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Hamburg: E-Taxen-Ladeinfrastruktur – Aufruf 2024 im Archiv

Anträge waren bis einschließlich 13.12.2024 möglich. Die Richtlinie trat spätestens am 31.12.2025 außer Kraft.

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KI-Illustration eines E-Lkw an einer Depot-Ladestation mit Photovoltaikanlage
KI-Illustration · Symbolbild

Geprüft: 26.10.2026 · Hamburg · Beendet

Kurz gesagt

Diese Darstellung betrifft einen geschlossenen Aufruf beziehungsweise eine abgelöste Programmfassung. Anträge waren bis einschließlich 13.12.2024 möglich. Die Richtlinie trat spätestens am 31.12.2025 außer Kraft.

Vor Bestellung und Beauftragung beachten

Für diesen beendeten Aufruf können aktuell keine neuen Anträge gestellt werden. Eine Bestellung oder Beauftragung wird durch diese Archivinformation nicht förderfähig. Bereits bewilligte Vorhaben richten sich weiterhin nach ihrem Bewilligungsbescheid und den zugehörigen Bedingungen.

Die Förderung auf einen Blick

AngabeEinordnung
GegenstandEinrichtung von E-Taxenständen und zugehöriger Ladeinfrastruktur an abgestimmten Hamburger Standorten.
Neue AntragstellungFür die hier bezeichnete Runde nicht verfügbar
Maßgebliche GrenzeAnträge waren bis einschließlich 13.12.2024 möglich. Die Richtlinie trat spätestens am 31.12.2025 außer Kraft.

Was der Archivstatus bedeutet

Die frühere Förderung kann für die Dokumentation bereits eingereichter oder bewilligter Vorhaben weiterhin wichtig sein. Eine weiterhin erreichbare Produktseite, ein altes Formular oder ein noch genanntes Richtlinienende eröffnet kein neues Antragsfenster. Diese Darstellung enthält daher keine aktuellen Zuschussversprechen und keine Übertragung früherer Quoten auf künftige Aufrufe.

Für frühere Bewilligungen war die Vorlage der Nutzungsvereinbarung und Kostenbelege spätestens am 12.12.2025 vorgesehen. Die Mindestbetriebsdauer beträgt fünf Jahre; ein vorzeitiges Ende kann eine zeitanteilige Rückzahlung auslösen. Die Antragsfrist, Nachweisfrist und der späteste Richtlinienablauf sind unterschiedliche Termine.

Bereits eingereicht oder bewilligt?

Für vorhandene Anträge und Bewilligungen gelten die dazugehörigen Bescheide, Vertragsbedingungen und Nebenbestimmungen. Die Schließung für Neuanträge beendet diese Pflichten nicht automatisch. Prüfen Sie insbesondere Umsetzung, Mittelabruf, Rechnungs- und Zahlungsbelege, Verwendungsnachweis sowie Nutzungs- und Aufbewahrungspflichten anhand Ihrer konkreten Bewilligung. Ein bestimmter bestehender Bescheid wurde für diese Archivdarstellung nicht geprüft.

Neue Vorhaben vorbereiten

Aus diesem Archiv ergibt sich keine Förderberechtigung für einen neuen Auftrag. Lassen Sie vor verbindlicher Beauftragung das passende aktuelle Programm und dessen Regel zum Vorhabenbeginn bestätigen. Auch eine mögliche Kombination oder Finanzierung muss nach dem tatsächlich gewählten aktuellen Angebot beurteilt werden. Eine historische Beispielrechnung würde hier einen heute verfügbaren Zuschuss nahelegen und wird deshalb nicht verwendet.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Die folgende amtliche Grundlage wurde am 22.10.2026 im angegebenen Umfang gelesen: Amtliche Programm-/Aufrufseite, Abruf 22.10.2026. Die Archivierung betrifft ausschließlich die bezeichnete Runde/Fassung und ist keine Aussage über sämtliche anderen Fördermöglichkeiten.

Wir helfen Ihnen gern, ein passendes aktuelles Angebot für Ihr Vorhaben einzuordnen. Kontakt zu emobicon aufnehmen →

Aktueller Abgleich 26.10.2026: Der beschriebene Archivstatus wurde erneut anhand der amtlichen Angaben geprüft. Eine neue Antragsöffnung wird nicht behauptet.

Passendes Förderangebot finden

Wir unterstützen Sie gern dabei, ein aktuell verfügbares Förderangebot für Ihr Vorhaben einzuordnen.

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