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Hannover – PV auf großen Bestandsdächern 2026/2027

Hannover bestätigt die Antragstellung für große Bestandsdächer. Die seit August geltende Richtlinie senkt die Mindestleistung auf 75 kWp. Für statisch nötige Leichtbau-PV nennt sie bis 80.000 Euro je Hausanschrift, während die Pressemitteilung nur 40.000 Euro nennt.

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Geprüft: 26.10.2026 · Hannover, Niedersachsen · Antragsfrist 31.12.2027 – Mittelvorbehalt

Kurz gesagt

Hannover bestätigt die Antragstellung für große Bestandsdächer. Die seit August geltende Richtlinie senkt die Mindestleistung auf 75 kWp. Für statisch nötige Leichtbau-PV nennt sie bis 80.000 Euro je Hausanschrift, während die Pressemitteilung nur 40.000 Euro nennt.

Vor Bestellung und Beauftragung beachten

Neue Anlage darf noch nicht beauftragt oder begonnen sein. Grundsätzlich Antrag vor Auftrag; falls dieser vorher nicht möglich ist, muss eine begründete Ausnahme vorzeitigen Beginns vor der Beauftragung bewilligt sein. Sie ist keine Förderzusage.

Die Förderung auf einen Blick

AngabeFörderdetails
Gebiet / ZielgruppeEigentümer, langfristige Nutzer und Contracting-Firmen für bestehende Nichtwohngebäude ausschließlich im Stadtgebiet Hannover. Besondere gewerblich/gemeinnützig betriebene Wohnheime eingeschlossen; übrige Wohngebäude ausgeschlossen.
Förderart / HöheKonventionell 100 Euro je kWp; statisch erforderliche Leichtbauweise 400 Euro je kWp. Höchstens 70 % anrechenbarer Kosten; je Hausanschrift konventionell maximal 40.000 Euro, statisch erforderliche Leichtbauweise maximal 80.000 Euro. Die Pressemitteilung nennt verkürzt nur 40.000 Euro; maßgeblich ist hier die detaillierte Richtlinie Version 2.
TermineFörderzeitraum 2026–2027; aktuelle Pressemitteilung erklärt Antragstellung möglich. Antrag spätestens 31.12.2027, solange Mittel verfügbar. Umsetzung und Nachweise innerhalb eines Jahres nach Bewilligung, längstens 31.10.2030; bei sachlichem Grund Verlängerung beantragen.

Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Antragsfrist 31.12.2027 – Mittelvorbehalt. Hannover bestätigt die Antragstellung für große Bestandsdächer. Die seit August geltende Richtlinie senkt die Mindestleistung auf 75 kWp. Für statisch nötige Leichtbau-PV nennt sie bis 80.000 Euro je Hausanschrift, während die Pressemitteilung nur 40.000 Euro nennt.

Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen

Neue marktübliche Dach-PV ab 75 kWp auf Bestands-Nichtwohngebäuden durch anerkannte Fachfirma. Bestandsgebäude müssen mindestens fünf Jahre alt sein. Keine Ersatzanlagen; eine Ergänzung bestehender PV muss mindestens 35 kWp hinzufügen. Bei gesetzlicher Solarpflicht nur der über die Pflichtgröße hinausgehende Teil. Planung, Dachertüchtigung und abziehbare Umsatzsteuer sind nicht anrechenbar.

Leichtbau nur bei eingeschränkter Tragfähigkeit erforderlich: Modulgewicht höchstens 8 kg/m², Gesamtlast einschließlich Konstruktion, Ballast und elektrischer Anschlüsse höchstens 16 kg/m².

Rechenbeispiel

100 kWp konventionell: 100 × 100 Euro = 10.000 Euro; bei statisch erforderlicher Leichtbauweise 40.000 Euro. Bei 50.000 Euro anerkannten Kosten begrenzt die 70-%-Grenze die Leichtbauvariante auf 35.000 Euro. Bei diesen 50.000 Euro anerkannten Kosten bleiben konventionell 40.000 Euro und bei bewilligter Leichtbauvariante 15.000 Euro selbst zu finanzieren.

Antrag und Ablauf

Städtisches Online-Antragsverfahren verwenden. Tragfähigkeit, Eigentum oder mindestens 25 Jahre Nutzungsrecht ab Antrag, Kosten und Pflichtanteil dokumentieren. Qualifiziertes Angebot, Modulbelegungsplan, technische Merkblätter mit Zertifizierung und De-minimis-Erklärung hochladen. Mindestertrag 650 kWh/kWp jährlich; keine Asbestdächer, gebrauchten Komponenten oder Eigenleistung.

Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten

Fünf Jahre zweckentsprechender Betrieb ab Inbetriebnahme; Stilllegung oder Verkauf ohne nachgewiesenen Weiterbetrieb können Rückzahlung auslösen. Änderungen unverzüglich melden. Auszahlung nach geprüfter Schlussrechnung, Abnahme-/Netzbetreiber-Inbetriebnahmeprotokoll und Marktstammdatenregisterauszug.

Kombination mit anderer Förderung

Weitere investive PV-Zuschüsse sind zulässig, wenn das andere Programm die Kombination erlaubt; insgesamt höchstens nachgewiesene förderfähige Kosten. De-minimis-Rahmen im Antrag beachten. EEG-Bezug vor Kombination gesondert bestätigen; aus dieser Kumulationsregel folgt keine pauschale EEG-Freigabe.

Häufige Frage

Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Tatsächlich geprüft 22.10.2026: Amtliche Programmseite, Abruf 22.10.2026. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.

Zusätzlich vollständig geprüft: Förderrichtlinie Version 2, gültig ab 01.08.2026.

Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Hannover bestätigt die Antragstellung für große Bestandsdächer. Die seit August geltende Richtlinie senkt die Mindestleistung auf 75 kWp. Für statisch nötige Leichtbau-PV nennt sie bis 80.000 Euro je Hausanschrift, während die Pressemitteilung nur 40.000 Euro nennt.

Ihr Vorhaben vorbereiten

Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.

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