Geprüft: 26.10.2026 · Baden-Württemberg · Beantragbar über die Hausbank – geänderter Förderumfang
Kurz gesagt
Das Förderdarlehen unterstützt anerkannte Bioenergieanlagen sowie Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energie. Seit Juli 2026 sind weitere regenerative Erzeugungsanlagen unter den neuen Eigentumsvoraussetzungen zugeordnet; Beteiligungskäufe sind entfallen. Der Kredit bleibt zurückzuzahlen.
Vor Bestellung und Beauftragung beachten
Vor bindenden Liefer- oder Bauaufträgen einen vollständigen schriftlichen Förder- oder Beihilfeantrag bei der Hausbank stellen. Nach vollständiger und rechtzeitiger Antragstellung erlaubt Nr. 4.3 des weiterhin verlinkten Merkblatts einen Beginn auf eigenes Risiko vor der L-Bank-Zusage. Eine lose Beratung genügt nicht. Der früheste bindende Auftrag oder Baubeginn ist maßgeblich; die Hausbank leitet in angemessener Frist weiter. Die seit Juli 2026 geänderte Zuordnung des konkreten Vorhabens und den bankseitigen Ablauf vor Bindung schriftlich bestätigen.
Die Förderung auf einen Blick
| Angabe | Förderdetails |
|---|---|
| Gebiet / Zielgruppe | Unternehmen, die Energie aus nachwachsenden Rohstoffen erzeugen oder erneuerbare Energie verteilen/speichern, mit Investition in Baden-Württemberg. Regelmäßig KMU nach EU-Definition, sonst gegebenenfalls beihilfefreie Konditionen. |
| Förderart / Höhe | Förderdarlehen von 5.000 bis 25 Mio. Euro; Laufzeiten 6, 8, 10, 15, 18, 20 oder 30 Jahre, bis zu zwei tilgungsfreie Jahre. Sollzinsbindung entsprechend Laufzeit, höchstens zwanzig Jahre. Kein pauschaler Investitionszuschuss. |
| Termine | Auf der gelesenen Produktseite kein fester allgemeiner Antragsschluss ausgewiesen. Aktuelle Programmgeltung und Angebot über die Hausbank bestätigen; Abruf-/Einsatzfristen im Darlehensangebot gesondert beachten. |
Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Beantragbar über die Hausbank – geänderter Förderumfang. Das Förderdarlehen unterstützt anerkannte Bioenergieanlagen sowie Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energie. Seit Juli 2026 sind weitere regenerative Erzeugungsanlagen unter den neuen Eigentumsvoraussetzungen zugeordnet; Beteiligungskäufe sind entfallen. Der Kredit bleibt zurückzuzahlen.
Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen
Bau/Modernisierung von Bioenergieanlagen wie Biomasseheizkraftwerk oder Biogasanlage und Anlagen zur Speicherung/Verteilung erneuerbarer Energie, einschließlich notwendiger Infrastruktur. Seit 01.07.2026 nennt die Seite außerdem regenerative Erzeugungsanlagen, wenn mindestens 50 Prozent der Gesellschaftsanteile am Energieunternehmen Land- und Forstwirten gehören. Übernahme-/Beteiligungskauf wurde als Fördergegenstand gestrichen.
Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs und eigenständige fossile Heizkessel sind ausgeschlossen. Die konkrete Anlagenzuordnung zum seit Juli geänderten Programmumfang vorher bestätigen; der Name „Bioenergie“ allein beschreibt nicht alle neuen Abgrenzungen.
Rechenbeispiel
Reines Finanzierungsmodell: Ein anerkanntes Vorhaben kostet 50.000 Euro. Werden davon im individuellen Angebot 40.000 Euro als Kredit zugesagt, sind 10.000 Euro anderweitig aufzubringen. Die 40.000 Euro bleiben zurückzuzahlen. Bei einem ausschließlich angenommenen Sollzins von 4 Prozent entstehen bei ganzjährig unveränderter Restschuld 1.600 Euro Jahreszinsen. Tatsächliche Tilgung, Zinsbindung und Entgelte verändern die Gesamtbelastung; 4 Prozent sind kein aktuelles Konditionsangebot.
Antrag und Ablauf
Der Antrag läuft über Ihre Bank oder Sparkasse. Dort werden Berechtigung, Kostenplan, Sicherheiten, Bonität und Finanzierung geprüft. Die Hausbank leitet den Antrag an die L-Bank weiter und schließt den Darlehensvertrag ab. Vor einem bindenden Auftrag ein aktuelles Programmmerkblatt und einen schriftlich abgestimmten Ablauf zugrunde legen.
Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten
Bereitstellungszinsen: zwölf Monate frei, danach 0,15 Prozent pro Monat auf nicht ausgezahlte Beträge. Sondertilgung gegen Vorfälligkeitsentschädigung. Individuelle Auszahlung, Mittelverwendung und Nachweise schriftlich festlegen. Erstabruf grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Darlehensangebot, vollständiger Abruf innerhalb von 36 Monaten; Verlängerungen auf Antrag. Mittel regelmäßig innerhalb von zwölf Monaten nach Auszahlung einsetzen. Banküblicher Verwendungsnachweis regelmäßig innerhalb von zwölf Monaten nach Vollabruf oder Restverzicht. Abweichende Vertragsfristen und Kosten-/Finanzierungsänderungen mit der Hausbank abstimmen. Neue Kosten für den Kauf von Gesellschaftsanteilen nicht aus früheren Merkblattständen übernehmen.
Kombination mit anderer Förderung
EEG-/KWKG-geförderte Anlagen nur zu beihilfefreien Konditionen. Seit Juli 2026 betrifft dies alle EEG-Fassungen. Andere Zuschüsse, Beihilfewert und Kostenabgrenzung über die Hausbank prüfen; ein voller Kreditbetrag ist nicht mit dem Beihilfewert gleichzusetzen.
Häufige Frage
Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.
Amtliche Quellen und Prüfstand
Tatsächlich geprüft 22.10.2026: L-Bank – amtliche Produktseite, Abruf 22.10.2026. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen. Zusätzlich am 26.10.2026 gelesen: Weiterhin als gültig verlinktes Originalmerkblatt – insbesondere Nr. 4.1–4.5. Die jüngeren Angaben zur Neuordnung seit Juli 2026 werden für weggefallene oder verschobene Fördergegenstände gesondert berücksichtigt.
Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Das Förderdarlehen unterstützt anerkannte Bioenergieanlagen sowie Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energie. Seit Juli 2026 sind weitere regenerative Erzeugungsanlagen unter den neuen Eigentumsvoraussetzungen zugeordnet; Beteiligungskäufe sind entfallen. Der Kredit bleibt zurückzuzahlen.
Ihr Vorhaben vorbereiten
Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.