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Niedersachsen – klimaschonende ÖPNV-Fahrzeuge

Die NBank bietet die Antragstellung an und nennt für nach dem 01.01.2026 gestellte Anträge neue Startschwellen. Ein Busprojekt über der einschlägigen Ausgabengrenze darf daraus keine Freigabe zum sofortigen Beginn ableiten. Die tatsächliche Zuschussquote bleibt begrenzt.

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Geprüft: 26.10.2026 · Niedersachsen · Beantragbar – Projektbeginn nach individueller Schwelle

Kurz gesagt

Die NBank bietet die Antragstellung an und nennt für nach dem 01.01.2026 gestellte Anträge neue Startschwellen. Ein Busprojekt über der einschlägigen Ausgabengrenze darf daraus keine Freigabe zum sofortigen Beginn ableiten. Die tatsächliche Zuschussquote bleibt begrenzt.

Vor Bestellung und Beauftragung beachten

Antrag vor Projektbeginn über NBank-Kundenportal. Für nach dem 01.01.2026 gestellte Anträge nennt die aktuelle Seite Beginn ab Antragseingang bei Privaten/Unternehmen unter 100.000 Euro Projektausgaben, Kommunen unter 1 Mio. Euro; sonst erst Zusage oder schriftliche Genehmigung. Immer eigenes Risiko.

Die Förderung auf einen Blick

AngabeFörderdetails
Gebiet / ZielgruppeVerkehrsunternehmen als Genehmigungsinhaber/Betriebsführer/Auftragnehmer im niedersächsischen Linienverkehr nach § 42 PBefG sowie zuständige ÖPNV-Aufgabenträger.
Förderart / HöheEFRE-Grundanteil im Übergangsgebiet bis 60 %, stärker entwickeltes Gebiet bis 40 %, Landesmittel bis weitere 30 Prozentpunkte. Fahrzeug-Kostenobergrenzen und ÖPNV-Nutzungsfaktor begrenzen den Zuschuss.
TermineRichtlinie bis 31.12.2029; aktueller NBank-Hinweis ermöglicht Projektlaufzeiten bis 30.09.2029. Konkreten Bewilligungs-/Nachweiszeitraum bestätigen.

Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Beantragbar – Projektbeginn nach individueller Schwelle. Die NBank bietet die Antragstellung an und nennt für nach dem 01.01.2026 gestellte Anträge neue Startschwellen. Ein Busprojekt über der einschlägigen Ausgabengrenze darf daraus keine Freigabe zum sofortigen Beginn ableiten. Die tatsächliche Zuschussquote bleibt begrenzt.

Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen

Kaufpreis des neuen förderfähigen Fahrzeugs; keine Überführung, Finanzierung oder vorsteuerabziehbare Umsatzsteuer. Batterie-Solo-Standardbus bis 12,50 m: höchstens 570.000 Euro anerkannte Basis; andere Größen/Antriebe gesondert. Als neu gelten laut Programmseite auch höchstens 10.000 km bei Zulassung.

Mindestens 51 % Linienverkehr in Niedersachsen, jährlich 30.000 km, bei höchstens 8,50 m 20.000 km. Niederflur/Low Entry, bis 9 m auch Heckniederflurplattform. Mindestens 60 Scoringpunkte. Mehr als vier Busse nur mit Nachweis der nicht möglichen oder abgelehnten einschlägigen Bundesförderung.

Rechenbeispiel

Batterie-Standardbus, anerkannter Kaufpreis 550.000 Euro, 100 % förderfähiger Linienverkehr, stärker entwickeltes Gebiet: bei ausgeschöpften 40 % EFRE + 30 % Land höchstens 385.000 Euro. Bei vollständiger Bewilligung unter diesen Annahmen verbleiben 165.000 Euro selbst zu finanzieren. Landesanteil und rechtliche Begrenzung sind im Einzelfall zu bestätigen.

Antrag und Ablauf

NBank-Antrag mit Herstellerbestätigung, Finanzierung, ÖDA-/LNVG-Nachweis oder zulässiger De-minimis-Zuordnung, Nahverkehrsplan und Konzept. Ersatzbeschaffung benötigt weitere Alters-/Laufleistungsnachweise des Altfahrzeugs.

Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten

Zweckbindung grundsätzlich zehn Jahre bzw. acht Jahre bei 650.000 km; bei höchstens 8,50 m sieben Jahre bzw. fünf Jahre bei 250.000 km. Jährlichen Bericht über Einsatz und Laufleistung liefern; Abweichungen können Rückzahlung auslösen. EFRE-Publizität, Indikatoren, Vergabe und Besicherung der Zuwendung beachten.

Kombination mit anderer Förderung

Zuschuss im ÖDA vollständig kosten-/ausgleichsmindernd anrechnen, Überkompensation ausschließen. Alternativ gilt seit Änderung 08.05.2024 De-minimis-VO 2023/2831; der Verweis 1407/2013 auf Kurzseite/Produktblatt ist veraltet. Weitere Hilfen individuell prüfen.

Häufige Frage

Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Tatsächlich geprüft 22.10.2026: Amtliche Programmseite, Abruf 22.10.2026, Amtliches Merkblatt / Rechtsgrundlage, 01.03.2023, Amtliches Merkblatt / Rechtsgrundlage, 01.03.2023, Amtliches Merkblatt / Rechtsgrundlage, 08.05.2024. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.

Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Die NBank bietet die Antragstellung an und nennt für nach dem 01.01.2026 gestellte Anträge neue Startschwellen. Ein Busprojekt über der einschlägigen Ausgabengrenze darf daraus keine Freigabe zum sofortigen Beginn ableiten. Die tatsächliche Zuschussquote bleibt begrenzt.

Ihr Vorhaben vorbereiten

Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.

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