Geprüft: 26.10.2026 · Brandenburg · Beantragbar – stationäre Effizienzvorhaben
Kurz gesagt
Energieeffizienz Brandenburg 2026 unterstützt stationäre industrielle und gewerbliche Effizienzvorhaben auf Basis eines geeigneten Audits oder Managementsystems. Die ILB beschreibt den aktuellen Antragsweg über ihr Kundenportal. Erforderlich sind insbesondere die vorhabensbezogene Einsparung und eine bestätigte, vollständige Antragseinreichung vor Umsetzung.
Vor Bestellung und Beauftragung beachten
Bis zur Bestätigung der ILB über den vollständigen schriftlichen Antragseingang keine Ausführungsverträge schließen. Danach ist Beginn auf eigenes Förderrisiko möglich; kein Anspruch auf Bewilligung. Vorherige Bauplanung nur bei weiterhin umkehrbarem, noch nicht ausführungsgebundenem Vorhaben.
Die Förderung auf einen Blick
| Angabe | Förderdetails |
|---|---|
| Gebiet / Zielgruppe | KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie Stadtwerke/Energieversorger der Elektrizitäts- und Gasversorgung mit entsprechendem Standort/Vorhaben in Brandenburg. |
| Förderart / Höhe | Mindestkosten 20.000 Euro, je Anlage oder Prozess ein Antrag. AGVO: kleine Unternehmen bis 27,5 Prozent, mittlere 22,5 Prozent, Nicht-KMU-Stadtwerke/Versorger 15 Prozent. Alternativ De-minimis bis 60 Prozent der anerkannten Gesamtausgaben mit 7 Prozent indirekten Kosten, höchstens 300.000 Euro im verfügbaren Beihilfespielraum. |
| Termine | Richtlinie 26.02.2026 bis 30.06.2027. Fertigstellung grundsätzlich 18 Monate nach Bescheid, begründete Verlängerung beantragen. Verwendungsnachweis innerhalb sechs Monaten nach Fertigstellung, spätestens sechs Monate nach Durchführungszeitraum. |
Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Beantragbar – stationäre Effizienzvorhaben. Energieeffizienz Brandenburg 2026 unterstützt stationäre industrielle und gewerbliche Effizienzvorhaben auf Basis eines geeigneten Audits oder Managementsystems. Die ILB beschreibt den aktuellen Antragsweg über ihr Kundenportal. Erforderlich sind insbesondere die vorhabensbezogene Einsparung und eine bestätigte, vollständige Antragseinreichung vor Umsetzung.
Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen
Unmittelbar mit mindestens 15 Prozent Endenergie- oder CO₂-Einsparung verbundene stationäre industrielle/gewerbliche Investitionen. Ausgeschlossen sind unter anderem GEG-Gebäudemaßnahmen, EEW-Module 1–3/5/6 im sachlichen Anwendungsbereich, Forschung, fossilbetriebene Anlagen, Eigen-/verbundene Leistungen, Grundstücke, zugelassene Fahrzeuge, gebrauchte Güter, Miet-/Leasing- und Finanzierungskosten. Vorsteuerabziehbare Umsatzsteuer, Rabatte und Skonti nicht einrechnen.
Audit DIN EN16247 soll höchstens zwölf Monate alt sein und Maßnahme, Verbrauchsbilanz, mindestens 15 Prozent Einsparung und Wirtschaftlichkeit darstellen. Zertifiziertes ISO 50001 oder EMAS kann mit geeigneter Maßnahmendokumentation das gesonderte Audit ersetzen; fehlende Angaben ergänzen. Amortisationszeit mindestens drei Jahre und höchstens die für das Vorhaben maßgebliche steuerrechtliche Nutzungsdauer nach AfA-Tabelle; die Richtlinie bezieht die Rechnung auf den Eigenanteil und die Energiekosteneinsparung.
Rechenbeispiel
Kleines Unternehmen mit 100.000 Euro vollständig anerkannten Investitionskosten im AGVO-Pfad: Bei 27,5 Prozent Zuschuss 27.500 Euro, Eigenanteil 72.500 Euro. Ein De-minimis-Pfad wäre separat und unter Einrechnung möglicher indirekter Kosten zu prüfen; beide Quoten werden nicht addiert.
Antrag und Ablauf
Über das ILB-Kundenportal gemäß aktuellem Verfahrenshinweis beantragen. Nr. 7.1 der Richtlinie verlangt zusätzlich eine schriftliche Antragstellung vor Vorhabenbeginn; wie diese Formanforderung im aktuellen Portalverfahren erfüllt wird, mit der ILB bestätigen. Benötigt werden Unterlagen mit Audit-/Managementnachweisen, Energieindikatoren, Eigentum/Mietvertrag, Genehmigungsstand, KMU-/Verflechtungsunterlagen und gegebenenfalls De-minimis-Erklärung. Erst bestätigten Eingang abwarten.
Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten
Auszahlung im Erstattungsprinzip für bereits getätigte Ausgaben, letzte fünf Prozent nach vollständiger Verwendungsnachweisprüfung. Wirtschaftsgüter mindestens fünf Jahre nach Abschlusszahlung in Brandenburg halten, zulässigen Ersatz ausgenommen. EU-Förderhinweise, erforderliche Transparenzdaten und Erfolgskontrolle beachten.
Kombination mit anderer Förderung
Nicht mit anderen öffentlichen Mitteln für dasselbe Vorhaben kombinierbar. Eine unabhängig förderfähige vorgelagerte Beratung muss kostenmäßig und förderrechtlich getrennt geprüft werden. De-minimis-Gesamtspielraum und AGVO-Zuordnung vor Antrag bestätigen.
Häufige Frage
Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.
Amtliche Quellen und Prüfstand
Tatsächlich geprüft 22.10.2026: ILB – amtliche Programmseite, Abruf 22.10.2026, BRAVORS – Förderrichtlinie, aktuelle Lesefassung beim Abruf 22.10.2026. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.
Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Energieeffizienz Brandenburg 2026 unterstützt stationäre industrielle und gewerbliche Effizienzvorhaben auf Basis eines geeigneten Audits oder Managementsystems. Die ILB beschreibt den aktuellen Antragsweg über ihr Kundenportal. Erforderlich sind insbesondere die vorhabensbezogene Einsparung und eine bestätigte, vollständige Antragseinreichung vor Umsetzung.
Ihr Vorhaben vorbereiten
Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.