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Schleswig-Holstein – Bürgerenergiefonds

Die IB.SH veröffentlicht Antrag und Initialberatung für Bürgerenergieprojekte. Unterstützt wird deren Vorbereitung. Sobald Gesamtfinanzierung und erste Finanzierungsmittel vorliegen, ist die Hilfe grundsätzlich zurückzuzahlen; ein endgültig verlorener Investitionszuschuss wird nicht versprochen.

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Geprüft: 26.10.2026 · Schleswig-Holstein · Antragsweg veröffentlicht – rückzahlbare Vorbereitungshilfe

Kurz gesagt

Die IB.SH veröffentlicht Antrag und Initialberatung für Bürgerenergieprojekte. Unterstützt wird deren Vorbereitung. Sobald Gesamtfinanzierung und erste Finanzierungsmittel vorliegen, ist die Hilfe grundsätzlich zurückzuzahlen; ein endgültig verlorener Investitionszuschuss wird nicht versprochen.

Vor Bestellung und Beauftragung beachten

Grundsätzlich erst nach Bewilligungsbescheid einen der Ausführung zuzurechnenden Liefer-/Leistungsvertrag abschließen. Eine vorzeitige Ausnahme muss schriftlich genehmigt sein; sie erfolgt auf eigenes Risiko und begründet keinen Förderanspruch.

Die Förderung auf einen Blick

AngabeFörderdetails
Gebiet / ZielgruppeZusammenschlüsse mit mindestens sieben natürlichen Personen verschiedener Haushalte in Schleswig-Holstein; diese müssen Stimmenmehrheit/Vetorecht haben. Sieben Personen brauchen Erstwohnsitz in der Projektgemeinde; weitere juristische Personen möglich.
Förderart / HöheBis 200.000 Euro, mindestens 10.000 Euro förderfähige Gesamtausgaben; bis Ende Bewilligungszeitraum zinsfrei. Rückzahlung, sobald die Gesamtfinanzierung gesichert und erste Finanzierungsmittel ausgezahlt sind.
TermineBewilligungszeitraum und Frist zum Vorbereitungsabschluss im Bescheid; kein fester aktueller Antragsschluss auf gelesener Seite.

Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Antragsweg veröffentlicht – rückzahlbare Vorbereitungshilfe. Die IB.SH veröffentlicht Antrag und Initialberatung für Bürgerenergieprojekte. Unterstützt wird deren Vorbereitung. Sobald Gesamtfinanzierung und erste Finanzierungsmittel vorliegen, ist die Hilfe grundsätzlich zurückzuzahlen; ein endgültig verlorener Investitionszuschuss wird nicht versprochen.

Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen

Ausschließlich Vorbereitung: Machbarkeit, Standort, Bauleitplan-Gutachten, Datenermittlung/Wirtschaftlichkeit, Umweltprüfung, Rechts-/Steuerberatung und Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung. Letztere höchstens 25.000 Euro je Projekt.

Projekt zur THG-Minderung etwa erneuerbare Energie, neue Mobilität, Gebäudeeffizienz oder Digitalisierung. Rechtsform frei; tatsächliche Bürgerkontrolle nachweisen.

Rechenbeispiel

Bei 80.000 Euro anerkannten Vorbereitungsaufwendungen könnte eine Hilfe bis 80.000 Euro geprüft werden. Erfolgt die Gesamtfinanzierung, muss dieser Betrag mitfinanziert und zurückgezahlt werden; die 200.000-Euro-Grenze ist kein sicherer Zuschuss.

Antrag und Ablauf

Initialberatung durch IB.SH Energieagentur, dann Förderantrag bei IB.SH mit Skizze und geforderten Unterlagen.

Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten

Der Bewilligungszeitraum soll höchstens drei Jahre betragen; auf Antrag ist eine einmalige Verlängerung um höchstens ein Jahr möglich. Jährlich ist schriftlich über den Projektstand zu berichten. Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von zwei Monaten nach Ende des geförderten Projekts vorzulegen; ein förmlicher Zwischennachweis wird nicht verlangt.

Die Hilfe ist nur bis Ende des Bewilligungszeitraums zinsfrei. Danach beträgt der Zins zwei Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und steigt jährlich um 0,5 Prozentpunkte. Rückzahlung wird fällig, sobald die Gesamtfinanzierung gesichert und erste Mittel ausgezahlt sind; sie kann auch bei Wegfall der Fördervoraussetzungen verlangt werden.

Bei endgültigem Scheitern kann begründet auf Rückzahlung verzichtet werden. Dafür sind Scheitern und Gründe nachzuweisen sowie Erklärungen aller Beteiligten vorzulegen, das Vorhaben nicht allein oder mit anderen fortzuführen. Auflösung allein bewirkt keinen Erlass. Studien und Gutachten müssen nach Scheitern öffentlich zugänglich werden, spätestens fünf Jahre nach ihrer Erstellung. Eine im Bescheid auferlegte Bindung geförderter Gegenstände richtet sich gegebenenfalls nach deren Abschreibungsdauer; keine allgemeine feste Jahreszahl wird unterstellt.

Kombination mit anderer Förderung

Andere Förderungen derselben Vorbereitungsausgaben sind ausgeschlossen; andere öffentliche Förderangebote sind vorrangig zu nutzen. Bei De-minimis-Förderung gilt grundsätzlich die Grenze von 300.000 € innerhalb eines rollierenden Dreijahreszeitraums für das einzige Unternehmen. Weitere Hilfen vollständig angeben und die einschlägigen Kumulationsgrenzen einhalten. Vorbereitungshilfe und spätere Investitionsfinanzierung bleiben getrennt zu kalkulieren.

Häufige Frage

Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Ergänzend geprüft am 22.10.2026: Neufassung Bürgerenergiefonds-Richtlinie, 31.07.2024, Amtsblatt 26.08.2024 S. 1303–1311.

Tatsächlich geprüft 22.10.2026: Amtliche Programmseite, Abruf 22.10.2026. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.

Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Die IB.SH veröffentlicht Antrag und Initialberatung für Bürgerenergieprojekte. Unterstützt wird deren Vorbereitung. Sobald Gesamtfinanzierung und erste Finanzierungsmittel vorliegen, ist die Hilfe grundsätzlich zurückzuzahlen; ein endgültig verlorener Investitionszuschuss wird nicht versprochen.

Ihr Vorhaben vorbereiten

Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.

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