Geprüft: 26.10.2026 · Deutschland · Runde 5 offen – Fristkonflikt 30./31.10.2026
Kurz gesagt
Runde 5 wird am 26.10.2026 amtlich noch als offen angezeigt. Eine positive Skizzenbewertung ist zwingend. Die Startmeldung nennt widersprüchlich den 30. und 31.10.2026; für eine heute erstmals eingereichte Skizze ist die laufende Runde wegen des vorgeschriebenen Vorlaufs nicht zugesichert. Vor einer fristabhängigen Entscheidung den tatsächlichen Schluss beim Projektträger bestätigen.
Vor Bestellung und Beauftragung beachten
Umsetzung erst nach Zuwendungsbescheid und Beginn der bewilligten Projektlaufzeit. Bereits ein ausführungsbezogener Lieferungs-, Leistungs-, Contracting- oder Bürgschaftsvertrag kann den Beginn auslösen. Vor Antragstellung helfen auch Rücktrittsrechte oder Fördervorbehaltsklauseln nicht. Reine Planung/Beratung und das Einsparkonzept dürfen vorher beauftragt und erbracht werden; ihre Förderfähigkeit ist gesondert eingeschränkt. Nach Antragstellung lässt das Merkblatt bestimmte schriftlich aufschiebend oder auflösend bedingte Verträge zu, aber keine Leistung, Rechnung oder Zahlung vor Bewilligung. Ein bloßes Rücktrittsrecht genügt nicht. Nutzen Sie diese Ausnahme erst nach Prüfung des konkreten Vertrags anhand der amtlichen Vorgaben.
Die Förderung auf einen Blick
| Angabe | Förderdetails |
|---|---|
| Gebiet / Zielgruppe | Deutschland; private, kommunale und Landesunternehmen, bestimmte Freiberufler und Contractoren |
| Gegenstand | Investive Optimierung von industriellen/gewerblichen Anlagen und Prozessen mit THG-Einsparung; technische Kriterien beachten |
| Förderart / Höhe | Zuschuss; selbst gewählte Quote 1–60 % der anerkannten Kosten, höchstens 20 Mio. € je Vorhaben; Wettbewerb |
| Zugang | Runde 5 laut amtlicher Übersicht offen; positiv bewertete Skizze erforderlich |
| Antragsfrist | Amtliche Angaben 30./31.10.2026 widersprechen sich; vorzeitige Schließung möglich |
| Startvoraussetzung | Bewilligung und bewilligter Projektbeginn; begrenzte Vorbereitungs-/Vertragsausnahmen siehe oben |
Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Runde 5 offen – Fristkonflikt 30./31.10.2026. Runde 5 wird am 26.10.2026 amtlich noch als offen angezeigt. Eine positive Skizzenbewertung ist zwingend. Die Startmeldung nennt widersprüchlich den 30. und 31.10.2026; für eine heute erstmals eingereichte Skizze ist die laufende Runde wegen des vorgeschriebenen Vorlaufs nicht zugesichert. Vor einer fristabhängigen Entscheidung den tatsächlichen Schluss beim Projektträger bestätigen.
Einordnung und Geltungsbereich
Unternehmen können Zuschüsse für investive Energie- und Ressourceneffizienzmaßnahmen in deutschen Betriebsstätten beantragen. Der veröffentlichte Zugang zur fünften Runde ist offen. Unternehmen bestimmen ihre beantragte Quote zwischen 1 und 60 % selbst; maximal sind 20 Mio. € je Vorhaben möglich. Über den Zuschlag entscheidet der Wettbewerb, nicht allein das Erfüllen der Fördervoraussetzungen. Das Rundenbudget von 60 Mio. € ist keine individuelle Förderung.
Fristkonflikt und Skizzenvorlauf
Die Rundenübersicht nennt voraussichtlich 31.10.2026. Die Startmeldung nennt im Vorspann maximal 30.10., im Haupttext 31.10.2026. Damit ist der verbindliche späteste Zeitpunkt aus diesen Veröffentlichungen nicht eindeutig feststellbar. Reichen Sie den vollständigen Antrag möglichst deutlich vor dem früheren Termin ein und lassen Sie vor einer fristabhängigen Entscheidung den tatsächlichen Schluss beim Projektträger bestätigen. Das ist eine Vorsichtsempfehlung, keine neue amtliche Frist.
Die Antragsseite verlangt eine positive Skizzenbewertung. Skizzen mit weniger als fünf Arbeitstagen Vorlauf vor Rundenende werden nicht mehr in der laufenden Runde berücksichtigt. Die übliche Bewertungsdauer von etwa einer Woche und die anschließende vollständige Antragserstellung müssen zusätzlich in die Planung eingehen. Eine Skizze allein wahrt den Bewerbungsschluss nicht. Bei mindestens 50 % Budgetüberzeichnung kann die Runde früher schließen.
Welche Vorhaben und Kosten kommen infrage?
Beispiele sind effizientere Prozessanlagen, Prozessabwärmenutzung, Elektrifizierung sowie unmittelbar wirksame Mess-, Steuer- und Regeltechnik. Eine gewöhnliche PV-Anlage, Ladeeinrichtung oder reine Softwareanschaffung ist dadurch nicht pauschal förderfähig. Maßgeblich sind Prozessbezug, THG-Einsparung und die technischen Mindestanforderungen. Kommunen selbst sowie ihre Regie- und Eigenbetriebe sind ausgeschlossen; wirtschaftlich tätige gemeinnützige Organisationen können unter den dokumentierten Voraussetzungen berechtigt sein. Weitere Unternehmens- und Sektorausschlüsse gelten.
Die Darstellung setzt vorsichtig mehr als vier Jahre Amortisationszeit ohne Förderung voraus. Merkblattformulierungen mit mindestens vier Jahren lösen den Grenzfall genau vier Jahre hier nicht abschließend auf; bei unabhängigen Teilmaßnahmen gilt dies für jede Maßnahme. Förderfähige Basis sind anerkannte Investitionskosten und unmittelbar notwendige Nebenkosten. Für externe Einsparkonzepte gelten die besondere 5-%-Grenze des Netto-Investitionsvolumens und höchstens 50.000 € anrechenbare Kosten. Eigenleistungen, gebrauchte Anlagen, Demontage/Entsorgung sowie Leasing- und Mietkaufmodelle gehören zu den Ausschlüssen. Die Aufzählung ist nicht vollständig. Bei Vorsteuerabzug wird netto gerechnet; andernfalls kann die Umsatzsteuer nach Richtlinie zur Kostenbasis gehören.
Vor Antrag/Bewilligung beauftragte sonstige Planungskosten sind nicht automatisch förderfähig. Für die vorab zulässige Erstellung des Einsparkonzepts verlangt das Merkblatt die Zahlung innerhalb der bewilligten Projektlaufzeit. Trennen Sie daher erlaubte Vorbereitung und später tatsächlich anrechenbare Kosten.
Modellrechnung: Quote und Wettbewerb getrennt betrachten
Annahmen: 500.000 € vollständig anerkannte Nettokosten, keine zusätzlichen nicht förderfähigen Kosten, beantragte Quote 40 %, anerkannte Einsparung 1.000 t CO₂-Äquivalente jährlich. Beantragter Zuschuss: 500.000 € × 40 % = 200.000 €. Verbleibender Finanzierungsanteil: 300.000 €; bei Ablehnung sind die gesamten 500.000 € zu finanzieren. Fördereffizienz: 200.000 € ÷ 1.000 t/Jahr = 200 € je jährlich vermiedener Tonne. Dieser Wert erklärt das Ranking, sagt aber keinen Wettbewerbserfolg voraus. Annahme jährlicher relevanter Kosteneinsparung 80.000 €: 500.000 € ÷ 80.000 €/Jahr = 6,25 Jahre ohne Förderung; die Vierjahresgrenze wäre rechnerisch überschritten. Mehrkosten, Finanzierungskosten und nicht anerkannte Kosten kommen zusätzlich hinzu. Weniger anerkannte Kosten senken die Förderung anteilig; nachträgliche Mehrkosten erhöhen sie nicht.
Antrag, Nachweise und Pflichten
Zuerst formgebundene Skizze, danach bei positiver Bewertung vollständiger Antrag über den mitgeteilten easy-Online-Zugang. Beizufügen sind insbesondere Einsparkonzept, Unternehmenstätigkeitsnachweis und Erklärungen zu subventionserheblichen Tatsachen; für Contracting und andere Sonderfälle weitere Unterlagen. Das Einsparkonzept erfordert einen entsprechend qualifizierten Energieberater, soweit keine belegte Ausnahme zur internen Erstellung greift. Eine fehlende Signatur ist nach Richtlinie spätestens 14 Tage nach elektronischer Antragseinreichung nachzureichen; dies verlängert nicht den Bewerbungsschluss für die fachlich vollständigen Unterlagen. In einer einmaligen Rückfragerunde beträgt die Antwortfrist grundsätzlich 14 Tage.
Die Umsetzung dauert grundsätzlich höchstens 48 Monate ab Bescheid. Verlängerungen bedürfen eines rechtzeitigen begründeten Antrags und einer Zustimmung. Für Transformationsplan-Vorhaben kann unter Voraussetzungen bereits eine Laufzeit bis 60 Monate beantragt werden. Richtlinienende 31.12.2028 ist kein Antragsschluss dieser Runde.
Bis zu 50 % des bewilligten Zuschusses können während der Laufzeit gegen entstandene förderfähige Kosten angefordert werden; der Rest folgt nach positiver Verwendungsnachweisprüfung. Der Verwendungsnachweis mit Sachbericht, Zahlen-/Rechnungsnachweisen, Inbetriebnahme und überprüfbaren Einsparungen ist binnen drei Monaten nach Projektende vorzulegen. Zahlungen müssen zusätzlich die dokumentierten Zeitgrenzen erfüllen. Die Investition ist mindestens drei Jahre ab Inbetriebnahme zweckentsprechend zu betreiben. Änderungen, Veräußerung oder Stilllegung müssen unverzüglich angezeigt werden; mögliche Rückforderungen vorab prüfen.
Lässt sich die Förderung kombinieren?
Für dieselbe Maßnahme sind andere öffentliche Beihilfen einschließlich EEG-/KWKG-Vergütungen ausgeschlossen. Auch parallele Anträge bei BAFA, KfW und Förderwettbewerb für dieselben Maßnahmen sind unzulässig. Eine gesondert geförderte Energieberatung ist möglich; dieselben Beratungskosten dürfen dann nicht nochmals hier angesetzt werden.
Häufige Fragen
Sind 60 % garantiert? Nein. Die Quote ist eine Obergrenze und beeinflusst die Wettbewerbsposition. Gilt die grüne Ampel auch für Runde 6? Nein; sie bestätigt derzeit nur Runde 5. Darf ich nach Antragstellung sofort bestellen? Nur die ausdrücklich geregelte Vertragsausnahme kann greifen; die Umsetzung und Zahlungen warten bis zur Bewilligung.
Amtliche Quellen und Prüfstand
Tatsächlich geprüft am 22.10.2026: Rundenübersicht, Startmeldung, Antragsverfahren, Merkblatt Version 7.6, 01.07.2026, Richtlinie 25.01.2024. Die konkrete Technikeignung und der Bescheid bleiben für Ihr Vorhaben maßgeblich.
Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Runde 5 wird am 26.10.2026 amtlich noch als offen angezeigt. Eine positive Skizzenbewertung ist zwingend. Die Startmeldung nennt widersprüchlich den 30. und 31.10.2026; für eine heute erstmals eingereichte Skizze ist die laufende Runde wegen des vorgeschriebenen Vorlaufs nicht zugesichert. Vor einer fristabhängigen Entscheidung den tatsächlichen Schluss beim Projektträger bestätigen.
Aktuelle Quellenprüfung und Grenzen
Antrags- und Fristenangaben sowie die maßgeblichen Richtlinien- und Merkblattstellen wurden am 26.10.2026 erneut mit den amtlichen Quellen abgeglichen. Die älteren Quellenstände im Quellenabschnitt bleiben als Vorprüfung erkennbar. Individuelle Projekt-, Beihilfe- und Bescheidprüfung wird dadurch nicht ersetzt. Am 26.10.2026 zeigt die amtliche Rundenübersicht Runde 5 weiter geöffnet. Die Startmeldung nennt jedoch 30. und 31.10.2026 nebeneinander. Für eine heute erstmals eingereichte Skizze ist eine Teilnahme an Runde 5 nicht zugesichert: Bei weniger als fünf Arbeitstagen Vorlauf wird sie laut Antragsseite nicht mehr berücksichtigt. Eine bereits positiv bewertete Skizze und ein vollständiger Antrag sind zu unterscheiden. Fristkonflikt und Vorlauf vor jeder Planung unmittelbar beim Projektträger bestätigen; keine pauschale Zusage für Runde 6.
Ihr Effizienzvorhaben vorbereiten
Wir unterstützen Sie gern dabei, Skizzenvorlauf, Kostenabgrenzung und Vertragsreihenfolge für Ihr Vorhaben zu prüfen.