emobicon – die eMobil-Experten

Hessen – kommunale Klimarichtlinie: investiver Klimaschutz

WIBank stellt für investiven Klimaschutz das Antragsverfahren nach Teil II Nr. 1 bereit. Die Richtlinie ordnet die Auszahlung unter und über 25.000 Euro zu, lässt den Grenzfall exakt 25.000 Euro aber unklar. Diesen Zahlungsfall vor einer Liquiditätsplanung bestätigen lassen.

Kontakt aufnehmen →
KI-Illustration eines Hauses mit Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und Ladestation
KI-Illustration · Symbolbild

Geprüft: 26.10.2026 · Hessen · Beantragbar – kommunaler investiver Klimaschutz

Kurz gesagt

WIBank stellt für investiven Klimaschutz das Antragsverfahren nach Teil II Nr. 1 bereit. Die Richtlinie ordnet die Auszahlung unter und über 25.000 Euro zu, lässt den Grenzfall exakt 25.000 Euro aber unklar. Diesen Zahlungsfall vor einer Liquiditätsplanung bestätigen lassen.

Vor Bestellung und Beauftragung beachten

Vor Auftrag oder Ausführungsbeginn Förderfähigkeit und zulässigen Beginn mit WIBank abstimmen und Bewilligung abwarten. Aus einer Vorfeldberatung oder einem Antrag wird keine Startgenehmigung abgeleitet.

Die Förderung auf einen Blick

AngabeFörderdetails
Gebiet / ZielgruppeHessische Kommunen, Zusammenschlüsse/Zweckverbände und kommunale Unternehmen; interkommunale Projekte mit benannter Verantwortung.
Förderart / HöheRegelförderung 40 %; Klima-Kommunen Standard 60 %, Sprinter 75 %. Qualifizierte Klima-Zweckverbände für kommunale Klär-/Wasserversorgungsanlagen 85 %. Mindestens 6.000, höchstens 250.000 Euro; Biomasse generell 40 %, höchstens 200.000 Euro.
TermineRichtlinie ab 01.07.2025 bis 30.06.2030. Nachgeforderte Antragsunterlagen grundsätzlich binnen drei Monaten ergänzen.

Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Beantragbar – kommunaler investiver Klimaschutz. WIBank stellt für investiven Klimaschutz das Antragsverfahren nach Teil II Nr. 1 bereit. Die Richtlinie ordnet die Auszahlung unter und über 25.000 Euro zu, lässt den Grenzfall exakt 25.000 Euro aber unklar. Diesen Zahlungsfall vor einer Liquiditätsplanung bestätigen lassen.

Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen

Bauliche/technische Maßnahmen einschließlich Fachinstallation, die unmittelbar THG mindern und über gesetzliche Standards hinausgehen. Keine Eigenleistungen, Grunderwerb, Finanzierung, gebrauchten Gegenstände oder abziehbare Umsatzsteuer; Planung/Voruntersuchung nur bei ausdrücklicher Ausnahme.

Maßnahme in höchstens zehn Jahre altem Klimakonzept/Teilkonzept/Aktionsplan oder bei Kläranlagen in geeigneter Energieeffizienzanalyse. Fachtechnische Prüfung, effiziente CO₂-Vermeidungskosten und Ausführung durch Fachpersonal erforderlich. Eine konkrete Standard-PV-/Ladestation wird nicht ohne Tatbestandsbestätigung als förderfähig zugesagt.

Rechenbeispiel

100.000 Euro anerkannte Investitionskosten einer Klima-Kommune Standard × 60 % = 60.000 Euro; Sprinter bei sonst gleichen anerkannten Voraussetzungen 75.000 Euro. Bei diesen Annahmen bleiben 40.000 Euro beziehungsweise 25.000 Euro selbst zu finanzieren. Mitgliedschaft und Ambitionsstufe sind vorab nachzuweisen.

Antrag und Ablauf

Kostenfreie Vorfeldberatung hessenEnergie empfohlen. Antrag für Teile II/1 und II/2 an WIBank; Teile II/3 und II/4 an Ministerium. Qualifizierte Kostenschätzung, Projektbeschreibung und erforderliche Genehmigungen vorlegen.

Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten

Investive Zweckbindung 15 Jahre; Eigentum behalten oder Nutzung dinglich sichern. Vergabevorschriften und sichtbaren Förderhinweis über Bindungsdauer einhalten. Unter 25.000 Euro Zahlung erst nach geprüftem Nachweis; über 25.000 Euro bis 80 % gegen Ausgabennachweis, 20 % Schlussvorbehalt. Genau 25.000 Euro und konkrete Nachweisfrist mit WIBank klären.

Kombination mit anderer Förderung

Andere Bundes-/EU-/öffentliche Mittel nur ohne zusätzliche hessische Landesmittel und zusammen höchstens 85 % der anerkannten Kosten. Andere passende Landesrichtlinien grundsätzlich vorrangig; Ausnahmen für Maßnahmenpakete. Haus-/Hofbegrünung nach II/4 hat Kumulationsverbot.

Häufige Frage

Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Tatsächlich geprüft 22.10.2026: WIBank-Programmseite, Abruf 22.10.2026, Amtliche Richtlinie, 04.06.2025, gültig 01.07.2025. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.

Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. WIBank stellt für investiven Klimaschutz das Antragsverfahren nach Teil II Nr. 1 bereit. Die Richtlinie ordnet die Auszahlung unter und über 25.000 Euro zu, lässt den Grenzfall exakt 25.000 Euro aber unklar. Diesen Zahlungsfall vor einer Liquiditätsplanung bestätigen lassen.

Ihr Vorhaben vorbereiten

Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.

TCO-Rechner E-Lkw