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Sachsen-Anhalt Öffizienz – öffentliche Gebäude

Die Investitionsbank bietet ÖFFIZIENZ über das Kundenportal an. PV und Speicher kommen als Ergänzung einer gebäudebezogenen Effizienzmaßnahme infrage. Antragseingang ist nur unter den veröffentlichten Voraussetzungen der frühestmögliche Beginn; Mittel und Beihilfegrenzen bleiben maßgeblich.

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Geprüft: 26.10.2026 · Sachsen-Anhalt · Antragsfrist 30.06.2027 – öffentliche Effizienzmaßnahmen

Kurz gesagt

Die Investitionsbank bietet ÖFFIZIENZ über das Kundenportal an. PV und Speicher kommen als Ergänzung einer gebäudebezogenen Effizienzmaßnahme infrage. Antragseingang ist nur unter den veröffentlichten Voraussetzungen der frühestmögliche Beginn; Mittel und Beihilfegrenzen bleiben maßgeblich.

Vor Bestellung und Beauftragung beachten

Nach Nr. 7.4.1 ist der frühestmögliche förderunschädliche Beginn der Antragseingang bei der Investitionsbank. Eingang und Erfüllung der veröffentlichten Startbedingungen vor einem Auftrag sichern; erforderliche haushaltsrechtliche und öffentlich-rechtliche Genehmigungen müssen vorher vorliegen. Ein Start vor der Bewilligung bleibt vollständig auf eigenes Finanzierungsrisiko; vorher begonnene Vorhaben sind ausgeschlossen.

Die Förderung auf einen Blick

AngabeFörderdetails
Gebiet / ZielgruppeGebietskörperschaften, öffentlich-rechtliche Träger, berechtigte Bildungs-/Kultur-/gemeinnützige Einrichtungen sowie juristische Personen mit kommunaler Mehrheit über 50 %; Landesorganisationen im gesonderten Fördergrundsatz.
Förderart / HöheBis 90 % der anerkannten Ausgaben, unter zusätzlichen beihilferechtlichen Begrenzungen. Anerkannte Ausgaben mindestens 50.000 Euro und weniger als 1 Mio. Euro.
TermineAufruf vom 22.10.2024 bis 30.06.2027; kein Rechtsanspruch und Budgetvorbehalt.

Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Antragsfrist 30.06.2027 – öffentliche Effizienzmaßnahmen. Die Investitionsbank bietet ÖFFIZIENZ über das Kundenportal an. PV und Speicher kommen als Ergänzung einer gebäudebezogenen Effizienzmaßnahme infrage. Antragseingang ist nur unter den veröffentlichten Voraussetzungen der frühestmögliche Beginn; Mittel und Beihilfegrenzen bleiben maßgeblich.

Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen

Gebäudebezogene und nichtgebäudebezogene Effizienzmaßnahmen; PV für Eigenbedarf, Speicher, Wärmenetz, Gebäude-Digitalisierung und Gründächer nur als zulässige Ergänzung des Gebäude-Effizienzvorhabens. Keine Wohngebäude.

Standort-PV für Eigenbedarf; Speicher mindestens 75 % der jährlichen Energie aus direkt angeschlossener erneuerbarer Erzeugung. Gebäude in Klima-/Nutzungsstrategie und Einspar-/Fördereffizienzbewertung einordnen. Bei beihilferelevanten Gebäudesanierungen verlangt die Anlage grundsätzlich mindestens 20 % Verbesserung des Primärenergiebedarfs; bei nur einer Art Gebäudekomponente gelten mindestens 10 % und die zusätzliche Mittelbegrenzung. Beihilferelevanz und Kostengruppe müssen vor Berechnung eingeordnet werden; die 90-%-Obergrenze ist keine allgemeine Unternehmensquote.

Rechenbeispiel

200.000 Euro anerkannte Kosten × 90 % = höchstens 180.000 Euro. Bei voller Ausschöpfung verbleiben 20.000 Euro selbst zu finanzieren. Individuelle Beihilfe-/Finanzierungsgrenzen können den Betrag senken; die PV allein erfüllt den Tatbestand nicht.

Antrag und Ablauf

Anträge und Auszahlungsanträge im IB-Kundenportal. Eigentums-/Nutzungsnachweis, Sanierungs-/Entwicklungsstrategie, Finanzierung und fachliche Berechnungen vorbereiten.

Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten

Vergabe und EFRE-Publizität einhalten. Nach Nr. 6.5 gilt eine Dauerhaftigkeit von fünf Jahren nach Abschlusszahlung; maßgebliche Änderungen können Rückforderungen auslösen. Bei Vorhaben bis einschließlich 200.000 Euro anerkannter Gesamtausgaben erfolgt Förderung als genehmigter Pauschalbetrag; Auszahlung erst nach Abschluss und Prüfung der vereinbarten Ergebnisse samt Sachbericht/Fotos/Einsparnachweis. Bei anderen Vorhaben gilt das Erstattungsverfahren mit Rechnungs- und Zahlungsnachweisen; einzelne Abrufe mindestens 180.000 Euro, außer der Schlusszahlung. Die Unterlagen zum Auszahlungsantrag zählen zugleich als Verwendungsnachweis. Bei mehr als drei Haushaltsjahren ist nach dem dritten ein Zwischennachweis nötig. Belege und Verträge mindestens zehn Jahre ab 31. Dezember des Jahres der letzten Zahlung aufbewahren; konkrete Projektfristen stehen im Bescheid.

Kombination mit anderer Förderung

Nach Nr. 5.7 ist die Kombination weiterer Fördermittel für dieselben anerkannten Ausgaben ausgeschlossen. Die allgemeine AGVO-Kumulierung in der Anlage hebt diese strengere Programmregel nicht auf. Bei beihilferelevanten Vorhaben gelten zusätzlich die Kosten- und Intensitätsgrenzen aus Artikel 38/38a: beim Gebäudefall grundsätzlich 30 %, bei nur einer Komponentenart 25 %, mit den zulässigen Größen-/Gebiets-/Einsparzuschlägen und Sonderbegrenzungen. Die zuständige Stelle ordnet Ihr Vorhaben vorab dem richtigen Fall zu.

Häufige Frage

Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Ergänzend geprüft am 22.10.2026: IB Sachsen-Anhalt – Öffizienz, spezifische Festlegungen, Fassung 01.08.2025.

Ergänzend geprüft am 22.10.2026: IB Sachsen-Anhalt – Öffizienz-Richtlinie, 02.09.2024, Fassung 01.08.2025, gültig ab 01.09.2025.

Tatsächlich geprüft 22.10.2026: Amtliche Programmseite, Abruf 22.10.2026, Amtliche Richtlinie / Förderaufruf, aktuell verlinkte Fassung, Abruf 22.10.2026. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.

Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Die Investitionsbank bietet ÖFFIZIENZ über das Kundenportal an. PV und Speicher kommen als Ergänzung einer gebäudebezogenen Effizienzmaßnahme infrage. Antragseingang ist nur unter den veröffentlichten Voraussetzungen der frühestmögliche Beginn; Mittel und Beihilfegrenzen bleiben maßgeblich.

Ihr Vorhaben vorbereiten

Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.

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