Geprüft: 26.10.2026 · Baden-Württemberg · Beantragbar – jährlicher Antragsschluss 30. November
Kurz gesagt
B²MM fördert Analysen, Mobilitätskonzepte und geeignete Umsetzungsmaßnahmen. Anträge sind jährlich bis zum 30. November einzureichen. Elektrische Pkw, Nutzfahrzeuge und deren Ladeinfrastruktur sind ausgeschlossen; Pedelec-Ladeplätze können dagegen Teil eines schlüssigen Gesamtkonzepts sein.
Vor Bestellung und Beauftragung beachten
Vor Bekanntgabe des Bewilligungsbescheids keine Lieferungs- oder Leistungsverträge abschließen. Eine Ausnahme muss die Bewilligungsstelle vorher im Einzelfall zulassen; ein eingereichter Antrag allein genügt nicht.
Die Förderung auf einen Blick
| Angabe | Förderdetails |
|---|---|
| Gebiet / Zielgruppe | Landesbehörden und vollständig landeseigene Beteiligungen, öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten, anerkannte gemeinnützige Organisationen, KMU und weitere Arbeitgeber mit Standort im Land. |
| Förderart / Höhe | Zuschuss nach Kostenart und Empfängergruppe: Studien/Beratung 25, 60, 70 oder 80 Prozent; Investitionen 25, 40, 50 oder 60 Prozent. Für unmittelbar zugeordnete Prozess-/Organisationsinnovationen bestimmter Gruppen bis 249 Beschäftigte und 50 Mio. Euro Umsatz 50 Prozent. Keine einheitliche Quote für alle Arbeitgeber. |
| Termine | Jährlicher Antragsschluss 30. November, damit nächster regulärer Termin 30.11.2026. Bewilligungszeitraum höchstens zwei Jahre und längstens bis 31.12.2028. Richtlinienlaufzeit zunächst bis 30.06.2027, Verlängerung nur unter den dort genannten Voraussetzungen. |
Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Beantragbar – jährlicher Antragsschluss 30. November. B²MM fördert Analysen, Mobilitätskonzepte und geeignete Umsetzungsmaßnahmen. Anträge sind jährlich bis zum 30. November einzureichen. Elektrische Pkw, Nutzfahrzeuge und deren Ladeinfrastruktur sind ausgeschlossen; Pedelec-Ladeplätze können dagegen Teil eines schlüssigen Gesamtkonzepts sein.
Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen
Stufe 1 umfasst Analysen, Befragungen, Workshops, Beratung und Konzept. Stufe 2 setzt ein umfassendes Gesamtkonzept voraus. Förderfähig sind beispielsweise Fahrräder, Pedelecs, Radabstellanlagen und Ladeplätze für Pedelecs. Richtwerte begrenzen die anerkannten Kosten, etwa 3.000 Euro je Pedelec und 500 Euro je Pedelec-Ladeplatz; sie sind keine Zuschussbeträge. Vorsteuerabzugsberechtigte rechnen netto.
Partner- und verbundene Unternehmen sind bei der Größenprüfung einzubeziehen. Förderfähige Gesamtkosten über 1 Mio. Euro schließen das Vorhaben aus. Der Zuschuss muss mindestens 5.000 Euro betragen, für kleine und Kleinstunternehmen 2.000 Euro. Investitionen sind ausgeschlossen, wenn sie aus anderen Programmen von Bund, Land, Kommunen oder Kommunalverbänden förderfähig sind; diese Abgrenzung vorab prüfen.
Rechenbeispiel
Ein nach Nr. 4d zugeordnetes kleines Unternehmen mit höchstens 49 Beschäftigten und 10 Mio. Euro Umsatz lässt eine anerkannte Studie für 10.000 Euro erstellen. Unterstellt sind 80 Prozent nach Art. 49 AGVO: 8.000 Euro Zuschuss, 2.000 Euro Eigenanteil. Bei 20 anerkannten Pedelec-Ladeplätzen à 500 Euro und 60 Prozent Investitionsquote wären es dagegen 6.000 Euro Zuschuss aus 10.000 Euro Kosten. Bei der zweiten Modellrechnung verbleiben 4.000 Euro anerkannte Kosten selbst zu finanzieren. Beide Rechnungen gelten nur bei erfüllter Zuordnung und Kostenanerkennung.
Antrag und Ablauf
Das aktuelle Formular mit Projektleitung, messbaren Zielen, Zeitplan und Kosten-/Finanzierungsplan per E-Mail an b2mm@vm.bwl.de einreichen. Leitung und Beschäftigtenvertretung unterzeichnen gemeinsam oder geben eine gemeinsame Absichtserklärung ab. Das Ministerium bietet vorher Antragsberatung an.
Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten
Auszahlung erst nach Bestandskraft; Teilzahlungen nach Bescheid und Mittelbedarf innerhalb drei Monaten. Bis zum Schlussverwendungsnachweis höchstens 90 Prozent, Rest nach erfolgreicher Prüfung. Verwendungsnachweis und Erfolgsauswertung anhand der festgelegten Kennzahlen vorlegen. Konkrete Zweckbindungs- und Nachweisfristen stehen im Bescheid; geförderte Objekte kennzeichnen. Zweckwidrige Nutzung kann zu Rückforderung und Zinsen führen.
Kombination mit anderer Förderung
Andere Beihilfen offenlegen. Bei wirtschaftlichen Tätigkeiten gelten die Grenzen des Art. 8 AGVO. Die besondere Ausschlussregel für bereits anderweitig förderfähige Investitionen ist zusätzlich einzuhalten; freie Kombination lässt sich daraus nicht ableiten.
Häufige Frage
Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.
Amtliche Quellen und Prüfstand
Tatsächlich geprüft 22.10.2026: Amtliche Programmseite, Abruf 22.10.2026, Fördergrundsätze, 15.01.2026. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.
Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. B²MM fördert Analysen, Mobilitätskonzepte und geeignete Umsetzungsmaßnahmen. Anträge sind jährlich bis zum 30. November einzureichen. Elektrische Pkw, Nutzfahrzeuge und deren Ladeinfrastruktur sind ausgeschlossen; Pedelec-Ladeplätze können dagegen Teil eines schlüssigen Gesamtkonzepts sein.
Ihr Vorhaben vorbereiten
Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.