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Bayerisches Energieforschungsprogramm: innovative Energieprojekte

Das Bayerische Energieforschungsprogramm fördert innovative Forschung, Entwicklung, Studien und Demonstration mit erheblichem Risiko. Der allgemeine Zugang über PtJ ist vom bereits geschlossenen Ideenwettbewerb zu unterscheiden. Die geltende Richtlinie endet am 31.12.2026; eine gewöhnliche PV-Installation genügt dem Innovationsanspruch nicht.

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Geprüft: 26.10.2026 · Bayern · Allgemeiner Programmzugang – Richtlinienende 31.12.2026

Kurz gesagt

Das Bayerische Energieforschungsprogramm fördert innovative Forschung, Entwicklung, Studien und Demonstration mit erheblichem Risiko. Der allgemeine Zugang über PtJ ist vom bereits geschlossenen Ideenwettbewerb zu unterscheiden. Die geltende Richtlinie endet am 31.12.2026; eine gewöhnliche PV-Installation genügt dem Innovationsanspruch nicht.

Vor Bestellung und Beauftragung beachten

Ein prüffähiger Antrag muss vor Vorhabenbeginn beim Projektträger eingegangen sein. Ein Ideenpapier oder eine Skizze allein ist kein förmlicher Antrag. Die konkrete Startfreigabe vor Vertrag/Umsetzung mit PtJ abstimmen; frühe Beauftragung nicht aus der Erstberatung ableiten.

Die Förderung auf einen Blick

AngabeFörderdetails
Gebiet / ZielgruppeUnternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern. Für bestimmte Demonstrationsvorhaben auch kommunale Gebietskörperschaften und kirchliche/vergleichbare Einrichtungen; besondere Beihilfe- und Tätigkeitszuordnung beachten.
Förderart / HöheGrundquoten bis 50 Prozent industrielle Forschung, 25 Prozent experimentelle Entwicklung, 30 Prozent technische Durchführbarkeitsstudien, 30 Prozent Energieeffizienz-Demonstration und 40 Prozent Erneuerbaren-Demonstration. Für KMU bei Entwicklung, Studien und Demonstration bis zehn Prozentpunkte zusätzlich; gemischte Tätigkeiten anteilig.
TermineGelesene Richtlinie bis 31.12.2026. Kein allgemeiner separater Antragsschluss ausgewiesen; aktuellen Bewilligungsrahmen frühzeitig PtJ bestätigen lassen. Der Ideenwettbewerb mit Ende 03.07.2026 ist geschlossen und nicht mit dem allgemeinen Programmzugang zu verwechseln.

Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Allgemeiner Programmzugang – Richtlinienende 31.12.2026. Das Bayerische Energieforschungsprogramm fördert innovative Forschung, Entwicklung, Studien und Demonstration mit erheblichem Risiko. Der allgemeine Zugang über PtJ ist vom bereits geschlossenen Ideenwettbewerb zu unterscheiden. Die geltende Richtlinie endet am 31.12.2026; eine gewöhnliche PV-Installation genügt dem Innovationsanspruch nicht.

Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen

Bei Forschung/Entwicklung zuordenbare Personalpauschalen, zeit-/projektanteilige Abschreibungen für Geräte, externe Forschung/Patente/Beratung und unmittelbare Material-/Betriebsausgaben. Bei Demonstration zählen abgegrenzte innovative Investitionsmehrausgaben, nicht pauschal die gesamte marktübliche Anlage. Studien müssen von neutraler, an späterer Umsetzung unbeteiligter Stelle kommen.

Wesentliche Durchführung in Bayern, hoher Innovationsgehalt über dem Stand der Technik und erhebliches technisches/wirtschaftliches Risiko. Forschungskapazität, Entwicklungskapazität oder einschlägige Betriebserfahrung nach Vorhabenart nachweisen. Unternehmen in Schwierigkeiten und nicht befolgte Beihilferückforderungen schließen Förderung aus.

Rechenbeispiel

Eine technische Durchführbarkeitsstudie mit 50.000 Euro anerkannten Kosten: Grundquote 30 Prozent ergibt 15.000 Euro Zuschuss, 35.000 Euro Eigenanteil. Ein ausdrücklich zugesagter KMU-Bonus von zehn Prozentpunkten ergäbe 20.000 Euro Zuschuss und 30.000 Euro Eigenanteil. Eine pauschale Studienquote von 50 Prozent wäre nach der gelesenen Richtlinie falsch.

Antrag und Ablauf

Zunächst PtJ kontaktieren, dann etwa fünfseitiges Ideenpapier und nach positiver Einordnung Skizze erstellen. Förmlicher Antrag über den vom Projektträger freigeschalteten ELAN-Zugang mit Arbeitspaketen, Finanzdaten, testierten Geschäftsberichten zweier Jahre, Bankauskunft und Handelsregisterauszug. Die Bewilligung trifft das Wirtschaftsministerium.

Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten

Mittel schrittweise nach Fortschritt und Verwendungsprüfung, mit Zwischenberichten und finanziellen Nachweisen. Abschlussbericht und Verwendungsnachweis an PtJ. Bis fünf Jahre nach Projektabschluss jährlich über Verwertung der Ergebnisse in Bayern berichten. Konkrete Abgabefristen und Auflagen aus Bescheid/Nebenbestimmungen beachten.

Kombination mit anderer Förderung

Kumulation nur nach Art. 8 AGVO. Angemessene Eigen-/Fremdmittel nachweisen, die nicht durch andere öffentliche Finanzierung ersetzt oder verbilligt werden; weitere Beihilfen vollständig offenlegen.

Häufige Frage

Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Tatsächlich geprüft 22.10.2026: Amtliche Programmseite, Abruf 22.10.2026, Bayerisches Energieforschungsprogramm – Richtlinie, 22.11.2023, BayMBl.2023 Nr. 601. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.

Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Das Bayerische Energieforschungsprogramm fördert innovative Forschung, Entwicklung, Studien und Demonstration mit erheblichem Risiko. Der allgemeine Zugang über PtJ ist vom bereits geschlossenen Ideenwettbewerb zu unterscheiden. Die geltende Richtlinie endet am 31.12.2026; eine gewöhnliche PV-Installation genügt dem Innovationsanspruch nicht.

Ihr Vorhaben vorbereiten

Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.

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