emobicon – die eMobil-Experten

M-V – Klimaschutz für nichtwirtschaftliche Organisationen

Das LFI veröffentlicht das formgebundene Antragsverfahren für nichtwirtschaftliche Klimaschutzprojekte. Beginn ist erst ab Datum der schriftlichen Eingangsbestätigung auf eigenes Risiko erlaubt. Stromerzeugung oder überwiegendes Laden von Elektrofahrzeugen sind keine allgemeinen Fördergegenstände.

Kontakt aufnehmen →
KI-Illustration eines Hauses mit Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und Ladestation
KI-Illustration · Symbolbild

Geprüft: 26.10.2026 · Mecklenburg-Vorpommern · Beantragbar – nichtwirtschaftliche Klimaschutzvorhaben

Kurz gesagt

Das LFI veröffentlicht das formgebundene Antragsverfahren für nichtwirtschaftliche Klimaschutzprojekte. Beginn ist erst ab Datum der schriftlichen Eingangsbestätigung auf eigenes Risiko erlaubt. Stromerzeugung oder überwiegendes Laden von Elektrofahrzeugen sind keine allgemeinen Fördergegenstände.

Vor Bestellung und Beauftragung beachten

Formgebundenen Antrag vor jedem Liefer-/Leistungsvertrag einreichen. Beginn erst ab dem Datum der schriftlichen Eingangsbestätigung auf eigenes Risiko; keine Förderzusage. Planung ist nur unschädlich, wenn sie nicht alleiniger Förderzweck ist.

Die Förderung auf einen Blick

AngabeFörderdetails
Gebiet / ZielgruppeGemeinden, Ämter, Kreise, kommunale Zweckverbände/Anstalten/Landesverbände sowie Kirchen, Vereine, Verbände und Stiftungen für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten in M-V.
Förderart / HöheSpeicher-Grundförderung 50 %; einmaliger begründeter Vorhabenbonus von zehn Prozentpunkten möglich. Andere Tatbestände haben eigene Quoten, höchstens 70 % insgesamt.
TermineFörderhöhenmerkblätter 05.10.2026 und Förderpraxis 24.09.2026. Kein fester aktueller Einreichungsstichtag aus der gelesenen Seite belegt; Budget vor Projektstart bestätigen.

Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Beantragbar – nichtwirtschaftliche Klimaschutzvorhaben. Das LFI veröffentlicht das formgebundene Antragsverfahren für nichtwirtschaftliche Klimaschutzprojekte. Beginn ist erst ab Datum der schriftlichen Eingangsbestätigung auf eigenes Risiko erlaubt. Stromerzeugung oder überwiegendes Laden von Elektrofahrzeugen sind keine allgemeinen Fördergegenstände.

Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen

Machbarkeit/Planung, Effizienztechnik, intelligente kleinräumige Energiesysteme und Speicher. Mindestens 20.000 Euro anerkannte Ausgaben, bei Studien/Planung 2.000 Euro. Speicher allein müssen in die Stromversorgung des Antragstellers einbezogen sein. Mindestens 75 % Beladung aus erneuerbarer Energie einer Anlage am Standort und überwiegend (75 %) Eigenversorgung des Antragstellers oder seiner Mieter/Nutzer.

Standort und Nutzung in M-V, Eigentum oder Nutzungsrecht über Bindung, Genehmigungen und Finanzierung einschließlich Folgekosten sichern; Amortisation grundsätzlich länger als fünf Jahre. PV bis 10 kWp nur nachrangiger integraler Bestandteil größerer innovativer Vorhaben; keine allgemeine PV-Förderung. Ressourceneffizienzbonus setzt mindestens 25 % Einsparung einer zusätzlichen Ressource voraus.

Rechenbeispiel

100.000 Euro anerkannte Speicherausgaben × 50 % = 50.000 Euro; mit nachgewiesenem zulässigem Zehn-Punkte-Bonus höchstens 60.000 Euro. Es verbleiben 50.000 Euro ohne Bonus beziehungsweise 40.000 Euro bei bewilligtem Bonus selbst zu finanzieren.

Antrag und Ablauf

Antrag an LFI M-V; Infrastrukturvorhaben brauchen positive Klimaverträglichkeitsprüfung über LEKA. Vollständigkeit sicherstellen; nach einem Jahr unvollständige Anträge grundsätzlich zurückgewiesen.

Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten

Investive Vorhaben nach 2.3–2.5 mindestens fünf Jahre zweckgebunden betreiben. EFRE-Vergabe, Publizität und Erfolgsindikatoren beachten; Nachweis- und Abrufverfahren nach Finanzierungsart unterscheiden. Konkrete Durchführung, Auszahlung und Verwendungsnachweisfrist vor Liquiditätsplanung mit LFI bestätigen.

Kombination mit anderer Förderung

Andere Programme außerhalb europäischer Strukturfondsmittel für dieselben Kosten nur, wenn beide Programme dies erlauben. Keine Doppelförderung aus ELER/LEADER/ESF+. Andere Fördermöglichkeiten nachweisen und vorrangig nutzen.

Häufige Frage

Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Tatsächlich geprüft 22.10.2026: Amtliche Programmseite, Abruf 22.10.2026, Amtliches Merkblatt / Rechtsgrundlage, 05.10.2026, Amtliches Merkblatt / Rechtsgrundlage, 24.09.2026. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.

Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Das LFI veröffentlicht das formgebundene Antragsverfahren für nichtwirtschaftliche Klimaschutzprojekte. Beginn ist erst ab Datum der schriftlichen Eingangsbestätigung auf eigenes Risiko erlaubt. Stromerzeugung oder überwiegendes Laden von Elektrofahrzeugen sind keine allgemeinen Fördergegenstände.

Ihr Vorhaben vorbereiten

Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.

TCO-Rechner E-Lkw