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PV-Carports in NRW

Die Bezirksregierung Arnsberg erklärt für genau diesen Fördergegenstand, dass die Antragstellung derzeit ausgesetzt ist. Die nachstehenden Richtlinienwerte dienen der Orientierung; ein aktuell verfügbarer Zuschuss oder ein Termin der Wiederaufnahme wird damit nicht zugesagt.

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Geprüft: 26.10.2026 · Nordrhein-Westfalen · Antragsannahme pausiert

Kurz gesagt

Die Bezirksregierung Arnsberg erklärt für genau diesen Fördergegenstand, dass die Antragstellung derzeit ausgesetzt ist. Die nachstehenden Richtlinienwerte dienen der Orientierung; ein aktuell verfügbarer Zuschuss oder ein Termin der Wiederaufnahme wird damit nicht zugesagt.

Vor Bestellung und Beauftragung beachten

Vor einer verbindlichen Bestellung oder einem Kauf-/Installationsvertrag muss der Zuwendungsbescheid vorliegen. Die Sonderregel für Gebäude in Nummer 6.4.1 ist auf diese PV-Förderung nicht übertragbar.

Die Förderung auf einen Blick

AngabeFörderdetails
Gebiet / ZielgruppeGrundsätzlich Berechtigte nach Nummer 3; Standort NRW.
Förderart / HöheBis 500 Euro je kWp, maximal 50.000 Euro
TermineRichtlinie bis 30.06.2027; diese Geltung ist keine Antragsöffnung. Operative Fristen und Budget gesondert bestätigen.

Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Antragsannahme pausiert. Die Bezirksregierung Arnsberg erklärt für genau diesen Fördergegenstand, dass die Antragstellung derzeit ausgesetzt ist. Die nachstehenden Richtlinienwerte dienen der Orientierung; ein aktuell verfügbarer Zuschuss oder ein Termin der Wiederaufnahme wird damit nicht zugesagt.

Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen

Neue Carports mit PV-Dach über offenen Bestandsparkplätzen; Ausgleich der Mehrkosten gegenüber Dach-PV.

Mehr als zehn Stellplätze, einem Nichtwohngebäude zugeordnet; Parkplatz vor 2022 errichtet. Je Netzanschluss und Standort nur einmal.

Rechenbeispiel

Bei 60 kWp: 60 × 500 Euro = höchstens 30.000 Euro, sofern Kosten und Beihilfegrenzen dies zulassen. Derzeit kein abrufbares Angebot.

Zusätzliche reine Modellannahme: 100.000 Euro gesamte anerkannte Ausgaben. Bei rechnerisch 30.000 Euro Zuschuss wären 70.000 Euro selbst zu finanzieren. Die Antragstellung ist aktuell ausgesetzt.

Antrag und Ablauf

Zuständig ist die Bezirksregierung Arnsberg. Förderantrag und Unterlagen je Maßnahme getrennt vorlegen; nur innerhalb des dort bekannt gegebenen Antragsfensters. Projektbeschreibung, Kosten und gegebenenfalls Nutzungs-/Ertragsnachweise vorbereiten.

Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten

Die erforderlichen Genehmigungen bleiben gesondert erforderlich. Rechnungen, Zahlungs- und Umsetzungsbelege aufbewahren und den mit dem Bescheid vorgegebenen Verwendungsnachweis einreichen; Stichproben und Vor-Ort-Prüfungen sind möglich. Bewilligungszeitraum, konkrete Nachweisfristen und Bindungen vor Vertragsabschluss anhand des Bescheids bestätigen. Keine allgemeine Dreijahresbindung unterstellen.

Kombination mit anderer Förderung

Dieselbe Maßnahme darf nicht zugleich aus anderen Bereichen von progres.nrw oder anderen NRW-Landesprogrammen gefördert werden. Auch § 35c EStG ist für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen. Weitere Hilfen sind nur innerhalb der einschlägigen Beihilfegrenzen zulässig; insgesamt dürfen die anerkannten Ausgaben nicht überschritten werden.

Häufige Frage

Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Tatsächlich geprüft 22.10.2026: RECHT.NRW – Klimaschutztechnik, Runderlass 20.08.2026, wirksam 02.09.2026, Bezirksregierung Arnsberg – Programmhinweis, Abruf 22.10.2026. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.

Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Die Bezirksregierung Arnsberg erklärt für genau diesen Fördergegenstand, dass die Antragstellung derzeit ausgesetzt ist. Die nachstehenden Richtlinienwerte dienen der Orientierung; ein aktuell verfügbarer Zuschuss oder ein Termin der Wiederaufnahme wird damit nicht zugesagt.

Ihr Vorhaben vorbereiten

Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.

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