihres Standorts
Auf Basis konkreter Daten erstellen wir:
- eine technische Bewertung,
- eine Wirtschaftlichkeitsabschätzung,
- einen Vorschlag für das optimale Vermarktungsmodell,
- einen klaren Umsetzungsfahrplan.
3. Umsetzung und Betrieb
Auf Wunsch begleiten wir Sie von der Planung bis zur Inbetriebnahme:
- Auswahl geeigneter Hardware
- Aufbau des Messkonzepts
- Integration eines Energiemanagementsystems
- Einbindung von Abrechnungspartnern
Für wen ist das besonders interessant?
Unsere Beratung richtet sich vor allem an:
- Gewerbe- und Industriebetriebe
- Vermieter und Wohnungswirtschaft
- Kommunen und öffentliche Einrichtungen
- Betreiber größerer PV-Anlagen
- Unternehmen mit Ladeinfrastruktur
Jetzt unverbindlich starten
Möchten Sie wissen, welches Stromverkaufsmodell für Ihren Standort wirklich Sinn ergibt?
Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung.
- Kurzes Gespräch
- Schnelle Einschätzung
- Ohne Verpflichtungen
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emobicon – Die eMobil Experten
Wir machen aus PV-Strom ein wirtschaftliches Gesamtkonzept.
Hinweis:
Je früher Sie sich mit Messkonzept, EMS und Abnehmerstruktur beschäftigen, desto einfacher wird die spätere Umsetzung – unabhängig davon, welches Modell am Ende gewählt wird.
