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Sachsen-Anhalt – LEADER FP 8704 multimodale Mobilität

Das Land beschreibt FP 8704 für lokale multimodale Mobilität. Antrag und Auswahl richten sich nach Entwicklungsstrategie, LAG-Beschluss und örtlicher Frist. Ein überall offenes Landesfenster oder einheitlicher Zuschusssatz wird daraus nicht abgeleitet; Pkw-Ladepunkte sind ausgeschlossen.

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Geprüft: 26.10.2026 · Sachsen-Anhalt – jeweiliges LEADER-Gebiet · Zugang über örtliche LAG – keine landesweite Einheitsrunde

Kurz gesagt

Das Land beschreibt FP 8704 für lokale multimodale Mobilität. Antrag und Auswahl richten sich nach Entwicklungsstrategie, LAG-Beschluss und örtlicher Frist. Ein überall offenes Landesfenster oder einheitlicher Zuschusssatz wird daraus nicht abgeleitet; Pkw-Ladepunkte sind ausgeschlossen.

Vor Bestellung und Beauftragung beachten

Aufträge erst nach Bewilligung; fördernotwendige Vorplanungen/Gutachten sind nach Merkblatt gesondert ausgenommen. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn nur auf Antrag und unter Voraussetzungen ausdrücklich zulassen lassen.

Die Förderung auf einen Blick

AngabeFörderdetails
Gebiet / ZielgruppeKommunen, öffentlich-rechtliche Körperschaften/Anstalten, öffentliche/private Einrichtungen und Unternehmen, kommunale Gesellschaften, Stiftungen, Vereine und Zweckverbände; keine privaten natürlichen Personen.
Förderart / HöheQuote gemäß lokaler Entwicklungsstrategie/LAG-Entscheidung. Mindestzuschuss Kommunen 5.000 Euro, übrige Berechtigte 2.500 Euro; grundsätzlich höchstens 20 % des ELER-Planungsbudgets der LAG je Vorhaben.
TermineKeine festen landesweiten Einreichungstermine laut Merkblatt; örtliche LAG-Fristen entscheidend. Fehlende Genehmigungen/Unterlagen grundsätzlich binnen vier Wochen ergänzen, begründete Ausnahme möglich.

Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Zugang über örtliche LAG – keine landesweite Einheitsrunde. Das Land beschreibt FP 8704 für lokale multimodale Mobilität. Antrag und Auswahl richten sich nach Entwicklungsstrategie, LAG-Beschluss und örtlicher Frist. Ein überall offenes Landesfenster oder einheitlicher Zuschusssatz wird daraus nicht abgeleitet; Pkw-Ladepunkte sind ausgeschlossen.

Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen

Alltagsrad-/Fußverkehr, multimodale Knoten und Konzepte. Fahrradabstellanlagen/-parkhäuser mit Stromanschluss für Elektrofahrräder/Elektrokleinstfahrzeuge; Pkw-Ladepunkte ausdrücklich ausgeschlossen. Bedarf und Netzzusammenhang beachten, reine Tourismuswege ausgeschlossen.

Vorhaben muss den Zielen/Gebiet der lokalen Strategie entsprechen und einen positiven LAG-Beschluss erhalten. Kosten, Genehmigungen, Bedarfsnachweis und Finanzierung vollständig.

Rechenbeispiel

Bei 40.000 Euro anerkannten Kosten und 60.000 Euro LAG-Planungsbudget liegt der 20-%-Budgetdeckel bei 12.000 Euro. Ein tatsächlicher Zuschuss ist erst mit der örtlichen Quote berechenbar; aus diesem Deckel folgt kein 30-%-Fördersatz. Selbst bei 12.000 Euro bewilligtem Zuschuss verblieben mindestens 28.000 Euro selbst zu finanzieren; eine niedrigere örtliche Quote erhöht diesen Rest.

Antrag und Ablauf

Zunächst zuständiges LAG-Management; dann Hauptantrag FP 8701–8704 mit Anlage D und Stamm-/Projektunterlagen bei zuständigem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten.

Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten

Vorschuss bis 50 % nach bestandskräftigem Bescheid und nachgewiesenem Auftrag möglich; weitere Zahlung erst nach vollständigem Ausgabennachweis des Vorschusses. Rechnungen vom eigenen Konto unbar bezahlen, Rabatte/Skonti abziehen. Investive Bindung bis Ende des fünften Kalenderjahrs nach Endauszahlung, Inventar, Vergabe/Publizität und Änderungen beachten.

Kombination mit anderer Förderung

Doppelförderung aus anderen EU-/Bund-/Landesgrundlagen ausgeschlossen. Allgemeine unentgeltliche Infrastruktur kann beihilfefrei sein; sonst behördliche De-minimis-Prüfung bis 300.000 Euro in drei Jahren.

Häufige Frage

Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Tatsächlich geprüft 22.10.2026: Land Sachsen-Anhalt – Alltagsradverkehr, Abruf 22.10.2026, Amtliches Merkblatt FP 8704, Version 13.06.2024. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.

Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Das Land beschreibt FP 8704 für lokale multimodale Mobilität. Antrag und Auswahl richten sich nach Entwicklungsstrategie, LAG-Beschluss und örtlicher Frist. Ein überall offenes Landesfenster oder einheitlicher Zuschusssatz wird daraus nicht abgeleitet; Pkw-Ladepunkte sind ausgeschlossen.

Ihr Vorhaben vorbereiten

Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.

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