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Schleswig-Holstein – LPW Energie-Bonusmodule D–F

Die IB.SH bietet D–F als Bonusmodule der einzelbetrieblichen Investitionsförderung an. Der gesonderte Link folgt nach erfolgreicher Antragstellung in A–C. Eigenenergie und Speicher müssen die technischen und beihilferechtlichen Zusatzbedingungen erfüllen; ein freistehender PV-Zuschuss entsteht daraus nicht.

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Geprüft: 26.10.2026 · Schleswig-Holstein · Bonusmodule nur zusammen mit A–C zugänglich

Kurz gesagt

Die IB.SH bietet D–F als Bonusmodule der einzelbetrieblichen Investitionsförderung an. Der gesonderte Link folgt nach erfolgreicher Antragstellung in A–C. Eigenenergie und Speicher müssen die technischen und beihilferechtlichen Zusatzbedingungen erfüllen; ein freistehender PV-Zuschuss entsteht daraus nicht.

Vor Bestellung und Beauftragung beachten

Antrag vor Liefer-/Leistungsvertrag. Beginn erst nach schriftlicher Genehmigung der IB.SH; erlaubte vorbereitende Planung nicht mit einer freien Auftragsvergabe verwechseln.

Die Förderung auf einen Blick

AngabeFörderdetails
Gebiet / ZielgruppeGewerbliche KMU in Schleswig-Holstein; Großunternehmen ausgeschlossen.
Förderart / HöheSachkapitalbezogener Zuschuss; D Umweltschutz und E Energieeffizienz laut Seite bis 40 %. Modul F: bis 40 % für kleine und bis 30 % für mittlere Unternehmen. Bonus-Mindestinvestition 40.000 Euro.
TermineAktuelle Seite verweist auf Richtlinie einschließlich Änderung 22.04.2026. Kein fixer allgemeiner Antragsschluss daraus belegt.

Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Bonusmodule nur zusammen mit A–C zugänglich. Die IB.SH bietet D–F als Bonusmodule der einzelbetrieblichen Investitionsförderung an. Der gesonderte Link folgt nach erfolgreicher Antragstellung in A–C. Eigenenergie und Speicher müssen die technischen und beihilferechtlichen Zusatzbedingungen erfüllen; ein freistehender PV-Zuschuss entsteht daraus nicht.

Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen

Bonus D Umweltstandards übertreffen, E Energieeffizienz, F überwiegend eigene Versorgung aus erneuerbaren Quellen wie PV/Wärmepumpe. Modul F verlangt mehr als 50 % betrieblichen Eigenbedarf der Betriebsstätte; Speicher müssen Teil des Erzeugungsvorhabens sein und mindestens 75 % ihrer jährlichen Energie aus der direkt angeschlossenen erneuerbaren Anlage beziehen. Bonuskosten von Hauptmodulen getrennt beantragen und unabhängig begutachten.

A/B neue/erweiterte Betriebsstätten grundsätzlich mindestens 250.000 Euro und Arbeitsplatzvoraussetzungen. C Modernisierung Beherbergung mit eigenen Schwellen. Innovation/Nachhaltigkeit und tatsächlichen Hauptmodul-Zusammenhang belegen.

Rechenbeispiel

50.000 Euro anerkannte Bonus-E-Kosten × maximal 40 % = höchstens 20.000 Euro. Für ein zulässiges Modul-F-Vorhaben mit denselben anerkannten Kosten ergäben sich bei einem kleinen Unternehmen ebenfalls höchstens 20.000 Euro, bei einem mittleren höchstens 15.000 Euro; es verbleiben 30.000 Euro beziehungsweise 35.000 Euro dieser Bonuskosten selbst zu finanzieren. Kosten der Hauptinvestition kommen gesondert hinzu; die Mindestkosten und die Verbindung mit A–C müssen erfüllt sein.

Antrag und Ablauf

Vorab IB.SH-Beratung; A/B im EFRE-, C im GRW-Serviceportal. Nach erfolgreicher Antragstellung A–C separater D–F-Link, authentifiziertes Unternehmens-Servicekonto mit ELSTER.

Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten

Erstattungsanträge nach Bescheid grundsätzlich spätestens 05.11. jährlich, daneben unterjährig bei Ausgaben; Fehlanzeige nur ohne neue Ausgaben und bis 30.09. Für D–F ist nur ein Erstattungsantrag gemeinsam mit dem letzten Hauptmodul-Erstattungsantrag zulässig. Ausgaben müssen bezahlt, nachgewiesen und geprüft sein; Einzelbelege unter 250 Euro netto sind nicht erstattungsfähig. Schlussverwendungsnachweis innerhalb sechs Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums. Zweckbindung je nach Vorhaben bis fünf Jahre im Bescheid; Arbeitsplatzauflage grundsätzlich fünf Jahre, in benannten Ausnahmen sieben Jahre.

Kombination mit anderer Förderung

Kosten und Beihilfevoraussetzungen getrennt prüfen; Haupt-/Bonusförderung nicht auf identische Kosten addieren. Für dieselben Modul-F-Kosten ist eine gleichzeitige EEG-Förderung ausgeschlossen. Sonstige Direktvermarktung ohne EEG-Förderung bleibt bei überwiegendem Eigenbedarf möglich. Andere Beihilfen dürfen die einschlägige AGVO-Höchstintensität nicht überschreiten. Haupt- und Bonusbegünstigte müssen identisch sein; getrennte Kosten verhindern die Doppelförderung.

Häufige Frage

Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Ergänzend geprüft am 22.10.2026: Amtsblatt SH – Änderung einzelbetriebliche Investitionen, 2026/184 vom 28.05.2026.

Ergänzend geprüft am 22.10.2026: IB.SH – konsolidierte Richtlinie einzelbetriebliche Investitionen, 25.03.2025 mit Änderung 22.04.2026.

Tatsächlich geprüft 22.10.2026: Amtliche Programmseite, Abruf 22.10.2026. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.

Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Die IB.SH bietet D–F als Bonusmodule der einzelbetrieblichen Investitionsförderung an. Der gesonderte Link folgt nach erfolgreicher Antragstellung in A–C. Eigenenergie und Speicher müssen die technischen und beihilferechtlichen Zusatzbedingungen erfüllen; ein freistehender PV-Zuschuss entsteht daraus nicht.

Ihr Vorhaben vorbereiten

Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.

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