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KfW 293: Klimaschutzinvestitionen im Unternehmen finanzieren

Modul A betrifft die Herstellung klimafreundlicher Technologien und Produkte, beispielsweise Batterien oder Anlagen für erneuerbare Energien.

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KI-Illustration · Symbolbild

Quellenstand: 25.10.2026 · Deutschland, einschließlich NRW

Kurz gesagt

Modul A betrifft die Herstellung klimafreundlicher Technologien und Produkte, beispielsweise Batterien oder Anlagen für erneuerbare Energien.

Vor Bestellung und Beauftragung beachten

Vor Beginn die gewerbliche Bestätigung zum Antrag und den Bankantrag vorbereiten. Den Start mit dem Finanzierungspartner erst nach Zusage und Kreditabschluss einplanen. Der aktuelle Förderumfang besteht aus den Modulen A, B und C. Ältere Darstellungen mit zusätzlichen Modulen dürfen nicht ungeprüft übernommen werden; eine einzelne betriebliche Wallbox ist nicht allein wegen ihres Klimanutzen automatisch förderfähig.

Die Förderung auf einen Blick

AngabeFörderdetails
GebietDeutschland, einschließlich NRW
ZielgruppeGewerbliche und freiberufliche Berechtigte; auch passende kommunale Unternehmen
FörderartFörderkredit
FörderhöheIn der Regel bis 25 Mio. €; bis 100 % der anerkannten Kosten
AntragsstandAntrag über Finanzierungspartner; aktueller Zweck und technische Kriterien maßgeblich
Prüfstand25.10.2026

Wer und was wird gefördert?

Modul A betrifft die Herstellung klimafreundlicher Technologien und Produkte, beispielsweise Batterien oder Anlagen für erneuerbare Energien. Modul B richtet sich auf klimafreundliche Verfahren bestimmter energieintensiver Industrien. Modul C betrifft passende Infrastruktur wie Stromnetze, Wärme-/Kältenetze oder Wasserinfrastruktur. Die jeweils aktuellen technischen Mindestanforderungen bestimmen die konkrete Eignung. Herstellung einer PV-Komponente und Kauf einer PV-Anlage für das eigene Dach sind unterschiedliche Verwendungszwecke.

Wie hoch ist die Förderung?

Investitionen können bis zu 100 % der anerkannten Kosten finanziert werden, in der Regel bis 25 Mio. € je Vorhaben. Höhere Beträge sind nur bei besonderer Förderwürdigkeit vorgesehen. Betriebsmittel und Warenlager sind ausdrücklich dem Modul A zugeordnet. Zinsen und Rückzahlung bleiben geschuldet; ein allgemeiner prozentualer Investitionszuschuss ist hier nicht vorgesehen.

Rechenbeispiel: Was bleibt zu finanzieren?

Für eine nach den technischen Kriterien anerkannte Investition von 1.000.000 € kann bei vollständiger Kostenanerkennung ein Kredit von 1.000.000 € eingesetzt werden. Dieser Betrag wird vollständig mit Zinsen zurückgezahlt. 100 % Finanzierung bedeutet keinen Zuschuss von 1.000.000 € und ersetzt weder Bonitäts- noch Technikprüfung. Modellrechnung, keine Förder- oder Kreditzusage.

Wie stellen Sie den Antrag?

Vorhaben einem aktuellen Modul und Verwendungszweck zuordnen. Technische Kriterien, Kosten, Finanzierung und Beihilfevariante mit fachkundiger Begleitung und Hausbank klären; gBzA erstellen und unterzeichnet übergeben. Die Übersicht ersetzt keine Prüfung der modulspezifischen Mindestanforderungen. Kommunen selbst und unselbständige Eigenbetriebe sind nicht automatisch antragsberechtigt; passende rechtlich selbständige kommunale Unternehmen sind gesondert erfasst.

Welche Fristen und Pflichten gelten?

Investitionslaufzeit bis 20 Jahre; bei langer Laufzeit ist der Zins zunächst zehn Jahre fest. Abruf grundsätzlich zwölf Monate nach Zusage, mögliche Verlängerung unter Bedingungen. Nach Umsetzung die zweckentsprechende Mittelverwendung gegenüber der Bank nachweisen und technische Unterlagen bereithalten. Konkrete Auszahlungs- und Nachweistermine im Kreditangebot prüfen.

Ist eine Kombination möglich?

Weitere Förderungen nur innerhalb der einschlägigen Beihilfegrenzen kombinieren. Welche Beihilfegrundlage passt, hängt vom Verwendungszweck ab; das aktuelle KfW-Infoblatt ordnet Zwecke und Grundlagen zu. Keine pauschale Kumulation aller Hilfen auf dieselben Kosten.

Häufige Frage

Finanziert KfW 293 jede Solaranlage? Nein. Entscheidend sind aktueller Verwendungszweck und technische Kriterien. Eine Anlage zur Herstellung von Solartechnik ist von einer Solaranlage zur eigenen Stromversorgung zu unterscheiden.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Geprüft am 25.10.2026 durch Abgleich der folgenden amtlichen Quellen. Maßgeblich bleiben die Förderbedingungen, verfügbare Mittel und individuelle Zusage.

KfW 293 – Produktseite – Webabruf 25.10.2026; aktuelle Module A–C, Konditionen und Ablauf.

KfW 293 – Merkblatt – Stand 18.06.2026; S. 1–6, insbesondere Zweck und Antragsweg.

KfW – Zuordnung der Verwendungszwecke – Stand 18.06.2026; Verwendungszwecke und Beihilfezuordnung; keine Einzelprojektprüfung.

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