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Schleswig-Holstein – E³ Energieinnovationen

Die WTSH bietet E³ über Projektvorschlag und digitalen Antrag an. Investitions-, Forschungs- und Studienfälle sind zu trennen. Bei Durchführbarkeitsstudien widersprechen sich die WTSH-Kurzseite und die Richtlinie zur Förderquote; einen erhöhten Studiensatz nicht ungeprüft einplanen.

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Geprüft: 26.10.2026 · Schleswig-Holstein · Projektvorschlag und digitaler Antrag veröffentlicht

Kurz gesagt

Die WTSH bietet E³ über Projektvorschlag und digitalen Antrag an. Investitions-, Forschungs- und Studienfälle sind zu trennen. Bei Durchführbarkeitsstudien widersprechen sich die WTSH-Kurzseite und die Richtlinie zur Förderquote; einen erhöhten Studiensatz nicht ungeprüft einplanen.

Vor Bestellung und Beauftragung beachten

Vor verbindlicher Bestellung oder Beratungs-/Dienstleistungsvertrag Zuwendungsbescheid oder ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Beginn abwarten. Begonnene Projekte sind ausgeschlossen.

Die Förderung auf einen Blick

AngabeFörderdetails
Gebiet / ZielgruppeUnternehmen mit Sitz/Betriebsstätte in Schleswig-Holstein; F&E nicht in Großunternehmen. Forschungseinrichtungen nur in Kooperation mit Unternehmen.
Förderart / HöheInvestitionen nach Art. 38: kleine Unternehmen bis 50 %, mittlere 40 %, große 30 %. Weitere F&E-Quoten gesondert. Maximal 2 Mio. Euro je Projekt. Mindestkosten bei beihilferelevanten Investitionen und F&E 100.000 Euro, Studie 50.000 Euro; bei nicht beihilferelevanten Investitionen müssen die Gesamtkosten mehr als 200.000 Euro betragen.
TermineKein fixer aktueller Aufrufschluss auf gelesener Seite; Umsetzung und Nachweisfristen vor Antrag aus E³-Richtlinie/Bescheid bestätigen.

Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Projektvorschlag und digitaler Antrag veröffentlicht. Die WTSH bietet E³ über Projektvorschlag und digitalen Antrag an. Investitions-, Forschungs- und Studienfälle sind zu trennen. Bei Durchführbarkeitsstudien widersprechen sich die WTSH-Kurzseite und die Richtlinie zur Förderquote; einen erhöhten Studiensatz nicht ungeprüft einplanen.

Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen

Nichtgebäudebezogene Effizienz-/Prozess-/Querschnittstechnik und Software, neuartige F&E, Machbarkeit und Pilot/Demonstration. Investiv grundsätzlich Mehrkosten bzw. identifizierbarer Energieeffizienzanteil; reine Anlagenrechnung nicht ungeprüft als Basis.

Investiv mindestens 15 % THG-Minderung und mindestens 15 % Senkung oder Vermeidung des Energieverbrauchs, Amortisation ohne Förderung länger als drei Jahre, innovative Umsetzung und gesicherte Finanzierung. Qualifiziertes IST/SOLL-Einsparkonzept; wirksame Kooperation vertraglich.

Rechenbeispiel

200.000 Euro anerkannte Effizienzmehrkosten eines kleinen Unternehmens × 50 % = höchstens 100.000 Euro; unter diesen Annahmen bleiben 100.000 Euro selbst zu finanzieren. Bei nur 80.000 Euro anerkannter Investitionsbasis ist die 100.000-Euro-Mindestschwelle nicht erfüllt.

Antrag und Ablauf

Zunächst Projektvorschlag an WTSH, anschließend digitaler Antrag mit eigenem Unternehmens-ELSTER-Zertifikat und eigenen Kontaktdaten. Kosten eines bei Antragstellung aktiv mitwirkenden Dienstleisters sind laut WTSH nicht anrechenbar.

Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten

Ab 50.000 Euro netto Auftragswert grundsätzlich drei aktuelle vergleichbare Angebote, begründete Abweichungen und vollständige Vergabedokumentation. Digitale Kommunikation mit eigener E-Mail. Auszahlung im Erstattungsverfahren nach bezahlten und geprüften Ausgaben. Schlussverwendungsnachweis mit Sachbericht und zahlenmäßigem Nachweis innerhalb sechs Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums. Zweckbindung je nach Vorhaben bis 20 Jahre laut Bescheid, daneben fünfjährige Standortbindung. Verwertungsberichte können bis fünf volle Kalenderjahre nach Abschluss verlangt werden. Der Eigenanteil beträgt unabhängig von der Fördermittelherkunft mindestens 10 %.

Kombination mit anderer Förderung

Weitere Beihilfen für getrennte Kosten sind grundsätzlich kombinierbar; bei überschneidenden Kosten darf die höchste einschlägige AGVO-Intensität beziehungsweise der Beihilfehöchstbetrag nicht überschritten werden. Beihilfeartikel und weitere Hilfen vor Antrag abstimmen. Industrielle Forschung: kleine Unternehmen bis 70 %, mittlere bis 60 %; Durchführbarkeitsstudien nach Nr. 5.3.1 der gelesenen Richtlinie bis 50 %. Die WTSH-Webseite nennt dagegen bis 70 % für kleine und 60 % für mittlere Unternehmen. Diese amtlichen Angaben sind nicht harmonisiert; die anwendbare Studienquote vor Beauftragung schriftlich bestätigen lassen. Experimentelle Entwicklung: kleine bis 45 %, mittlere bis 35 %. Die zusätzliche Zusammenarbeitserhöhung bis maximal 80 % betrifft industrielle Forschung beziehungsweise experimentelle Entwicklung, nicht automatisch Studien. Diese Quoten nicht auf Standardinvestition übertragen.

Häufige Frage

Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Ergänzend geprüft am 22.10.2026: Amtsblatt SH – Richtlinie E³, Neufassung 2025/350 vom 17.10.2025.

Tatsächlich geprüft 22.10.2026: Amtliche Programmseite, Abruf 22.10.2026. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.

Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Die WTSH bietet E³ über Projektvorschlag und digitalen Antrag an. Investitions-, Forschungs- und Studienfälle sind zu trennen. Bei Durchführbarkeitsstudien widersprechen sich die WTSH-Kurzseite und die Richtlinie zur Förderquote; einen erhöhten Studiensatz nicht ungeprüft einplanen.

Ihr Vorhaben vorbereiten

Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.

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