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L-Bank Energiefinanzierung: erneuerbare Energien im Unternehmen

Die Energiefinanzierung unterstützt erneuerbare Energieerzeugung, Speicherung, Netze und die Integration in das Energiesystem durch einen zurückzuzahlenden Kredit. Für Aufdach-/Fassaden-PV und zugehörige Batteriespeicher gibt es eine eigene Konditionenvariante. Der aktuelle Zinssatz ergibt sich erst aus dem individuellen Angebot.

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Geprüft: 26.10.2026 · Baden-Württemberg · Beantragbar über die Hausbank

Kurz gesagt

Die Energiefinanzierung unterstützt erneuerbare Energieerzeugung, Speicherung, Netze und die Integration in das Energiesystem durch einen zurückzuzahlenden Kredit. Für Aufdach-/Fassaden-PV und zugehörige Batteriespeicher gibt es eine eigene Konditionenvariante. Der aktuelle Zinssatz ergibt sich erst aus dem individuellen Angebot.

Vor Bestellung und Beauftragung beachten

Vollständigen schriftlichen Hausbank-/Beihilfeantrag vor Beginn stellen. Danach kann die Ausführung auf eigenes Risiko beginnen; eine Beratung allein genügt nicht. Die Hausbank muss den Förderantrag bis Ende des dritten vollen Kalendermonats nach Vorhabenbeginn an die L-Bank weiterleiten. Als Beginn zählt grundsätzlich der frühere Zeitpunkt von Bauarbeiten oder rechtsverbindlichem Ausführungsauftrag; bestimmte Vorarbeiten sind ausgenommen.

Die Förderung auf einen Blick

AngabeFörderdetails
Gebiet / ZielgruppePrivate oder öffentliche Unternehmen, Landwirtschaftsbetriebe, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen mit entsprechendem Vorhaben in Baden-Württemberg. Kommunen und kommunale Gebietskörperschaften sowie Kreditinstitute sind ausgeschlossen.
Förderart / Höhe25.000 bis 5 Mio. Euro, im Einzelfall darüber. Laufzeiten regulär 5, 8, 10, 15, 18 oder 20 Jahre, bis zu drei tilgungsfreie Jahre. Zinsbindung entsprechend Laufzeit, bei 18/20 Jahren wahlweise zehn Jahre. Aktueller Zinssatz ist individuell.
TermineKein fester allgemeiner Antragsschluss belegt. Erstabruf regelmäßig binnen zwölf Monaten nach Zusage; Vollabruf binnen 36 Monaten, Verlängerung auf Antrag. Mitteleinsatz regelmäßig binnen zwölf Monaten nach Auszahlung; Verwendungsnachweis binnen zwölf Monaten nach Vollabruf oder Restverzicht. Individuelle Vertrags-/Bescheidvorgaben beachten.

Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Beantragbar über die Hausbank. Die Energiefinanzierung unterstützt erneuerbare Energieerzeugung, Speicherung, Netze und die Integration in das Energiesystem durch einen zurückzuzahlenden Kredit. Für Aufdach-/Fassaden-PV und zugehörige Batteriespeicher gibt es eine eigene Konditionenvariante. Der aktuelle Zinssatz ergibt sich erst aus dem individuellen Angebot.

Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen

Errichtung, Erweiterung, Erwerb, Modernisierung und Nachrüstung förderfähiger Erneuerbaren-Anlagen, Netze, Speicher, Lastmanagement und Messeinrichtungen. Anerkennbar sind technische Anlagen, Planung, Installation sowie notwendige Infrastruktur. Ausgeschlossen sind unter anderem Grunderwerb, Betriebsfahrzeuge und Unternehmensanteile.

Nachhaltigkeitsanforderungen bei Bioenergie beachten. Für die verbesserte PV-Variante den passenden Verwendungszweck für Aufdach/Fassade und/oder Batteriespeicher im Antrag angeben. Seit 01.01.2026 ist die L-Bank-BzA-ID grundsätzlich verpflichtend; eine frühere KfW-gBzA wird nach Produktseite nur im Einzelfall akzeptiert.

Rechenbeispiel

Reines Finanzierungsmodell: Ein anerkanntes Vorhaben kostet 50.000 Euro. Werden davon im individuellen Angebot 40.000 Euro als Kredit zugesagt, sind 10.000 Euro anderweitig aufzubringen. Die 40.000 Euro bleiben zurückzuzahlen. Bei einem ausschließlich angenommenen Sollzins von 4 Prozent entstehen bei ganzjährig unveränderter Restschuld 1.600 Euro Jahreszinsen. Tatsächliche Tilgung, Zinsbindung und Entgelte verändern die Gesamtbelastung; 4 Prozent sind kein aktuelles Konditionsangebot.

Antrag und Ablauf

Der Antrag läuft über Ihre Bank oder Sparkasse. Dort werden Berechtigung, Kostenplan, Sicherheiten, Bonität und Finanzierung geprüft. Die Hausbank leitet den Antrag an die L-Bank weiter und schließt den Darlehensvertrag ab. Vor einem bindenden Auftrag ein aktuelles Programmmerkblatt und einen schriftlich abgestimmten Ablauf zugrunde legen.

Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten

Kein fester allgemeiner Antragsschluss belegt. Erstabruf regelmäßig binnen zwölf Monaten nach Zusage; Vollabruf binnen 36 Monaten, Verlängerung auf Antrag. Mitteleinsatz regelmäßig binnen zwölf Monaten nach Auszahlung; Verwendungsnachweis binnen zwölf Monaten nach Vollabruf oder Restverzicht. Individuelle Vertrags-/Bescheidvorgaben beachten. Bereitstellungsprovision nach zwölf freien Monaten 0,15 % monatlich. Sondertilgung gegen Vorfälligkeitsentschädigung.

Kombination mit anderer Förderung

Die L-Bank beschreibt die Zinskonditionen als beihilfefrei; eine Kombination mit EEG oder KWKG ist damit grundsätzlich vorgesehen. Das konkrete Vorhaben und mögliche weitere Mittel trotzdem gesondert abgrenzen. Laut Merkblatt ist die Kombination für dieselben Kosten mit anderen Förderprogrammen mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg ausgeschlossen. Mit KfW 270 ist dieselbe geförderte Maßnahme grundsätzlich nicht kombinierbar; nur über den L-Bank-Höchstbetrag hinausgehende zusätzliche Kosten können innerhalb des gemeinsamen KfW-Höchstbetrags gesondert finanziert werden. Die Gesamtfinanzierung darf die anerkannten Kosten nicht übersteigen. EEG-/KWKG-geförderte Anlagen dürfen nur mit weiteren beihilfefreien Mitteln kombiniert werden.

Häufige Frage

Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Tatsächlich geprüft 22.10.2026: L-Bank – amtliche Produktseite, Abruf 22.10.2026. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.

Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Die Energiefinanzierung unterstützt erneuerbare Energieerzeugung, Speicherung, Netze und die Integration in das Energiesystem durch einen zurückzuzahlenden Kredit. Für Aufdach-/Fassaden-PV und zugehörige Batteriespeicher gibt es eine eigene Konditionenvariante. Der aktuelle Zinssatz ergibt sich erst aus dem individuellen Angebot.

Ihr Vorhaben vorbereiten

Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.

Gezielte Ergänzung 26.10.2026: Originalmerkblatt KF778664, 01.12.2025, Nr. 3/4. Kein neues Inkrafttreten behauptet; frühere Quellenprüfung bleibt als Verlauf erhalten. Individuelles Kreditangebot und allgemeine Kreditbedingungen gesondert prüfen.

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