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Sachsen-Anhalt ENERGIE – PV und Speicher nur im Effizienzverbund

Die Investitionsbank bietet ENERGIE an; der aktuelle Aufruf nennt Anträge bis 30.06.2027. Alleinige PV- oder Speicherförderung ist ausgeschlossen. Die breitere De-minimis-Kombination mit nicht gebäudebezogener Effizienz bleibt gegenüber dem engeren Aufruf unbestätigt und wird nicht als zugänglich zugesagt.

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Geprüft: 26.10.2026 · Sachsen-Anhalt · Antragsfrist 30.06.2027 – PV/Speicher nur im bestätigten Verbund

Kurz gesagt

Die Investitionsbank bietet ENERGIE an; der aktuelle Aufruf nennt Anträge bis 30.06.2027. Alleinige PV- oder Speicherförderung ist ausgeschlossen. Die breitere De-minimis-Kombination mit nicht gebäudebezogener Effizienz bleibt gegenüber dem engeren Aufruf unbestätigt und wird nicht als zugänglich zugesagt.

Vor Bestellung und Beauftragung beachten

Frühester zulässiger Beginn ist der Antragseingang bei der Investitionsbank; ein Start vor Bewilligung erfolgt auf eigenes Finanzierungsrisiko. Erforderliche Genehmigungen müssen vor Auftrag beziehungsweise Baubeginn vorliegen. Antragseingang und zulässigen Projektumfang vor bindenden Schritten sichern.

Die Förderung auf einen Blick

AngabeFörderdetails
Gebiet / ZielgruppeKleine, mittlere und große Unternehmen sowie weitere berechtigte juristische Personen mit Vorhaben in Sachsen-Anhalt.
Förderart / HöheBis 50 % kleine, 35 % mittlere, 20 % große Unternehmen; maßgeblich sind Kostenbasis und AGVO-/De-minimis-Variante.
TermineAufruf vom 04.06.2025 nennt Anträge bis 30.06.2027; aktuelles Budget und Auswahlverfahren prüfen.

Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Antragsfrist 30.06.2027 – PV/Speicher nur im bestätigten Verbund. Die Investitionsbank bietet ENERGIE an; der aktuelle Aufruf nennt Anträge bis 30.06.2027. Alleinige PV- oder Speicherförderung ist ausgeschlossen. Die breitere De-minimis-Kombination mit nicht gebäudebezogener Effizienz bleibt gegenüber dem engeren Aufruf unbestätigt und wird nicht als zugänglich zugesagt.

Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen

Effizienzmaßnahmen an Gebäuden oder betrieblichen Anlagen. Nach der AGVO-Richtlinie darf die zusätzliche PV-/Speicherinvestition mit einer gebäudebezogenen Effizienzmaßnahme verbunden werden; der Wortlaut der De-minimis-Richtlinie lässt auch die Verbindung mit einer anderen betrieblichen Effizienzmaßnahme nach Nr. 2.2.1 zu. Der Förderaufruf vom 04.06.2025 formuliert diese Erweiterung nicht und nennt nur gebäudebezogene Maßnahmen. Ob ein nicht gebäudebezogener De-minimis-Verbund aktuell angenommen wird, muss die Investitionsbank vor Kalkulation und Auftrag ausdrücklich bestätigen. Eine solche breitere Antragseignung ist hier nicht zugesagt. Erzeugung und Speicher müssen dem geförderten Standort zugeordnet sein. Speicher beziehen jährlich mindestens 75 % ihrer Energie direkt aus der angeschlossenen erneuerbaren Anlage.

Anerkennbar sind Investitionen in materielle/immaterielle Vermögenswerte und externe Investitionsnebenkosten bis 20 % der Gesamtausgaben. Unter anderem Wohngebäude, gebrauchte Anlagen, Fahrzeuge, bloße Beleuchtung, gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen und Eigenleistungen sind ausgeschlossen. Audit oder Energiemanagement und qualifizierte Expertenanalyse sind erforderlich.

Mindestvolumen: AGVO 50.000 € für KMU, 150.000 € für große Unternehmen; De-minimis 20.000 € für KMU, 150.000 € für große Unternehmen. Programmquoten bis 50/35/20 % für kleine/mittlere/große Unternehmen; bei AGVO gelten zusätzlich die gegebenenfalls niedrigeren tatbestandbezogenen Intensitäten und die jeweilige Voll-/Mehrkostenbasis. AGVO-Zuschuss höchstens 1 Mio. €; De-minimis höchstens 300.000 € für ein einziges Unternehmen im maßgeblichen Dreijahreszeitraum, vermindert um Vorbelastungen.

Rechenbeispiel

100.000 Euro vollständig anerkannte Kostenbasis eines kleinen Unternehmens im De-minimis-Pfad mit ausreichend verbleibendem Beihilfespielraum × 50 % = höchstens 50.000 Euro. Bei bewilligten 50.000 Euro verbleiben 50.000 Euro selbst zu finanzieren. Ein alleiniger 100.000-Euro-Speicher erreicht diese Förderung nicht.

Antrag und Ablauf

Antrag elektronisch an Investitionsbank; Audit, Kosten-/Finanzierungsplan und Energieberater-/Beihilfe-/Vergabenachweise.

Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten

Vorhaben grundsätzlich innerhalb von 18 Monaten durchführen. Bei zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bis 200.000 € erfolgt die Förderung als Pauschalbetrag auf Grundlage des genehmigten Budgets; oberhalb dieser Grenze gilt die Erstattung nach Durchführung und Nachweis der bezahlten Ausgaben. Auch bei Pauschalen bleiben Leistungs- und Einsparnachweise erforderlich.

Zweckbindung ab Abschlusszahlung: drei Jahre für KMU, fünf Jahre für große Unternehmen. Projektunterlagen zehn Jahre ab 31. Dezember des Jahres der letzten Zahlung aufbewahren. Vergabe, getrennte Rechnungsführung, Energieindikatoren und die im Bescheid bestimmten Nachweistermine beachten. Das veröffentlichte Aufrufende 30.06.2027 ist keine Verlängerung des individuellen Durchführungszeitraums.

Kombination mit anderer Förderung

Für dieselben förderfähigen Kosten ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen nach beiden Richtlinien ausgeschlossen. Allgemeine AGVO-/De-minimis-Kumulationsmöglichkeiten heben dieses spezielle Programmverbot nicht auf. Weitere Hilfen und Finanzierungsänderungen vollständig angeben; bei De-minimis den verfügbaren Dreijahresspielraum für ein einziges Unternehmen prüfen.

Häufige Frage

Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Ergänzend abgeglichen 22.10.2026: Förderaufruf vom 04.06.2025, insbesondere Fördergegenstand und beide benannten Richtlinienvarianten.

Ergänzend geprüft 22.10.2026: ENERGIE De-minimis-Anlage, 18.04.2024.

Ergänzend geprüft 22.10.2026: ENERGIE De-minimis-Richtlinie, 18.04.2024.

Ergänzend geprüft 22.10.2026: ENERGIE AGVO-Anlage, 18.04.2024.

Ergänzend geprüft 22.10.2026: ENERGIE AGVO-Richtlinie, 18.04.2024.

Tatsächlich geprüft 22.10.2026: Amtliche Programmseite, Abruf 22.10.2026, Amtliche Richtlinie / Förderaufruf, aktuell verlinkte Fassung, Abruf 22.10.2026. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.

Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Die Investitionsbank bietet ENERGIE an; der aktuelle Aufruf nennt Anträge bis 30.06.2027. Alleinige PV- oder Speicherförderung ist ausgeschlossen. Die breitere De-minimis-Kombination mit nicht gebäudebezogener Effizienz bleibt gegenüber dem engeren Aufruf unbestätigt und wird nicht als zugänglich zugesagt.

Ihr Vorhaben vorbereiten

Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.

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