Geprüft: 26.10.2026 · Saarland · Schriftliche oder digitale Antragseinreichung veröffentlicht
Kurz gesagt
Die aktuelle Landesdetailseite bestätigt Formular und schriftliche oder digitale Einreichung für NMOB Alternative Antriebe – Infrastruktur. Die Richtlinie vom 02.12.2025 ersetzt die alte Fassung. ÖPNV-Anteil, Kostenabgrenzung und unterschiedliche Zweckbindungen sind maßgeblich.
Vor Bestellung und Beauftragung beachten
Antrag vor Beginn; Liefer-/Leistungsvertrag erst nach Zuwendungsbescheid. In begründeten Fällen vorherige schriftliche Zustimmung zum vorzeitigen Beginn beantragen.
Die Förderung auf einen Blick
| Angabe | Förderdetails |
|---|---|
| Gebiet / Zielgruppe | Wirtschaftlich tätige juristische Personen öffentlichen/privaten Rechts und natürliche Personen; Betriebsstätte/Niederlassung bei Auszahlung im Saarland, begründete Ausnahme im Bundesgebiet. |
| Förderart / Höhe | Lade-/Tankinfrastruktur und Netzanschluss bis 40 %, mittlere Unternehmen +10, kleine/kleinste +20 Prozentpunkte. Erneuerbare Energieanlagen gesondert bis 45 % mit bedingten KMU-Erhöhungen. |
| Termine | Richtlinie bis 30.06.2027; kein separater allgemeiner Bewerbungsschluss in geprüfter Quelle. Ausgaben, Leistung und Fertigstellung/Abrechnung innerhalb Bewilligungszeitraum. |
Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Schriftliche oder digitale Antragseinreichung veröffentlicht. Die aktuelle Landesdetailseite bestätigt Formular und schriftliche oder digitale Einreichung für NMOB Alternative Antriebe – Infrastruktur. Die Richtlinie vom 02.12.2025 ersetzt die alte Fassung. ÖPNV-Anteil, Kostenabgrenzung und unterschiedliche Zweckbindungen sind maßgeblich.
Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen
Nur dem saarländischen ÖPNV zurechenbare Infrastruktur, Anschlüsse und erforderliche Anlagen; Fremdnutzung reduziert anerkannte Kosten anteilig. Keine Finanzierung, Eigenleistung, Verwaltung, Betrieb/Wartung, Planung oder abziehbare Umsatzsteuer.
Betriebskonzept, Bedarf und wirtschaftlicher langfristiger Betrieb, Eigentums-/Nutzungsrecht und erforderliche Genehmigung sichern. Lade-/Tankversorgung ausschließlich 100 % erneuerbarer Strom/Wasserstoff. Drittmitbenutzung genehmigen lassen.
Rechenbeispiel
300.000 Euro Ladestandort, davon 80 % anerkannter ÖPNV-Anteil = 240.000 Euro Basis. Bei 40 % Grundquote höchstens 96.000 Euro; bei bestätigter Kleinunternehmensquote 60 % höchstens 144.000 Euro. Bezogen auf die gesamten 300.000 Euro verbleiben damit 204.000 Euro beziehungsweise 156.000 Euro selbst zu finanzieren.
Antrag und Ablauf
Formblattantrag mit Projektbeschreibung, Kosten und gegebenenfalls Planunterlagen an zuständiges Ministerium; aktuelle Landesdetailseite nennt schriftlichen oder digitalen Weg über Poststelle. Kein Onlineportal als bereits ausschließlichen Weg behaupten.
Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten
Laden/Tanken/Netzanschlüsse acht Jahre, erneuerbare Energieanlagen zehn, Grundstück/Bau 15, digitale Infrastruktur fünf Jahre zweckgebunden. Bei baulichen Maßnahmen beginnt die Zweckbindung mit Inbetriebnahme, bei nicht baulichen Tatbeständen mit letzter Förderauszahlung. Änderungen vorher genehmigen lassen. Nachschüssige Quartalsauszahlung nach geprüftem Ausgabennachweis; Schlussnachweis mit Sachbericht, Verträgen, Rechnungen/Zahlungen, Abnahme, Fotos und Vergaben.
Kombination mit anderer Förderung
Bundesfördermöglichkeiten sinnvoll ausschöpfen und alle beantragten/erhaltenen Hilfen nennen. Überlappende Kosten nur innerhalb der AGVO-Höchstintensitäten; verschiedene Kosten getrennt ausweisen.
Häufige Frage
Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.
Amtliche Quellen und Prüfstand
Tatsächlich geprüft 22.10.2026: Saarland – NMOB Infrastruktur, Artikel 15.10.2026, Browserprüfung 22.10.2026, Richtlinie NMOB Infrastruktur, 02.12.2025. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.
Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Die aktuelle Landesdetailseite bestätigt Formular und schriftliche oder digitale Einreichung für NMOB Alternative Antriebe – Infrastruktur. Die Richtlinie vom 02.12.2025 ersetzt die alte Fassung. ÖPNV-Anteil, Kostenabgrenzung und unterschiedliche Zweckbindungen sind maßgeblich.
Ihr Vorhaben vorbereiten
Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.