Quellenstand: 22.10.2026 · Nordrhein-Westfalen
Kurz gesagt: Das Programm finanziert öffentliche oder soziale Infrastruktur und bietet zusätzliche Förderfenster, darunter erneuerbare Energien. Im Energiefenster sind PV, Speicher und Energieverteilung ausdrücklich genannt. Auch fast ausschließlich gewerblich genutzte Infrastruktur ist in diesem Fenster nicht allein deshalb ausgeschlossen; die übrigen Förder- und ESG-Voraussetzungen gelten weiter.
Vor Bestellung und Beauftragung beachten
Antrag über die Hausbank vor Beginn stellen. Grundsätzlich zählt der ausführungsbezogene Liefer-/Leistungsvertrag als Beginn. Bei Baumaßnahmen zählen Grunderwerb, Planung und Bodenuntersuchung nicht dazu. In der AGVO-Variante muss vor Arbeitsbeginn der Antrag bei der NRW.BANK oder der zurechenbare Beihilfeantrag auf deren Formular bei der Hausbank vorliegen. Eine Bestellung deshalb erst nach Abstimmung des konkret gewählten Beihilfewegs auslösen.
Quelle: Amtliche Programmbedingungen
Die Förderung auf einen Blick
| Angabe | Förderdetails |
|---|---|
| Gebiet / Zielgruppe | Unternehmen, Freiberufler und private Investoren für förderfähige Infrastruktur beziehungsweise die zusätzlichen Förderfenster in NRW; die AGVO-Variante ist auf KMU begrenzt. |
| Förderart / Höhe | Bis 100 % anerkannter Investitionskosten, höchstens 50 Mio. Euro; flexible Laufzeiten drei bis 30 Jahre. |
| Termine | Abruf zwölf Monate, Laufzeit/Zinsbindung und mögliche Tilgungsfreijahre im individuellen Angebot bestätigen. |
Wie hoch ist die Förderung?
Bis 100 % anerkannter Investitionskosten, höchstens 50 Mio. Euro; flexible Laufzeiten drei bis 30 Jahre. Der ausgezahlte Kredit muss zurückgezahlt werden; Zinsen und mögliche Nebenkosten kommen hinzu. Ein Finanzierungsanteil von 100 % ist kein Zuschuss.
Rechenbeispiel: Was bleibt zu finanzieren?
Ein anerkanntes öffentliches Infrastrukturvorhaben über 2 Mio. Euro kann bis 2 Mio. Euro Darlehen erhalten. Das ist eine Finanzierung mit Rückzahlung und Zinsen, kein Zuschuss von 100 %. Bei angenommener vollständiger Kreditfinanzierung verbleibt aus diesen anerkannten Investitionskosten kein zusätzlicher ungedeckter Investitionsbetrag. Die Schuld beträgt dennoch 2 Mio. Euro zuzüglich Zinsen und möglicher Nebenkosten.
Modellrechnung mit den genannten Annahmen, keine Förder- oder Kreditzusage. Entscheidend sind die anerkannten Kosten und die individuelle Bewilligung beziehungsweise Kreditzusage.
Wer ist berechtigt und welche Kosten zählen?
Infrastruktur einschließlich Energieerzeugung, -speicherung und -verteilung, ÖPNV, öffentliche Gebäude und erforderliche Fahrzeuge. Reine Ersatzinvestitionen und die Umfinanzierung abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen. Der sonstige Ausschluss fast ausschließlich gewerblich/freiberuflich genutzter Infrastruktur gilt laut Fußnote 5 nicht im Förderfenster Erneuerbare Energien.
Förderfenster, konkrete Investition und verbindliche ESG-Voraussetzungen müssen zusammenpassen. Klimafenster nennt Verkehrsmittel ohne Verbrennungsmotor unabhängig vom Kraftstoff.
Wie stellen Sie den Antrag?
Unterlagen und Antrag über Hausbank; Förderfenster und projektbezogene Kosten abgrenzen.
Für Ihr Vorhaben prüfen wir gern gemeinsam die passende Zuordnung, erforderliche Nachweise und die nächsten Schritte.
Welche Fristen und Verpflichtungen gelten?
Wirtschaftsgüter während erster Zinsbindung, mindestens fünf Jahre nach Abschluss zweckentsprechend nutzen. Vierteljährliche Tilgung; Bereitstellung 0,25 % monatlich ab drittem Vertragsmonat. Abruf innerhalb zwölf Monaten ab dem Tag nach Vertragsschluss; Verlängerung nur im Einzelfall. Die Hausbank weist die antragsgemäße Verwendung innerhalb von zwölf Monaten nach Auszahlung nach. Bei Miet-/Pacht-/Nutzungsverträgen ist zunächst eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren erforderlich. Sicherheiten werden individuell vereinbart.
Ist eine Kombination mit anderer Förderung möglich?
Das Merkblatt unterscheidet De-minimis nach Verordnung (EU) 2023/2831 und die AGVO-Variante nach Artikel 17 für KMU. Kombinationen sind innerhalb der jeweiligen Kumulationsgrenzen möglich; die konkreten Kosten und bereits erhaltenen Hilfen sind abzugleichen. Die auf der Produktseite genannte beihilfefreie Variante ist im individuellen Angebot ausdrücklich festzuhalten; sie wird nicht mit den Beihilfevarianten gleichgesetzt.
Häufige Fragen
Was ist vor dem Start besonders wichtig?
Antrag über die Hausbank vor Beginn stellen. Grundsätzlich zählt der ausführungsbezogene Liefer-/Leistungsvertrag als Beginn. Bei Baumaßnahmen zählen Grunderwerb, Planung und Bodenuntersuchung nicht dazu. In der AGVO-Variante muss vor Arbeitsbeginn der Antrag bei der NRW.BANK oder der zurechenbare Beihilfeantrag auf deren Formular bei der Hausbank vorliegen. Eine Bestellung deshalb erst nach Abstimmung des konkret gewählten Beihilfewegs auslösen.
Erhalte ich die Förderung sicher?
Nein. Die persönliche Berechtigung, anerkannte Kosten, verfügbare Mittel und eine positive Förderentscheidung sind erforderlich.
Amtliche Quellen und Prüfstand
Ergänzend geprüft am 22.10.2026: NRW.BANK – Merkblatt Infrastruktur, 07/2026, Nr. 20101.
Tatsächlich geprüft 22.10.2026: Amtliche Programmseite, Abruf 22.10.2026. Maßgeblich sind die amtlichen Bedingungen, verfügbare Mittel und Ihre individuelle Förderentscheidung.
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