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Sachsen: Balkonkraftwerke – Neuanträge seit Juli 2026 geschlossen

Die Antragsfrist endete am 30.06.2026. Der datierte SAB-Hinweis vom 01.07.2026 bestätigt: keine Antragstellung mehr möglich.

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Geprüft: 26.10.2026 · Sachsen · Beendet

Kurz gesagt

Diese Darstellung betrifft einen geschlossenen Aufruf beziehungsweise eine abgelöste Programmfassung. Die Antragsfrist endete am 30.06.2026. Der datierte SAB-Hinweis vom 01.07.2026 bestätigt: keine Antragstellung mehr möglich.

Vor Bestellung und Beauftragung beachten

Für diesen beendeten Aufruf können aktuell keine neuen Anträge gestellt werden. Eine Bestellung oder Beauftragung wird durch diese Archivinformation nicht förderfähig. Bereits bewilligte Vorhaben richten sich weiterhin nach ihrem Bewilligungsbescheid und den zugehörigen Bedingungen.

Die Förderung auf einen Blick

AngabeEinordnung
GegenstandStecker-PV-Zuschüsse nach Programmteil B der sächsischen FRL EEuS/2023.
Neue AntragstellungFür die hier bezeichnete Runde nicht verfügbar
Maßgebliche GrenzeDie Antragsfrist endete am 30.06.2026. Der datierte SAB-Hinweis vom 01.07.2026 bestätigt: keine Antragstellung mehr möglich.

Was der Archivstatus bedeutet

Die frühere Förderung kann für die Dokumentation bereits eingereichter oder bewilligter Vorhaben weiterhin wichtig sein. Eine weiterhin erreichbare Produktseite, ein altes Formular oder ein noch genanntes Richtlinienende eröffnet kein neues Antragsfenster. Diese Darstellung enthält daher keine aktuellen Zuschussversprechen und keine Übertragung früherer Quoten auf künftige Aufrufe.

Wichtig für rechtzeitig eingereichte Fälle: Wer bis 30.06.2026 einen vollständigen Portal-Antrag gestellt und noch keinen Bescheid erhalten hat, soll laut SAB bis 30.11.2026 unter Angabe der Förderportal-Referenznummer Kontakt aufnehmen. Das ist eine Rückfragefrist für Bestandsanträge, kein neuer Antragsschluss. Ältere Textbausteine zur Antragstellung für Mietende und frühere Budgetanzeigen auf derselben Seite heben den jüngeren Schließungshinweis nicht auf.

Bereits eingereicht oder bewilligt?

Für vorhandene Anträge und Bewilligungen gelten die dazugehörigen Bescheide, Vertragsbedingungen und Nebenbestimmungen. Die Schließung für Neuanträge beendet diese Pflichten nicht automatisch. Prüfen Sie insbesondere Umsetzung, Mittelabruf, Rechnungs- und Zahlungsbelege, Verwendungsnachweis sowie Nutzungs- und Aufbewahrungspflichten anhand Ihrer konkreten Bewilligung. Ein bestimmter bestehender Bescheid wurde für diese Archivdarstellung nicht geprüft.

Neue Vorhaben vorbereiten

Aus diesem Archiv ergibt sich keine Förderberechtigung für einen neuen Auftrag. Lassen Sie vor verbindlicher Beauftragung das passende aktuelle Programm und dessen Regel zum Vorhabenbeginn bestätigen. Auch eine mögliche Kombination oder Finanzierung muss nach dem tatsächlich gewählten aktuellen Angebot beurteilt werden. Eine historische Beispielrechnung würde hier einen heute verfügbaren Zuschuss nahelegen und wird deshalb nicht verwendet.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Die folgende amtliche Grundlage wurde am 22.10.2026 im angegebenen Umfang gelesen: Amtliche Programm-/Aufrufseite, Abruf 22.10.2026. Die Archivierung betrifft ausschließlich die bezeichnete Runde/Fassung und ist keine Aussage über sämtliche anderen Fördermöglichkeiten.

Wir helfen Ihnen gern, ein passendes aktuelles Angebot für Ihr Vorhaben einzuordnen. Kontakt zu emobicon aufnehmen →

Aktueller Abgleich 26.10.2026: Der beschriebene Archivstatus wurde erneut anhand der amtlichen Angaben geprüft. Eine neue Antragsöffnung wird nicht behauptet.

Passendes Förderangebot finden

Wir unterstützen Sie gern dabei, ein aktuell verfügbares Förderangebot für Ihr Vorhaben einzuordnen.

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