Geprüft: 26.10.2026 · Saarland · Beendet
Kurz gesagt
Diese Darstellung betrifft einen geschlossenen Aufruf beziehungsweise eine abgelöste Programmfassung. Nr. 9 der Richtlinie vom 02.12.2025 erklärt die zuvor bis 31.12.2025 befristete Fassung mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie für außer Kraft.
Vor Bestellung und Beauftragung beachten
Für diesen beendeten Aufruf können aktuell keine neuen Anträge gestellt werden. Eine Bestellung oder Beauftragung wird durch diese Archivinformation nicht förderfähig. Bereits bewilligte Vorhaben richten sich weiterhin nach ihrem Bewilligungsbescheid und den zugehörigen Bedingungen.
Die Förderung auf einen Blick
| Angabe | Einordnung |
|---|---|
| Gegenstand | Frühere ÖPNV-Infrastrukturförderung nach der vor der Neufassung vom 02.12.2025 geltenden Richtlinie. |
| Neue Antragstellung | Für die hier bezeichnete Runde nicht verfügbar |
| Maßgebliche Grenze | Nr. 9 der Richtlinie vom 02.12.2025 erklärt die zuvor bis 31.12.2025 befristete Fassung mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie für außer Kraft. |
Was der Archivstatus bedeutet
Die frühere Förderung kann für die Dokumentation bereits eingereichter oder bewilligter Vorhaben weiterhin wichtig sein. Eine weiterhin erreichbare Produktseite, ein altes Formular oder ein noch genanntes Richtlinienende eröffnet kein neues Antragsfenster. Diese Darstellung enthält daher keine aktuellen Zuschussversprechen und keine Übertragung früherer Quoten auf künftige Aufrufe.
Archiviert wird ausschließlich die abgelöste Fassung. Die neue Richtlinie ist als eigenes Angebot dokumentiert. Ein exakter Tag der Veröffentlichung und damit der Ablösung ist hier nicht zusätzlich belegt; der 31.12.2025 wird nicht als sicherer tatsächlicher Ablösungstag ausgegeben.
Bereits eingereicht oder bewilligt?
Für vorhandene Anträge und Bewilligungen gelten die dazugehörigen Bescheide, Vertragsbedingungen und Nebenbestimmungen. Die Schließung für Neuanträge beendet diese Pflichten nicht automatisch. Prüfen Sie insbesondere Umsetzung, Mittelabruf, Rechnungs- und Zahlungsbelege, Verwendungsnachweis sowie Nutzungs- und Aufbewahrungspflichten anhand Ihrer konkreten Bewilligung. Ein bestimmter bestehender Bescheid wurde für diese Archivdarstellung nicht geprüft.
Neue Vorhaben vorbereiten
Aus diesem Archiv ergibt sich keine Förderberechtigung für einen neuen Auftrag. Lassen Sie vor verbindlicher Beauftragung das passende aktuelle Programm und dessen Regel zum Vorhabenbeginn bestätigen. Auch eine mögliche Kombination oder Finanzierung muss nach dem tatsächlich gewählten aktuellen Angebot beurteilt werden. Eine historische Beispielrechnung würde hier einen heute verfügbaren Zuschuss nahelegen und wird deshalb nicht verwendet.
Amtliche Quellen und Prüfstand
Die folgende amtliche Grundlage wurde am 22.10.2026 im angegebenen Umfang gelesen: Amtliche NMOB-Neufassung, 02.12.2025; gesicherte Originalfassung, erneut gelesen 22.10.2026. Die Archivierung betrifft ausschließlich die bezeichnete Runde/Fassung und ist keine Aussage über sämtliche anderen Fördermöglichkeiten.
Wir helfen Ihnen gern, ein passendes aktuelles Angebot für Ihr Vorhaben einzuordnen. Kontakt zu emobicon aufnehmen →
Aktueller Abgleich 26.10.2026: Der beschriebene Archivstatus wurde erneut anhand der amtlichen Angaben geprüft. Eine neue Antragsöffnung wird nicht behauptet.
Passendes Förderangebot finden
Wir unterstützen Sie gern dabei, ein aktuell verfügbares Förderangebot für Ihr Vorhaben einzuordnen.