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Hamburg – Unternehmen für Ressourcenschutz

Die IFB bietet UfR für die veröffentlichten Schwerpunkte 1 bis 6 an. Schwerpunkt 7 bleibt ausgeschlossen. Quoten, Kostenbasis und Einspar-Festbeträge sind getrennt zu berechnen; bei Material-/Wassereffizienz unterscheiden sich allgemeine Richtlinie und Merkblatt zum De-minimis-Satz.

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Geprüft: 26.10.2026 · Hamburg · Beantragbar – Schwerpunkte 1 bis 6; 7 noch nicht veröffentlicht

Kurz gesagt

Die IFB bietet UfR für die veröffentlichten Schwerpunkte 1 bis 6 an. Schwerpunkt 7 bleibt ausgeschlossen. Quoten, Kostenbasis und Einspar-Festbeträge sind getrennt zu berechnen; bei Material-/Wassereffizienz unterscheiden sich allgemeine Richtlinie und Merkblatt zum De-minimis-Satz.

Vor Bestellung und Beauftragung beachten

Bewilligung vor Liefer-/Leistungsvertrag. Eine ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Beginn muss vorher vorliegen und gibt noch keinen Förderanspruch.

Die Förderung auf einen Blick

AngabeFörderdetails
Gebiet / ZielgruppeWirtschaftlich tätige Unternehmen mit Betriebsstätte und Projekt in Hamburg; Ausschlüsse etwa für Unternehmen in Schwierigkeiten, gesetzlich verpflichtende Maßnahmen und gebrauchte Anlagen beachten.
Förderart / HöheAnteilsförderung bei EffizienzChecks und Wasserstoffumstellung; Ressourcen-Festbeträge bei Energie-/Materialeffizienz und Abwärme, gesonderter Betriebskostenansatz bei Prozesswärme; regulär mindestens 1.000 Euro, Schwerpunkt 1 höchstens 100.000 Euro, Schwerpunkte 2–7 in der Regel höchstens 1 Mio. Euro. Kein allgemeiner Satz von 50 % auf jede Investition.
TermineRichtlinie vom 04.12.2025 bis 31.12.2026. Nachweis sechs Monate nach Zweckerfüllung, spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums.

Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Beantragbar – Schwerpunkte 1 bis 6; 7 noch nicht veröffentlicht. Die IFB bietet UfR für die veröffentlichten Schwerpunkte 1 bis 6 an. Schwerpunkt 7 bleibt ausgeschlossen. Quoten, Kostenbasis und Einspar-Festbeträge sind getrennt zu berechnen; bei Material-/Wassereffizienz unterscheiden sich allgemeine Richtlinie und Merkblatt zum De-minimis-Satz.

Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen

EffizienzChecks, Energie-/Materialeffizienz, Wassereinsparung, dekarbonisierte Prozesswärme, unvermeidbare Abwärme und Wasserstoff-Produktionsprozesse. Keine F&E, Gebäudehüllensanierung oder außerhalb des Betriebs genutzten Fahrzeuge. Vorsteuerabziehbare Umsatzsteuer und Eigenleistungen ausgeschlossen.

Einsparung fachlich berechnen; Amortisation unter Einbeziehung der Förderung darf zwei Jahre nicht unterschreiten. Kostenbasis und AGVO-/De-minimis-Variante bestimmen. Es gelten die nachfolgend bezeichneten Schwerpunktregeln; technische Anerkennung und Einsparfaktoren im IFB-Fachgespräch bestätigen.

Schwerpunktbezogene Berechnung

- 1 EffizienzChecks: bis 50 % anerkannter Untersuchungskosten, höchstens 100.000 €. Keine allgemeine Förderung von Energieaudits oder Einführung eines Energiemanagementsystems. - 2 Energieeffizienz: 700 € je jährlich eingesparter Tonne CO₂ für die ersten 50 t, danach 350 €/t. AGVO-Obergrenze 30 % der Mehrkosten (+10 Prozentpunkte KMU) oder 15 % bei Vollkosten (+5 Punkte KMU); De-minimis 30 % der Investitionskosten (+10 Punkte KMU). - 3 Material/Wasser: erste 10 t jährliche CO₂-Äquivalent-Einsparung 5.000 €/t, weitere 500 €/t; Wasser erste 3.000 m³ jährliche Einsparung 10 €/m³, weitere 0,50 €/m³. IFB-Umrechnungsfaktoren sind verbindlich. AGVO 40 % Mehrkosten (+10 Punkte KMU) oder 20 % Vollkosten (+5 Punkte KMU); Das spezielle Merkblatt nennt De-minimis 40 % Vollkosten (+10 Punkte KMU), die allgemeine Richtlinie Nr. 4.3.1 hingegen 30 % (+10 Punkte KMU). Dies ist ein amtlicher Quellenkonflikt; den anwendbaren Satz vor Kalkulation schriftlich von der IFB bestätigen lassen. - 4 Prozesswärme: anerkannte Betriebsmehrkosten über fünf Jahre bei Umstellung auf Fernwärme oder Wärmepumpe; höchstens 1 MW thermisch bei Fernwärme bzw. elektrisch bei Wärmepumpe. Kein pauschaler Investitionsprozentsatz; unmittelbare Elektroheizung, Wasserstoff oder Biomasse sind in diesem Schwerpunkt kein alternativer Standardförderweg. - 5 Unvermeidbare Abwärme: 150 € je jährlich eingesparter Tonne CO₂. AGVO-Obergrenzen 40 % Mehrkosten oder 20 % Vollkosten, für Netzinvestitionen 30 % Vollkosten. Interne Vermeidung/Nutzung ist vorrangig zu prüfen. - 6 Erneuerbarer Wasserstoff: grundsätzlich 40 % anerkannter Kosten, für KMU zuzüglich 10 Prozentpunkte. Netzanschluss und Umrüstung unterscheiden sich bei Voll-/Mehrkostenbasis; Umrüstung auf Vollkostenbasis kann die zulässige Intensität halbieren. Der Regelbetrieb soll innerhalb von 18 Monaten nach Abschlusszahlung aufgenommen werden.

Der Zuschuss ergibt sich nur innerhalb sämtlicher einschlägiger Kosten-, Beihilfe-, Ressourcen- und Amortisationsgrenzen. Schwerpunkt 7 bleibt außerhalb dieser Darstellung, solange kein Merkblatt veröffentlicht ist.

Rechenbeispiel

Angenommen 100.000 Euro anerkannte Investitionsmehrkosten im Schwerpunkt Energieeffizienz und 30 % beihilferechtliche Obergrenze: maximal 30.000 Euro. Der tatsächliche Zuschuss kann durch den Einspar-Festbetrag und die Amortisationsgrenze geringer sein; dies ist keine Zusage einer 30-%-Pauschale. Bei tatsächlich bewilligten 30.000 Euro verbleiben 70.000 Euro der angenommenen Kosten; bei geringerer Förderung entsprechend mehr.

Antrag und Ablauf

Frühzeitiges IFB-Fachgespräch; Antrag mit Kosten, Einsparberechnung, Förderbedarf und Finanzierung. Bundes- und Drittprogramme sind grundsätzlich vorrangig zu nutzen.

Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten

Investive Anlagen grundsätzlich drei Jahre ab Inbetriebnahme bestimmungsgemäß in Hamburg betreiben. Abweichend für Schwerpunkt 4 gelten mindestens acht Jahre bestimmungsgemäßer Betrieb und Messaufzeichnung ab Inbetriebnahme. Auszahlung jährlich erstmals ein Jahr nach Inbetriebnahme, mit jährlichem Zwischennachweis und abschließendem Verwendungsnachweis. Vergaberegeln nach Förderanteil/-höhe beachten, Änderungen vorher genehmigen lassen. Regelzahlung nach geprüftem Nachweis, Teilzahlungen in der Regel höchstens 80 %. Erfolgskennzahlen und Prüfungen möglich.

Kombination mit anderer Förderung

Weitere Förderung derselben Kosten durch Hamburg ist ausgeschlossen. Sonstige Hilfen nur innerhalb der AGVO-/De-minimis-Grenzen; sämtliche De-minimis-Hilfen im maßgeblichen Dreijahreszeitraum offenlegen.

Häufige Frage

Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Ergänzend geprüft 22.10.2026: UfR Merkblatt Schwerpunkt 6, 04.12.2025.

Ergänzend geprüft 22.10.2026: UfR Merkblatt Schwerpunkt 5, 04.12.2025.

Ergänzend geprüft 22.10.2026: UfR Merkblatt Schwerpunkt 4, 04.12.2025.

Ergänzend geprüft 22.10.2026: UfR Merkblatt Schwerpunkt 3, 04.12.2025.

Ergänzend geprüft 22.10.2026: UfR Merkblatt Schwerpunkt 2, 04.12.2025.

Ergänzend geprüft 22.10.2026: UfR Merkblatt Schwerpunkt 1, 04.12.2025.

Tatsächlich geprüft 22.10.2026: Amtliche Programmseite, Abruf 22.10.2026, Amtliche Förderbedingungen, 04.12.2025, Amtlicher Anzeiger 16.12.2025. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.

Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Die IFB bietet UfR für die veröffentlichten Schwerpunkte 1 bis 6 an. Schwerpunkt 7 bleibt ausgeschlossen. Quoten, Kostenbasis und Einspar-Festbeträge sind getrennt zu berechnen; bei Material-/Wassereffizienz unterscheiden sich allgemeine Richtlinie und Merkblatt zum De-minimis-Satz.

Ihr Vorhaben vorbereiten

Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.

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