Geprüft: 26.10.2026 · Sachsen / projektbezogene SAB-Finanzierung · Konsortialanfrage möglich – individuelle Kreditprüfung
Kurz gesagt
Die SAB bietet als Innenkonsorte die Mitfinanzierung größerer Vorhaben an. Anträge stellt der Konsortialführer direkt an die SAB. Die Bank übernimmt keine Konsortialführung und darf nicht größter Kreditgeber sein; konkrete Konditionen werden im Konsortium vereinbart.
Vor Bestellung und Beauftragung beachten
Finanzierungsstruktur und zulässigen Projektstand vor bindenden Verpflichtungen mit Konsortialführer/SAB klären; aus der Programmseite ist keine allgemeine förderrechtliche Startausnahme belegt.
Die Förderung auf einen Blick
| Angabe | Förderdetails |
|---|---|
| Gebiet / Zielgruppe | Unternehmen und Gebietskörperschaften, insbesondere mit Berücksichtigung von ESG-Kriterien; projektbezogene Einordnung durch SAB. |
| Förderart / Höhe | SAB-Anteil höchstens 50 % des gesamten Fremdkapitalbedarfs, grundsätzlich nicht wesentlich unter 5 Mio. Euro. SAB darf nicht größter Kreditgeber sein. |
| Termine | Kein pauschaler Aufrufstichtag; Abruf, Laufzeit und Auszahlung werden individuell vereinbart. |
Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Konsortialanfrage möglich – individuelle Kreditprüfung. Die SAB bietet als Innenkonsorte die Mitfinanzierung größerer Vorhaben an. Anträge stellt der Konsortialführer direkt an die SAB. Die Bank übernimmt keine Konsortialführung und darf nicht größter Kreditgeber sein; konkrete Konditionen werden im Konsortium vereinbart.
Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen
Unternehmens-, Energie-/Wärme-/Verkehrsinfrastruktur, soziale/kommunale Infrastruktur, Wohnungswirtschaft und erneuerbare Energien. Alternative Beteiligung über haftungsseitige Unterbeteiligung möglich.
Bankübliche Kreditprüfung und Nachhaltigkeitsausschlüsse. Der Anteil bezieht sich auf Fremdkapital, nicht pauschal auf Gesamtkosten.
Rechenbeispiel
Bei 20 Mio. Euro Fremdkapitalbedarf und zwei weiteren Konsorten mit jeweils 7 Mio. Euro könnte ein SAB-Anteil von 6 Mio. Euro rechnerisch passen: 30 % des Fremdkapitals, kleiner als größter Konsorte. Eine 50-%-Beteiligung wäre bei nur zwei gleich großen Banken wegen des Führungs-/Größenkriteriums eigens zu klären.
Antrag und Ablauf
Einladung durch eine oder mehrere Banken; Antrag des Konsortialführers direkt an SAB mit vollständigen Kreditentscheidungsunterlagen.
Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten
Marktgerechte risikoadjustierte Zinsen. Laufzeit, Tilgung, Zinsbindung, Gebühren, Disagio, Abruf, Besicherung und Nachweise werden individuell zwischen Kreditnehmer und Konsortium festgelegt; SAB übernimmt grundsätzlich banküblich geprüfte Konsortialkonditionen.
Kombination mit anderer Förderung
Weitere Zuschüsse oder Kredite und gegebenenfalls Beihilfegrenzen innerhalb der konkreten Finanzierungsstruktur prüfen; eine freie Standardkombination ist nicht belegt.
Häufige Frage
Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.
Amtliche Quellen und Prüfstand
Tatsächlich geprüft 22.10.2026: Amtliche Programmseite, Abruf 22.10.2026. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.
Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Die SAB bietet als Innenkonsorte die Mitfinanzierung größerer Vorhaben an. Anträge stellt der Konsortialführer direkt an die SAB. Die Bank übernimmt keine Konsortialführung und darf nicht größter Kreditgeber sein; konkrete Konditionen werden im Konsortium vereinbart.
Ihr Vorhaben vorbereiten
Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.