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EKSH – allgemeine Projektförderung

Die EKSH veröffentlicht einen allgemeinen Projektantragsweg einschließlich Onlineeinreichung. Sonderprogramme haben eigene Bedingungen und Annahmestände. Daraus wird insbesondere keine Wiederöffnung der separat pausierten HWT-Förderung abgeleitet.

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Geprüft: 26.10.2026 · Schleswig-Holstein – EKSH-Projektrahmen · Allgemeine Projektanfrage möglich – Sonderprogramme separat

Kurz gesagt

Die EKSH veröffentlicht einen allgemeinen Projektantragsweg einschließlich Onlineeinreichung. Sonderprogramme haben eigene Bedingungen und Annahmestände. Daraus wird insbesondere keine Wiederöffnung der separat pausierten HWT-Förderung abgeleitet.

Vor Bestellung und Beauftragung beachten

Nicht vor Bewilligung beginnen. Nur eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung der EKSH erlaubt früheren Beginn auf eigenes Risiko.

Die Förderung auf einen Blick

AngabeFörderdetails
Gebiet / ZielgruppeNatürliche/juristische Personen, bevorzugt Bildung, Forschung und Beratung; Projekte vorzugsweise in Schleswig-Holstein. Bei F&E Zusammenarbeit mit Wissenschaft/Wirtschaft im Wissenstransfer.
Förderart / HöheAnteil-, Festbetrags- oder gegebenenfalls Vollfinanzierung je Entscheidung; kein allgemeiner fester Fördersatz oder Betrag. Größere Projekte sollen Eigen-/Drittbeiträge einbringen.
TermineRegelförderung längstens drei Jahre; allgemeine Anträge grundsätzlich jederzeit, spezielle Programme/Ausschreibungen mit eigenen Terminen und aktuellem Zugang.

Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Allgemeine Projektanfrage möglich – Sonderprogramme separat. Die EKSH veröffentlicht einen allgemeinen Projektantragsweg einschließlich Onlineeinreichung. Sonderprogramme haben eigene Bedingungen und Annahmestände. Daraus wird insbesondere keine Wiederöffnung der separat pausierten HWT-Förderung abgeleitet.

Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen

Notwendige sparsame projektbezogene Investitionen, Sachmittel und Personal, soweit nachgewiesen und nicht anderweitig gedeckt. Gemeinkosten höchstens 20 % anerkannter Personalkosten. Keine Ersatzbeschaffung vorhandener Geräte oder gebraucht aus öffentlichen Mitteln finanzierte Wirtschaftsgüter.

Projekt muss Satzungszweck/Arbeitsprogramm dienen; kein Gewinn oder erwerbswirtschaftlicher Zweck. Erkenntnisse öffentliches Wissen und Veröffentlichung in Abstimmung mit Projektnehmer.

Rechenbeispiel

40.000 Euro anerkannte Personalkosten erlauben höchstens 8.000 Euro Gemeinkostenansatz. Das ergibt eine Kostenbasis von 48.000 Euro für diese Positionen, noch keine Zuschusshöhe.

Antrag und Ablauf

Projektidee vorab mit EKSH beraten; grundsätzlich schriftlicher formloser Antrag mit Partnern, Kompetenz, Vorgehen, Transfer, Zeit/Kosten/Finanzierung und Zustimmung zu Nachweis/Publikation. Onlineeinreichung laut aktueller Seite möglich.

Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten

Anforderung nach Bedarf, regelmäßig vierteljährliche Abschläge; unter 100.000 Euro auch halbjährlich/einmalig. EKSH kann zehn Prozent bis Abschlussbericht/Verwendungsnachweis einbehalten. Zweckverfehlung oder Bedingungsverstöße können Zahlungsstopp/Rückforderung auslösen.

Kombination mit anderer Förderung

Nur anderweitig ungedeckte Ausgaben ansetzen, alle Drittbeiträge darstellen. Programmspezifische Kombination und gegebenenfalls beihilferechtliche Behandlung vor Projektbindung bestätigen.

Häufige Frage

Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Tatsächlich geprüft 22.10.2026: Amtliche Programmseite, Abruf 22.10.2026, Amtliche Richtlinie / Produktinformation, 15.12.2016. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.

Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Die EKSH veröffentlicht einen allgemeinen Projektantragsweg einschließlich Onlineeinreichung. Sonderprogramme haben eigene Bedingungen und Annahmestände. Daraus wird insbesondere keine Wiederöffnung der separat pausierten HWT-Förderung abgeleitet.

Ihr Vorhaben vorbereiten

Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.

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