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Private E-Auto-Förderung 2026–2029

Seit 19.05.2026 ist der digitale Antrag geöffnet. Die Förderung wird erst nach Kauf oder Leasing und Erstzulassung beantragt; die individuelle Antragsfrist beträgt zwölf Monate. Einkommen, Kinder und Fahrzeug bestimmen den Festbetrag.

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KI-Illustration zur Ladeinfrastruktur an einem Mehrparteienhaus
KI-Illustration · Symbolbild

Geprüft: 26.10.2026 · Deutschland · Beantragbar – Mittelvorbehalt

Kurz gesagt

Seit 19.05.2026 ist der digitale Antrag geöffnet. Die Förderung wird erst nach Kauf oder Leasing und Erstzulassung beantragt; die individuelle Antragsfrist beträgt zwölf Monate. Einkommen, Kinder und Fahrzeug bestimmen den Festbetrag.

Vor Bestellung und Beauftragung beachten

Hier wird der Antrag erst nach der Erstzulassung gestellt. Das Fahrzeug muss ab 01.01.2026 erstmals auf die antragstellende Person im Inland zugelassen sein und darf zuvor nirgends zugelassen gewesen sein. Kauf/Leasing und Zulassung gehen dem Antrag voraus; dabei tragen Sie das Risiko einer Ablehnung oder ausgeschöpfter Mittel. Eine allgemeine Regel „Bescheid vor Kauf“ anderer Programme gilt hier nicht.

Die Förderung auf einen Blick

AngabeFörderdetails
Gebiet / ZielgruppeVolljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland; Fahrzeug im Privatvermögen. Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen höchstens 80.000 €, plus 5.000 € je förderrelevantem Kind, höchstens 90.000 €
Förderart / HöheFestbetrag nach Fahrzeug, Haushaltseinkommen und Kindern; höchstens 6.000 €
TermineAntrag spätestens zwölf Monate nach Erstzulassung; BEV/FCEV-Zulassungszeitraum 01.01.2026–31.12.2029; PHEV/REEV derzeit nur bis 30.06.2027; Mittelvorbehalt

Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Beantragbar – Mittelvorbehalt. Seit 19.05.2026 ist der digitale Antrag geöffnet. Die Förderung wird erst nach Kauf oder Leasing und Erstzulassung beantragt; die individuelle Antragsfrist beträgt zwölf Monate. Einkommen, Kinder und Fahrzeug bestimmen den Festbetrag.

Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen

Kauf oder Leasing eines erstmals zugelassenen neuen M1-Fahrzeugs. Tages-/Werkszulassungen und Vorführer sind ausgeschlossen. Personen mit beantragtem oder eröffnetem Insolvenzverfahren sowie verpflichtender oder bereits abgegebener Vermögensauskunft sind nach der Richtlinie nicht antragsberechtigt. Es handelt sich um eine sozial gestaffelte Prämie, nicht um einen prozentualen Investitionskostenzuschuss. Betriebskosten, Ladeinfrastruktur und Zinsen werden daraus nicht gesondert bezuschusst.

Das anzusetzende Haushaltseinkommen folgt grundsätzlich aus den beiden aktuellsten, höchstens drei Kalenderjahre alten Steuerbescheiden je einzubeziehender Person. Ehe-/eingetragene oder eheähnliche Partner im gemeinsamen Haushalt zählen mit. Förderrelevante Kinder müssen im Haushalt leben, Kindergeldberechtigung haben und bei Erstzulassung unter 18 sein; höchstens zwei erhöhen Betrag/Grenze. Fördertabellen: BEV/FCEV ohne Kinder bei Einkommen bis 45.000 € 5.000 €, über 45.000 bis 60.000 € 4.000 €, darüber im zulässigen Bereich 3.000 €; je Kind bis zwei weitere 500 €. PHEV/REEV entsprechend 3.500/2.500/1.500 € plus Kinder. Die Richtlinientabelle schließt 45.000/60.000 € jeweils in die günstigere Stufe ein; die verkürzte FAQ-Formulierung „unter“ wird nicht als abweichender Grenzwert benutzt. PHEV/REEV: höchstens 60 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrische Reichweite nach bezeichnetem CoC-Wert und Erstzulassung vor 01.07.2027. Spätere Hybridregeln sind daraus nicht zugesichert.

Rechenbeispiel

Annahmen: berechtigter Haushalt mit zwei förderrelevanten Kindern, zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 €, qualifiziertes reines Batterieauto, tatsächlicher Kaufpreis 30.000 €. Festbetrag 6.000 €, verbleibender Kaufaufwand 24.000 € zuzüglich Zulassungs-, Betriebs- und Finanzierungskosten. Bei einem qualifizierten PHEV/REEV wären in derselben Einkommens-/Kindergruppe 4.500 € und verbleibend 25.500 € maßgeblich.

Antrag und Ablauf

Elektronisch über Förderzentrale Deutschland mit BundID. Antragsteller muss Fahrzeughalter sein. Einkommenssteuerbescheide, gegebenenfalls Kindergeldnachweis und bei relevanten Hybridfahrzeugen CoC beifügen. Grundsätzlich nur einmal Förderung je Person und je Fahrzeug. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet; Reihenfolge richtet sich nach vollständigem Eingang.

Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten

Auszahlung nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen und positiver Prüfung. Mindestens 36 Monate auf die antragstellende Person in Deutschland zugelassen halten; währenddessen nicht ins Betriebsvermögen einlegen. Verkürzung/Vertragsrückabwicklung unverzüglich anzeigen; Kürzung/Rückforderung möglich. Die besondere Gewährleistungs-Ersatzbeschaffung innerhalb sechs Monaten hat eigene Nachweis-/Verlängerungsregeln und ist vor Nutzung abzustimmen. Kein gesonderter Sachbericht, zahlenmäßiger Verwendungsnachweis oder Finanzierungsplan nach den sonst üblichen ANBest-P; die Richtlinie regelt dies abweichend. Förderrelevante Unterlagen mindestens fünf Jahre bereithalten.

Kombination mit anderer Förderung

Keine vergleichbare frühere staatliche Förderung desselben Fahrzeugs in einem anderen EU-Mitgliedstaat. Zusätzliche öffentliche Förderung desselben Fahrzeugs nur bei der ausdrücklich vorgesehenen Verwaltungsvereinbarung des anderen Fördergebers mit dem BMUKN; sonst ausgeschlossen. Eine generelle Kombination wird nicht zugesichert.

Häufige Frage

Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Tatsächlich geprüft 22.10.2026: Ministerium Programmseite, Abruf 22.10.2026, E-Auto-Förderrichtlinie, 19.05.2026, BAFA Voraussetzungen, Abruf 22.10.2026. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.

Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Seit 19.05.2026 ist der digitale Antrag geöffnet. Die Förderung wird erst nach Kauf oder Leasing und Erstzulassung beantragt; die individuelle Antragsfrist beträgt zwölf Monate. Einkommen, Kinder und Fahrzeug bestimmen den Festbetrag.

Ihr Vorhaben vorbereiten

Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.

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