Geprüft: 26.10.2026 · Nordrhein-Westfalen · Antragsannahme pausiert
Kurz gesagt
Diese Darstellung betrifft einen derzeit für Neuanträge geschlossenen oder pausierten Förderzugang. Das Landesportal zeigt das Antragsfenster 15.07.2025 bis 31.05.2026 und „Antragstellung momentan nicht möglich“.
Vor Bestellung und Beauftragung beachten
Für diesen derzeit geschlossenen Förderzugang können aktuell keine neuen Anträge gestellt werden. Eine Bestellung oder Beauftragung wird durch diese Archivinformation nicht förderfähig. Bereits bewilligte Vorhaben richten sich weiterhin nach ihrem Bewilligungsbescheid und den zugehörigen Bedingungen.
Die Förderung auf einen Blick
| Angabe | Einordnung |
|---|---|
| Gegenstand | Kommunale Fuß-/Radverkehrsmaßnahmen; E-Bike-Laden nur bei einem tatsächlich einschlägigen Fördertatbestand prüfen. |
| Neue Antragstellung | Für die hier bezeichnete Runde nicht verfügbar |
| Maßgebliche Grenze | Das Landesportal zeigt das Antragsfenster 15.07.2025 bis 31.05.2026 und „Antragstellung momentan nicht möglich“. |
Was die aktuelle Zugangsbeschränkung bedeutet
Die frühere Förderung kann für die Dokumentation bereits eingereichter oder bewilligter Vorhaben weiterhin wichtig sein. Eine weiterhin erreichbare Produktseite, ein altes Formular oder ein noch genanntes Richtlinienende eröffnet kein neues Antragsfenster. Diese Darstellung enthält daher keine aktuellen Zuschussversprechen und keine Übertragung früherer Quoten auf künftige Aufrufe.
Die Programmaufnahme und anschließende Bewilligung durch Bezirksregierungen sind getrennte Schritte. Ein künftiges jährliches Fenster wird aus der alten Frist nicht automatisch abgeleitet. Die Seite belegt keinen alleinstehenden Ladezuschuss für private E-Bikes.
Bereits eingereicht oder bewilligt?
Für vorhandene Anträge und Bewilligungen gelten die dazugehörigen Bescheide, Vertragsbedingungen und Nebenbestimmungen. Die Schließung für Neuanträge beendet diese Pflichten nicht automatisch. Prüfen Sie insbesondere Umsetzung, Mittelabruf, Rechnungs- und Zahlungsbelege, Verwendungsnachweis sowie Nutzungs- und Aufbewahrungspflichten anhand Ihrer konkreten Bewilligung. Ein bestimmter bestehender Bescheid wurde für diese Darstellung der Zugangsbeschränkung nicht geprüft.
Neue Vorhaben vorbereiten
Aus diesem Archiv ergibt sich keine Förderberechtigung für einen neuen Auftrag. Lassen Sie vor verbindlicher Beauftragung das passende aktuelle Programm und dessen Regel zum Vorhabenbeginn bestätigen. Auch eine mögliche Kombination oder Finanzierung muss nach dem tatsächlich gewählten aktuellen Angebot beurteilt werden. Eine historische Beispielrechnung würde hier einen heute verfügbaren Zuschuss nahelegen und wird deshalb nicht verwendet.
Amtliche Quellen und Prüfstand
Die folgende amtliche Grundlage wurde am 22.10.2026 im angegebenen Umfang gelesen: Amtliche Programm-/Aufrufseite, Abruf 22.10.2026. Die Prüfung betrifft ausschließlich die bezeichnete Runde/Fassung und ist keine Aussage über sämtliche anderen Fördermöglichkeiten.
Wir helfen Ihnen gern, ein passendes aktuelles Angebot für Ihr Vorhaben einzuordnen. Kontakt zu emobicon aufnehmen →
Aktueller Abgleich 26.10.2026: Der beschriebene Stopp für Neuanträge wurde erneut anhand der amtlichen Angaben geprüft. Eine neue Antragsöffnung wird nicht behauptet.
Passendes Förderangebot finden
Wir unterstützen Sie gern dabei, ein aktuell verfügbares Förderangebot für Ihr Vorhaben einzuordnen.