Quellenstand: 25.10.2026 · Deutschland, einschließlich NRW
Kurz gesagt
KfW 570 finanziert geeignete Anlagen für Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien und passende Speicher.
Vor Bestellung und Beauftragung beachten
Antrag mit gewerblicher Bestätigung zum Antrag vor Beginn über die Bank stellen und Umsetzung nach Zusage und Kreditabschluss planen. Werden für die Anlage EEG-, KWKG-, BEW- oder vergleichbare staatliche Förderungen genutzt, ist KfW 570 nach dem Merkblatt ausgeschlossen. Eine beihilfefreie Zinsvariante dieses Produkts hebt diesen produktbezogenen Ausschluss nicht automatisch auf. Für EEG-geförderte Anlagen verweist KfW auf Programm 270.
Die Förderung auf einen Blick
| Angabe | Förderdetails |
|---|---|
| Gebiet | Deutschland, einschließlich NRW |
| Zielgruppe | Gewerbliche und freiberufliche Berechtigte, auch passende kommunale Unternehmen |
| Förderart | Förderkredit |
| Förderhöhe | Bis 150 Mio. €; bis 100 % der anerkannten Kosten |
| Antragsstand | Antrag über Finanzierungspartner; Ausschluss paralleler bestimmter Betriebsförderungen |
| Prüfstand | 25.10.2026 |
Wer und was wird gefördert?
KfW 570 finanziert geeignete Anlagen für Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien und passende Speicher. Unternehmen jeder Größe und Freiberufler können berechtigt sein; das Programm ist kein allgemeiner Haushaltskredit. Für PV sind Dach-, Fassaden- und Freiflächenanlagen in den technischen Mindestanforderungen erfasst. Fossile Anlagen und mit ihnen direkt verbundene Speicher sind ausgeschlossen; für Gebäudetechnik gelten zusätzliche Ausschlüsse.
Wie hoch ist die Förderung?
Finanzierbar sind bis zu 100 % der anerkannten Kosten, maximal 150 Mio. € je Vorhaben. Die Kreditsumme ist vollständig mit Zinsen zurückzuzahlen. Bei Vorsteuerabzugsberechtigung wird netto gerechnet. Ein Zuschuss oder Tilgungsnachlass wird hier nicht zugesagt; der Fördervorteil liegt gegebenenfalls im Kreditzins.
Rechenbeispiel: Was bleibt zu finanzieren?
Ein Unternehmen plant eine nach allen Bedingungen geeignete PV-Anlage mit 500.000 € anerkannten Netto-Kosten, ohne die ausgeschlossenen Betriebsförderungen. Bei voller Finanzierung können 500.000 € Kredit eingesetzt werden; 500.000 € sind zuzüglich Zinsen und möglicher Nebenkosten zurückzuzahlen. Ein passender Speicher benötigt zusätzlich seinen technischen Nachweis und ist nicht allein wegen des PV-Projekts automatisch förderfähig. Modellrechnung, keine Förder- oder Kreditzusage.
Wie stellen Sie den Antrag?
Vermarktung, Förderzahlungen und technische Anlagengrenzen zuerst klären. Bei Stromspeichern müssen mindestens 75 % der jährlich gespeicherten Strommenge aus direkt angeschlossenen Erneuerbare-Energien-Anlagen stammen; auch für Wärmespeicher gelten entsprechende Herkunftsbedingungen. Angebote, Kostenplan und technische Nachweise mit dem Finanzierungspartner prüfen, gBzA vorbereiten und Antrag stellen.
Welche Fristen und Pflichten gelten?
Laufzeit bis 20 Jahre, bei langer Variante zunächst zehn Jahre Zinsbindung. Abruf grundsätzlich zwölf Monate nach Zusage; Verlängerungen sind unter Bedingungen möglich. Nach Durchführung den programmgemäßen Mitteleinsatz gegenüber der Bank nachweisen und Berechnungsunterlagen für mögliche Prüfungen bereithalten. Sicherheiten und Zins richten sich nach dem individuellen Kreditangebot.
Ist eine Kombination möglich?
Andere Hilfen sind nur unter Beachtung der ausdrücklichen EEG-/KWKG-/BEW-Ausschlüsse und der Beihilfeobergrenzen kombinierbar. De-minimis-, AGVO- oder beihilfefreie Zinsvarianten müssen zum Projekt passen. Kreditsumme und Beihilfewert sind verschieden. KfW 270 und KfW 570 sind unterschiedliche Programme; ein bestehender 270-Artikel wird hier nicht umgeschrieben.
Häufige Frage
Darf ich EEG-Vergütung mit KfW 570 verbinden? Für die betreffende Anlage schließt das Merkblatt diese Kombination aus und verweist auf KfW 270. Prüfen Sie den passenden Finanzierungsweg vor dem Antrag.
Amtliche Quellen und Prüfstand
Geprüft am 25.10.2026 durch Abgleich der folgenden amtlichen Quellen. Maßgeblich bleiben die Förderbedingungen, verfügbare Mittel und individuelle Zusage.
KfW 570 – Produktseite – Webabruf 25.10.2026; Zweck, Umfang und Antrag.
KfW 570 – Merkblatt – Stand 18.06.2026; S. 1–5, insbesondere Kombination S. 3.
KfW 570 – technische Mindestanforderungen – Stand 18.06.2026; PV Nr. 1.1, Speicher Nr. 3.
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