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Hessen – HEG Energieeffizienz und erneuerbare Energien

Die aktuelle WIBank-Seite bietet das Skizzenverfahren für Energieeffizienz an. Der breitere Richtlinienrahmen umfasst außerdem erneuerbare Energien und Infrastruktur mit anderer Zuständigkeit. Fördertatbestand, Kostenbasis und Beihilfeweg sind vor einer Bestellung festzulegen.

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Geprüft: 26.10.2026 · Hessen · Skizzenverfahren veröffentlicht – Zuständigkeit nach Projektzweck

Kurz gesagt

Die aktuelle WIBank-Seite bietet das Skizzenverfahren für Energieeffizienz an. Der breitere Richtlinienrahmen umfasst außerdem erneuerbare Energien und Infrastruktur mit anderer Zuständigkeit. Fördertatbestand, Kostenbasis und Beihilfeweg sind vor einer Bestellung festzulegen.

Vor Bestellung und Beauftragung beachten

Wirksamen Zuwendungsbescheid vor Liefer-/Leistungsvertrag abwarten. Eine bloße Antragstellung erlaubt den Beginn nicht. Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb gelten nur dann nicht als Beginn, wenn sie nicht alleiniger Förderzweck sind; Ausnahmen müssen vorher zugelassen werden.

Die Förderung auf einen Blick

AngabeFörderdetails
Gebiet / ZielgruppeNatürliche und juristische Personen mit Vorhaben in Hessen. Hersteller sowie Vertrieb-/Einbauunternehmen für den eigenen Geschäftsbereich grundsätzlich ausgeschlossen, außer als Energiedienstleister.
Förderart / HöheBeihilfefrei bis 65 %; AGVO-Grundsätze je Tatbestand 40 % nach Art. 36,30 % nach Art. 38/38a/46,45 % nach Art. 41; für unter Art. 41 Abs. 7 fallende Investitionen 30 %. Art. 48 nur Finanzierungslücke. Erhöhungen sind tatbestandsabhängig.
TermineAGVO-basierte Regelung regulär bis 30.06.2027, beihilfefreie Förderung spätestens bis 31.12.2031; Nachfolgeregel und aktuelles Budget vor Antrag prüfen.

Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Skizzenverfahren veröffentlicht – Zuständigkeit nach Projektzweck. Die aktuelle WIBank-Seite bietet das Skizzenverfahren für Energieeffizienz an. Der breitere Richtlinienrahmen umfasst außerdem erneuerbare Energien und Infrastruktur mit anderer Zuständigkeit. Fördertatbestand, Kostenbasis und Beihilfeweg sind vor einer Bestellung festzulegen.

Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen

Projektbezogene Sachausgaben nach einschlägigem AGVO-Tatbestand. Keine Eigenleistungen, Grundstücke, Finanzierungskosten oder vor Bescheid begonnene Planungs-/Voruntersuchungsausgaben. Mindestens 20.000 Euro anerkannte Ausgaben und mindestens 7.500 Euro Zuschuss.

Gesetzliche Standards übertreffen; im Regelfall mindestens 20 % weniger Energieverbrauch oder 20 % fossile Energie einsparen. Förderung soll die statische Amortisation nicht unter ein Viertel der technischen Lebensdauer drücken. Unter Art. 48 wird Strom-/Gasspeicherung ausdrücklich nicht gefördert. Klima-Kommunen können unter Beihilfegrenzen einen zusätzlichen Zuschuss von zehn Prozentpunkten erhalten.

Rechenbeispiel

100.000 Euro anerkannte Kosten eines beihilfefreien Vorhabens × 65 % = höchstens 65.000 Euro; bei voller Ausschöpfung verbleiben 35.000 Euro selbst zu finanzieren. Dies ist keine auf Unternehmen übertragbare Standardquote.

Antrag und Ablauf

Zunächst Skizze: Effizienz/rationelle Verwendung im Effizienzbereich an WIBank; erneuerbare Energien und Energieinfrastruktur nach Richtlinie an HA Hessen Agentur. Erst nach fachlicher Beurteilung Antrag an zuständige Stelle.

Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten

Für Teil II Nr. 2 regelmäßig 15 Jahre Zweckbindung, konkrete Frist im Bescheid. Nach Abschluss Verwendungsnachweis mit Sachbericht/Projektzielvergleich; Originalbelege jederzeit vorhalten. Bescheidbezogene Fristen, Vergabe und etwaige Evaluierung einhalten. Auszahlung und genaue Nachweisfrist vor Liquiditätsplanung bestätigen.

Kombination mit anderer Förderung

Bei AGVO-Förderung sind weitere Hilfen für unterschiedliche Kosten oder überlappende Kosten innerhalb der maßgeblichen Beihilfeobergrenzen möglich. Bei beihilfefreien Vorhaben ist die Kombination mit Bundes-, Landes- oder anderen öffentlichen Mitteln grundsätzlich ausgeschlossen, soweit Teil II keine Ausnahme regelt. Das Kumulationsverbot gilt ausdrücklich auch für HESSENKASSE/KIP bei Doppelförderung.

Häufige Frage

Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Tatsächlich geprüft 22.10.2026: WIBank-Programmseite, Abruf 22.10.2026, Amtliche Richtlinie, 26.06.2026, Staatsanzeiger 13.07.2026. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.

Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Die aktuelle WIBank-Seite bietet das Skizzenverfahren für Energieeffizienz an. Der breitere Richtlinienrahmen umfasst außerdem erneuerbare Energien und Infrastruktur mit anderer Zuständigkeit. Fördertatbestand, Kostenbasis und Beihilfeweg sind vor einer Bestellung festzulegen.

Ihr Vorhaben vorbereiten

Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.

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