Geprüft: 26.10.2026 · Sachsen-Anhalt – jeweiliges LEADER-Gebiet · Zugang über örtliche LAG – keine landesweite Einheitsrunde
Kurz gesagt
Das Land beschreibt FP 8704 für lokale multimodale Mobilität. Antrag und Auswahl richten sich nach Entwicklungsstrategie, LAG-Beschluss und örtlicher Frist. Ein überall offenes Landesfenster oder einheitlicher Zuschusssatz wird daraus nicht abgeleitet; Pkw-Ladepunkte sind ausgeschlossen.
Vor Bestellung und Beauftragung beachten
Aufträge erst nach Bewilligung; fördernotwendige Vorplanungen/Gutachten sind nach Merkblatt gesondert ausgenommen. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn nur auf Antrag und unter Voraussetzungen ausdrücklich zulassen lassen.
Die Förderung auf einen Blick
| Angabe | Förderdetails |
|---|---|
| Gebiet / Zielgruppe | Kommunen, öffentlich-rechtliche Körperschaften/Anstalten, öffentliche/private Einrichtungen und Unternehmen, kommunale Gesellschaften, Stiftungen, Vereine und Zweckverbände; keine privaten natürlichen Personen. |
| Förderart / Höhe | Quote gemäß lokaler Entwicklungsstrategie/LAG-Entscheidung. Mindestzuschuss Kommunen 5.000 Euro, übrige Berechtigte 2.500 Euro; grundsätzlich höchstens 20 % des ELER-Planungsbudgets der LAG je Vorhaben. |
| Termine | Keine festen landesweiten Einreichungstermine laut Merkblatt; örtliche LAG-Fristen entscheidend. Fehlende Genehmigungen/Unterlagen grundsätzlich binnen vier Wochen ergänzen, begründete Ausnahme möglich. |
Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Zugang über örtliche LAG – keine landesweite Einheitsrunde. Das Land beschreibt FP 8704 für lokale multimodale Mobilität. Antrag und Auswahl richten sich nach Entwicklungsstrategie, LAG-Beschluss und örtlicher Frist. Ein überall offenes Landesfenster oder einheitlicher Zuschusssatz wird daraus nicht abgeleitet; Pkw-Ladepunkte sind ausgeschlossen.
Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen
Alltagsrad-/Fußverkehr, multimodale Knoten und Konzepte. Fahrradabstellanlagen/-parkhäuser mit Stromanschluss für Elektrofahrräder/Elektrokleinstfahrzeuge; Pkw-Ladepunkte ausdrücklich ausgeschlossen. Bedarf und Netzzusammenhang beachten, reine Tourismuswege ausgeschlossen.
Vorhaben muss den Zielen/Gebiet der lokalen Strategie entsprechen und einen positiven LAG-Beschluss erhalten. Kosten, Genehmigungen, Bedarfsnachweis und Finanzierung vollständig.
Rechenbeispiel
Bei 40.000 Euro anerkannten Kosten und 60.000 Euro LAG-Planungsbudget liegt der 20-%-Budgetdeckel bei 12.000 Euro. Ein tatsächlicher Zuschuss ist erst mit der örtlichen Quote berechenbar; aus diesem Deckel folgt kein 30-%-Fördersatz. Selbst bei 12.000 Euro bewilligtem Zuschuss verblieben mindestens 28.000 Euro selbst zu finanzieren; eine niedrigere örtliche Quote erhöht diesen Rest.
Antrag und Ablauf
Zunächst zuständiges LAG-Management; dann Hauptantrag FP 8701–8704 mit Anlage D und Stamm-/Projektunterlagen bei zuständigem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten.
Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten
Vorschuss bis 50 % nach bestandskräftigem Bescheid und nachgewiesenem Auftrag möglich; weitere Zahlung erst nach vollständigem Ausgabennachweis des Vorschusses. Rechnungen vom eigenen Konto unbar bezahlen, Rabatte/Skonti abziehen. Investive Bindung bis Ende des fünften Kalenderjahrs nach Endauszahlung, Inventar, Vergabe/Publizität und Änderungen beachten.
Kombination mit anderer Förderung
Doppelförderung aus anderen EU-/Bund-/Landesgrundlagen ausgeschlossen. Allgemeine unentgeltliche Infrastruktur kann beihilfefrei sein; sonst behördliche De-minimis-Prüfung bis 300.000 Euro in drei Jahren.
Häufige Frage
Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.
Amtliche Quellen und Prüfstand
Tatsächlich geprüft 22.10.2026: Land Sachsen-Anhalt – Alltagsradverkehr, Abruf 22.10.2026, Amtliches Merkblatt FP 8704, Version 13.06.2024. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.
Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Das Land beschreibt FP 8704 für lokale multimodale Mobilität. Antrag und Auswahl richten sich nach Entwicklungsstrategie, LAG-Beschluss und örtlicher Frist. Ein überall offenes Landesfenster oder einheitlicher Zuschusssatz wird daraus nicht abgeleitet; Pkw-Ladepunkte sind ausgeschlossen.
Ihr Vorhaben vorbereiten
Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.