Geprüft: 26.10.2026 · Nordrhein-Westfalen · Antragsannahme pausiert
Kurz gesagt
Die Bezirksregierung Arnsberg erklärt für genau diesen Fördergegenstand, dass die Antragstellung derzeit ausgesetzt ist. Die nachstehenden Richtlinienwerte dienen der Orientierung; ein aktuell verfügbarer Zuschuss oder ein Termin der Wiederaufnahme wird damit nicht zugesagt.
Vor Bestellung und Beauftragung beachten
Vor einer verbindlichen Bestellung oder einem Kauf-/Installationsvertrag muss der Zuwendungsbescheid vorliegen. Die Sonderregel für Gebäude in Nummer 6.4.1 ist auf diese PV-Förderung nicht übertragbar.
Die Förderung auf einen Blick
| Angabe | Förderdetails |
|---|---|
| Gebiet / Zielgruppe | Grundsätzlich Berechtigte nach Nummer 3; Vorhaben in NRW. |
| Förderart / Höhe | 350 Euro je kWp, höchstens 50.000 Euro |
| Termine | Richtlinie bis 30.06.2027; diese Geltung ist keine Antragsöffnung. Operative Fristen und Budget gesondert bestätigen. |
Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Antragsannahme pausiert. Die Bezirksregierung Arnsberg erklärt für genau diesen Fördergegenstand, dass die Antragstellung derzeit ausgesetzt ist. Die nachstehenden Richtlinienwerte dienen der Orientierung; ein aktuell verfügbarer Zuschuss oder ein Termin der Wiederaufnahme wird damit nicht zugesagt.
Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen
Funktionell in die Gebäudehülle integrierte Fassaden-PV; die Förderung mindert Mehrkosten gegenüber Dach-PV. Eine lediglich an die Fassade gehängte Anlage ist nicht automatisch gleichgestellt.
Je Netzanschluss und Gebäude nur einmal. Bau- und gegebenenfalls Denkmalschutzrecht müssen erfüllt sein.
Rechenbeispiel
Bei anerkannten 30 kWp: 30 × 350 Euro = 10.500 Euro als rechnerische Obergrenze, vorbehaltlich Kosten- und Beihilfeprüfung.
Zusätzliche reine Modellannahme: 60.000 Euro gesamte anerkannte Ausgaben. Bei rechnerisch 10.500 Euro Zuschuss wären 49.500 Euro selbst zu finanzieren. Die Antragstellung ist aktuell ausgesetzt.
Antrag und Ablauf
Zuständig ist die Bezirksregierung Arnsberg. Förderantrag und Unterlagen je Maßnahme getrennt vorlegen; nur innerhalb des dort bekannt gegebenen Antragsfensters. Projektbeschreibung, Kosten und gegebenenfalls Nutzungs-/Ertragsnachweise vorbereiten.
Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten
Die erforderlichen Genehmigungen bleiben gesondert erforderlich. Rechnungen, Zahlungs- und Umsetzungsbelege aufbewahren und den mit dem Bescheid vorgegebenen Verwendungsnachweis einreichen; Stichproben und Vor-Ort-Prüfungen sind möglich. Bewilligungszeitraum, konkrete Nachweisfristen und Bindungen vor Vertragsabschluss anhand des Bescheids bestätigen. Keine allgemeine Dreijahresbindung unterstellen.
Kombination mit anderer Förderung
Dieselbe Maßnahme darf nicht zugleich aus anderen Bereichen von progres.nrw oder anderen NRW-Landesprogrammen gefördert werden. Auch § 35c EStG ist für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen. Weitere Hilfen sind nur innerhalb der einschlägigen Beihilfegrenzen zulässig; insgesamt dürfen die anerkannten Ausgaben nicht überschritten werden.
Häufige Frage
Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.
Amtliche Quellen und Prüfstand
Tatsächlich geprüft 22.10.2026: RECHT.NRW – Klimaschutztechnik, Runderlass 20.08.2026, wirksam 02.09.2026. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.
Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Die Bezirksregierung Arnsberg erklärt für genau diesen Fördergegenstand, dass die Antragstellung derzeit ausgesetzt ist. Die nachstehenden Richtlinienwerte dienen der Orientierung; ein aktuell verfügbarer Zuschuss oder ein Termin der Wiederaufnahme wird damit nicht zugesagt.
Ihr Vorhaben vorbereiten
Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.