emobicon – die eMobil-Experten

Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik – L-Bank-Förderdarlehen

Die L-Bank finanziert PV-Anlagen bis 30 kWp und Batteriespeicher am selbst mitbewohnten Wohnhaus mit einem zinsgünstigen Darlehen. Es handelt sich um einen zurückzuzahlenden Kredit. Das Originalmerkblatt bestätigt die zeitlichen Regeln und die Abgrenzung gegenüber anderen Zuschüssen.

Kontakt aufnehmen →
KI-Illustration eines Hauses mit Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und Ladestation
KI-Illustration · Symbolbild

Geprüft: 26.10.2026 · Baden-Württemberg · Beantragbar über die Hausbank

Kurz gesagt

Die L-Bank finanziert PV-Anlagen bis 30 kWp und Batteriespeicher am selbst mitbewohnten Wohnhaus mit einem zinsgünstigen Darlehen. Es handelt sich um einen zurückzuzahlenden Kredit. Das Originalmerkblatt bestätigt die zeitlichen Regeln und die Abgrenzung gegenüber anderen Zuschüssen.

Vor Bestellung und Beauftragung beachten

Vor Beginn ist der Antrag beim Finanzierungsinstitut zu stellen. Das Merkblatt erkennt hierfür ein dokumentiertes Finanzierungsgespräch, auch bei einem Finanzdienstleister/-vermittler, an; eine lose Beratung genügt nicht. Der unterschriebene Antrag beziehungsweise Online-Antrag soll bis Ende des dritten vollen Kalendermonats nach Beginn bei der L-Bank vorliegen. Planung und Beratung gelten nicht als Vorhabensbeginn; den konkreten Bestellablauf und die Finanzierung vor Bindung bankseitig bestätigen.

Die Förderung auf einen Blick

AngabeFörderdetails
Gebiet / ZielgruppeIn Baden-Württemberg wohnende Personen, die mindestens eine Wohneinheit im geförderten Haus selbst nutzen, selbst investieren und die Rechnungen bezahlen. Gebäude höchstens drei Wohneinheiten, PV-Gesamtleistung höchstens 30 kWp. Erstwohnsitz im Objekt anmelden; eine unentgeltliche Überlassung an Angehörige wird nach Merkblatt gesondert wie Eigennutzung behandelt. WEG als Ganzes sind nicht berechtigt, einzelne Mitglieder gegebenenfalls für ihren anteiligen Aufwand. Bei vermieteten Einheiten darf keine ausgeschlossene unternehmerische Vermietung vorliegen.
Förderart / HöheKredit bis 100 % anerkannter Kosten ab regelmäßig 5.000 Euro; das Merkblatt nennt in Nr. 3.2 keinen festen allgemeinen Euro-Höchstbetrag. Laufzeiten 5, 10, 20 oder 30 Jahre, ein bis fünf tilgungsfreie Jahre; fünfjährige Zinsbindung bei fünfjähriger Laufzeit, sonst zunächst zehn Jahre. Keine pauschale Zuschussquote oder aktuelle feste Zinsangabe.
TermineKein fester allgemeiner Antragsschluss belegt. Erstabruf regelmäßig binnen zwölf Monaten nach Zusage; Vollabruf binnen 36 Monaten, Verlängerung auf Antrag. Mitteleinsatz regelmäßig binnen zwölf Monaten nach Auszahlung; Verwendungsnachweis regelmäßig binnen zwölf Monaten nach Vollabruf oder Restverzicht. Individuelle Vertrags-/Bescheidvorgaben beachten.

Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Beantragbar über die Hausbank. Die L-Bank finanziert PV-Anlagen bis 30 kWp und Batteriespeicher am selbst mitbewohnten Wohnhaus mit einem zinsgünstigen Darlehen. Es handelt sich um einen zurückzuzahlenden Kredit. Das Originalmerkblatt bestätigt die zeitlichen Regeln und die Abgrenzung gegenüber anderen Zuschüssen.

Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen

Technische PV-/Speicheranlagen, Planung, Projektierung, erforderliche Bauarbeiten, Installation und Anschluss sowie weitere zugeordnete Kosten wie Messung und Wallbox. Ein zusätzlicher Wallboxkostenposten macht das Produkt nicht zu einem allgemeinen Ladepunktzuschuss.

Ferien-/Wochenendhäuser, Zweitwohnsitze, mehr als drei Wohneinheiten oder Anlagen über 30 kWp sind ausgeschlossen. Fachunternehmenseinbau erforderlich. Eng begrenzte Ausnahme für fachlich bestätigten Selbsteinbau oder entsprechende Fachhandwerker betrifft Materialkosten; eigene Arbeit und private Helfer werden nicht finanziert.

Rechenbeispiel

Reines Finanzierungsmodell: Ein anerkanntes Vorhaben kostet 50.000 Euro. Werden davon im individuellen Angebot 40.000 Euro als Kredit zugesagt, sind 10.000 Euro anderweitig aufzubringen. Die 40.000 Euro bleiben zurückzuzahlen. Bei einem ausschließlich angenommenen Sollzins von 4 Prozent entstehen bei ganzjährig unveränderter Restschuld 1.600 Euro Jahreszinsen. Tatsächliche Tilgung, Zinsbindung und Entgelte verändern die Gesamtbelastung; 4 Prozent sind kein aktuelles Konditionsangebot.

Antrag und Ablauf

Der Antrag läuft über Ihre Bank oder Sparkasse. Dort werden Berechtigung, Kostenplan, Sicherheiten, Bonität und Finanzierung geprüft. Die Hausbank leitet den Antrag an die L-Bank weiter und schließt den Darlehensvertrag ab. Vor einem bindenden Auftrag ein aktuelles Programmmerkblatt und einen schriftlich abgestimmten Ablauf zugrunde legen.

Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten

Kein fester allgemeiner Antragsschluss belegt. Erstabruf regelmäßig binnen zwölf Monaten nach Zusage; Vollabruf binnen 36 Monaten, Verlängerung auf Antrag. Mitteleinsatz regelmäßig binnen zwölf Monaten nach Auszahlung; Verwendungsnachweis regelmäßig binnen zwölf Monaten nach Vollabruf oder Restverzicht. Individuelle Vertrags-/Bescheidvorgaben beachten. Bereitstellungsprovision nach zwölf freien Monaten 0,15 % monatlich. Vorzeitige Rückzahlung während der Sollzinsbindung grundsätzlich ausgeschlossen; gesetzliche Kündigungsrechte und kostenfreie Rückzahlung am Bindungsende bleiben nach Merkblatt gesondert zu beachten.

Kombination mit anderer Förderung

Eine Kombination mit der EEG-Einspeisevergütung ist zulässig. Andere Zuschüsse müssen in voller Höhe von den förderfähigen Kosten als Kreditbasis abgezogen werden; Förderdarlehen und Zuschüsse dürfen zusammen die anerkannten Aufwendungen nicht übersteigen. Eine Kombination derselben geförderten Maßnahme mit § 35a Absatz 3 oder § 35c EStG ist ausgeschlossen, auch bei Aufteilung in Material und Arbeit. Alle öffentlichen Mittel gegenüber der Hausbank offenlegen.

Häufige Frage

Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Tatsächlich geprüft 22.10.2026: L-Bank – amtliche Produktseite, Abruf 22.10.2026. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.

Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Die L-Bank finanziert PV-Anlagen bis 30 kWp und Batteriespeicher am selbst mitbewohnten Wohnhaus mit einem zinsgünstigen Darlehen. Es handelt sich um einen zurückzuzahlenden Kredit. Das Originalmerkblatt bestätigt die zeitlichen Regeln und die Abgrenzung gegenüber anderen Zuschüssen.

Ihr Vorhaben vorbereiten

Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.

Gezielte Ergänzung 26.10.2026: Originalmerkblatt KF778650, 27.03.2025, Nr. 3/4. Kein neues Inkrafttreten behauptet; frühere Quellenprüfung bleibt als Verlauf erhalten. Individuelles Kreditangebot und allgemeine Kreditbedingungen gesondert prüfen.

TCO-Rechner E-Lkw