Geprüft: 26.10.2026 · Deutschland · Beantragbar – Mittelvorbehalt
Kurz gesagt
EEW Modul 3 unterstützt gelistete Energiemanagementsoftware und zugehörige Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Energie- und Ressourceneffizienz. Die Förderung wird beim BAFA beantragt; für dieselbe Maßnahme sind Zuschuss und KfW-Kredit alternative Wege.
Vor Bestellung und Beauftragung beachten
Grundsätzlich erst nach Ausstellung des Zuwendungsbescheids umsetzen. Vor Antrag sind nur Planungsleistungen zulässig; vor Bescheid bezahlte Planung ist nicht förderfähig. Nach Antrag dürfen Umsetzungsverträge nur mit schriftlicher aufschiebender oder auflösender Förderbedingung geschlossen werden, ohne Leistungen schon zu erbringen. Ein bloßes Rücktrittsrecht genügt nicht.
Die Förderung auf einen Blick
| Angabe | Förderdetails |
|---|---|
| Gebiet / Zielgruppe | Private, kommunale und Landesunternehmen, berechtigte Freiberufler und Contractoren mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Kommunen und deren Regie-/Eigenbetriebe sind beim BAFA ausgeschlossen; Unternehmens- und Tätigkeitsform vorab prüfen. |
| Förderart / Höhe | Kleine Unternehmen 45 Prozent, mittlere 35 Prozent, große 25 Prozent der anerkannten Investitionsgesamtkosten. Höchstens 20 Mio. Euro für technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhängende Maßnahmen; Aufteilung in mehrere Anträge erhöht den Deckel nicht. Grundlage Art. 38 AGVO, keine De-minimis-Förderung dieses Moduls. |
| Termine | Im gelesenen allgemeinen Merkblatt kein fester aktueller Antragsschluss genannt; Haushalt und die bei Antrag geltende Fassung prüfen. Reguläre Modul-3-Umsetzung 36 Monate ab Bescheid. Verwendungsnachweis spätestens drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums. |
Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Beantragbar – Mittelvorbehalt. EEW Modul 3 unterstützt gelistete Energiemanagementsoftware und zugehörige Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Energie- und Ressourceneffizienz. Die Förderung wird beim BAFA beantragt; für dieselbe Maßnahme sind Zuschuss und KfW-Kredit alternative Wege.
Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen
Erstlizenz einer gelisteten Energiemanagementsoftware, zugehörige externe Schulung, stationäre Sensoren, Datenlogger, Gateways und überwiegend der Effizienz dienende Steuerungs-/Regelungstechnik samt notwendiger Installation und externem Systemkonzept. Normale Rechner/Server, Wartung, Lizenzverlängerungen und Updates sowie primäre Gebäudetechnik ohne Prozessbezug sind ausgeschlossen. Eine PV-Anlage oder Wallbox wird dadurch nicht pauschal förderfähig.
Hardware muss in eine gelistete Energiemanagementsoftware eingebunden sein. Systemkonzept und je nach Gegenstand Datenerfassungs- oder Wirkplan samt Stückliste sind erforderlich. Bei Cloud-Abonnements ist zusätzlich der anerkannte Kostenzeitraum zu bestätigen: Die technische Anlage nennt regelmäßig 24 Monate, während das allgemeine Merkblatt für die Umsetzung 36 Monate vorsieht. Nicht sämtliche laufenden Abonnementkosten als sicher förderfähig kalkulieren. Konkretes Produkt und Version vor Bestellung gegen die aktuelle BAFA-Liste abgleichen; Listung allein ist keine Förderzusage. Energiekennzahlen sind mindestens drei Jahre ab Inbetriebnahme zu speichern.
Rechenbeispiel
Ein kleines Unternehmen hat 40.000 Euro vollständig anerkannte Netto-Investitionskosten. Bei 45 Prozent ergeben sich 18.000 Euro Zuschuss und 22.000 Euro Eigenanteil. Mit demselben Kostenansatz wären es für ein mittleres Unternehmen 14.000 Euro, für ein großes 10.000 Euro. Nicht anerkannte Kosten und etwaige nicht berücksichtigte Steuern kommen hinzu.
Antrag und Ablauf
Elektronisch über den auf der BAFA-Seite verlinkten Antrag der Förderzentrale Deutschland mit der erforderlichen Authentifizierung beantragen. Konkretes Kostenangebot, getrennte Planung/Installation und Modul-3-Systemunterlagen beifügen. Nach Umsetzung elektronischen Verwendungsnachweis mit Fachunternehmererklärung, Rechnungen und tabellarischer Belegübersicht einreichen.
Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten
Zahlungen müssen innerhalb des Bewilligungszeitraums, spätestens zwölf Wochen danach und vor Einreichung des Verwendungsnachweises erfolgen. Erforderliche Verlängerung vor Ablauf beantragen und begründen; regulär höchstens zweimal zwölf Monate. Auszahlung erst nach vollständiger Nachweisprüfung. Zweckentsprechender Betrieb mindestens drei Jahre ab Inbetriebnahme, Änderungen unverzüglich anzeigen und Belege aufbewahren.
Kombination mit anderer Förderung
Für dieselbe Maßnahme keine weiteren öffentlichen Beihilfen von Bund, Ländern oder Kommunen einschließlich einschlägiger EEG-/KWKG-Zahlungen. Kein paralleler Antrag bei BAFA, KfW und EEW-Wettbewerb. Eine gesondert geförderte Energieberatung darf nicht nochmals als EEW-Kosten geltend gemacht werden.
Häufige Frage
Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.
Amtliche Quellen und Prüfstand
Tatsächlich geprüft 22.10.2026: BAFA – EEW-Merkblatt, Version 7.4, 22.04.2026, Technische Anlage Modul 3, 05/2025, Nr. 6000004391. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.
Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. EEW Modul 3 unterstützt gelistete Energiemanagementsoftware und zugehörige Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Energie- und Ressourceneffizienz. Die Förderung wird beim BAFA beantragt; für dieselbe Maßnahme sind Zuschuss und KfW-Kredit alternative Wege.
Ihr Vorhaben vorbereiten
Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.