Geprüft: 26.10.2026 · Europäischer Wirtschaftsraum · Angekündigt: Dezember 2026 bis Februar 2027 geplant
Kurz gesagt
Die Kommission plant die IF26 Heat Auction für Dezember 2026 bis Februar 2027. Die finalen Vorbereitungsbedingungen vom 24.09.2026 sind veröffentlicht; der kommende Aufruf und seine Anlagen bleiben verbindlich maßgeblich. Aktuell ist noch kein Antragsfenster geöffnet.
Vor Bestellung und Beauftragung beachten
Nach den Vorbereitungsbedingungen muss die neue Wärmeerzeugung bei Antragstellung noch ohne förderrelevanten Arbeitsbeginn sein. Als Beginn zählt die erste feste Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, beispielsweise eine Anlagenbestellung oder der Baubeginn. Grundstückskauf, Genehmigungen und Vorstudien sowie in diesen Bedingungen ausdrücklich benannte Netzanschlussvorgänge zählen nicht dazu. Prüfen Sie diese Abgrenzung erneut am veröffentlichten Aufruf; daraus folgt keine pauschale Vorabfreigabe für Verträge oder Zahlungen.
Die Förderung auf einen Blick
| Angabe | Vorbereitungsstand |
|---|---|
| Gebiet / Zielgruppe | Projekte im EWR; Industrieprozesswärme, keine allgemeine Förderung für Gebäudeheizung |
| Gegenstand | Neue elektrifizierte, solarthermische, geothermische oder bezeichnete nukleare Prozesswärme sowie zulässige Hybridlösungen |
| Förderart | Im Wettbewerb ermittelte feste Produktionsprämie; keine pauschale Investitionsquote |
| Dauer / Budget | Bis fünf Jahre ab Betriebsaufnahme; 1 Mrd. € Gesamtbudget |
| Status / Frist | Angekündigt; Dezember 2026 bis Februar 2027 geplant, genaue Fristen aus dem Aufruf abwarten |
| Projektgrenzen | Mindestens 2,5 Mio. € CAPEX; technische Mindestleistung und Temperatur nach Kategorie |
Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Angekündigt: Dezember 2026 bis Februar 2027 geplant. Die Kommission plant die IF26 Heat Auction für Dezember 2026 bis Februar 2027. Die finalen Vorbereitungsbedingungen vom 24.09.2026 sind veröffentlicht; der kommende Aufruf und seine Anlagen bleiben verbindlich maßgeblich. Aktuell ist noch kein Antragsfenster geöffnet.
Welche Kategorien sind vorgesehen?
Die Bedingungen unterscheiden 80–100 °C mit mindestens 5 MW thermischer Ausgangsleistung und 100 Mio. € Budget, 100–400 °C mit mindestens 3 MW und 600 Mio. € sowie über 400 °C mit mindestens 3 MW und 300 Mio. €. Im Niedertemperaturbereich sind nur die bezeichneten Wärmepumpen (COP über 1,5), direkte erneuerbare Wärme und nukleare Wärme vorgesehen. Die Zuordnung an Temperaturgrenzen und die Messmethode sind am endgültigen Aufruf zu prüfen.
Nicht erfasst sind insbesondere Raumheizung/Fernwärmeverkauf, Elektrolyseprozesse und Stahl-Lichtbogenöfen; Biomasse oder Wasserstoff als Wärmequelle sind hier ebenfalls ausgeschlossen. Neue fossile Kapazitäten sind grundsätzlich ausgeschlossen, mit eng bezeichneten Sicherheits-/Technikausnahmen. Keine pauschale Förderung für PV- oder EMS-Käufe: Solche Komponenten müssen im förderfähigen Wärmeprojekt eingeordnet werden.
Förderhöhe und Modellrechnung
Geboten wird eine Prämie in €/MWh nutzbarer Prozesswärme; für das Ranking wird sie über 0,224 t CO₂ je MWh Wärme umgerechnet. Die Bedingungen sehen Projektdeckel von 100 Mio. € für niedrige/mittlere und 250 Mio. € für hohe Temperaturen vor. Gebotsobergrenzen von 400 bzw. 800 €/t CO₂ gelten nach gegebenenfalls zulässigem Rankingbonus. Ein solcher Bonus reduziert den für die Rangfolge bewerteten Preis um 25 %; er erhöht die Auszahlung nicht um 25 %. Ohne Bonus ist die beantragbare Produktion auf das Äquivalent von 70 % Jahresvolllast begrenzt.
Modellannahmen: zulässiges 5-MW-Projekt im mittleren Temperaturbereich, 5.000 Stunden/Jahr, vollständig anerkannte Produktion und erfolgreicher Zuschlag bei 10 €/MWh. Produktion: 5 × 5.000 = 25.000 MWh/Jahr. Prämie: 25.000 × 10 = 250.000 €/Jahr, über fünf Jahre rechnerisch höchstens 1,25 Mio. €, vorbehaltlich gemessener Produktion und Grant Agreement. CO₂-Äquivalent: 25.000 × 0,224 = 5.600 t/Jahr; Gebot ohne Bonus rund 44,64 €/t. 5.000 Stunden liegen unter 70 % von 8.760 Stunden (= 6.132 Stunden).
Bei angenommenen 10 Mio. € CAPEX wären 8,75 Mio. € rechnerisch nicht durch diese fünfjährigen Prämien gedeckt; Betriebskosten, Finanzierung und zeitlicher Geldwert kommen hinzu. Die Investition muss vorfinanziert werden: Die Prämie ist kein sofort ausgezahlter CAPEX-Zuschuss. Für die vorgesehene 6-%-Fertigstellungsgarantie ergäbe das Beispiel 75.000 € Garantiebetrag; Avalkosten sind zusätzlich zu kalkulieren. Alle Beispielwerte sind Annahmen, keine erwartete oder zugesagte Förderung.
Antrag, Fristen und Verpflichtungen
Die Vorbereitungsunterlagen verlangen unter anderem Machbarkeitsstudie, Budget-/Gebotsrechnung, Teilnehmerangaben, Zeitplan, Genehmigungs- und Netzanschlussstrategie sowie eine Absichtserklärung eines geeigneten Finanzinstituts zur Garantie. Die Garantie ist für ausgewählte Projekte spätestens zwei Monate nach der Einladung zur Vertragsvorbereitung vorzulegen. Finanzierungsabschluss soll spätestens 2,5 Jahre, Betriebsaufnahme spätestens fünf Jahre nach Unterzeichnung des Grant Agreements erreicht werden. Versäumnisse können Vertragsbeendigung und Garantieabruf auslösen.
Nach Inbetriebnahme sind Wärmeproduktion und Temperaturniveau messbar nachzuweisen, grundsätzlich mit jährlicher unabhängiger Verifizierung. Vorgesehen sind jährliche Zahlungen; Konsortien mit mindestens einem KMU können halbjährliche Zahlungen beantragen. Das Monitoring muss EMAS-/ISO-50001-konform sein; für Wärmepumpen mit Abwärmequelle ist zusätzlich die bezeichnete Zertifizierung zu beachten. Deutliches mehrjähriges Unterschreiten der Produktionszusagen kann Kürzung oder Vertragsbeendigung auslösen. Vollständige Pflichten ergeben sich aus Aufruf und Vertrag.
Kombination mit anderer Förderung
Öffentliche CAPEX-/OPEX-Unterstützung für dasselbe Auktionsprojekt ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich zugelassen. Die Bedingungen erlauben unter anderem bestimmte frühere Forschungs-/Machbarkeitsförderungen und nicht projektgewidmete Energieinfrastruktur unter Voraussetzungen. Stromkostenentlastungen, Emissionskompensation und Flexibilitätsvergütungen haben eigene Abgrenzungen. Legen Sie sämtliche Unterstützungen offen und prüfen Sie Tabelle 5 einschließlich Fußnoten; eine allgemeine Kumulierungszusage ist daraus nicht ableitbar.
Was ist vor einem bindenden Schritt zu bestätigen?
Bestätigen Sie am tatsächlichen Aufruf Ihre technische Kategorie, die endgültigen Kosten-/Gebotsregeln, Vertragsbeginn und zulässige Kombinationen. Die finalen Vorbereitungsbedingungen sind eine belastbare Planungsgrundlage, ersetzen aber ausdrücklich nicht die später verbindlichen Aufrufdokumente.
Amtliche Quellen und Prüfstand
Geprüft 22.10.2026: Kommissionsseite und Zeitplan, Final Terms and Conditions, Version 1.0 vom 24.09.2026, insbesondere Tabellen 1–5 und Fußnoten. Die Vorschau betrifft die angekündigte Runde, keinen geöffneten Antrag.
Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Die Kommission plant die IF26 Heat Auction für Dezember 2026 bis Februar 2027. Die finalen Vorbereitungsbedingungen vom 24.09.2026 sind veröffentlicht; der kommende Aufruf und seine Anlagen bleiben verbindlich maßgeblich. Aktuell ist noch kein Antragsfenster geöffnet.
Prozesswärmeprojekt vorbereiten
Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung von Wärmeerzeugung, Kostenrahmen und Vorbereitungsbedarf.