Quellenstand: 22.10.2026 · Deutschland
Kurz gesagt: Das BAFA veröffentlicht einen Online-Antragsweg für fabrikneue E-Lastenräder und elektrische Lastenanhänger im betrieblichen Gütertransport. Der Zuschuss beträgt 25 % der anerkannten Anschaffungsausgaben, höchstens 3.500 € je Rad/Anhänger. Kein Anspruch auf eine Bewilligung.
Förderhöhe: 25 %, höchstens 3.500 € je Rad oder Anhänger. Förderart: Zuschuss.
Vor Bestellung und Beauftragung beachten
Antrag stellen und den Zuwendungsbescheid abwarten, bevor ein Liefervertrag oder eine Bestellung geschlossen wird. Ein unverbindliches Angebot darf vorher eingeholt werden. Bei vorab ausgeschriebenen Lieferungen muss ausdrücklich erkennbar sein, dass der Zuschlag erst bei Bewilligung erfolgt. Eine Bestellbestätigung gilt grundsätzlich als Vertragsbeleg; eine pauschale Freigabe für Fördervorbehaltsverträge folgt daraus nicht.
Quelle: Amtliche Programmbedingungen
Die Förderung auf einen Blick
| Angabe | Förderdetails |
|---|---|
| Gebiet / Zielgruppe | Deutschland; private Unternehmen einschließlich Genossenschaften/Freiberufler und bestimmte Körperschaften/Anstalten öffentlichen Rechts; keine Privatpersonen, Gebietskörperschaften/deren Einrichtungen oder Vereine |
| Förderart / Höhe | Zuschuss 25 %, höchstens 3.500 € je Rad/Anhänger |
| Termine | Richtlinienlaufzeit 01.10.2024–30.06.2027; kein aus dem Enddatum abgeleiteter Anspruch auf Budget. Bewilligungszeitraum zwölf Monate; Verwendungsnachweis grundsätzlich binnen drei Monaten nach Zweckerfüllung, spätestens dritter Monat nach Bewilligungsende |
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuschuss berechnet sich aus den anerkannten Anschaffungsausgaben, nicht aus jedem Posten des Händlerangebots. Die Rechnung lautet: anerkannte Ausgaben × 25 %, begrenzt auf 3.500 € je Rad beziehungsweise Anhänger. Der Höchstbetrag wird ab 14.000 € anerkannten Ausgaben erreicht. Nicht anerkannte Kosten und der verbleibende Eigenanteil sind zusätzlich zu finanzieren.
Rechenbeispiel: Was bleibt zu finanzieren?
Annahmen: ein qualifiziertes Rad mit 10.000 € vollständig anerkannten Ausgaben. 10.000 × 25 % = 2.500 € Zuschuss, verbleiben 7.500 €. Bei 15.000 € anerkannten Ausgaben ergäben 25 % 3.750 €, der Deckel begrenzt auf 3.500 €; verbleiben 11.500 € zuzüglich weiterer Kosten.
Modellrechnung, keine Förder- oder Kreditzusage. Die tatsächliche Anerkennung der Kosten und die individuellen Bedingungen sind entscheidend.
Wer ist berechtigt und welche Kosten zählen?
Anerkannte Anschaffung einschließlich bestimmter Sicherheitsausstattung, Akku-Upgrades, Aufbau, GPS-Tracker, Versand und Verpackung. Bei Vorsteuerabzug netto, sonst brutto. Optik/Werbung, PV-Module, Wartung/Versicherung, Verschleißteile, bestimmte Universalboxen und Kindersitze sind keine pauschal anrechenbaren Kosten.
Serienmäßig und fabrikneu; fest verbundene Transportmöglichkeit, mehr Volumen als normales Fahrrad, zulässiges Gesamtgewicht mindestens 170 kg. Pedelec-Antrieb höchstens 250 W, Unterstützung bis höchstens 25 km/h und nur beim Treten. Keine gebrauchten Räder, Prototypen/Sonderanfertigungen, Leasing/Mietkauf, Sharing-, Verkaufsstand- oder private Personenbeförderungsmodelle. Überwiegender betrieblicher Gütertransport bedeutet bei gemischter Nutzung mehr als 50 % und verlangt plausible Strecken-/Zeitabschätzung. Positivliste prüfen; ein noch nicht gelistetes Modell kann anhand Herstellerdatenblatt geprüft werden.
Wie stellen Sie den Antrag?
Online-Antrag durch die Person/Organisation, die Ausgaben trägt und Eigentümer wird; Angebot, betriebliche Projektbeschreibung („was, wohin, warum“), Tätigkeitsnachweis, gegebenenfalls Datenblatt und Vollmacht beifügen. Nach Bescheid kaufen/übernehmen, danach elektronischen Verwendungsnachweis mit Rechnung, Liefer-/Bestellbestätigung, Foto und gegebenenfalls weiteren Förderbescheiden einreichen.
Welche Fristen und Verpflichtungen gelten?
Der Liefervertrag und Eigentumserwerb müssen innerhalb des zwölfmonatigen Bewilligungszeitraums liegen. Eine Verlängerung ist nur im Ausnahmefall und mit rechtzeitigem schriftlichem Antrag vor Ablauf möglich. Nachweisfrist siehe Tabelle; Verlängerung ebenfalls vor Fristablauf beantragen. Auszahlung in einer Summe nach positiver Prüfung. Mindestens drei Jahre zweckentsprechend ab Übernahme betreiben und überwiegend in Deutschland halten; kürzere Haltedauer unverzüglich anzeigen. Drei Jahre ab Übernahme jährlich an Monitoring mitwirken. De-minimis-Bescheinigung laut Richtlinie drei Jahre aufbewahren. Weitere Aufbewahrungspflichten ergeben sich aus Bescheid und Nebenbestimmungen. Wir unterstützen Sie gern bei deren Einordnung.
Ist eine Kombination mit anderer Förderung möglich?
Andere Bundesfördermittel für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen. Landes-/Kommunalförderung muss angezeigt werden und die EU-Kumulationsregeln erfüllen. Förderung nach Verordnung (EU)2023/2831; andere De-minimis-Beihilfen des rollierenden Dreijahreszeitraums und Unternehmensverbund berücksichtigen.
Häufige Fragen
Darf ich das Lastenrad vor dem Bescheid bestellen?
Nein. Warten Sie grundsätzlich den Zuwendungsbescheid ab. Ein unverbindliches Angebot kann vorher eingeholt werden.
Erhalten Privatpersonen den BAFA-Zuschuss?
Nein. Dieses Programm richtet sich an den betrieblichen Gütertransport der genannten Berechtigten, nicht an private Einkäufe oder Kindertransporte.
Amtliche Quellen und Prüfstand
Tatsächlich geprüft 22.10.2026: BAFA Programmseite, Abruf 22.10.2026, E-Lastenfahrrad-Richtlinie, 29.08.2024, BAFA Merkblatt, Oktober 2024. Maßgeblich sind die amtlichen Bedingungen, die verfügbaren Mittel und die individuelle Bewilligung beziehungsweise Kreditzusage.
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