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Bayern: zweiter Ladeinfrastruktur-Aufruf 2026 – Frist abgelaufen

Das Antragsfenster lief vom 14.09.2026, 10:00 Uhr bis 16.10.2026, 16:00 Uhr. Eine Antragstellung für den zweiten Aufruf ist nicht mehr möglich.

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KI-Illustration eines E-Lkw an einer Depot-Ladestation mit Photovoltaikanlage
KI-Illustration · Symbolbild

Geprüft: 26.10.2026 · Bayern · Beendet

Kurz gesagt

Diese Darstellung betrifft einen geschlossenen Aufruf beziehungsweise eine abgelöste Programmfassung. Das Antragsfenster lief vom 14.09.2026, 10:00 Uhr bis 16.10.2026, 16:00 Uhr. Eine Antragstellung für den zweiten Aufruf ist nicht mehr möglich.

Vor Bestellung und Beauftragung beachten

Für diesen beendeten Aufruf können aktuell keine neuen Anträge gestellt werden. Eine Bestellung oder Beauftragung wird durch diese Archivinformation nicht förderfähig. Bereits bewilligte Vorhaben richten sich weiterhin nach ihrem Bewilligungsbescheid und den zugehörigen Bedingungen.

Die Förderung auf einen Blick

AngabeEinordnung
GegenstandNichtöffentliches DC-Laden für E-Gütertransportfahrzeuge wirtschaftlich tätiger Unternehmen mit bayerischem Standort.
Neue AntragstellungFür die hier bezeichnete Runde nicht verfügbar
Maßgebliche GrenzeDas Antragsfenster lief vom 14.09.2026, 10:00 Uhr bis 16.10.2026, 16:00 Uhr. Eine Antragstellung für den zweiten Aufruf ist nicht mehr möglich.

Was der Archivstatus bedeutet

Die frühere Förderung kann für die Dokumentation bereits eingereichter oder bewilligter Vorhaben weiterhin wichtig sein. Eine weiterhin erreichbare Produktseite, ein altes Formular oder ein noch genanntes Richtlinienende eröffnet kein neues Antragsfenster. Diese Darstellung enthält daher keine aktuellen Zuschussversprechen und keine Übertragung früherer Quoten auf künftige Aufrufe.

Die Rahmenbezeichnung 2026–2029 verlängert den abgelaufenen Einzelaufruf nicht. Dieser Aufruf betraf keine allgemeine öffentliche Pkw-Ladeinfrastruktur. Eingereichte Anträge werden im Auswahlverfahren nach prognostizierter Umweltentlastung pro Fördereuro gereiht; eine rechtzeitige Einreichung garantiert keine Bewilligung.

Bereits eingereicht oder bewilligt?

Für vorhandene Anträge und Bewilligungen gelten die dazugehörigen Bescheide, Vertragsbedingungen und Nebenbestimmungen. Die Schließung für Neuanträge beendet diese Pflichten nicht automatisch. Prüfen Sie insbesondere Umsetzung, Mittelabruf, Rechnungs- und Zahlungsbelege, Verwendungsnachweis sowie Nutzungs- und Aufbewahrungspflichten anhand Ihrer konkreten Bewilligung. Ein bestimmter bestehender Bescheid wurde für diese Archivdarstellung nicht geprüft.

Neue Vorhaben vorbereiten

Aus diesem Archiv ergibt sich keine Förderberechtigung für einen neuen Auftrag. Lassen Sie vor verbindlicher Beauftragung das passende aktuelle Programm und dessen Regel zum Vorhabenbeginn bestätigen. Auch eine mögliche Kombination oder Finanzierung muss nach dem tatsächlich gewählten aktuellen Angebot beurteilt werden. Eine historische Beispielrechnung würde hier einen heute verfügbaren Zuschuss nahelegen und wird deshalb nicht verwendet.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Die folgende amtliche Grundlage wurde am 22.10.2026 im angegebenen Umfang gelesen: Amtliche Programm-/Aufrufseite, Abruf 22.10.2026. Die Archivierung betrifft ausschließlich die bezeichnete Runde/Fassung und ist keine Aussage über sämtliche anderen Fördermöglichkeiten.

Wir helfen Ihnen gern, ein passendes aktuelles Angebot für Ihr Vorhaben einzuordnen. Kontakt zu emobicon aufnehmen →

Aktueller Abgleich 26.10.2026: Der beschriebene Archivstatus wurde erneut anhand der amtlichen Angaben geprüft. Eine neue Antragsöffnung wird nicht behauptet.

Passendes Förderangebot finden

Wir unterstützen Sie gern dabei, ein aktuell verfügbares Förderangebot für Ihr Vorhaben einzuordnen.

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