emobicon – die eMobil-Experten

Elektromobilität und Förderung für ambulante Pflegedienste

Elektrische Pflegefahrzeuge, passende Ladeinfrastruktur und aktuelle Fördermöglichkeiten in Nordrhein-Westfalen.

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ambulanter Pflegedienst
elektroauto icon

Fahrzeugförderung

bis zu 3.000 €

je geeignetem Elektrofahrzeug

e-ladestation

Ladeinfrastruktur

bis zu 1.500 €

je betrieblichem Ladepunkt

umsetzungskonzept icon

Umsetzungskonzept

bis zu 10.000 €

Zuschuss ab 5 geplanten Fahrzeugen

Warum E-Mobilität gut zu Pflegediensten passt

kartenroute

Planbare Touren

Feste Routen und kurze Tagesstrecken erleichtern die Einsatzplanung.

blaue uhr

Regelmäßige Standzeiten

Feste Routen und kurze Tagesstrecken erleichtern die Einsatzplanung.

niedrige Betriebskosten

Depotladen über Nacht

Strom ist günstiger als Kraftstoff – TCO nachhaltig reduzieren.

solarpanel

PV & Grünstrom sinnvoll nutzbar

Energieerzeugung und Grünstrom senken Kosten und mindern CO2-Ausstoß.

Für welche Dienste ist die Förderung geeignet?

Die Förderung in NRW richtet sich an ambulante und mobile Angebote mit regelmäßigem Fuhrparkeinsatz.

ambulante pflegedienste

Ambulante Pflege­dienste

mobile betreungsdienste

Mobile Betreungs­dienste

Intensivpflegedienste

Intensivpflege­dienste

Besuchs- und Begleitdienste

Besuchs- und Begleitdienste

Dienste für Menschen mit Behinderung

Dienste für Menschen mit Behinderung

Beratungs- und Fürsorgedienste

Beratungs- und Fürsorge­dienste

moderne e-Ladestation

Typische Anforderungen an
Ladeinfrastruktur für Pflegedienste

  • steuerbare Ladepunkte
  • dynamisches Lastmanagement
  • Priorisierung wichtiger Fahrzeuge
  • Monitoring und Betriebsübersicht
  • erweiterbare Infrastruktur
Technisches Konzept anfragen

So geht emobicon vor

1
Flotte
erfassen
2
Förderfähigkeit
prüfen
3
Standort
analysieren
4
Ladebedarf
dimensionieren
5
Lastmanagement
planen
6
Umsetzung
begleiten

Beispiel: Pflegedienst mit 5 Fahrzeugen

5 × 3.000 € = 15.000 € Fahrzeugförderung
+
5 × 1.500 € = 7.500 € Ladeinfrastruktur
+
bis zu 10.000 €   Umsetzungskonzept
=
Theoretisches
Förderpotenzial:
bis zu 32.500 €

Die tatsächliche Förderung hängt vom konkreten Vorhaben ab.

Häufige Fragen zur Förderung für Pflegedienste

Wie hoch ist die Fahrzeugförderung?

Für geeignete reine Elektrofahrzeuge der Klasse M1 können ambulante soziale Dienste bis zu 3.000 Euro je Fahrzeug erhalten.

Wie viele Fahrzeuge können gefördert werden?

Grundsätzlich können je Antragsteller bis zu zehn Fahrzeuge gefördert werden.

Welche Fahrzeugmodelle sind förderfähig?

Gefördert werden ausschließlich Fahrzeuge, die laut Kraftfahrt-Bundesamt den Segmenten „Minis“ oder „Kleinwagen“ zugeordnet sind. Die konkrete Modellvariante sollte vor der Bestellung geprüft werden.

Können auch Leasingfahrzeuge gefördert werden?

Ja. Auch Leasing und Langzeitmiete können förderfähig sein. Die Förderung ist jedoch an die Vertragslaufzeit und die vereinbarte Sonderzahlung gekoppelt.

Wie hoch ist die Förderung für Ladepunkte?

Ambulante soziale Dienste können bis zu 1.500 Euro je nicht öffentlich zugänglichem Ladepunkt erhalten.

Sind auch Installation und Lastmanagement förderfähig?

Grundsätzlich können neben den Ladepunkten auch Lastmanagement, Energiemanagement, Leitungsinfrastruktur, Netzanschluss, Tiefbau, Montage und weitere notwendige Bestandteile berücksichtigt werden. Die maximale Förderung bleibt jedoch auf den jeweiligen Förderhöchstbetrag je Ladepunkt begrenzt.

Muss eine Photovoltaikanlage vorhanden sein?

Nein. Der erforderliche regenerative Strom kann auch über einen geeigneten Grünstromliefervertrag nachgewiesen werden. Bei Nutzung einer eigenen PV-Anlage gelten bestimmte Mindestanforderungen.

Darf die Ladeinfrastruktur öffentlich genutzt werden?

Der spezielle Förderbaustein für ambulante soziale Dienste bezieht sich auf nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur.

Können Mitarbeitende ihre privaten Fahrzeuge dort laden?

Das sollte im jeweiligen Konzept sauber von der Nutzung durch die betriebliche Pflegeflotte getrennt werden. Für Beschäftigtenladen gelten eigene Förder- und Nutzungsbedingungen.

Wann darf bestellt werden?

Grundsätzlich erst nach Antragstellung und nach Erhalt der Förderentscheidung. Verbindliche Bestellungen und Verträge vor diesem Zeitpunkt können die Förderung ausschließen.

Kann emobicon auch das Umsetzungskonzept erstellen?

Ja. emobicon unterstützt Pflegedienste bei Flottenanalyse, Standortprüfung, Ladeinfrastruktur, Lastmanagement, Wirtschaftlichkeit, Fördermitteln und Umsetzungsplanung.

Häufige Fragen zur Elektromobilität

Wir prüfen Fördermittel, Fahrzeugstrategie und Ladeinfrastruktur für Ihren Standort in NRW.

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