Geprüft: 26.10.2026 · Bremen · Projektideen und Anträge über BAB/BIS – Kostenregeln bestätigen
Kurz gesagt
BAB/BIS bieten PFAU für risikobehaftete Umweltinnovationen an. Die geltende Richtlinie regelt Gegenstände, Quoten und das Verfahren. Die ergänzenden Durchführungsbestimmungen bleiben beim Abruf nicht verfügbar; konkrete Pauschalen und Empfänger-Nachweise werden deshalb nicht erfunden.
Vor Bestellung und Beauftragung beachten
Projektbeginn erst nach Antrag und schriftlicher Genehmigung durch BAB oder BIS.
Die Förderung auf einen Blick
| Angabe | Förderdetails |
|---|---|
| Gebiet / Zielgruppe | Vor allem KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz/Betriebsstätte im Land Bremen; Großunternehmen unter besonderen Voraussetzungen, Forschungseinrichtungen im Verbund mit Unternehmen. |
| Förderart / Höhe | Nicht rückzahlbarer Zuschuss: Einzelprojekte bis 150.000 Euro, Verbundprojekte bis 250.000 Euro. Für industrielle Forschung beträgt die Grundquote 50 %, für experimentelle Entwicklung 25 %. Größenbonus: 10 Prozentpunkte für mittlere und 20 für kleine Unternehmen; qualifizierte Zusammenarbeit kann weitere 15 Punkte ermöglichen, insgesamt höchstens 80 %. Die Zuordnung ist vor Kalkulation verbindlich zu klären; für andere Innovationstatbestände gelten eigene Quoten und Deckel. |
| Termine | Kein fester Stichtag aus der gelesenen Programmseite belegt; vor Skizze aktuelles Verfahren und Budget bestätigen. |
Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Projektideen und Anträge über BAB/BIS – Kostenregeln bestätigen. BAB/BIS bieten PFAU für risikobehaftete Umweltinnovationen an. Die geltende Richtlinie regelt Gegenstände, Quoten und das Verfahren. Die ergänzenden Durchführungsbestimmungen bleiben beim Abruf nicht verfügbar; konkrete Pauschalen und Empfänger-Nachweise werden deshalb nicht erfunden.
Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen
Für FuE-Projekte nennt Nr. 5.2 insbesondere projektbezogenes Personal, Instrumente/Ausrüstung anteilig nach Einsatzdauer, Auftragsforschung, erworbenes Wissen/Patente, externe projektbezogene Beratung sowie zusätzliche Gemein- und Betriebskosten. Die Durchführungsbestimmungen vom 10.12.2024 zu Berechnung, Pauschalen und Nachweisen konnten nicht gelesen werden; eine freie Vollkostenanerkennung ist deshalb nicht bestätigt.
Neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen; technisches und finanzielles Risiko, regionalwirtschaftliche Bedeutung und mittelfristige wirtschaftliche Erfolgsperspektive. Förderfähig können auch Prozess-/Organisationsinnovationen, Innovationsberatung, Cluster und Versuchsinfrastrukturen sein.
Rechenbeispiel
Bei 300.000 Euro Projektkosten und dem Einzelprojekt-Höchstbetrag von 150.000 Euro bleibt selbst bei Ausschöpfung mindestens ein Finanzierungsrest von 150.000 Euro. Daraus folgt kein allgemeiner Fördersatz von 50 %.
Antrag und Ablauf
Zunächst Projektskizze bei BAB für Bremen bzw. BIS für Bremerhaven; förmlicher digitaler Antrag erst nach Aufforderung. Fachliche Begutachtung und schriftlicher Bescheid.
Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten
Projektlaufzeit soll nach Nr. 5.4.10 zwei Jahre nicht überschreiten; Richtlinienende 30.06.2027 ist hiervon zu trennen. Auszahlung und Verwendungsnachweis nach VV zu § 44 LHO und Bescheid. Genaue Empfänger-Nachweisfrist, Kostenbelege und Aufbewahrung sind aus den noch fehlenden Durchführungsbestimmungen und Vertragsanlagen zu klären. Die zehnjährige Dokumentation der Bewilligungsbehörde nach Nr. 6.5 ist keine automatisch gleichlautende Empfängerfrist.
Kombination mit anderer Förderung
Andere Förderungen von Land und Bund sind nach Nr. 5.4.9 im Rahmen von Art. 8 AGVO kombinierbar. Für dieselben Kosten darf die höchste zulässige Beihilfeintensität nicht überschritten werden; sämtliche Hilfen, Kostenabgrenzungen und Kooperationen offenlegen. Deckel und Quote sind getrennt zu prüfen.
Häufige Frage
Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.
Amtliche Quellen und Prüfstand
Ergänzend geprüft 22.10.2026: PFAU – geltende Originalrichtlinie, 11.06.2024, wirksam 15.06.2024–30.06.2027.
Tatsächlich geprüft 22.10.2026: Amtliche Programmseite, Abruf 22.10.2026. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.
Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. BAB/BIS bieten PFAU für risikobehaftete Umweltinnovationen an. Die geltende Richtlinie regelt Gegenstände, Quoten und das Verfahren. Die ergänzenden Durchführungsbestimmungen bleiben beim Abruf nicht verfügbar; konkrete Pauschalen und Empfänger-Nachweise werden deshalb nicht erfunden.
Ihr Vorhaben vorbereiten
Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.