Quellenstand: 22.10.2026 · Bayern
Kurz gesagt: Der Energiekredit Produktion finanziert neue oder modernisierte Produktionsanlagen und Prozesse mit mindestens 15 Prozent Treibhausgaseinsparung. Das aktuelle Merkblatt vom September 2026 verlangt außerdem je nach Unternehmensgröße einen Transformationsplan oder einen zugelassenen Ersatznachweis.
Vor Bestellung und Beauftragung beachten
Antrag vor Beginn bei der Hausbank stellen. Den förderunschädlichen Ablauf und erforderlichen dokumentierten Antrag vor bindenden Aufträgen bestätigen lassen.
Quelle: Amtliche Programmbedingungen
Die Förderung auf einen Blick
| Angabe | Förderdetails |
|---|---|
| Gebiet / Zielgruppe | Gewerbliche Unternehmen und Freiberufler mit Betriebsstätte/Niederlassung in Bayern und höchstens 500 Mio. Euro Gruppenumsatz. Unternehmen mit mindestens 50 Prozent öffentlicher Kapital-/Stimmrechtskontrolle sind ausgeschlossen; weitere Insolvenz-/Beihilfeausschlüsse beachten. |
| Förderart / Höhe | Kredit bis 15 Mio. Euro je Vorhaben, bis 100 Prozent anerkannter Investitionen. Optionale 50-Prozent-Haftungsfreistellung für die Bank bei Darlehen bis 5 Mio. Euro; der Kunde schuldet weiterhin den vollen Kredit. |
| Termine | Kein fester allgemeiner Antragsschluss im Merkblatt. Startfähigkeit innerhalb eines Jahres nach Bewilligung. Bereitstellungsprovision nach sechs freien Monaten; regulärer Abruf spätestens einen Monat vor Tilgungsbeginn, bei verbürgten Krediten sechs Monate nach Zusage. |
Wie hoch ist die Förderung?
Kredit bis 15 Mio. Euro je Vorhaben, bis 100 Prozent anerkannter Investitionen. Optionale 50-Prozent-Haftungsfreistellung für die Bank bei Darlehen bis 5 Mio. Euro; der Kunde schuldet weiterhin den vollen Kredit. Der ausgezahlte Kredit muss zurückgezahlt werden; Zinsen und mögliche Nebenkosten kommen hinzu. Ein Finanzierungsanteil von 100 % ist kein Zuschuss.
Rechenbeispiel: Was bleibt zu finanzieren?
Ein anerkanntes Vorhaben kostet 200.000 Euro und wird vollständig über einen Förderkredit finanziert. Es entstehen 200.000 Euro rückzahlbare Schuld, kein Zuschuss von 200.000 Euro. Bei einem rein angenommenen Sollzins von 4 Prozent und unveränderter ganzjähriger Restschuld fallen 8.000 Euro Jahreszinsen an. Tatsächliche Tilgung und Gebühren verändern die Gesamtbelastung; der angenommene Satz ist kein aktuelles Zinsangebot.
Modellrechnung mit den genannten Annahmen, keine Förder- oder Kreditzusage. Entscheidend sind die anerkannten Kosten und die individuelle Bewilligung beziehungsweise Kreditzusage.
Wer ist berechtigt und welche Kosten zählen?
Aktivierbare energieeffiziente Prozessanlagen, Antriebe, Elektrifizierung, Prozesskälte, Abwärmenutzung, Wasserstoffnutzung und datenbasierte Effizienz einschließlich entsprechender Planung und aktivierbarer Eigenleistungen. Ausgeschlossen sind reguläre Fahrzeuge, Grundstücke, laufende Betriebs-/Finanzierungs-/Unterhaltskosten, EEG-/KWKG-geförderte und verpflichtend durchzuführende Vorhaben.
Mindestens 15 Prozent THG-Einsparung mit KfW-292-gBzA und geeigneten Nachweisen quantifizieren. Bei Modernisierung Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre, bei neuen Anlagen geeignete Vergleichsanlage. Kleine Unternehmen benötigen keinen Transformationsplan, mittlere können ISO 50001, anerkanntes Effizienznetzwerk oder EMAS alternativ nachweisen; große müssen einen Plan vorlegen. Eigener Plan: mindestens 40 Prozent THG-Reduktion in zehn Jahren, IST/SOLL, Maßnahmen und Neutralitätsabsicht bis spätestens 2040.
Wie stellen Sie den Antrag?
Antrag mit Vordruck 100 über Hausbank/ Sparkasse; Sicherheiten, Bonität und individuelle Konditionen vereinbaren. KfW-292-gBzA beifügen und Transformationsplan oder zugelassene Alternative durch Hausbank bestätigen; Unterlagen verbleiben grundsätzlich in deren Kreditakte.
Das Vorhaben muss so vorbereitet sein, dass es innerhalb eines Jahres nach Bewilligung begonnen werden kann. Bei AGVO-Finanzierung muss vor Beginn der unterschriebene vollständige Antrag oder ein zurechenbarer Beihilfeantrag beziehungsweise die vorgeschriebene schriftliche Dokumentation bei der Hausbank vorliegen. Außerhalb der AGVO kann nach Nr. 16 auch ein hinreichend konkretisierter formloser Antrag oder ein aktenkundiges Finanzierungsgespräch mit bestätigtem Nichtbeginn genügen. Die bloße undokumentierte Bankberatung reicht nicht. Nach fristgerechter Antragstellung ist ein Beginn grundsätzlich möglich, wenn die Hausbank den vollständigen Antrag innerhalb drei Monaten nach Beginn an die LfA weiterleitet; bei beantragter Risikoübernahme innerhalb sechs Wochen. Den konkreten Weg deshalb vorher mit der Hausbank festhalten.
Für Ihr Vorhaben prüfen wir gern gemeinsam die passende Zuordnung, erforderliche Nachweise und die nächsten Schritte.
Welche Fristen und Verpflichtungen gelten?
Bereitstellungsprovision nach sechs Monaten 2 Prozent pro Jahr auf nicht abgerufene Beträge. Zins-/Tilgungstermine 31.03., 30.06., 30.09. und 30.12.; außerplanmäßige Tilgung gegen Vorfälligkeitsentschädigung. Konkreten Tilgungs-/Abrufplan und geforderten Verwendungsnachweis mit der Hausbank festlegen. Belege für Investition und technische Voraussetzungen aufbewahren; aktuelle Nebenmerkblätter und Ausschlussliste sind zusätzlich maßgeblich.
Ist eine Kombination mit anderer Förderung möglich?
Kombination innerhalb zulässiger EU-Beihilfehöchstwerte; EEG-/KWKG-Vorhaben sind ausgeschlossen. Bei parallelen KfW-Produktionskrediten den LfA-Kredit auf deren Höchstbetrag anrechnen. Kreditbetrag und Beihilfewert getrennt berechnen; für Nicht-KMU ausschließlich De-minimis-Weg nach Merkblatt.
Häufige Fragen
Was ist vor dem Start besonders wichtig?
Antrag vor Beginn bei der Hausbank stellen. Den förderunschädlichen Ablauf und erforderlichen dokumentierten Antrag vor bindenden Aufträgen bestätigen lassen.
Erhalte ich die Förderung sicher?
Nein. Die persönliche Berechtigung, anerkannte Kosten, verfügbare Mittel und eine positive Förderentscheidung sind erforderlich.
Amtliche Quellen und Prüfstand
Ergänzend geprüft am 22.10.2026: LfA – Beihilferechtliche Bestimmungen, 04.05.2026.
Tatsächlich geprüft 22.10.2026: Amtliche Programmseite, Abruf 22.10.2026, LfA – Programmmerkblatt, 24.09.2026. Maßgeblich sind die amtlichen Bedingungen, verfügbare Mittel und Ihre individuelle Förderentscheidung.
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