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Bayern: Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne

Das Programm unterstützt externe Energiekonzepte, kommunale Energienutzungspläne und passende Umsetzungsbegleitung. Die Förderwege unterscheiden sich nach Empfänger und Konzeptart. Die geltende Richtlinie endet am 31.12.2026; eine Verlängerung für 2027 ist aus den geprüften Quellen nicht bestätigt.

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Geprüft: 26.10.2026 · Bayern · Beantragbar – Richtlinienende 31.12.2026 beachten

Kurz gesagt

Das Programm unterstützt externe Energiekonzepte, kommunale Energienutzungspläne und passende Umsetzungsbegleitung. Die Förderwege unterscheiden sich nach Empfänger und Konzeptart. Die geltende Richtlinie endet am 31.12.2026; eine Verlängerung für 2027 ist aus den geprüften Quellen nicht bestätigt.

Vor Bestellung und Beauftragung beachten

Antrag vor Vorhabenbeginn beim Projektträger einreichen. Vor bindender Beauftragung die Startfreigabe und mögliche Ausnahme mit dem Projektträger klären; eine unverbindliche Erstberatung ersetzt den Antrag nicht.

Die Förderung auf einen Blick

AngabeFörderdetails
Gebiet / ZielgruppeKommunale Gebietskörperschaften für alle Konzeptarten; für liegenschaftsbezogene Energiekonzepte zusätzlich berechtigte Unternehmen mit bayerischem Standort oder Investition sowie kirchliche/andere Einrichtungsträger in Bayern.
Förderart / HöheKommunale/interkommunale ENP und Folge-ENP sowie Umsetzungsbegleitung bis 70 Prozent. Energiekonzepte nichtwirtschaftlicher kommunaler/kirchlicher Träger bis 50 Prozent, Unternehmen bis 40 Prozent mit bis zu zehn Prozentpunkten KMU-Bonus. Konzeptdeckel 50.000 Euro; Begleitung 40.000; Folge-ENP 20.000, interkommunal 40.000 Euro. Eng begrenzter ENP-Bonus für interkommunalen erneuerbaren Wasserstoff/Wärmenetze separat prüfen.
TermineKein fester allgemeiner Jahresstichtag in der gelesenen Darstellung. Die gelesene Richtlinie endet am 31.12.2026, sofern nicht vorher angepasst; dies ist kein automatisch bis zuletzt gesicherter Bewilligungstermin und keine bestätigte Verlängerung 2027.

Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Beantragbar – Richtlinienende 31.12.2026 beachten. Das Programm unterstützt externe Energiekonzepte, kommunale Energienutzungspläne und passende Umsetzungsbegleitung. Die Förderwege unterscheiden sich nach Empfänger und Konzeptart. Die geltende Richtlinie endet am 31.12.2026; eine Verlängerung für 2027 ist aus den geprüften Quellen nicht bestätigt.

Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen

Ausgaben fachkundiger Dritter für Planung, Durchführung und Ergebnisdarstellung der Studie; bei ENP auch Ergebnispräsentation. Umsetzungsbegleitung höchstens zwei Jahre und ohne Investitionsausgaben. Gesetzliche Energieaudits und die im Katalog abgegrenzte kommunale Wärmeplanung nicht als förderfähiges Energiekonzept einrechnen.

Anbieterneutrale konkrete Machbarkeits-/Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit Dimensionierung und Realisierungsvorschlägen. Kommunale ENP dienen der hoheitlichen Planung; keine individuellen Unternehmensempfehlungen aus diesem kommunalen Pfad. Folge-ENP regelmäßig frühestens drei Jahre nach Erstellung; Umsetzungsbegleitung nur ohne geeignetes eigenes Fachpersonal.

Rechenbeispiel

Betriebliches Energiekonzept mit 30.000 Euro anerkannten Studienkosten: Bei 40 Prozent 12.000 Euro Zuschuss und 18.000 Euro Eigenanteil. Wird ein KMU-Bonus von zehn Prozentpunkten ausdrücklich zugesagt, steigt der Zuschuss auf 15.000 Euro; dann verbleiben 15.000 Euro anerkannte Studienkosten selbst zu tragen. Die tatsächliche Höhe kann unter den Maximalquoten liegen.

Antrag und Ablauf

Frühzeitig Projektträger Bayern kontaktieren. Wirtschaftlich Tätige stellen nach Rücksprache den Antrag über ELAN-FIPS, nichtwirtschaftliche Träger über das vorgesehene Formblatt oder ELAN. Kosten, Leistungsumfang und Vergabe rechtzeitig abstimmen.

Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten

Bescheid regelt konkrete Umsetzung, Auszahlung und Nachweise. Mittelabruf, Verwendungsnachweis und Verwertungsbericht an den Projektträger richten. Für AGVO-Förderungen Unterlagen zehn Jahre ab Gewährung aufbewahren. Vergabevorgaben und Prüfungsrechte beachten; konkrete Nebenbestimmungsfristen vor Auftrag bestätigen.

Kombination mit anderer Förderung

Nach Nr. 5.7 ist die Kumulation mit EU-Mitteln oder anderen Zuwendungen/Beihilfen ausgeschlossen. Sämtliche vorgesehenen Mittel und Kostenabgrenzungen offenlegen.

Häufige Frage

Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Tatsächlich geprüft 22.10.2026: Amtliche Förderdatenbank, Webabruf 22.10.2026; jeweilige wiedergegebene Richtlinienfassung, Projektträger Bayern – Energiekonzepte, Abruf 22.10.2026. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.

Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Das Programm unterstützt externe Energiekonzepte, kommunale Energienutzungspläne und passende Umsetzungsbegleitung. Die Förderwege unterscheiden sich nach Empfänger und Konzeptart. Die geltende Richtlinie endet am 31.12.2026; eine Verlängerung für 2027 ist aus den geprüften Quellen nicht bestätigt.

Ihr Vorhaben vorbereiten

Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.

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