Geprüft: 26.10.2026 · Baden-Württemberg · Beratung fortlaufend; Investitionsannahme beendet
Kurz gesagt
Das Land bezeichnet die Beratungsantragstellung ausdrücklich als fortlaufend möglich. Die letzte Investitionsrunde ist dagegen geschlossen. Die Beratungsseite war beim direkten Aufruf zeitweise technisch nicht erreichbar; daraus wird keine fachliche Antragssperre und keine Verlängerung abgeleitet.
Vor Bestellung und Beauftragung beachten
Beratungsvertrag und Durchführung erst nach Bescheid und innerhalb seiner ausdrücklich genannten Fristen. Für Investitionen besteht derzeit kein bestätigter Neuzugang; ein Auftrag wird nicht dadurch förderfähig, dass im alten Katalog Stichtage stehen.
Die Förderung auf einen Blick
| Angabe | Förderdetails |
|---|---|
| Gebiet / Zielgruppe | Berechtigte Unternehmen mit Sitz/Standort und Umsetzung in Baden-Württemberg. Handelsregister- und Vertretungsnachweise sind für die Beratung vorzulegen. Stiftungen, Vereine, Kleingewerbetreibende sowie privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen mit mehr als 50 Prozent Eigentum des Landes Baden-Württemberg sind ausgeschlossen; die weiteren Voraussetzungen der geltenden Verwaltungsvorschrift beachten. |
| Förderart / Höhe | Beratungsgrundlage laut amtlichem Katalog: 75 Prozent, höchstens 900 Euro je Achtstunden-Personentag, je Teil A/B mindestens zwei bis höchstens fünf Tage. Früherer Investitionsrahmen bis 50 Prozent/maximal 80.000 Euro ist wegen geschlossener Annahme kein aktuelles Angebot. Beratungsquote und Kostenbasis vor Vertrag mit der geltenden Fassung bestätigen. |
| Termine | Investitionsförderung: letzter Stichtag bereits verstrichen, kein neuer bestätigt. Beratung nach aktuellem Bescheid meist zwölf Monate; Nachweise spätestens einen Monat nach Abschluss. Alte Katalog-Laufzeiten und Stichtage belegen keine aktuelle Investitionsannahme. |
Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Beratung fortlaufend; Investitionsannahme beendet. Das Land bezeichnet die Beratungsantragstellung ausdrücklich als fortlaufend möglich. Die letzte Investitionsrunde ist dagegen geschlossen. Die Beratungsseite war beim direkten Aufruf zeitweise technisch nicht erreichbar; daraus wird keine fachliche Antragssperre und keine Verlängerung abgeleitet.
Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen
Externe fachliche Untersuchung zur Machbarkeit/Umsetzung und Transformations-Roadmap. In Teil A ist reine Scope-1-/Scope-2-Bilanzierung auf zwei Beratungstage begrenzt; mit wesentlichen Scope-3-Emissionen sind bis zu fünf Tage möglich. Beratende müssen für das Programm im Expertenatlas BW gelistet sein. Teil B setzt nach Richtlinienwiedergabe Klimaschutzvereinbarung und Beitritt zum Klimabündnis voraus. Kein allgemeiner PV-/Wallbox-Kaufbonus.
Beraterangebot und Qualifikation sowie Unternehmensvertretung vorab prüfen. Wechsel der beratenden Person oder wesentliche Umfangs-/Inhaltsänderung vor Beratungsstart schriftlich genehmigen lassen. Die neuere Antragsfassung und Beihilfeerklärung sind maßgeblich; alte De-minimis-Angaben des Katalogtexts nicht ungeprüft verwenden.
Rechenbeispiel
Beratungsorientierung: Drei vollständig anerkannte Tage zu je 1.200 Euro netto ergeben 3.600 Euro; 75 Prozent entsprechen 2.700 Euro, zugleich 3 × 900 Euro Tagesdeckel. Eigenanteil 900 Euro netto. Diese Rechnung setzt die Bestätigung der aktuellen Beratungsbedingungen voraus und gilt nicht als Beispiel eines heute offenen Investitionsaufrufs.
Antrag und Ablauf
Antrag und De-minimis-Erklärung jeweils rechtsverbindlich unterschreiben. Handelsregisterauszug, gegebenenfalls Vertretungskette verbundener Unternehmen und schriftliches Beratungsangebot beifügen; digital an foerderung-umks@um.bwl.de senden. Kostenlose unverbindliche Vollständigkeitsprüfung durch das Kompetenzzentrum ist laut Leitfaden optional.
Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten
Nach der Beratung Rechnung bezahlen. Verwendungsnachweis mit Beratungsbericht, Rechnungen, Kontoauszügen und Mittelanforderung digital und rechtsverbindlich unterschrieben spätestens einen Monat nach Abschluss einreichen. Auszahlung nach Prüfung. Fristen und Startvorgaben im Bescheid beachten; der Leitfaden erlaubt keine Beratung vor Bescheid.
Kombination mit anderer Förderung
Im wiedergegebenen Regelwerk keine Kumulation mit Bundes-, anderen Landes- oder EU-Mitteln für die Förderbausteine. Aktuelle De-minimis-Erklärung und vollständige Beihilfegrundlage vor Antrag bestätigen; der alte Grenzwert im Katalog wird hier nicht als heutiger Rechtsstand wiederholt.
Häufige Frage
Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.
Amtliche Quellen und Prüfstand
Tatsächlich geprüft 22.10.2026: Amtliche Förderdatenbank, Webabruf 22.10.2026; jeweilige wiedergegebene Richtlinienfassung, Land – Investitionsförderung, Abruf 22.10.2026, Leitfaden Beratungsförderung A/B, 03/2026. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.
Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Das Land bezeichnet die Beratungsantragstellung ausdrücklich als fortlaufend möglich. Die letzte Investitionsrunde ist dagegen geschlossen. Die Beratungsseite war beim direkten Aufruf zeitweise technisch nicht erreichbar; daraus wird keine fachliche Antragssperre und keine Verlängerung abgeleitet.
Ihr Vorhaben vorbereiten
Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.