emobicon – die eMobil-Experten

SolarPLUS Berlin: Zuschüsse für Speicher und Solarprojekte

SolarPLUS unterstützt Speicher und bestimmte Solar-Zusatzmaßnahmen in Berlin. Für Eigenheime und größere Gebäude gelten unterschiedliche Förderwege.

Kontakt aufnehmen →
KI-Illustration eines Hauses mit Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und Ladestation
KI-Illustration

Quellenstand: 22.10.2026 · Berlin

Kurz gesagt: SolarPLUS ist mit neuer Richtlinie wieder für Anträge geöffnet. SolarPLUS S gilt für Eigenheime und bestimmte Dach-Sondernutzungsrechte, SolarPLUS L für größere/andere Nutzungen. Je nach Förderweg erhalten Sie Pauschalen oder Kostenquoten. Auch der zulässige Beginn richtet sich nach S oder L.

Vor Bestellung und Beauftragung beachten

SolarPLUS L: erst nach E-Mail-Eingangsbestätigung des vollständig eingereichten Antrags bestellen, beauftragen oder anzahlen; anschließend Beginn auf eigenes Risiko. SolarPLUS S: Beginn darf nicht vor Inkrafttreten der Richtlinie liegen, das Projekt darf bei Antrag noch nicht abgeschlossen sein. Ein zulässiger Beginn vor Antrag schafft keinen Förderanspruch. Vor einer bindenden Entscheidung die richtige Programmzuordnung bestätigen.

Quelle: Amtliche Programmbedingungen

Die Förderung auf einen Blick

AngabeFörderdetails
Gebiet / ZielgruppeS: natürliche Personen/WEG mit Ein-/Zweifamilien- oder Reihenhaus sowie Wohnungseigentümer mit ausdrücklich gesichertem Dach-Sondernutzungsrecht. L: berechtigte Eigentümer/Verfügungsberechtigte von Mehrfamilien-, Gewerbe-/Industrie- und anderen einschlägigen Gebäuden, auch bestimmte Dachpächter und öffentlich-rechtliche Träger. Öffentliche Gebäude sind im L-Pfad ausgeschlossen und werden auf SolarReadiness verwiesen. Standort Berlin.
Förderart / HöheS: Speicher-Pauschale nach PV-Leistung 500 bis 4.750 Euro, denkmalgerechte PV600 bis 5.700 Euro; geeigneter Zählerschrank 750 Euro bei mindestens 1.160 Euro Bruttokosten. L: Gutachten/Studien/Konzepte 65/55/45 Prozent für kleine/mittlere/große Unternehmen, höchstens 15.000 Euro. Messplätze 50/40/30 Prozent, maximal 15.000; Netzanschlusszusammenlegung 50/40/30 Prozent, maximal 10.000 Euro; Speicher und jeweilige Sonderanlagen-Mehrkosten 50/40/30 Prozent, maximal 30.000 Euro. L-Mindestkosten je Tatbestand grundsätzlich 1.000 Euro brutto; natürliche Personen/WEG werden der kleinen Quote zugeordnet.
TermineGelesene Richtlinie gilt bis 31.12.2026, keine Verlängerung zugesagt. Bewilligte Projekte innerhalb eines Jahres ab Antragstellung beginnen und abschließen; Verlängerung beantragen und Zustimmung abwarten. Verwendungsnachweis spätestens drei Monate nach Projektabschluss.

Wie hoch ist die Förderung?

S: Speicher-Pauschale nach PV-Leistung 500 bis 4.750 Euro, denkmalgerechte PV600 bis 5.700 Euro; geeigneter Zählerschrank 750 Euro bei mindestens 1.160 Euro Bruttokosten. L: Gutachten/Studien/Konzepte 65/55/45 Prozent für kleine/mittlere/große Unternehmen, höchstens 15.000 Euro. Messplätze 50/40/30 Prozent, maximal 15.000; Netzanschlusszusammenlegung 50/40/30 Prozent, maximal 10.000 Euro; Speicher und jeweilige Sonderanlagen-Mehrkosten 50/40/30 Prozent, maximal 30.000 Euro. L-Mindestkosten je Tatbestand grundsätzlich 1.000 Euro brutto; natürliche Personen/WEG werden der kleinen Quote zugeordnet.

Rechenbeispiel: Was bleibt zu finanzieren?

S-Beispiel: neue 10,00-kWp-PV mit förderfähigem Speicher ergibt nach Tabelle 2.500 Euro Speicherpauschale. Ein zusätzlich geeigneter neuer Zählerschrank mit mindestens 1.160 Euro Bruttokosten kann 750 Euro ergeben, zusammen 3.250 Euro. L-Beispiel: 40.000 Euro anerkannte Speicherkosten eines kleinen Unternehmens/WEG ×50 Prozent =20.000 Euro, Rest 20.000 Euro. Beide Modelle setzen vollständige technische und persönliche Voraussetzungen voraus. Beim L-Modell verbleiben 20.000 Euro der anerkannten Speicherkosten sowie nicht förderfähige Kosten zur eigenen Finanzierung. Im S-Modell ist der Restaufwand von den tatsächlichen Gesamtkosten des Projekts abhängig; die Pauschale ersetzt nicht die PV-Gesamtrechnung.

Modellrechnung mit den genannten Annahmen, keine Förder- oder Kreditzusage. Entscheidend sind die anerkannten Kosten und die individuelle Bewilligung beziehungsweise Kreditzusage.

Wer ist berechtigt und welche Kosten zählen?

Neue PV mit geeignetem Speicher, erforderliche Mess-/Zählertechnik, qualifizierte Voruntersuchungen sowie Mehrkosten denkmalgerechter, integrierter Fassaden- oder Gründach-PV. Speicher: je PV-Anlage nur ein System, keine gebrauchten/Eigenbau-/Prototypsysteme oder Blei-Säure-Batterien. Bei L ist der Speicher einschließlich spezifischer Komponenten förderfähig, nicht pauschal die gesamte Standard-PV. Normale an die Fassade gehängte Standardmodule erfüllen den integrierten Fassadentatbestand nicht.

Speicher grundsätzlich zusammen mit neuer PV; bei Nachrüstung muss der vollständige Speicherantrag innerhalb drei Monaten nach PV-Inbetriebnahme eingehen. Hersteller-Zeitwertersatzgarantie zehn Jahre und fachgerechte Installation erforderlich. Für Gutachten/Netzanschlusszusammenlegung gelten besondere Bestands- und Nutzungsbedingungen; für Gründach-PV keine Förderung, wenn das Vorhaben aus GründachPLUS förderfähig wäre. Denkmalgenehmigung vorher einholen.

Wie stellen Sie den Antrag?

Über IBT-Portal vollständig absenden, nicht nur zwischenspeichern. PV-Leistung, Speicher-/Komponentenangebote, Messplatzbegründung und je Tatbestand Gutachten, Anschlussplan, Dach-/Fassadenansicht oder Denkmalgenehmigung beifügen. Bei Dachpacht Eigentümerzustimmung und bei Unternehmen Größenangaben.

Für Ihr Vorhaben prüfen wir gern gemeinsam die passende Zuordnung, erforderliche Nachweise und die nächsten Schritte.

Welche Fristen und Verpflichtungen gelten?

Dreijährige zweckentsprechende Nutzung ab Projektabschluss. Abschluss je Tatbestand: Inbetriebnahme von PV/Speicher oder fertiggestellte Arbeiten beziehungsweise finale Studie. Elektronischen Nachweis mit Bericht, Rechnungen, unbaren Zahlungsnachweisen und Protokollen/Fotos einreichen; Auszahlung gesondert beantragen, erst nach Prüfung. Änderungen und vorzeitige Nutzungsbeendigung melden. Bei Mieterstrom-Reststrom entsprechende Grünstromversorgung und weitere tatbestandsspezifische Pflichten beachten.

Ist eine Kombination mit anderer Förderung möglich?

Passende getrennte Vorhaben können mit WELMO oder anderen Programmen kombiniert werden; keine erneute Förderung derselben bereits anderweitig geförderten Kosten. GründachPLUS-Vorrang und jeweiligen Beihilfeweg beachten.

Häufige Fragen

Was ist vor dem Start besonders wichtig?

SolarPLUS L: erst nach E-Mail-Eingangsbestätigung des vollständig eingereichten Antrags bestellen, beauftragen oder anzahlen; anschließend Beginn auf eigenes Risiko. SolarPLUS S: Beginn darf nicht vor Inkrafttreten der Richtlinie liegen, das Projekt darf bei Antrag noch nicht abgeschlossen sein. Ein zulässiger Beginn vor Antrag schafft keinen Förderanspruch. Vor einer bindenden Entscheidung die richtige Programmzuordnung bestätigen.

Erhalte ich die Förderung sicher?

Nein. Die persönliche Berechtigung, anerkannte Kosten, verfügbare Mittel und eine positive Förderentscheidung sind erforderlich.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Tatsächlich geprüft 22.10.2026: IBB – SolarPLUS, Abruf 22.10.2026, SolarPLUS – Förderrichtlinie, 13.03.2026, wirksam 08.01.2026. Maßgeblich sind die amtlichen Bedingungen, verfügbare Mittel und Ihre individuelle Förderentscheidung.

Ihr Vorhaben mit emobicon einordnen

Passt dieses Förderangebot zu Ihrem Projekt? Wir unterstützen Sie bei Voraussetzungen, Kostenabgrenzung, Unterlagen und den nächsten Schritten.

TCO-Rechner E-Lkw