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Kommunale PV-Dächer und Speicher in NRW

Die Bezirksregierung Arnsberg erklärt für genau diesen Fördergegenstand, dass die Antragstellung derzeit ausgesetzt ist. Die nachstehenden Richtlinienwerte dienen der Orientierung; ein aktuell verfügbarer Zuschuss oder ein Termin der Wiederaufnahme wird damit nicht zugesagt.

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KI-Illustration eines Hauses mit Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und Ladestation
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Geprüft: 26.10.2026 · Nordrhein-Westfalen · Antragsannahme pausiert

Kurz gesagt

Die Bezirksregierung Arnsberg erklärt für genau diesen Fördergegenstand, dass die Antragstellung derzeit ausgesetzt ist. Die nachstehenden Richtlinienwerte dienen der Orientierung; ein aktuell verfügbarer Zuschuss oder ein Termin der Wiederaufnahme wird damit nicht zugesagt.

Vor Bestellung und Beauftragung beachten

Vor einer verbindlichen Bestellung oder einem Kauf-/Installationsvertrag muss der Zuwendungsbescheid vorliegen. Die Sonderregel für Gebäude in Nummer 6.4.1 ist auf diese PV-Förderung nicht übertragbar.

Die Förderung auf einen Blick

AngabeFörderdetails
Gebiet / ZielgruppeNRW-Städte, Gemeinden, Kreise, Zusammenschlüsse und Zweckverbände.
Förderart / HöheBis 90 % der anerkannten Investitionskosten, maximal 350.000 Euro
TermineRichtlinie bis 30.06.2027; diese Geltung ist keine Antragsöffnung. Operative Fristen und Budget gesondert bestätigen.

Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Antragsannahme pausiert. Die Bezirksregierung Arnsberg erklärt für genau diesen Fördergegenstand, dass die Antragstellung derzeit ausgesetzt ist. Die nachstehenden Richtlinienwerte dienen der Orientierung; ein aktuell verfügbarer Zuschuss oder ein Termin der Wiederaufnahme wird damit nicht zugesagt.

Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen

Kommunale Dach-PV allein oder im System mit Batteriespeicher; ein Speicher allein ist ausgeschlossen. Speichergröße höchstens 2 kWh je kWp der zugehörigen PV.

Keine wirtschaftliche Gebäudenutzung im EU-Beihilfesinn. Ertragsprognose höchstens Verbrauchsprognose; mindestens 80 % Eigenverbrauch. Dreijahresmittel als Verbrauchsbasis, über 25 % höhere Prognose besonders begründen. In den ersten drei Betriebsjahren höchstens 20 % vergütete Einspeisung nachweisen; danach Selbstverpflichtung zur Meldung höherer Einspeisung. Einspeisegewinne in nichtwirtschaftliche kommunale Tätigkeiten reinvestieren. Fachunternehmererklärung erforderlich.

Rechenbeispiel

200.000 Euro anerkannte Systemkosten × 90 % = höchstens 180.000 Euro. Dies ist wegen ausgesetzter Antragstellung nur eine Einordnung der Richtlinie.

Unter diesen Modellannahmen verbleiben 20.000 Euro zuzüglich nicht anerkannter Ausgaben selbst zu finanzieren.

Antrag und Ablauf

Zuständig ist die Bezirksregierung Arnsberg. Förderantrag und Unterlagen je Maßnahme getrennt vorlegen; nur innerhalb des dort bekannt gegebenen Antragsfensters. Projektbeschreibung, Kosten und gegebenenfalls Nutzungs-/Ertragsnachweise vorbereiten.

Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten

Die erforderlichen Genehmigungen bleiben gesondert erforderlich. Rechnungen, Zahlungs- und Umsetzungsbelege aufbewahren und den mit dem Bescheid vorgegebenen Verwendungsnachweis einreichen; Stichproben und Vor-Ort-Prüfungen sind möglich. Bewilligungszeitraum, konkrete Nachweisfristen und Bindungen vor Vertragsabschluss anhand des Bescheids bestätigen. Keine allgemeine Dreijahresbindung unterstellen.

Kombination mit anderer Förderung

Dieselbe Maßnahme darf nicht zugleich aus anderen Bereichen von progres.nrw oder anderen NRW-Landesprogrammen gefördert werden. Auch § 35c EStG ist für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen. Weitere Hilfen sind nur innerhalb der einschlägigen Beihilfegrenzen zulässig; insgesamt dürfen die anerkannten Ausgaben nicht überschritten werden.

Häufige Frage

Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Tatsächlich geprüft 22.10.2026: RECHT.NRW – Klimaschutztechnik, Runderlass 20.08.2026, wirksam 02.09.2026, Bezirksregierung Arnsberg – Programmhinweis, Abruf 22.10.2026. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.

Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Die Bezirksregierung Arnsberg erklärt für genau diesen Fördergegenstand, dass die Antragstellung derzeit ausgesetzt ist. Die nachstehenden Richtlinienwerte dienen der Orientierung; ein aktuell verfügbarer Zuschuss oder ein Termin der Wiederaufnahme wird damit nicht zugesagt.

Ihr Vorhaben vorbereiten

Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.

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