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IB.SH – Investitionsdarlehen kommunalnahe Unternehmen

Die IB.SH bietet Infrastruktur-Mitfinanzierung kommunalnaher Unternehmen über die Hausbank an. Die Konditionen werden individuell festgelegt. Die Bank darf im gesamten Kundenverhältnis nicht größter Darlehensgeber werden; bestehende Finanzierungen zählen bei der Prüfung mit.

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Geprüft: 26.10.2026 · Schleswig-Holstein · Hausbankanfrage möglich – kommunale Mehrheit

Kurz gesagt

Die IB.SH bietet Infrastruktur-Mitfinanzierung kommunalnaher Unternehmen über die Hausbank an. Die Konditionen werden individuell festgelegt. Die Bank darf im gesamten Kundenverhältnis nicht größter Darlehensgeber werden; bestehende Finanzierungen zählen bei der Prüfung mit.

Vor Bestellung und Beauftragung beachten

Zulässigen Zeitpunkt und Projektstand vor bindender Beauftragung mit Hausbank/IB.SH klären; die gelesene Seite enthält keine vollständige Startregel.

Die Förderung auf einen Blick

AngabeFörderdetails
Gebiet / ZielgruppeUnternehmen mit mehrheitlich kommunalen Gesellschaftsanteilen für Investitionen in Schleswig-Holstein.
Förderart / HöheMitfinanzierung zu individuellen Konditionen, Laufzeit grundsätzlich fünf bis 20 Jahre entsprechend wirtschaftlicher Lebensdauer. Kein pauschaler Zuschuss.
TermineKein aktueller fixer Stichtag ausgewiesen; Abruf, Umsetzung und Zinsbindung aus individuellem Angebot.

Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Hausbankanfrage möglich – kommunale Mehrheit. Die IB.SH bietet Infrastruktur-Mitfinanzierung kommunalnaher Unternehmen über die Hausbank an. Die Konditionen werden individuell festgelegt. Die Bank darf im gesamten Kundenverhältnis nicht größter Darlehensgeber werden; bestehende Finanzierungen zählen bei der Prüfung mit.

Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen

Sämtliche Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Kreditprüfung; konkrete PV-, Speicher- oder Ladeinvestition dem Infrastrukturvorhaben zuordnen lassen.

Bankübliche gemeinsame Besicherung und Nachhaltigkeitsleitlinie. IB.SH darf nicht größter Darlehensgeber eines Kunden werden; bestehende Kredite im Gesamtbild berücksichtigen.

Rechenbeispiel

Bei 3 Mio. Euro Gesamtfremdkapital und 2 Mio. Euro Hausbankanteil wäre eine IB.SH-Mitfinanzierung von 1 Mio. Euro rechnerisch mit der Regel vereinbar, nicht größter Darlehensgeber zu werden. Dies ersetzt keine Kreditprüfung.

Antrag und Ablauf

Formloser Antrag über Hausbank, mit Vorhabens-/Kosten-/Finanzierungsunterlagen und Nachweis kommunaler Mehrheit.

Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten

Zins, Tilgung, Gebühren, Nachweise, Zweckbindung und Sicherheiten werden im individuellen Kreditvertrag benötigt; aus einer maximalen 20-Jahres-Laufzeit folgt keine entsprechende pauschale Zinsbindung.

Kombination mit anderer Förderung

Einbindung zinsgünstiger KfW-Darlehen möglich. Beihilfe-/Zuschusskombination und Kostenabgrenzung vor Vertrag prüfen.

Häufige Frage

Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Tatsächlich geprüft 22.10.2026: Amtliche Programmseite, Abruf 22.10.2026. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.

Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Die IB.SH bietet Infrastruktur-Mitfinanzierung kommunalnaher Unternehmen über die Hausbank an. Die Konditionen werden individuell festgelegt. Die Bank darf im gesamten Kundenverhältnis nicht größter Darlehensgeber werden; bestehende Finanzierungen zählen bei der Prüfung mit.

Ihr Vorhaben vorbereiten

Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.

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