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Hamburg – Fahrradabstellanlagen mit Ladeanschluss

Die IFB nimmt Anträge zur Nachrüstung hochwertiger Fahrradabstellanlagen an. Ein Elektroanschluss gehört nur im Zusammenhang mit einer förderfähigen Abstellanlage dazu. Gebäudealter, Mindestgröße und Qualitätsanforderungen müssen passen.

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Geprüft: 26.10.2026 · Hamburg · Beantragbar – Bestandsimmobilien

Kurz gesagt

Die IFB nimmt Anträge zur Nachrüstung hochwertiger Fahrradabstellanlagen an. Ein Elektroanschluss gehört nur im Zusammenhang mit einer förderfähigen Abstellanlage dazu. Gebäudealter, Mindestgröße und Qualitätsanforderungen müssen passen.

Vor Bestellung und Beauftragung beachten

Antrag und Bewilligung vor Abschluss der Liefer-/Leistungsverträge; eine Ausnahme benötigt vorherige Zustimmung.

Die Förderung auf einen Blick

AngabeFörderdetails
Gebiet / ZielgruppeEigentümer, Gemeinschaften, dinglich Berechtigte und laut Richtlinie auch Mieter mit Zustimmung: Mehrfamilienhäuser mit mehr als vier Wohnungen oder Gewerbeimmobilien mit mehr als zehn Arbeitsplätzen; Baugenehmigung vor 01.01.2011.
Förderart / HöheZusatzkomponenten 40 %, sonstige qualitätsverbessernde Investitionen 20 %; insgesamt höchstens 300 Euro je Platz oder 400 Euro je Platz mit Elektroanschluss, maximal 60.000 Euro je Antragsteller in zwei Jahren.
TermineUmsetzung innerhalb neun Monaten ab Bescheid; Verwendungsnachweis spätestens sechs Monate nach Durchführung. Richtlinie regulär bis 30.06.2027 mit bedingter Verlängerungsregel.

Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Beantragbar – Bestandsimmobilien. Die IFB nimmt Anträge zur Nachrüstung hochwertiger Fahrradabstellanlagen an. Ein Elektroanschluss gehört nur im Zusammenhang mit einer förderfähigen Abstellanlage dazu. Gebäudealter, Mindestgröße und Qualitätsanforderungen müssen passen.

Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen

Überdachung, Einhausung, Fahrradboxen/-räume, Bügel oder Doppelstockparker unter Überdachung, Zugangsrampen/Türöffner und zugehörige Elektroanschlüsse. Keine Fahrräder, Stromerzeuger, reine Instandsetzung oder Abbruchkosten.

Mindestens überdacht, Rahmen anschließbar, Einhausung abschließbar. Keine vertikalen Aufhängungen/Felgenhalter. Zugänglichkeit und technische Standards nach Richtlinienanhang beachten. Außenanlagen müssen hofseitig oder mindestens drei Meter vom öffentlichen Raum entfernt liegen; erforderliche Baugenehmigungen und Stellplatzänderungen sind vorab zu klären.

Rechenbeispiel

Zehn Plätze mit Elektroanschluss und 12.000 Euro ausschließlich anerkannten Zusatzkomponenten: 40 % = 4.800 Euro, Platzdeckel 10 × 400 Euro = 4.000 Euro; maximal 4.000 Euro. Von den angenommenen Gesamtkosten bleiben damit 8.000 Euro selbst zu finanzieren.

Antrag und Ablauf

IFB-Antrag mit Lage-/Grundrissplan, Fotos, technischer Beschreibung/Stückzahl und Zeitplan. Die Richtlinie erweitert den auf der Webseite verkürzt genannten Personenkreis; Mietberechtigung vor Einreichung mit IFB bestätigen.

Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten

Rechnungskopien und bescheidgemäßen Nachweis vorlegen. Zahlung in einer Summe nach Durchführung und geprüfter Verwendung; zehn Jahre Auskunfts- und Unterlagenpflicht, stichprobenartige Erfolgskontrolle.

Kombination mit anderer Förderung

Grundsätzlich kombinierbar innerhalb der AGVO-/De-minimis-Grenzen; öffentliche Zuschüsse zusammen höchstens 90 % derselben Kosten, Zuschüsse und Darlehen zusammen höchstens Gesamtkosten. Alle Hilfen angeben.

Häufige Frage

Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Tatsächlich geprüft 22.10.2026: Amtliche Programmseite, Abruf 22.10.2026, Amtliche Förderbedingungen, gültig ab 01.01.2025. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.

Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Die IFB nimmt Anträge zur Nachrüstung hochwertiger Fahrradabstellanlagen an. Ein Elektroanschluss gehört nur im Zusammenhang mit einer förderfähigen Abstellanlage dazu. Gebäudealter, Mindestgröße und Qualitätsanforderungen müssen passen.

Ihr Vorhaben vorbereiten

Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.

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